Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Dieter Wiefelspütz
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Jurist, Richter a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt in Lünen
Wahlkreis
Hamm - Unna II
Landeslistenplatz
31, Nordrhein-Westfalen
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Die Bundesrepublik Deutschland ist ein ungleich besser regiertes Land als die USA. Ich bin und bleibe ein Anhänger von Wahlmaschinen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
29.03.2008
Von:

Sehr geehrter Abgeordenter Dr. Wiefelspütz,

mit Erstaunen habe ich Ihre Antwort an Tim Mutscher vom 26.3.2008 gelesen. Sie kennen in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte keinen einzigen Fall, in dem ein Parlament bewußt oder auch nur fahrlässig die Verfassung gebrochen hätte. Haben Sie die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes der letzten drei Wochen bezüglich - Online-Durchsuchung, Vorratsdaten-Speicherung und Kennzeichen-Erfassung - und lange davor das Luftsicherheitsgesetz vergessen? Oder muß man davon ausgehen, daß die Parlamentarier, die für diese Gesetze gestimmt haben, dies ohne Bewußtsein getan haben?

Anderen Fragenstellern zu diesen fragwürdigen Gesetzen, die vom Bundesverfassungsgericht kassiert wurden, haben Sie bis heute nicht
geantwortet oder weil sie Sanktionen forderten mit "kompletter Unfug" oder "diese Frage beantworte ich nicht, Ihnen mangelt es an Respekt" kommentiert.

Hat Tucholsky doch recht, wenn er schreibt: Du gibst dich unparteilich
am Strafgesetzbuchband...
Du bist es nicht. Nur freilich:
Juristen sind gewandt.

Hochachtungsvoll !!!

(ein 1938er)
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
4Empfehlungen
30.03.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich wiederhole: Ich kenne in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte keinen einzigen Fall, in dem ein Parlament (Bund oder Land) bewußt oder zumindest fahrlässig unsere Verfassung gebrochen hätte. Daß ein Gericht eine staatliche Entscheidung aufhebt, gar ein Gesetz für nichtig erklärt, heißt nicht, daß mit Vorsatz oder fahrlässig die Verfassung verletzt worden wäre.

Ich war in einem anderen Leben selber Richter und habe immer wieder in Einzelfällen staatliche Entscheidungen aufgehoben. Ich hatte es dabei niemals mit Vorgängen zu tun, in denen bewußt oder fahrlässig unsere Verfassung verletzt worden wäre. Komplexe Rechtsfragen können sehr unterschiedlich beurteilt werden. In unserem Rechtsstaat ist geklärt, daß Gerichte in aller Regel das letzte Wort haben. Das heißt aber nicht, daß Gerichtsentscheidungen eine höhere Richtigkeit zukommt.

Übrigens: Selbstverständlich sind Parlamente an Gerichtsentscheidungen gebunden. Heilige Texte sind Gerichtsentscheidungen aber nicht, nicht einmal Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Sie und ich dürfen sogar anderer Meinung sein als das Bundesverfassungsgericht. Ist das nicht wunderbar.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Arbeit
29.03.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

die Zeichen im öffentlichen Dienst stehen nach dem Schlichterspruch von Herr Späth auf Streik. Verdi, Komba und co. werden wohl zum Streik aufrufen?

Ich frage Sie: Bekommen denn die Mitarbeiter/innen im öD nicht ohnehin schon zuviel? Die haben doch alle einen sicheren Arbeitsplatz und brauchen nicht wie die Mitarbeiter von LIDL Angst zu haben.

Ich halte einen Streik für nicht angebracht. Das Angebot der Arbeitgeber ist mehr als entgegenkommend,oder?

Gruß
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
3Empfehlungen
30.03.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

aus Respekt vor der Tarifautonomie mische ich mich nicht in Tarifauseinandersetzungen ein. Ich denke aber, daß die Arbeitnehmer - auch im öffentlichen Dienst - ein Recht auf angemessene Lohnerhöhungen haben. Mein Eindruck ist, daß die gegenwärtig erörterten Erhöhungen die Reallohnverluste der letzten Jahre nicht ausgleichen.


Mit freundlichen
Grüßen


Dr. Wiefelspütz
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Frage zum Thema Wirtschaft
30.03.2008
Von:

Sehr geehrter Dr. Wiefelspütz,

aus www.michaelwinkler.de eine Teilkopie.

"Wie in allen Medien veröffentlicht, hat sich die Hypothekenkrise zu einer Finanzkrise unvorstellbaren Ausmaßes ausgeweitet. Es ist davon auszugehen, das mittlerweile Währungsmittel in Höhe von mindestens 400.000 Mrd (in Worten: vierhunderttausend Milliarden $) ohne entsprechenden Gegenwert weltweit in Umlauf gesetzt worden sind. Das entspricht rund 50.000,--$ pro Kopf der Weltbevölkerung die durch nichts gedeckt sind.

Die Deutsche Reichsbank des Deutschen Reiches empfiehlt daher auf der Rechtsgrundlage des Münzgesetzes des Deutschen Reiches und des Reichsbankgesetzes allen Personen innerhalb des Deutschen Reiches, sämtliche wie auch immer geartete Sparguthaben und sonstige Rücklagen jedweder Art in Gold und Silber mit breiter Stückelung (Barren, Münzen) umzutauschen, sich gewisse Vorräte an Trinkwasser, Konserven, Kerzen usw. anzulegen.

Es steht seit heute nicht mehr die Frage im Raum, ob, sondern wann das Weltwährungssystem durch die Lawine ungedeckter in Umlaufsetzung von $ und € zusammenbricht. Die Wahrscheinlichkeit beträgt für die nächsten vier Wochen fünfzig Prozent, für die nächsten acht Wochen fünfundsiebzig Prozent, für das nächste halbe Jahr neunundneunzig Prozent."

Der Reichs-Minister? Die Reichsbank? Was ist das denn für ein Film? Egal, ob sich dort ein Minister oder nicht tummelt, ich habe mit der Allianz zu tun und erkenne eine gewisse Wahrheit, einen gewissen Kern an echter Substanz.
Wenn ab Montag die UBS Zahlen aus der Schweiz und die Daten der US auf dem Ticker liegen, dann wird sich das unter Umständen zu einer echten Krise entwickeln. Wieviel Sicherheit können Sie garantieren?

Gibt es einen Notfallplan, wenn unsere Wirtschaft durchsackt? Das werden dann keine angenehmen Zeiten erkenne ich.
Lebensmittelvorräte erscheinen mir unsinnig, doch ich lege kein Geld mehr an und was raten Sie den Leuten?

MfG
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
bisher keineEmpfehlungen
04.04.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich rate, nicht hysterisch zu reagieren. Ich kann mit dem Zitat, das Sie mir vorlegen, nichts anfangen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
30.03.2008
Von:
-

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

als Experten zum Thema Recht würtde ich Ihnen gerne folgende Fragen stellen:

1. Angesichts der vielen Gesetze, Verordnungen etc..in Deutschland:
Welche Gesetze sollte der Normalbürger zu Hause im Schrank haben bzw. gut kennen?

2. Auf welches Gesetz, welches wir in Deutschland haben, halten Sie für besonders lobenswert?

3. Welche Gesetze, etc.. halten Sie für überflüssig bzw. reformbedürftig?

4. Woran ( an welchen Gesetzen..)sind Sie stolz, beteiligt gewesen zu sein?

5. Würden Sie heute wieder in die Politik gehen?

Vielen Dank.

Herzliche Grüße

-
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
3Empfehlungen
04.04.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

unser wichtigstes Gesetz ist das Grundgesetz. Ich glaube aber nicht, daß ein Bürger Gesetze im Hause haben muß. Es sei denn, er hat ein besonderes Interesse. Ich denke, daß wir eher zu viele Gesetze "produzieren". Besonders problematisch finde ich unser Steuerrecht. Für mich persönlich ist meine Beteiligung am Zuwanderungsgesetz, am Luftsicherheitsgesetz, am Untersuchungsausschußgesetz und am Parlamentsbeteiligungsgesetz von besonderer Bedeutung.

Ich mache meine Arbeit als Abgeordneter sehr gern. Ich war aber - in einem anderen Leben - auch gerne Buchhändler und anschließend Richter.Ich kann mir aber kaum eine faszinierende Tätigkeit als die eines Volksvertreters im Deutschen Bundestag vorstellen. Ich möchte noch mindestens 147 Jahre Mitglied des Deutschen Bundestages sein dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
01.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

in der Onlineausgabe der Berliner Zeitung war heute (01.04.08) zu lesen, dass Sie sich gegen die automatische Übertragung des Tarifabschlusses im öD auf den Besoldungsbereich der Bundesbeamten aussprechen. Nach einem Telefonat mit Ihrer Mitarbeiterin Frau Militz versuche ich auf diesem Weg mit Ihnen in Kontakt zu treten.

Da ich selbst "Ost"-Beamter und im Übrigen auch SPD-Mitglied bin, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir und meinen Kollegen kurz darlegen könnten, welche Gründe gegen die Übertragung sprechen. Berücksichtigen Sie dabei bitte auch die Streichung des Urlaubsgeldes, die Halbierung der Sonderzahlung und die Arbeitszeitverlängerung auf 41 Stunden. Ferner interessiere ich mich persönlich dafür, ob Sie Ihrer Meinung nach damit eine Mehrheit in der SPD-Fraktion haben bzw. bekommen werden.


Mit freundlichen Grüßen

R.
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
3Empfehlungen
02.04.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

selbstverständlich haben auch die Beamtinnen und Beamten ein Recht auf eine angemessene Anhebung Ihrer Bezüge. Darauf habe ich stets hingewiesen. Freilich, einen Automatismus  zwischen dem lobenswerten Abschluß im Tarifbereich des öffentlichen Dienstes und dem Beamtenbereich gibt es nicht. Über die Beamtenbesoldung entscheiden  nicht die Tarifpartner, sondern entscheidet der Gesetzgeber (Bundestag oder Landesparlamente).  Das ist ein sehr wichtiger Unterschied. Es ist aber kein Geheimnis, daß die Höhe des Tarifabschlusses eine ausgesprochen wichtige Orientierung für die weitere Diskussion in den Parlamenten ist, wenn es um die Anhebung der Beamtenbezüge geht. Es wäre weder gerecht noch vermittelbar, gäbe es wesentlich unterschiedliche Ergebnisse.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz,
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