Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Dieter Wiefelspütz
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Jurist, Richter a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt in Lünen
Wahlkreis
Hamm - Unna II
Landeslistenplatz
31, Nordrhein-Westfalen
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Die politische Verantwortung für das, was in der Verantwortung des Freistaates Bayern geschieht, trägt der Ministerpräsident. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
26.03.2008
Von:
Tim

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

warum müssen wir Bürger uns an Gesetze halten, wenn sich selbst der Gesetzgeber nicht daran hält?
Warum halten Sie die Idee von Frau Wellhöfer, eine Sanktionierung für den Gesetzesbruch durch Parlamente einzuführen, für "kompletten Unfug"? Gegen das gemeine Volk werden, im Gegensatz zu Politikern, Sanktionen für gesetzeswidriges Verhalten verhängt, wie Sie als Richter a.D. sicher wissen. Kompletter Unfug?

Mit freundlichen Grüßen
Tim
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
3Empfehlungen
26.03.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

für mich gelten selbstverständlich dieselben Gesetze wie für Sie. Die Parlamente sind an Recht und Gesetz, vor allem an das Grundgesetz gebunden. Die bundesdeutschen Parlamente halten sich an Recht und Gesetz. Das schließt freilich nicht aus, daß die Verfassungsgerichte von Bund und Ländern im Einzelfall anderer Meinung als das jeweilige Parlament sind. Jeder Rechtskundige weiß, wie außerordentlich kontrovers komplexe Rechtsfragen beurteilt werden können. Der Gesetzgeber muß freilich nach sorgfältiger Prüfung Entscheidungen treffen - und muß sich in unserem wunderbaren Rechtsstaat nachträglich der gerichtlichen Prüfung stellen.

Der Gesetzgeber im demokratischen Rechtsstaat schafft Recht, nicht Unrecht.  Ich kenne in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte keinen  einzigen Fall, in dem ein Parlament bewußt oder auch nur fahrlässig die Verfassung gebrochen hätte. Der Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland funktioniert seit 1949 auf einem außerordentlich hohen Niveau. Daran haben auch demokratisch gewählte Volksvertreter ihren erheblichen Anteil.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
26.03.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

die Abschaffung der Pendlerpauschale ist mit dem Werktorprinzip begründet worden. Meine Frage: sind alle Bundesbürger vor dem Gesetz gleich, auch die Abgeordneten? Warum gilt das Werktorprinzip nicht auch für diese, d. h. keine Dienstwagen und - Flugzeuge, keine Reisekostenerstattungen, keine Bahnjahreskarte, und wie die Bundeskanzlerin z. B. nach China kommt, ist deren Sache
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
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04.04.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

die Pendlerpauschale ist nicht abgeschafft worden. Die aktuelle gesetzliche Regelung wird gegenwärtig vom Bundesverfassungsgericht überprüft.

Selbstverständlich sind wir alle vor dem Gesetz gleich. Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber auf eine Dienstreise geschickt werden, bezahlt Ihr Arbeitgeber die Reisekosten. Wenn Ihr Arbeitgeber von Ihnen erwartet, daß Sie im Ausland auf einer Baustelle arbeiten, wird Ihr Arbeitgeber die Kosten für Anreise, regelmäßige Heimreisen und Unterkunft übernehmen müssen. Oder ist das bei Ihnen anders?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
26.03.2008
Von:

Geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

Sie haben einem anderen Teilnehmer geantwortet:

"Die bundesdeutschen Parlamente halten sich an Recht und Gesetz. Das schließt freilich nicht aus, daß die Verfassungsgerichte von Bund und Ländern im Einzelfall anderer Meinung als das jeweilige Parlament sind."

a) Halten Sie so viele Urteile gegen Sicherheitsgesetze tatsächlich für bedauernswerte Einzelfälle oder muss man angesichts dieser regelrechten Serie nicht doch davon ausgehehen, dass der Gesetzgeber ein massives Problem mit der Einhaltung des Gesetzes, bzw. mit den Grundrechten der Bürger hat? Herr Bouffier bspw. sprach von einem Grundrechtseingriff "an der Bagatellgrenze", als er - freilich auf Landesebene - ein Gesetz vor dem Gericht verteidigte, welches ihm die massenhafte Erstellung von Bewegungsprofilen völlig unschuldiger und unverdächtiger Bürger gestattet hätte.

b) Das Urteil eines Gerichts nennt man Rechtsprechung. In einem Urteil wird i.d.R. festgestellt, ob der Beklagte sich an Recht und Gesetz gehalten, oder ob er dagegen verstossen hat. Finden Sie es angemessen, das Urteil des allerhöchsten Gerichts bloss als eine andere Meinung herabzuwürdigen? Immerhin wurde in den letzten Urteilen festgestellt, dass sich die bundesdeutschen Parlamente entgegen Ihrer Behauptung gerade nicht an Recht und Gesetz gehalten haben. Da Gerichtsurteile eigentlich auch Konsequenzen haben sollten, meine letzte Frage an Sie:

c) Da Sie die Sanktionierung einzelner Parlamentarier ausschliessen, stellt sich ensthaft die Frage, welche politischen Massnahmen Sie zu ergreifen bereit sind, damit künftig von vornherein rechtmässige Gesetze geschaffen werden. Das Vertrauen der Bevölkerung in den Schutz ihrer Grundrechte und das Vertauen in die Verfassugstreue der Regierung stehen auf dem Spiel.

Vorab vielen Dank
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
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04.04.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

nirgendwo hat der Schutz der Grundrechte einen so hohen Stellenwert wie in der Bundesrepublik Deutschland. Daran hat das Bundesverfassungsgericht seinen erheblichen Anteil. Freilich, das weltweit einzigartige Bundesverfassungsgericht ist ein Produkt bundesdeutscher Politik. Der Verfassungsgesetzgeber bzw. der Gesetzgeber hat dieses Gericht geschaffen. Es ist nicht vom Himmel gefallen. Auch die Richter dieses Gerichts werden von Politikern ausgewählt. Sie überschätzen das mit Recht hochangesehene Gericht und unterschätzen gleichzeitig die noch wichtigeren Volksvertretungen. An der Qualität unseres Landes hat das Bundesverfassungsgericht zweifellos einen wichtigen Anteil. Ungleich bedeutsamer ist der Anteil der deutschen Volksvertretungen.

Ich weiß als "Rechtswissenschaftler im Nebenamt" zu genau, daß man über komplexe Rechtsfragen sehr unterschiedlicher Meinung sein kann. Die kaum noch überschaubare rechtswissenschaftliche Literatur zeugt davon. Wir haben uns in Deutschland dafür entschieden, daß in juristischen Streitfragen das Bundesverfassungsgericht das letzte Wort haben soll. Nicht weil das Gericht höhere Weisheiten zu verkünden hätte, sondern weil bei Streitfragen eine Institution das letzte Wort haben muß. Das ist in Deutschland das Bundesverfassungsgericht.

Andere Länder haben diese Frage übrigens durchaus anders entschieden und Verfassungsgerichte mit ungleich geringerer Bedeutung und Machtvollkommenheit geschaffen.

Das Verfassungsorgan Deutscher Bundestag ist an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebunden. Nicht, weil das Gericht das will, sondern weil der Gesetzgeber das gewollt und gesetzlich festgeschrieben hat.

Ich wiederhole: Ich kenne keinen einzigen Fall, in dem in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte ein deutsches Parlament das Grundgesetz vorsätzlich oder zumindest fahrlässig verletzt hätte. Ihre Behauptung, "das Vertrauen der Bevölkerung in den Schutz ihrer Grundrechte und das Vertauen in die Verfassugstreue der Regierung stehe auf dem Spiel", halte ich für abwegig.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Sicherheit
26.03.2008
Von:

Betr. Neues Waffengesetz

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

durch das novellierte Waffengesetz soll mehr Sicherheit geschaffen werden.Für mich ist dies eher zweifelhaft. Die Gründe liegen in der Logik der neuen Veränderungen.
Einsichtig ist das eingeschränkte Verbot der öffentlichen Führung aller Einhandmesser - hier sollte man aber die Ausnahmen so konkretisieren, daß Rechtssicherheit vorhanden ist.

Ganz an der Logik vorbei geht aber die 12cm-Regelung.
Man darf ganz öffentlich ein feststehendes Messer mit bis zu 12cm Klingenlänge führen, aber ein sogenanntes "Zweihandmesser" mit ungleich längerer Klinge darf man ebenso führen.

Anders ausgedrückt:
Ein feststehendes Messer mit - sagen wir 22,5cm Klingenlänge - darf nicht öffentlich geführt werden, mal von den Ausnahmen abgesehen.
Aber ein traditionelles Taschenmesser; ein sogenanntes Zweihandmesser, welches man mit zwei Händen öffnet und feststellen kann (erkannbar an der Fingernagelkerbe), kann durchaus 22,5cm Klingenlänge aufweisen - man darf es ohne Ausnahme in der Öffentlichkeit führen.

So ein Taschenmesser ist z.B. das "Riesen-Opinel", welches genau 22,5 cm Klingenlänge aufweist.

Jetzt frage ich mich als Bürger, wo liegt der Unterschied?
Diese Riesen-Opinel, ist , wenn man es öffnet, in gleicher Weise zu benutzen, wie ein feststehendes Messer mit 22,5cm Klingenlänge.
Es ist doch absehbar, daß damit dieses geänderte Gesetzt ins Leere trifft, weil es nur logisch ist, daß durch diese Lücke das Gesetz umgangen wird.

Ich bin schon jetzt gespannt, welche Antwort ich von Ihnen bekommen werde.

Für Ihre Mühe und Ihre Rückantwort schon jetzt im voraus besten Dank!

Mit freundlichem Gruß aus Dortmund

Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
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04.04.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich habe mich bei abgeordnetenwatch mehrfach und ausführlich zur Novellierung des Waffengesetzes geäußert. Ich bitte Sie, diese Stellungnahmen nachzulesen.

Der Gesetzgeber hat die von Ihnen vorgetragenen Argumente sorfältig geprüft, aber anders entschieden. Die Regelungen zu Messern sind kein Patentrezept, sondern lediglich ein Beitrag zur Gewaltprävention. Bei Messern haben wir es mit der Schwierigkeit zu tun, daß sie einerseits gefährliche Werkzeuge sind, wir alle aber täglich mit Messer hantieren müssen. Unter Würdigung insbesondere der Erfahrungen von Polizeibeamten hat der Gesetzgeber die Regelungen entwickelt, die jetzt im Bundesgesetzblatt stehen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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Frage zum Thema Kultur
26.03.2008
Von:

Geehrter Herr Wiefelspütz,

man kriegt Sie einfach nicht zu packen. Aalglatt winden Sie sich aus vielen Fragen heraus, wenn es der Politik an die Substanz geht. Ich vermisse in diesem Forumsbereich den Komplex der Hintergründe zum Entstehen der Armut in der westlichen Welt. Sie dürfen es wahrscheinlich nicht sagen was hier hinter den Kulissen passiert....

Es dürfte Ihrer Aufmerksamkeit nicht entgangen sein, wie der Zug Deutschland den Prellbock erreichen wird, in zügiger Fahrt.

Wo ist Ihr Nationalismus? Sie und andere Politiker verhindern doch keineswegs den Ausverkauf unserer Kultur !

Frage: Dienen Sie dem Menschen deutscher Herkunft oder syphatisieren Sie eher mit den Siegermaechten?

Wenn nein, wie kann Ihr soziales Gewissen mit dem Umstand der Ungleichverteilung der Güter auskommen?
Auf den Punkt gebracht: Sie und ihresgleichen verdienen mehr als Sie unter "normalen" Verhältnissen je in einem Monat essen und trinken können. Die Masse der kunstvoll runtergerechneten Arbeitslosen leben in Sorge.

Ich sorge mich eher um genügend Abstand, wenn der Tag beginnt, jener Tag, an dem die Masse ausflippt. (Revolution heißt das)

Glauben Sie nicht auch, daß die Politik eher das Wohl des Deutschen im Auge haben sollte, als die EU durchzufüttern?
Respekt? Ja
Vertrauen? Niemals
Ihre Antwort zur Zukunft Deutschlands mit 20 Wörtern?

, Philosph und Analytiker
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
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04.04.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

meine Antwort zur Zukunft Deutschlands mit 20 Wörtern ? Das erinnert mich an die Steuererklärung auf einem Bierdeckel. Die funktioniert nur, wenn man sehr viel Bier getrunken hat. Ich trinke aber kein Bier.

Im Übrigen bin ich weder Nationalist, noch "füttert" Deutschland die EU "durch" .Es gibt auch keinen "Ausverkauf unserer Kultur"

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
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