Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Dieter Wiefelspütz
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Jurist, Richter a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt in Lünen
Wahlkreis
Hamm - Unna II
Landeslistenplatz
31, Nordrhein-Westfalen
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Wir haben einen ausgesprochen tüchtigen und einflußreichen Bundesdatenschutzbeauftragten. Gäbe es ihn nicht, müßte man ihn erfinden. (...)
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
02.03.2008
Von:

Sehr geehrter Dr. Wiefelspütz,

als SPD-Mitglied bin ich politisch sehr interessiert und beim Recherchieren habe ich vor kurzem durch Zufall festgestellt, dass in der Hessischen Landesverfassung im Artikel 21 die Todesstrafe vorgesehen ist.

( Quelle: www.landtag.hessen.de )

Auch wenn Sie aus dem Bundesland NRW kommen und dieses im Bundestag vertreten, so bitte ich Sie trotzdem um eine Stellungnahme als innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion.
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
3Empfehlungen
02.03.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

die vor dem Grundgesetz erlassenen Landesverfassungen kannten ein Verbot der Todesstrafe sämtlich nicht. Artikel 21 Abs. 1 Satz 2 HessVerf ist gemäß Art. 123 Abs. 1 GG wegen Verstoßes gegen Art. 102 GG ungültig.
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Frage zum Thema Finanzen
03.03.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

der Goldkurs erreicht $1000 – Banker sehen darin eine kritische Marke. Um einen Goldpreis von $1000/oz können tatsächlich drei Dinge passieren: Die Flucht aus den Währungen in Gold & Silber verstärkt sich und die Lebensmittelpreise werden drastisch steigen. Die ersten Banken werden definitiv kollabieren. In Europa gibt es genügend Anwärter, die Schweizer UBS oder die deutschen Landesbanken mit ihren stützenden Sparkassen. Siehe Internet www.hartgeld.com

Wir fragen uns hier am Stammtisch, wo denn Frau Kanzler Merkel, Steinbrück und die restliche Bankenaufsicht vorher waren, als es zu den ersten IKB Stützungen kam? Rettung aus Steuermitteln, Gewinne an die Banker? Wir sehen in der Zumwinkelfestnahme eher ein weiteres Ablenkungsmanöver. Maximal geschätzte 1000 Reiche mit maximal 1 Milionen hinterzogenen € ergibt 1 Mrd für die BRD in Relation zu über 8,1 Mrd € allein für die IKB. Die Regierungsspitze hat schändlich versagt. I want my money back und zwar in this bag, so Maggy Thatcher seinerzeit, doch unsere Frau Kanzler schmollt mit Herrn Zumwinkel. Was denken Sie was passiert, wenn breite Schichten der Bevölkerung realisieren, was da mit den Stützungen der marode gemachten Landesbanken war? In älteren abgw.de Antworten ersehe ich, daß Sie die Wirtschaft für stabil halten… Sie haben bereits das eine oder andere Mal danebengelegen. Ist es nicht an der Zeit, den Leuten so schonend als möglich beizubringen, was alles geschehen kann wenn der Supermarkt um die Ecke dicht macht? Und die Globalisierung, der (t)Euro und die EU sind ja gut für die Stabilität oder Herr Steinbrück hielt sogar die Heuschrecken geeignet zur wirtschaftlichen Bereicherung.

Von Ihnen weiß ich, daß Sie einen hervorragenden Verstand haben, doch unsere obersten Finanzwarte haben von Geld keine Ahnung und das zum Schaden der Bevölkerung. Beaufort 16 ist angesagt…Sind Sie immer noch sicher, daß in der BRD kein Finanzcrash geschehen kann? Sind Sie da 100% sicher?
MfG
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
bisher keineEmpfehlungen
25.03.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

ich halte nichts von der Internetportal, das Sie zitieren. Ich bin der festen Überzeugung, daß es in Deutschland keinen "Finanzcrash" geben wird.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Dieter Wiefelspütz,
MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
03.03.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz ,

Ich habe ein paar Fragen zu den Einhandmessern (die für das Aufklappen mit nur einer Hand vorgesehen sind).
Wie ist es mit "Rettungsmessern" (z.B. Victorinox Rescue Tool) und Taschenmessern, die mit einer Hand zu öffnen sind?

Ich denke nicht, dass ein Schweizer Taschenmesser oder ein Rettungsmesser Drohpotential für Jugendliche hat.

Hätte man nicht einfach das Führen von Messer ab ** cm Klingenlänge erst ab 18 erlauben können?

Wie ist es bei Taschenmessern, die für zweihändiges Öffnen vorgesehen sind, die eine Feststellklinge haben?

Freundliche Grüße
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
1Empfehlung
05.03.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrte Frau ,

in § 42 a Abs. 1 Waffengesetz - Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen - heißt es seit der Novellierung: "Es ist verboten ...Messer mit einhändig feststellbarer Klingen (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.

In § 42 a Abs. 2 werden Ausnahmen von diesem Führungsverbot zugelassen. Diese gelten für die Verwendung von Messern bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen, für den Transport in einem verschlossenen Behältnis oder sofern ein berechtigtes Interesse für das Führen vorliegt. Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

Uns war klar, daß es keinen absoluten, perfekten Schutz geben kann. Ich bin freilich davon überzeugt, daß wir besonders gefährliche Messer verboten haben, aber vernünftige Ausnahmen zugelassen haben. Einhandmesser sind als Angriffswaffe erheblich gefährlicher als zweihändig zu öffnende Messer. Einhandmesser haben in einer bestimmten, gewaltbereiten Szene einen ganz anderen Stellenwert als Schweizer Messer.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
05.03.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

Wenn eine Partei, zu der auch Frau Ypsilanti in Hessen gehört, vor der Wahl lautstark äußert, - "wir haben und werden mit der linken Partei (den Kommunisten) niemals etwas zu tun haben bzw. einen Zusammenschluß (auch Wahlunterstützung) grundsätzlich ausschließt." Dann aber aus reiner (auch) persönlicher Machtgier heraus, sich mit Hilfe der Kommunisten als Ministerpräsidentin wählen lassen will. Auch wenn die SPD in Berlin versucht sich von Schuld und Mittäterschaft freizusprechen, indem sie plötzlich erklärt , es jedem Land selbst zu überlassen, wie und wen es sich an Bord holt um zu gewinnen. Das zeigt doch jedem halbwegs mitdenkendem Menschen auf, dass diese Partei inklusive der Vorsitzenden, mit einem charakterlosen, verlogenem Machtbedürfnis an diese Sache herangeht. Egal wie man es dreht und wendet, die gesamte Partei wird dadurch unglaubwürdig und in Frage gestellt!!!

Frau Ypsilanti sprach angeblich mit ihrem Gewissen, welche Lüge schwerer wiegt. Die jetzige Lüge, oder die versprochenen Lügen für die Zukunft Hessens. Niemand mit normalem Verstand wird dieser Frau jemals wieder glauben schenken. "Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, obgleich er vielleicht die Wahrheit spricht!" Was steht wohl als nächstes auf dem Lügenprogramm der Partei um die eigennützigen Ziele zu erreichen?

Niemand , bis auf sehr naive, unbedarfte Menschen, wird dieses Spiel auf Dauer mitmachen.

Eigentlich sehr schade, denn früher, unter der Führung von Herrn Helmut Schmidt, war diese Partei noch hoch angesehen und glaubwürdig. Der Zerfall der Moral begann nach seinem Abschied!!!

Haben Sie Herr Dr. Wiefelspütz hier noch etwas glaubwürdiges entgegenzusetzen?
Wir wären sehr gespannt darauf!

Hochachtungsvoll
B. und Freunde
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
2Empfehlungen
09.03.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrte Frau ,

ich glaube nicht, daß die SPD sich von ihren Gegnern vorschreiben lassen sollte, mit welcher politischen Gruppierung sie zusammenarbeitet. Schließlich: Hessische Politik wird in Hessen gemacht und verantwortet und nicht in Lünen in Westfalen, wo ich lebe.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
05.03.2008
Von:
Uwe

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz ,

Sie sprechen sich lt. Presseberichten dafür aus, u.a. Abgeordnete von der geplanten Online-Durchsuchung auszunehmen. Hierzu habe ich folgende Fragen:

1. Sind Abgeordnete nicht automatisch durch die im GG verankerte Immunität gegenüber Strafverfolgung vor der Online-Durchsuchung geschützt?

2. Angenommen, die Immunität eines Abgeordneten wird aufgrund eines Anfangsverdachts aufgehoben; sollte Ihrer Meinung nach sein Schutz vor der Online-Durchsuchung aufgehoben werden (wie es mir logisch erscheint)?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Uwe
Antwort von Dr. Dieter Wiefelspütz
1Empfehlung
05.03.2008
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr ,

Strafverteidiger, Geistliche und Abgeordnete genießen einen besonderen, absoluten Schutz in ihrer Kommunikation mit Personen, die sich ihnen anvertrauen. Das gilt freilich nur dann, wenn Strafverteidiger, Geistliche und Abgeordnete sich an Recht und Gesetz halten.

Art. 47 GG schützt Abgeordnete selbstverständlich nicht, wenn Abgeordnete Straftaten begehen. Deshalb kommt eine Online-Durchsuchung auch bei Abgeordneten in Betracht, wenn eines Tages eine gesetzliche Grundlage für die Online-Durchsuchung bestehen sollte. Freilich muß zuvor die Immunität (Art. 46 GG) aufgehoben werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz
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