Dr. Daniel Volk (FDP)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Daniel Volk
Jahrgang
1970
Berufliche Qualifikation
Studium der Rechswissenschaften und Politikwissenschaften
Ausgeübte Tätigkeit
Rechtsanwalt, Mitglied des Bundestages
Wahlkreis
München-Nord
Landeslistenplatz
-, Bayern
weitere Profile
(...) Die FDP-Bundestagsfraktion hat die rein ideologisch motivierte Tabuisierung der Spitzentechnologie Kernernergie von Anfang an für einen gravierenden Fehler gehalten und bekämpft. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
NEIN
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
JA
18.06.2009
Internetsperren
NEIN
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
nicht beteiligt
29.05.2009
Schuldenbremse
nicht beteiligt
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
nicht beteiligt
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
23.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

mit großer Bestürzung musste ich in letzter Zeit mitverfolgen, wie sehr fragwürdige Gesetzesbestrebungen seitens des Familienministeriums angeregt wurden, hier insbesondere der Vorstoß zur Sperrung von Internetseiten. Generell soll hier betont werden, dass die Bekämpfung der Verbreitung von Menschenverachtenden Inhalten (egal welcher Art) im Internet ein wichtiges Unterfangen sein muss, aber nicht mit augenscheinlich unsinnigen Mitteln und Grundrechte gefährdenden Maßnahmen. Woran sich genau IT Experten, Bürgerrechtler und sogar Vereine von Missbrauchsopfern stoßen ist hier nachzulesen:
www.heise.de
Daher hier 3 konkrete Fragen:
1. Werden Sie und die FDP sich für eine Überarbeitung des Gesetzes einsetzen, das bei jetzigem Stand einer Installation eines Zensurapparates ohne demokratische Kontrolle im Internet gleichkommt?
2. Werden Sie und die FDP sich dafür einsetzen, die hier verschwendeten finanziellen Mittel stattdessen in eine verbesserte internationale Strafverfolgung von Tätern fließen zu lassen?
3. Vielerorts ist bereits von einer "Zensur im Kopf" und der Angst vor dem großen Missbrauchspotential der im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen zu lesen (Denunzierung von harmlosen Bürgern durch massenhaftes zuschicken von verlinkungen zu gesperrten websites), werden Sie und die FDP sich daher dafür einsetzen, diese offensichtlich unberücksichtigt gebliebenen Problematiken zur Sprache zu bringen?

mfg, Mag. (fh)
Antwort von Dr. Daniel Volk
16Empfehlungen
12.05.2009
Dr. Daniel Volk
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben zu Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung der Kinderpornographie, zu dem ich gerne Stellung nehme.

Kinderpornographie muss effektiv bekämpft werden. Kinderpornographie, bei der der Missbrauch von Kindern in Bild oder Film wiedergegeben wird, ist ein schreckliches Verbrechen, denn der vorangegangene Missbrauch hinterlässt unheilbare Wunden an Seele und Körper der missbrauchten Kinder.

Notwendig ist die konsequente Verfolgung von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie. Die Erfolge der Ermittlungsbehörden in Bund und Ländern in diesem Bereich müssen fortgesetzt werden. Insbesondere ist für ausreichende personelle und sächliche Mittel, gerade bei der IT-Ausstattung, bei Polizei und Staatsanwaltschaften, die richtigerweise sehr sensibel auf Anzeigen und Erkenntnisse in diesem Bereich reagieren, zu sorgen. Zudem muss die Prävention des Kindesmissbrauchs verbessert werden. Hier sind Eltern, Schulen, Kindergärten, Ärzte und Jugendämter ebenso gefordert wie die Gesellschaft insgesamt. Eine Kultur des Wegschauens darf es nicht geben, sondern jeder, der Hinweise auf Kindesmissbrauch hat, muss ermutigt werden, dies auch zur Anzeige zu bringen.

Den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes, nach dem die Zugangsprovider dazu verpflichtet werden sollen, Internetseiten nach Vorgabe einer Sperrliste des Bundeskriminalamts durch Umleitung auf eine Stopp-Seite zu sperren, lehnt die FDP-Bundestagsfraktion ab.

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Straftaten, die im oder mittels des Internets begangen werden, müssen konsequent verfolgt werden. Zugleich müssen sich staatliche Maßnahmen an den geltenden rechtsstaatlichen Vorgaben messen lassen.

Schon die Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Bereich der Gefahrenabwehr bei der Verbreitung von Kinderpornographie ist zweifelhaft. Gefahrenabwehr obliegt den Ländern, die in diesem Bereich hervorragende Arbeit leisten. Auch die Regulierung von Medieninhalten liegt in der Zuständigkeit der Länder, wohingegen der Bund nur für die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von Telemedien zuständig ist. Insoweit stellt sich die Frage, ob der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf verfassungsgemäß ist.

Der Gesetzentwurf wirft darüber hinaus verfassungsrechtliche Fragen hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit auf. Von den geplanten Sperrungen können auch legale Internetseiten erfasst sein, wie die Bundesregierung selbst darlegt. Daher muss sehr sorgfältig geprüft werden, ob die vorgeschlagene Maßnahme verhältnismäßig ist.
Betroffen von der Sperrung von Internetseiten sind die Telekommunikationsfreiheit, die Informations- und Meinungsfreiheit sowie die allgemeine Handlungsfreiheit. Selbstverständlich schützen die Grundrechte nicht rechtswidriges Verhalten. Das Verbreiten und das Sich-Beschaffen wie auch schon der Besitz von Kinderpornographie sind strafbar.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass mit den geplanten Sperrungen durch die Manipulation in den sog. Domain-Name-Servern (DNS), die dazu dienen, eine vom Nutzer eingegebene Internetadresse in die zugehörigen numerischen IP-Adressen aufzulösen, die gesperrten Seiten nach wie vor zugänglich sind, wenn z.B. ein anderer DNS verwendet oder aber die IP-Adresse direkt eingegeben wird. Wenngleich die Umgehbarkeit die Geeignetheit nicht grundsätzlich in Abrede stellt, muss jedoch bedacht werden, dass die Nutzung anderer DNS, z.B. einer Universität, gang und gäbe ist und so eine nicht unerhebliche Zahl der Nutzer gar nicht erfasst wird. Ebenfalls nicht erfasst werden sog. Peer-to-Peer-Netzwerke, da diese nicht in den Domain-Name-Servern verzeichnet sind. Insoweit wird ein für die Begehung von Straftaten im Bereich der Kinderpornographie wesentlicher Verbreitungsweg schon von vornherein nicht erfasst. Schließlich wechseln die Server nach Angabe des BKA häufig, teilweise nach nur wenigen Stunden. Sperrlisten, die binnen sechs Stunden wirksam werden müssen, verfehlen dann aber ihr Ziel.

Von der Bundesregierung wird vorgetragen, dass die Maßnahme aber deshalb erforderlich sei, weil ein strafrechtliches Vorgehen gegen die Betreiber ausländischer Server schwierig bis unmöglich sei. Nach Erkenntnissen aus anderen Ländern befindet sich die weit überwiegende Zahl der Server in den Vereinigten Staaten, die übrigen sogar vielfach in Europa. Hier ist Rechtshilfe regelmäßig möglich und auch Erfolg versprechend.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat das Vorgehen der Bundesregierung kritisiert, die Provider durch Verträge mit dem BKA zu Sperrungen zu verpflichten, da Grundrechtseingriffe stets einer gesetzlichen Grundlage bedürfen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird aber unter keinem Gesichtspunkt den Anforderungen an eine verfassungsmäßige Rechtsgrundlage gerecht. So fehlen in dem Gesetzentwurf Vorgaben für ein rechtsstaatliches Verfahren oder für klare Haftungsregelungen der Provider. Auch die Ausweitung der Befugnisse des BKA im Bereich der Gefahrenabwehr ist abzulehnen.

Die FDP-Bundestagsfraktion wird das nun anstehende parlamentarische Verfahren dazu nutzen, ihre Bedenken sachlich und kritisch vorzutragen, um eine ernsthafte Debatte anzustoßen. Es verbietet sich nach Ansicht der FDP-Bundestagsfraktion, das Thema in die eine oder andere Richtung zu instrumentalisieren.


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Daniel Volk, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
10.05.2009
Von:
Ott

Sehr geehrter Hr.Dr. Volk,

Über epetitionen.bundestag.de wurde im April eine Online-Petition mit dem Titel "Internet - Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten" eingebracht. Ziel der Petition ist die Ablehnung eines Gesetzesentwurfs der Bundesregierung, der das BKA ermächtigt, geheime Sperrlisten mit Internet-Adressen zu führen. Nach dem Gesetzesentwurf werden Internet-Zugangs-Anbieter gesetzlich verpflichtet, Webseiten auf der Sperrliste zu blockieren.

Wie stehen Sie zu diesem Gesetzentwurf, wie ist Ihre Haltung zur Petition?

Mit freundlichen Grüßen
Ott
Antwort von Dr. Daniel Volk
34Empfehlungen
12.05.2009
Dr. Daniel Volk
Sehr geehrter Herr Ott,

vielen Dank für Ihre Mail zu Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung der Kinderpornographie, zu der ich gerne Stellung nehme.

Kinderpornographie muss effektiv bekämpft werden. Kinderpornographie, bei der der Missbrauch von Kindern in Bild oder Film wiedergegeben wird, ist ein schreckliches Verbrechen, denn der vorangegangene Missbrauch hinterlässt unheilbare Wunden an Seele und Körper der missbrauchten Kinder.

Notwendig ist die konsequente Verfolgung von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie. Die Erfolge der Ermittlungsbehörden in Bund und Ländern in diesem Bereich müssen fortgesetzt werden. Insbesondere ist für ausreichende personelle und sächliche Mittel, gerade bei der IT-Ausstattung, bei Polizei und Staatsanwaltschaften, die richtigerweise sehr sensibel auf Anzeigen und Erkenntnisse in diesem Bereich reagieren, zu sorgen. Zudem muss die Prävention des Kindesmissbrauchs verbessert werden. Hier sind Eltern, Schulen, Kindergärten, Ärzte und Jugendämter ebenso gefordert wie die Gesellschaft insgesamt. Eine Kultur des Wegschauens darf es nicht geben, sondern jeder, der Hinweise auf Kindesmissbrauch hat, muss ermutigt werden, dies auch zur Anzeige zu bringen.

Den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes, nach dem die Zugangsprovider dazu verpflichtet werden sollen, Internetseiten nach Vorgabe einer Sperrliste des Bundeskriminalamts durch Umleitung auf eine Stopp-Seite zu sperren, lehnt die FDP-Bundestagsfraktion ab.

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Straftaten, die im oder mittels des Internets begangen werden, müssen konsequent verfolgt werden. Zugleich müssen sich staatliche Maßnahmen an den geltenden rechtsstaatlichen Vorgaben messen lassen.

Schon die Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Bereich der Gefahrenabwehr bei der Verbreitung von Kinderpornographie ist zweifelhaft. Gefahrenabwehr obliegt den Ländern, die in diesem Bereich hervorragende Arbeit leisten. Auch die Regulierung von Medieninhalten liegt in der Zuständigkeit der Länder, wohingegen der Bund nur für die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von Telemedien zuständig ist. Insoweit stellt sich die Frage, ob der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf verfassungsgemäß ist.

Der Gesetzentwurf wirft darüber hinaus verfassungsrechtliche Fragen hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit auf. Von den geplanten Sperrungen können auch legale Internetseiten erfasst sein, wie die Bundesregierung selbst darlegt. Daher muss sehr sorgfältig geprüft werden, ob die vorgeschlagene Maßnahme verhältnismäßig ist.
Betroffen von der Sperrung von Internetseiten sind die Telekommunikationsfreiheit, die Informations- und Meinungsfreiheit sowie die allgemeine Handlungsfreiheit. Selbstverständlich schützen die Grundrechte nicht rechtswidriges Verhalten. Das Verbreiten und das Sich-Beschaffen wie auch schon der Besitz von Kinderpornographie sind strafbar.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass mit den geplanten Sperrungen durch die Manipulation in den sog. Domain-Name-Servern (DNS), die dazu dienen, eine vom Nutzer eingegebene Internetadresse in die zugehörigen numerischen IP-Adressen aufzulösen, die gesperrten Seiten nach wie vor zugänglich sind, wenn z.B. ein anderer DNS verwendet oder aber die IP-Adresse direkt eingegeben wird. Wenngleich die Umgehbarkeit die Geeignetheit nicht grundsätzlich in Abrede stellt, muss jedoch bedacht werden, dass die Nutzung anderer DNS, z.B. einer Universität, gang und gäbe ist und so eine nicht unerhebliche Zahl der Nutzer gar nicht erfasst wird. Ebenfalls nicht erfasst werden sog. Peer-to-Peer-Netzwerke, da diese nicht in den Domain-Name-Servern verzeichnet sind. Insoweit wird ein für die Begehung von Straftaten im Bereich der Kinderpornographie wesentlicher Verbreitungsweg schon von vornherein nicht erfasst. Schließlich wechseln die Server nach Angabe des BKA häufig, teilweise nach nur wenigen Stunden. Sperrlisten, die binnen sechs Stunden wirksam werden müssen, verfehlen dann aber ihr Ziel.

Von der Bundesregierung wird vorgetragen, dass die Maßnahme aber deshalb erforderlich sei, weil ein strafrechtliches Vorgehen gegen die Betreiber ausländischer Server schwierig bis unmöglich sei. Nach Erkenntnissen aus anderen Ländern befindet sich die weit überwiegende Zahl der Server in den Vereinigten Staaten, die übrigen sogar vielfach in Europa. Hier ist Rechtshilfe regelmäßig möglich und auch Erfolg versprechend.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat das Vorgehen der Bundesregierung kritisiert, die Provider durch Verträge mit dem BKA zu Sperrungen zu verpflichten, da Grundrechtseingriffe stets einer gesetzlichen Grundlage bedürfen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird aber unter keinem Gesichtspunkt den Anforderungen an eine verfassungsmäßige Rechtsgrundlage gerecht. So fehlen in dem Gesetzentwurf Vorgaben für ein rechtsstaatliches Verfahren oder für klare Haftungsregelungen der Provider. Auch die Ausweitung der Befugnisse des BKA im Bereich der Gefahrenabwehr ist abzulehnen.

Die FDP-Bundestagsfraktion wird das nun anstehende parlamentarische Verfahren dazu nutzen, ihre Bedenken sachlich und kritisch vorzutragen, um eine ernsthafte Debatte anzustoßen. Es verbietet sich nach Ansicht der FDP-Bundestagsfraktion, das Thema in die eine oder andere Richtung zu instrumentalisieren.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Daniel Volk, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Volk,

ich stelle mir immer wieder die Frage, warum bestimmte Großunternehmen eine so große Lobby haben, dass sie in der Politik nicht nur auf die Gesetzgebung entscheidend Einfluss nehmen können, sondern auch zu ausländischen Gastbesuchen die Regierungsvertreter begleiten dürfen um gleichzeitig eigene Interessen zu verfolgen. Warum werden nicht Lobbyisten von Umweltorganisationen, Menschenrechtsgruppen, Gewerkschaften etc. von der Regierung zu ausländischen Staatsreisen eingeladen, sondern nur industrielle Vertreter?
Antwort von Dr. Daniel Volk
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08.06.2009
Dr. Daniel Volk
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Mail. Leider kann ich Ihre Frage nicht beantworten, weil ich dafür der falsche Adressat bin. Bitte stellen Sie diese Frage der Bundesregierung, die in der Sache zuständig ist. Ich fühle mich nicht befugt, stellvertretend für die Bundesregierung zu antworten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Daniel Volk, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
29.07.2009
Von:

Sehr geerter Herr Dr. Daniel Volk
Nachdem ich nach langem Überlegen und abwägen die Entscheidung getroffen habe, dass die Entmündigung eines Familienangehörigen die letzte Möglichkeit ist, seine wenigen Jahre die er noch zu leben hat, in Würde zu verbringen muss ich mit Entsetzen feststellen dass eine riesige Gesetzeslücke klafft.
Obwohl ich als Antragssteller und nächster Verwandter diese Maßnahme eingeleitet habe, habe ich nur per Zufall von einer Entmündigung durch das Vormundschaftsgericht erfahren. Auf nachfrage wurde mir lediglich gesagt das es nicht üblich wäre die Angehörigen zu benachrichtigen.
Ebenso war es reiner Zufall dass ich mittlerweile erfahren habe wer als Vormund eingesetzt wurde.
Welch Möglichkeit bleibt mir in Erfahrung zu bringen welch ein Beschluss wann und mit welchen Inhalt ergangen ist?
Kann ich gegen einen Beschluss rechtlich vorgehen den ich nicht kenne?
Wer gibt Auskunft welche Absprachen mit dem Vormund getroffen wurde?

Mit freundlichen Grüssen
W.
Antwort von Dr. Daniel Volk
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14.08.2009
Dr. Daniel Volk
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Mail. Was Ihre Frage angeht: Die von Ihnen angesprochenen Angelegenheiten sind gesetzlich im FGG geregelt. Im § 68a FGG heißt es in Bezug auf die Bestellung eines Betreuers u.a.: "In der Regel ist auch dem Ehegatten des Betroffenen, seinem Lebenspartner, seinen Eltern, Pflegeeltern und Kindern Gelegenheit zur Äußerung zu geben, es sei denn, der Betroffene widerspricht mit erheblichen Gründen." Sollten Sie zu dem angesprochenen Personenkreis gehören und nicht angehört worden sein, bestünde für Sie die Möglichkeit, sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Daniel Volk, MdB
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