Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Dagmar Enkelmann
Jahrgang
1956
Berufliche Qualifikation
Diplom Historikerin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Märkisch-Oderland - Barnim II
Landeslistenplatz
2, über Liste eingezogen, Brandenburg
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(...) Ich bin zwar keine Revolutionärin und die DIE LINKE ist keine revolutionäre Partei, dennoch stehe ich und meine Partei ebenso wie Che Guevara auf Seiten derer, die in der Gesellschaft benachteiligt und unterdrückt werden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
02.09.2008
Von:

Hallo Frau Enkelmann,

Die Linke könnte doch auch mal auf die 300.000 Autofahrer zugehen, die mit Autogas fahren aus Kostengründen und gleichzeitig den CO2 Ausstoß stark reduzieren. Die Linke soll sich doch die 300.000 Stimmen holen- indem:

  • staatliche Förderung des Autogaseinbaus wie zum Beispiel in Italien erfolgen sollte.
  • die Kfz Steuer nicht nur nach dem Kfz-brief die Steuer bewertet, sondern auch der nachträgliche Autogaseinbau die Steuer senken sollte.
  • staatlche Werbung für den Autogaseinbau-bzw. Aufforderung an die Ölkonzerne ergeht, mehr Tankstellen mit Autogasstatioen auszurüsten.

Hier in Deutschland kann ein Herr Gabriel gar nicht begreifen, daß beim Autogas sehr wenig CO2 anfällt, statt die idiotische Vorstellung die Geschwindigkeit zu reduzieren.

mfg
RS
Antwort von Dr. Dagmar Enkelmann
5Empfehlungen
12.09.2008
Dr. Dagmar Enkelmann
Sehr geehrter Herr ,

Ich freue mich, dass Sie durch die Nutzung von Autogas etwas für den Klimaschutz tun und sich für eine größere Verbreitung dieser Technologie einsetzen. Autogas, aber mehr noch Erdgas, sind in der Tat umweltfreundlicher als Benzin und Diesel, weil sie im Vergleich weniger Kohlendioxidemissionen verursachen. Beide belasten zudem die Luft fast gar nicht mit gesundheitsgefährdenden Schadstoffen wie Feinstaub und Stickoxiden.
Seitens der Bundesregierung wurde 2006 die mineralölsteuerliche Förderung für Autogas bzw. LPG und Erdgas bis Ende 2018 verlängert. Meine Fraktion hatte allerdings eine weit stärkere Reform der Kfz-Steuer und damit zusammenhängender Fragen ins Auge gefasst, von der auch die Nutzer autogasbetriebener Fahrzeuge profitiert hätten.

Konkret hatten wir im Frühjahr 2007 in einem Antrag (Drs. 16/4416) u.a. gefordert, dass bereits ab dem Januar 2008 für alle Neufahrzeuge der Kohlendioxid-Ausstoß pro gefahrenen Kilometer als Bemessungsgrundlage für die Kfz-Steuer herangezogen wird. Verbrauchsarme PKW mit einem Kohlendioxid-Ausstoß von weniger als 120 Gramm wären dabei nach unseren Vorstellungen steuerlich zu begünstigen gewesen, Fahrzeuge mit mehr als 140 Gramm stufenweise steuerlich zu belasten.

Ich denke, dass die LINKE mit diesen Vorschlägen auch auf die Nutzer von Autogas zugegangen ist. Leider ist unser Antrag im zuständigen Verkehrsausschuss abgelehnt worden und wie Sie sicher wissen, hat die Bundesregierung eine Reform der Kfz-Steuer im Sinne des Klimaschutzes mittlerweile auf die lange Bank geschoben.

Meiner Meinung reicht es zudem nicht, in die heutigen Autos "nur" klimaverträgliche Antriebe einzubauen. Langfristig müssen 3-Liter-Autos zu einem verbindlichen Standard werden. Für die LINKE ist auch ein allgemeines Tempolimit von 130 Stundenkilometern auf Autobahnen ein unverzichtbarer Beitrag zum Klimaschutz. Darüber hinaus verlangen wir mehr Maßnahmen dafür, dass Menschen und Familien, die sich ein privates Autos nicht leisten können oder wollen, genauso mobil sein können. Dazu gehören ein flächendeckender, preiswerter öffentlicher Nahverkehr ebenso wie die Förderung des Fahrradverkehrs. Schließlich geht es auch generell um Verkehrsvermeidung. All dies liegt letztlich auch im Interesse derjenigen Autofahrer, die jetzt noch Autogas nutzen. Denn als Nebenprodukt bei der Erdöl- und Erdgasgewinnung ist Autogas - wie diese beiden Rohstoffe auch - eine endliche Ressource.

Dagmar Enkelmann
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
09.10.2008
Von:
J.

Sehr geeherte Dr. Enkelmann,

ich habe ein Problem mit dem Begriff Demokratie, da der ehrenwerte Prof. John Kenneth Arrow nachgewiesen hat, das es kein demokratisches Wahlsystem gibt. Er hat unter anderm dafür den Nobelpreis f. Wirschaftswissenschaften erhalten. (siehe die Axiome f. Demokratie und anderes in wikipedia). Nun hat auch das Verfassungsgericht festgestellt, das unser Wahlsystem prinzipiell nicht demokratisch ist (Überhangsmandate), aber setzt weder den Bundestag ausser Kraft als illegal noch wird darauf bestanden, dass Wahlrecht bis 2009 zu ändern. Was ist das hier für eine Bananenrepublik?

Ich würde über Ihre Meinung freuen

Mit besten Grüssen

Dr. J
Antwort von Dr. Dagmar Enkelmann
6Empfehlungen
17.10.2008
Dr. Dagmar Enkelmann
Sehr geehrter Herr ,

zunächst möchte ich - in Ergänzung Ihrer Frage - darauf hinweisen, dass das Bundesverfassungsgericht mit dem von Ihnen angeführten Entscheid die Paragrafen des Bundeswahlgesetzes für verfassungswidrig erklärte, die die so genannten Überhangmandate betreffen. Damit, so das Gericht, sei die Wahl zum 16. Bundestag auf verfassungswidriger Grundlage erfolgt. Das ist aber nicht gleichbedeutend mit Ihrer Feststellung, das derzeitige Wahlsystem sei prinzipiell nicht demokratisch.

Was eine mögliche Auflösung des Bundestages betrifft, so hätte das Bundesverfassungsgericht dazu durchaus die Kompetenz gehabt. In der Begründung des Gerichts zur Nichtauflösung wird jedoch ausgeführt, dass das Interesse am Bestandsschutz der im Vertrauen auf die Verfassungsmäßigkeit des Bundeswahlgesetzes zusammengesetzten Volksvertretung überwiegt. Eine Auflösung des Bundestags ohne eine vorhergehende Änderung des Wahlrechts hätte des Weiteren dazu geführt, dass der neue Bundestag wieder auf verfassungswidrige Weise gewählt worden wäre.

Laut dem Urteil muss bis spätestens zum 30. Juni 2011 eine Änderung des Gesetzes erfolgen. Die lange Frist wird seitens des Bundesverfassungsgerichts u.a. damit begründet, dass die zu ändernden Regelungen sehr komplex seien. Die Richter forderten eine "neue, normenklare und verständliche Grundlage", weil die Berechnung der Sitzverteilung auf einem für die Bürgerinnen und Bürger kaum noch nachzuvollziehenden Regelungsgeflecht erfolge.

Dessungeachtet gibt es politische Bestrebungen, das Wahlrecht bereits vor der nächsten Bundestagswahl 2009 in verfassungskonformer Weise zu ändern. Ob diese Bestrebungen, die von mir befürwortet werden, Erfolg haben werden, lässt sich gegenwärtig aber nicht beurteilen.

Ihre - mit Bezug auf Prof. Arrow vertretene Ansicht - dass es kein demokratisches Wahlsystem gebe, teile ich nicht. Zu einer lebendigen Demokratie, wie ich sie verstehe, gehört es, die demokratischen Regeln von Zeit zu Zeit zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Die Fraktion DIE LINKE im Bundestag hat dazu bereits 2006 den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der dreistufigen Volksgesetzgebung in das Grundgesetz vorgelegt (Bundestags-Drucksache 16/1411).

Darüber hinaus bemüht sich die Fraktion DIE LINKE seit längerem, angesichts des großen Übergewichts der Großen Koalition die Rechte der Minderheits-Fraktionen im Deutschen Bundestag zu stärken. Das ist kein leichtes Unterfangen - einen anderen Weg als Überzeugungsarbeit und politisches Engagement in- und außerhalb der Parlamente, um die Verhältnisse demokratischer zu gestalten, gibt es aber nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dagmar Enkelmann
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.11.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Enkelmann,

der stern berichtet am 10. November über die Versetzung Johannes Bechers in den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages. Herr Becher war zuvor 15 Jahre lang für die Kontrolle der Parteienfinanzierung zuständig. So sei er sowohl mit der CDU-Schwarzgeld-Affäre, als auch mit den Finanzierungspraktiken Jürgen Möllemanns beschäftigt gewesen. Bei Letzterem handele es sich um ein laufendes Verfahren, dass für die FDP eine horrende Strafzahlung nach sich ziehen könnte.

Nun fragt sich der Stern-Autor, ob es sich wirklich um die Beförderung eines Parlamentsmitarbeiters handelt oder ob man weitere Ermittlungserfolge Herrn Bechers verhindern möchte. Als für die Versetzung verantwortlicher wird Herr Lammert genannt.

Man kann den Eindruck erhalten, dass jeder erfahrene Mitarbeiter weniger in diesem wichtigen Kontrollfeld nur schaden kann. Allein die Tatsache, dass am Möllemann-Vorgang immer noch gearbeitet wird, zeigt doch, dass die Abteilung Kontrolle der Parteienfinanzierung sicher nicht an Personalüberschuss leidet.

Sind Sie mit diesem Vorgang vertraut? Falls ja, wie stehen Sie dazu?
Antwort von Dr. Dagmar Enkelmann
5Empfehlungen
17.11.2008
Dr. Dagmar Enkelmann
Sehr geehrter Herr ,

der von Ihnen angesprochene Vorgang ist eine innere Angelegenheit der Bundestags-Verwaltung und fällt in die alleinige Verantwortung des Präsidenten des Deutschen Bundestages. Auch der Ältestenrat des Bundestages, dem ich angehöre, ist für Personalfragen dieser Art nicht zuständig. Aus diesem Grund bin ich mit der Angelegenheit nicht vertraut und kann Ihnen auf Ihre Frage keine klärenden Auskünfte geben. Abgeordnete haben in dieser Hinsicht - im Unterschied zu politischen und personellen Vorgängen innerhalb der Bundesregierung - auch kein Fragerecht. Aus meiner Erfahrung kann ich Ihnen nur mitteilen, dass in einer so großen Verwaltung wie die des Bundestages, die eine Vielzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den verschiedensten Funktionen und Aufgabenbereichen umfasst, Neu- und Umbesetzungen von Stellen oder der Wechsel in andere Verantwortlichkeiten üblich und nichts Ungewöhnliches sind.

Dr. Dagmar Enkelmann
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
30.11.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Enkelmann,

zuvor ersteinmal Danke, das Sie die Fragen immer schnell und promt beantworten. Meine Frage bezieht sich in erster Linie auf eine Sache, die Sie persönlich nicht berifft, aber sicherlich aus Ihrer Bundestagsarbeit eine Bewertung finden kann.
Das Friedrich Löffler Institut auf der Insel Riems (FLI) führt für mich unverständlicher Weise Tierversuche durch. Hier werden 10-12 Wochen alte Hunde und Katzen aus Laboratorien BRd und Irland bezogen und der Vogelgrippe ausgesetzt. Ziel der "Forschung" soll sein, ob Vogelgrippe auf Hunde von Katzen übertragen werden können. Da die Bundesregierung diese Studie unterstütz wären folgende Fragen für mich wichtig:
Welchen Nutzen sehen Sie für die Bevölkerung? Müssen solche Versuche sein, deren Nutzen nicht eindeutig dargelegt ist? Sind Sie auch für eine solche Forschung?.vielen Dank.
Referenzquelle:www.datenbank-tierversuche.de
Zeitschrift Emerging Infectious Disseases 2008,14 (2) 308-310
Antwort von Dr. Dagmar Enkelmann
8Empfehlungen
18.12.2008
Dr. Dagmar Enkelmann
Sehr geehrter Herr ,

da Ihre Frage, wie Sie zu Recht bemerken, mit meiner persönlichen politischen Arbeit nicht direkt zu tun hat, war deren Beantwortung nicht so einfach.

Natürlich bin ich der Auffassung, dass es darum geht, möglichst wenige Tierversuche mit lebenden Tieren durchzuführen.

Bei den von Ihnen angesprochenen Vogelgrippe-Versuchen muss meines Erachtens berücksichtigt werden, dass die Vogelgrippe im Moment zwar unter Kontrolle zu sein scheint, sie aber durchaus das Potenzial für erhebliche volkswirtschaftliche und gesundheitliche Risiken besitzt - auch hier in Mitteleuropa. Diese Gefahr sollte nicht unterschätzt werden, nur weil augenscheinlich gerade nichts passiert.

Auch die Maul-und-Klauen-Seuche-(MKS)-Epidemie in Großbritannien entstand scheinbar aus dem Nichts heraus und hat ein ganzes Land an den Rand des Abgrundes gebracht. Und verglichen mit der Vogelgrippe ist die MKS ein räumlich und zeitlich deutlich begrenztes Problem. Es ist also wichtig, das Risiko eines Vogelgrippe-Ausbruchs sehr genau zu kennen.

Bei der Vermeidung dieser Risiken sind alle diejenigen Faktoren von Bedeutung, die zur Übertragung und Weiterverbreitung des Virus eine Rolle spielen. Das gilt sowohl für die Verringerung der Einschleppungsgefahr als auch für die Begrenzung des Tierseuchengeschehens im Falle eines Ausbruchs. Dieses Wissen über die Übertragungswege ist auch wichtig bei der Bewertung, welche Maßnahmen im Seuchenfall tatsächlich notwendig, sinnvoll und angemessen sind.

Bei den Vogelgrippe-Untersuchungen auf der Insel Riems stand die Frage, ob Katzen und Hunde als Überträger des Virus in Frage kommen, im Zentrum der Aufmerksamkeit. Denn wer unter Umständen seine Katze oder seinen Hund behördlich verordnet nicht mehr aus dem Haus oder der Wohnung lassen darf, will wenigstens die Überzeugung haben, dass das eine sinnvolle Maßnahme ist. Und wer Geflügel zu Hause hält, will wenigstens wissen, dass der Hund oder die Katze des Nachbarn nicht daran schuld sind, dass möglicherweise der gesamte Bestand getötet werden muss. Insofern ist das auch aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger eine durchaus relevante Fragestellung, die geklärt werden muss. Zudem gibt auch es wissenschaftliche Fragestellungen, wo alternative Methoden zu Tierversuchen nicht verfügbar sind. Ob das wirklich den Tatsachen entspricht, muss zuvor fraglos gründlich geprüft werden (Tierschutzkommission).

Derartige Versuche, wie Sie sie erwähnen, unterliegen den strengen gesetzlichen Regelungen des Tierschutzes. Eine kritische Öffentlichkeit ist aus meiner Sicht dennoch sehr wichtig. Diese erzeugt den notwendigen Druck, Tierversuche - wo immer das möglich ist - zu vermeiden und das Signal zu senden, dass sie nur in einem sehr engen Rahmen akzeptiert werden, der immer kleiner gefasst werden muss.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dagmar Enkelmann
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Frage zum Thema Arbeit
14.01.2009
Von:

ALG2: Warum wierd das ALG2 nicht erhöht ? Gesunde Ernährung kostet Geld , die Mehrwertsteuererhöhung 3 Prozent , die LKW - Maut je Km 0,14 cent und das alles auf die Waren des täglichen Bedarfs aufgeschlagen , (ganz zu schweigen von den hohen Dieselpreisen )Muß nicht langsam der Bundestag auch dies mal so diskutieren als ob es um die Diäten geht , ohne wenn und aber. Diese Leute können KEINEN CENT sparen.

MFG
Antwort von Dr. Dagmar Enkelmann
3Empfehlungen
22.01.2009
Dr. Dagmar Enkelmann
Sehr geehrter Herr ,

die Frage, warum das ALG II nicht erhöht wird, müssten Sie vor allem an Bundestagsabgeordnete der Fraktionen der Union und der SPD stellen. Die Fraktion DIE LINKE fordert seit langem eine Erhöhung des Regelsatzes des ALG II und auch des Sozialgeldes auf mindestens 435 Euro monatlich. Dies wurde bislang regelmäßig von einer übergroßen Mehrheit des Bundestages abgelehnt. Neben dem erhöhten Regelsatz verlangt DIE LINKE auch, die Grundsicherung für Kinder auf 300 Euro und das Wohngeld deutlich anzuheben.
Hartz IV abzuschaffen bleibt für DIE LINKE das Ziel. Die entwürdigenden Zumutbarkeitsregeln für eine Arbeitsaufnahme wollen wir ebenso außer Kraft setzen wie die so genannten "Bedarfsgemeinschaften". Kosmetische Korrekturen an Hartz IV, gewissermaßen ein "Hartz IV light", genügen der LINKEN nicht. Wir begrüßen zwar, dass die Bundesregierung plant, im Rahmen ihres Konjunkturpakets II den Regelsatz für 6-13jährige Kinder um rund 35 Euro im Monat anzuheben, diese Summe gleicht aber keineswegs die Verluste und Mehrkosten aus, die die Familien und ihre Kinder durch die Einführung von Hartz IV und - wie Sie zu recht betonen - auch durch die 3prozentige Mehrwertsteuererhöhung in den letzten Jahren erlitten haben.
Aktuell sind diese und andere Forderungen der LINKEN, die zu mehr sozialer Gerechtigkeit in diesem Land beitragen, in einem Entschließungsantrag (Bundestags-Drs. 16/11367) festgehalten. Diesen hat DIE LINKE in dieser Woche in die Beratungen zum 3. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung eingebracht. Über den Entschließungsantrag der LINKEN wird übrigens in einer der nächsten Sitzungen des Bundestages abgestimmt werden - ich würde mich freuen, wenn Sie sich die Mühe machten und sich z.B. unter www.linksfraktion.de oder www.bundestag.de über den Entschließungsantrag wie auch über das Abstimmungsergebnis informierten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dagmar Enkelmann
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