Dr. Christian Ruck (CSU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Christian Ruck
Jahrgang
1954
Berufliche Qualifikation
Diplom Volkswirt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Augsburg-Stadt
Landeslistenplatz
21, Bayern
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(...) Dabei handelt es sich jedoch nicht um Steuergeschenke für Unternehmen und Unternehmer, die – wie Ihre Einzelbeispiele vermuten lassen – um ihrer selbst Willen erbracht werden oder in ihrer Wirkung gänzlich verpuffen. Die Entlastungen, die von vielen Unternehmern, Mittelständlern und Selbständigen immer wieder gefordert werden, helfen letztendlich und in der Breite, unternehmerische Kräfte zu entfesseln und die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu ermöglichen bzw. die Erhaltung bestehender Arbeitsplätze zu sichern. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
10.03.2009
Von:

Sehr geehrte Ruck,

wan geht ein ruck durch Augsburg und Augsburg entscheidet sich für die Straßenbahn nach Königsbrunn?? Ist es nicht an der Zeit die Planung der Linie drei nach Königsbrunn mal anzugehen??

Ich freu mich auf Ihre Antwort.

Antwort von Dr. Christian Ruck
bisher keineEmpfehlungen
03.09.2009
Dr. Christian Ruck
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich kann mir sehr gut eine Straßenbahn nach Königsbrunn vorstellen und auch deren schnelle Realisierung.

Allerdings über den genauen Verlauf und die Finanzierung müssen sich die beiden Städte Augsburg und Königsbrunn und die Stadtwerke einigen werden.

Gerne werde ich bei den diversen Gesprächen auf eine zeitnahe Lösung drängen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christian Ruck, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
26.04.2009
Von:

Sehr geehrter Dr. Ruck,

einige Fragen zur angedachten Kinderpornosperre im internet:

Soweit ich verstanden habe, macht man sich bereits schuldig, wenn man bis zu diesem "Stoppschild" vordringt. Ist das so richtig?

In Anlehnung an diese Verkehrsschildanalogie wundere ich mich darüber: Wenn ich auf der Strasse vor dem Stoppschild anhalte, verhalte ich mich regelkonform, aber im internet soll ich bereits andieser Stelle straffällig werden..? Nota bene: Bis dorthin hat man noch kein nacktes Kind gesehen! Sehen Sie es nicht auch so, dass ein Bürger, der es sich nochmal überlegt und umkehrt, straffrei bleiben sollte?

Auch dass Zugriffe auf diese Stoppschildseite beobachtet werden, halte ich für unangemessen. Es entsteht eine Schere im Kopf der internet Benutzer: Was wenn ich Unterwäsche für mein Kind suche und zufällig auf eine solche Seite stolpere? Bin ich dann ein perverser Kinderquäler? Oder sollte ich mir besser wie früher den Quellekatalog schicken lassen?

Freundliche Grüsse aus der Heimat und danke für Ihre schnelle Antwort,

M.A.
Antwort von Dr. Christian Ruck
6Empfehlungen
06.05.2009
Dr. Christian Ruck
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zur "Kinderpornosperre", in der Sie vor allem wissen wollen, ob der Besuch der Stoppseite bereits strafbar ist. Ich habe Ihre Frage gleich aufgegriffen und beim zuständigen Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend um Auskunft gebeten. Darauf aufbauend kann ich Ihnen mitteilen, dass die Antwort auf Ihre Frage zu verneinen ist.

Der Gesetzesentwurf sieht lediglich vor, dass die Dienstanbieter personenbezogene Daten für Zwecke der Verfolgung von Straftaten nach § 184 b StGB den zuständigen Stellen auf deren Anordnung übermitteln können. Daten zum Besuch der Seite können also nicht Auslöser einer Strafverfolgung sein, sondern können nur bei einer Strafverfolgung aus anderem Anlass verwendet werden.

Die Stoppseite hat vor allem präventiven Charakter. In erster Linie stehen der Schutz der Opfer vor erneuter Misshandlung und das deutliche gesellschaftliche Signal der Ächtung kinderpornografischer Inhalte im Internet im Vordergrund.

Ob und inwieweit die Strafverfolgungsbehörden tätig werden, ist von den dafür zuständigen Behörden selbst zu entscheiden. Zumindest eröffnet der Gesetzesentwurf die Möglichkeit dazu.

Nach § 100g StPO dürfen zur Aufklärung von erheblichen oder wie dies bei der Verbreitung, dem Erwerb und dem Besitz kinderpornographischer Schriften oftmals der Fall ist – mittels Telekommunikation begangenen Straftaten ohne Wissen des Betroffenen sogenannte Verkehrsdaten erhoben werden. Das ermöglicht, aufgrund richterlicher Anordnung die auf den Stoppserver zulaufenden Anfragen als Kopie in Echtzeit (also "live") an die Strafverfolgungsbehörde auszuleiten und dort zu Zwecken der Strafverfolgung zu verarbeiten.

Die Provider dürfen nach dem Gesetzentwurf Daten nur erheben und verwenden (also auch speichern), soweit dies für die Durchführung der Zugangsblockierung erforderlich ist. Diese Daten dürfen nur auf Grund eines richterlichen Beschlusses nach § 100 g StPO in Echtzeit an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden.

Durch die strafrechtliche Ermittlungen kann geklärt werden, ob und wer sich strafbar gemacht hat, wenn eine gesperrte Webadresse angesurft wird. Wie bei jeder Straftat genügt zwar für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens der Verdacht, dass eine Straftat begangen wurde. Dieser Verdacht ist dann jedoch weiter abzuklären, insbesondere dahingehend, von wem die Straftat begangen worden ist und ob diese Person vorsätzlich gehandelt hat.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Dr. Christian Ruck, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
07.05.2009
Von:

Sehr geehrter Dr. Ruck,

soweit ich die Thematik verstanden habe, werden bei einem Aufruf einer "Stopp-Webseite" meine IP-Adresse an die Behörden weitergeleitet.

Die IP-Adresse allein sagt nichts darüber aus, wie lange und mit welcher Absicht jemand die Webseite aufgerufen hat. Daraus schlußfolgere ich, dass die Behörde eigentlich jedem Anfangsverdacht nachgehen muß. Man selbst gerät somit unvermittelt in die Mühlen der Justiz. Schlimmer noch: Die Beweislast wird verdreht. Man selbst muß beweisen, dass man aus Versehen auf die Webseite geraten ist. Oder es erfolgt eine Hausdurchsuchung mit Beschlagnahmung der Computer.

Finden Sie diese Damoklesschwert, welches Sie mit diesem Gesetz über jedem Internetnutzer anbringen möchten, sinnvoll?

Übertragen wir die Thematik in die reale Welt: Warum werden nicht alle Personen von den Behörden geprüft, die eine Straße entlang gehen, in der ein Kinderschänder wohnt. Es könnte sich ja um eine Kontaktperson und ebenfalls um damit ebenfalls um ein Kinderschänder handeln.

Natürlich würde jetzt jeder meinen, wie absurd dieser Vorschlag ist. Aber anscheinend gilt für das Internet andere Regeln. Ich frage mich, warum Politiker im Netz Überwachungsmaßnahmen anordnen möchten, die sie sich für das reale Zusammenleben niemals erlauben würden.

Zum anderen empfinde ich es als zutiefst ärgerlich, dass die Debatte um eine Internet-Zensur (denn nichts anderes ist diese Maßnahme) nicht neutral und sachlich diskutiert wird, sondern nur mit dem Totschlag-Argument KiPo. Denn schon jetzt stehen die nächsten Marktschreier in den Startlöchern und möchten gerne Glückspielseiten und andere Inhalte gleich mitverbieten.

Und daher noch eine ganz konkrete Zusatzfrage: Können Sie ausschließen, dass nicht irgendwann auch andere Webseiten, die nichts mit KiPo zu tun haben, auf dieser Liste landen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Christian Ruck
3Empfehlungen
16.06.2009
Dr. Christian Ruck
Sehr geehrter Herr ,
herzlichen Dank für Ihre Frage zur Weiterleitung der IP-Adresse bei Aufruf einer "Stopp-Webseite" im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Kinderpornographie.

Auch ich sehe hier deutlichen Klärungs- und Abgrenzungsbedarf. Die Bekämpfung der Kinderpornographie ist sehr wichtig, darf aber nicht als Einfallstor für eine wie auch immer geartete Internet-Zensur dienen. Ich habe mich daher an das zuständige Ministerium der Justiz gewandt und um Aufklärung und Absicherung gebeten.

Das Ministerium versichert, dass Ihre Befürchtungen unbegründet sind und in dem vorliegenden Entwurf bereits Rechnung getragen wird. Es werden keinesfalls Daten automatisch an irgendwelche Behörden weitergeleitet. Mit dem Regelungsentwurf geht eine Beeinträchtigung der Datenschutzrechte der Nutzer, die sich insbesondere aus dem Telemedien- und Telekommunikationsgesetz erbeben, keinesfalls einher. Insbesondere regelt der vorgeschlagene § 8 a Absatz 5 des Telemediengesetzes nicht, dass die Daten für Zwecke der Strafverfolgung gespeichert werden sollen. Das Gesetz sieht vielmehr eine Verwendung der Daten ausschließlich für Zwecke der Zugangssperre sowie der Umleitung auf die Stopp-Meldung vor, wozu eine Speicherung nicht erforderlich und folglich auch nicht gestattet ist.

Die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörten ergeben sich weiterhin abschließend aus der Strafprozessordnung, nach der bspw. die Ausleitung von Daten zur sog. Echtzeit-Überwachung auch ohne deren vorherige Speicherung möglich ist, wenn die Voraussetzungen des § 100g StPo vorliegen. Dies hätte ein Richter zu beurteilen. Mit dem vorliegenden Entwurf wird diese ohnehin bestehende Rechtslage lediglich dahingehend eingeschränkt, dass – entsprechend der Zielsetzung der Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet – diese Daten nur an Strafverfolgungsbehörden und nur zur Verfolgung von Straftaten nach § 184b StGB herausgegeben werden dürfen.

Soweit eine Strafverfolgungsbehörde nach richterlicher Genehmigung aber die Daten erhalten würde, wäre damit lediglich ein Anfangsverdacht einer objektiven Straftatbestandsverletzung gegeben. Bevor dann aber überhaupt über weitere Maßnahmen auch nur nachgedacht wird, ist von der Staatsanwaltschaft natürlich einzuschätzen, ob sich aus diesen Daten ein hinreichender Ermittlungsansatz dafür ergibt. Und natürlich müsste die Staatsanwaltschaft, bevor sie gar zu einer Anklage kommt, mit einer für eine Verurteilung hinreichenden Wahrscheinlichkeit zu der Überzeugung gelangen, dass eine genau zu ermittelnde Person mit dem erforderlichen Vorsatz gehandelt hat, was in einem Strafverfahren auch zu beweisen wäre.

Und nun noch zu Ihrer Zusatzfrage hinsichtlich der Abgrenzbarkeit: In dem geplanten Entwurf des Telemediengesetzes wird eine eindeutige Abgrenzung bzw. Einschränkung auf die Kinderpornographie vorgenommen: " (…) führt das Bundeskriminalamt eine Liste (…) von Telemedienangebote, die Kinderpornographie nach § 184b des Strafgesetzbuchs enthalten (…)". Eine Ausdehnung auf andere Zwecke als die Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen ist mit dem Gesetzentwurf also nicht vereinbar. Das Bundesministerium der Justiz versichert mir, sich von Anfang an klar gegen eine solche Ausweitung ausgesprochen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Dr. Christian Ruck, MdB
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Frage zum Thema Umwelt
27.05.2009
Von:

Dr Christian Ruck

Sehr geehrter Herr Ruck,
Sie haben sich in der Vergangenheit dafür stark gemacht, dass die Debatte um Kernenergie versachlicht und über Sicherheitskonzepte diskutiert werde, "die das Sicherheitsrisiko weiter minimieren."

Sie wissen, dass auch mit modernsten Mitteln ein Restrisiko niemals ausgeschlossen werden kann (das im Falle eines Super-GAUs endzeitliche Ausmaße annehmen kann). Daher stellt sich mir die Frage: Welche Priorität hat für Sie Sicherheit in Fragen der Energiepolitik?

Da ich davon ausgehe, dass Sie der Sicherheit der Bürger einen relativ hohen Stellenwert bei der Entscheidung energiepolitischer Fragen einräumen, würde ich die Frage gerne auf einen zweiten Aspekt, meine eigentlich zentrale Frage, ausweiten:
Warum schenken Sie Energiequellen, die restlos ungefährlich sind UND über eine Anzahl weiterer Vorteile gegenüber der Kernkraft verfügen, so wenig Beachtung? Ich denke in diesem Zusammenhang besonders an solarthermische Kraftwerke, sog. "Wüstenstrom".

Nach einer Greenpeace-Studie können diese Kraftwerke, die in Wüstenregionen gebaut werden, bis zum Jahr 2050 nicht nur 4,7 Milliarden Tonnen CO2 einsparen (sechsmal mehr, als Deutschland im Jahr 2008 ausgestoßen hat), sondern ebenfalls die Weltwirtschaft mit einem Investitionsvolumen von 15 Milliarden Euro ankurbeln und über 2 Millionen neue Arbeitsplätze schaffen.

Diese Technologie ist keine Zukunftsmusik, sondern technisch realisierbar. Und zwar jetzt sofort: www.greenpeace.de

Sie selbst haben geäußert, dass Deutschland "am technischen Fortschritt dran bleiben" müsse. Meinen Sie nicht, dass ein Engagement für solarthermische Kraftwerke auch hinsichtlich dessen nur konsequent wäre?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Dr. Christian Ruck
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03.09.2009
Dr. Christian Ruck
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht, die nicht unbeantwortet lassen möchte.

Für mich steht natürlich die Sicherheit bei der Energieerzeugung, neben der Effizienz, mit an oberster Stelle. Gerade deshalb möchte ich keinen Atomstrom aus den unsichersten Kraftanlagen der Welt nach Deutschland importiert sehen, nachdem klimafreundliche und kostengünstige Alternativen nicht nicht ausreichend verfügbar sind, so dass der Bedarf hierzulande gedeckt werden kann.

Sie sprechen ferner die Wüstenkraftwerke an. Wie Sie wissen wollen Deutsche Großkonzerne mit riesigen Solarstrom-Anlagen in der afrikanischen Wüste Energie erzeugen. 12 Unternehmen haben am 13. Juli in München ein "Memorandum of Understanding" zur Gründung einer Desertec Industrial Initiative Planungsgesellschaft (DII) unterzeichnet. Ziel dieser Initiative ist die Analyse und Entwicklung von technischen, ökonomischen, politischen, gesellschaftlichen und ökologischen Rahmenbedingungen zur CO2-freien Energieerzeugung in den Wüsten Nordafrikas. Dieses von der TREC-Initiative des Club of Rome entwickelte DESERTEC-Konzept beschreibt die Perspektiven einer nachhaltigen Stromversorgung für alle Regionen der Welt mit Zugang zum Energiepotenzial von Wüsten. Die Gründungsunternehmen der DII, deren regionaler Fokus auf Europa, dem Nahen Osten und Nordafrika (MENA) liegt, sind:

ABB

ABENGOA Solar

Cevital

Deutsche Bank

E.ON

HSH Nordbank

MAN Solar Millennium

Münchener Rück

M+W Zander

RWE

SCHOTT Solar

SIEMENS

Die Unternehmen beabsichtigen die Gründung einer Planungsgesellschaft, zu deren Gesellschaftern auch die DESERTEC Foundation gehören wird. Die Vereinbarung wurde im Beisein hochrangiger Repräsentanten aus der deutschen und der internationalen Politik unterzeichnet. Zu den wesentlichen Zielen der DII gehören auch die Erarbeitung konkreter Geschäftspläne und darauf aufbauender Finanzierungskonzepte sowie der Anstoß zu industriellen Vorbereitungen zum Bau einer Vielzahl vernetzter und über die MENA-Region verteilter solarthermischer Kraftwerke. Es wird angestrebt, einen Anteil von rund 15 % des Strombedarfs von Europa und einen erheblichen Anteil des Strombedarfs für die Erzeugerländer zu produzieren. Alle Tätigkeiten der DII sind darauf ausgerichtet, umsetzungsfähige Investitionspläne innerhalb von drei Jahren nach Gründung zu erstellen. Diese klare Umsetzungsorientierung der Initiative ist in den DII-Principles verankert, die alle künftigen DII-Gesellschafter anerkennen. Neben den Geschäftschancen für die Unternehmen ergeben sich weitere ökonomische, ökologische und gesellschaftliche Potenziale:

Mehr Energiesicherheit in den EU/MENA-Ländern

Wachstum- und Entwicklungschancen für die MENA-Region durch große Investitionen privater Geldgeber

Sicherung der zukünftigen Trinkwasserversorgung in den MENA-Ländern durch die Nutzung überschüssiger Energie in Meerwasser-Entsalzungsanlagen

Reduzierung von CO2-Emissionen und damit ein erheblicher Beitrag zur Unterstützung der Klimaschutzziele der Europäischen Union und der deutschen Bundesregierung

Die DII Planungsgesellschaft soll bis zum 31. Oktober 2009 als GmbH nach deutschem Recht gegründet werden. Nach der Gründung sollen weitere Unternehmen aufgenommen werden. Die DII strebt einen internationalen Gesellschafterkreis an. Diese Initiative bekräftigt wohl auch die Studie von Greenpeace. Ich freue mich über diese unternehmerische Initiative mit einer langfristigen Perspektive. Allerdings wird hierbei, angesichts vieler zu lösender Problemstellungen, auch bei diesem ehrgeizigen Projekt ganz besonders die Notwendigkeit deutlich, um politische Abhängigkeiten wie beim Öl zu vermeiden, die entsprechenden Staaten, in denen solche Kraftanlagen installiert werden sollen, mittels effizienter Entwicklungspolitik politisch zu stabilisieren.

Das Desertec-Projekt geht auf Pläne des Club of Rome, einer Initiative von Wissenschaftlern und Politikern, sowie des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt zurück. Desertec ist aus meiner Sicht ein visionäres und sehr spannendes Projekt. Eine Fläche von 300 mal 300 Kilometer mit Parabolspiegeln in der Sahara würde ausreichen, um den gesamten Energiebedarf der Erde zu decken.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christian Ruck, MdB
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Frage zum Thema Internationales
10.06.2009
Von:

Heute las ich, dass die 17 uigurischen Guantanamo-Häftlinge, um deren Aufnahme die Obama-Administration Deutschland gebeten hat, offenbar von dem kleinen pazifischen Inselstaat Palau (vorübergehend) aufgenommen werden sollen. Auch, wenn das "Problem" für Deutschland damit vielleicht abgewendet wird, möchte ich doch gerne wissen, warum die Bundesregierung mit der Aufnahme dieser Menschen offensichtlich solche enormen Schwierigkeiten hatte. Es wurde zwar das Argument vorgebracht, Deutschland sei zur Aufnahme völkerrechtlich nicht verpflichtet, zumal Deutschland (zu recht, meiner Ansicht nach) das Lager in Guantanamo stets abgelehnt hat. Die fehlende rechtliche Verpflichtung beantwortet aber noch nicht die Frage, warum diese Leute nicht von Deutschland - freiwillig - aufgenommen werden sollten. Gerade vor dem Hintergrund, dass Präsident Obama auf glaubwürdige Weise sowohl einen Neuanfang in den deutsch-amerikanischen Beziehungen, als auch einen neuen Respekt von den Menschenrechten angekündigt hat, wäre es eine schöne Geste Deutschlands gewesen. Damit hätte die Bundesregierung zum Ausdruck bringen können, dass sie - trotz ihrer Ablehnung von Guantanamo - die neue amerikanische Regierung auf diesem Weg unterstützt und begleitet. Wie ich in dem erwähnten Artikel auf Faz.de las, lebt in Deutschland die größte uigurische Minderheit in Europa. Somit wäre auch ein Verknüpfungspunkt nach Deutschland hergestellt - gewesen.
Falls die Regierung der USA trotz der Abfuhr der Bundesregierung noch einmal eine diesbezügliche Anfrage stellt, sollte die Bundesregierung dies noch einmal - vielleicht etwas offener - diskutieren. Ich habe Verständnis dafür, dass kein Land gerne freiwillig Terroristen aufnehmen möchte und sich somit eine potentielle Gefahrenquelle ins Land holt. Dennoch sollte in einem solchen Fall zumindest eine Einzelfallprüfung in Erwägung gezogen werden.

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