Dr. Christian Ehler (CDU)
Abgeordneter EU

Grunddaten
Dr. Christian Ehler
© info@cducsu.eu
Jahrgang
1963
Berufliche Qualifikation
Geschäftsführer
Ausgeübte Tätigkeit
MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Brandenburg
Bundeslistenplatz
1
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(...) Mit dem Euro-Plus-Pakt wird die wirtschaftspolitische Steuerung der Europäischen Union gestärkt, sowie die dauerhafte Stabilität des Euro-Währungsgebietes insgesamt gewährleistet. Der Pakt benennt für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit zentrale Politikbereiche und Handlungsfelder auf EU-Ebene. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Gesundheit
30.03.2011
Von:

Werter Herr Dr. Ehler,

die EU hat die EU-weit geltenden Grenzwerte für die radioaktive Belastung von Lebensmitteln aus den betroffenen Regionen Japans am vergangenen Wochenende deutlich erhöht ( www.glocalist.com ) und begründet dies mit einem nuklearen Notstand und um einer Nahrungsmittelknappheit in Europa vorzubeugen.
Aber wir haben doch in Europa keinen nuklearen Notstand und erst recht keine Nahrungsmittelknappheit. Importe aus Japan spielen für die Versorgungssicherheit der europäischen Bürger überhaupt keine Rolle.
Der japanische Anteil an Lebensmittel in Deutschland liegt bei ca. einem Prozent und derzeit gibt es auch keinen Anlass zur Sorge über hochbelastete Produkte aus Japan im Handel – dies rechtfertigt jedoch weder die lückenhafte Informationspolitik der Bundesregierung noch die Heraufsetzung der Grenzwerte.

Können Sie mir bitte erläutern warum die EU die Grenzwerte heraufsetzte ?
Ist diese Maßnahme der EU im Interesse der EU-Bevölkerung und zu derem Wohle ergriffen worden ?
Wie werden Sie sich nun verhalten und vorgehen um die Interessen der Bürger (Gesundheit) gegenüber der EU zu vertreten ?

Warum hat die Bundesverbraucherministerin Frau Aigner (CSU) die Bevölkerung nicht informiert ?


Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Christian Ehler
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02.08.2011
Dr. Christian Ehler
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Anfrage bezüglich der Erhöhung der Grenzwerte für radioaktiv belastete Lebensmittel aus Japan, nach der Atomkatastrophe in Fukushima.

Was die Erhöhung der Grenzwerte in Lebens- und Futtermitteln betrifft, so handelte es sich hier um einen Trugschluss. Bislang gab es keine Obergrenzen für die Lebensmitteleinfuhr aus Japan. Als Reaktion auf die Katastrophe in Tschernobyl gelten seit 1987 Maximalbelastungen bzw. Höchstwerte bei Lebens- und Futtermitteln und bestehen seitdem unverändert. Diese Grenzwerte treten jedoch nur bei einem atomaren Notstand in Kraft, so wie es im vergangenen März 2011 der Fall war. Aus dem Inkrafttreten dieser Vorsorgemaßnahme rührt vermutlich der Irrglaube, dass die Grenzwerte erhöht wurden. Desweiteren beschloss die Europäische Union am 24. März 2011, dass die Kontrollen von Lebens- und Futtermitteln aus bestimmten Regionen Japans verschärft werden müssen. Dies bedeutet, dass alle Erzeugnisse aus den 12 japanischen Präfekturen vor dem Versand getestet werden müssen. Zudem finden innerhalb der EU in regelmäßigen Abständen Stichprobenuntersuchungen statt. Nach der Verordnung vom 24. März 2011 muss jeder Sendung aus Japan eine Bescheinigung beiliegen, die erklärt, dass die Erzeugnisse keine Radionuklidgehalte, also radioaktive Elemente insb. Iod-131, Caesium-134 und Caesium-137, aufweisen, welche die in der EU zugelassenen Höchstwerte überschreiten. Erzeugnisse, die die zulässigen Grenzwerte überschreiten, dürfen nicht auf den Markt gelangen und werden entweder sicher vernichtet oder zurück nach Japan geschickt.
Zwar gab und gibt es keine Anzeichen dafür, dass erhöhte Strahlungswerte in Lebens- und Futtermitteln ein Risiko für die Verbraucher in der EU darstellen, dennoch hat die Kommission beschlossen, die bisherigen Maßnahmen weiter zu verschärfen, um den Schutz der EU-Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christian Ehler
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
16.08.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Ehler

Im März dieses Jahres wurde der "Euro Plus- Pakt" beschlossen. In diesen wird weiterhin von der "Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit vom Wachstum der Wirtschaft. geschrieben.
. Die jeweiligen nationalen Wettbewerb´s Schritte sollen unter ständiger Kontrolle der EU Kommission stehen .Hinzu sollen Haushaltspläne der nationalen Parlamente einer Genehmigung der Kommission unterliegen.
Heute vereinbarten Herr Sarkozy und Frau Merkel sich stark zu machen für eine einheitliche EU Wirtschafsregierung

Welche Schritte sind Ihrer Meinung nach nötig um die finanzelle,wirtschaftliche und soziale Situation wieder zu Stabilisieren?
Hebelt eine einheitliche EU Wirtschaftregierung nicht die Rechte des Bundestages und des EU Parlamente aus und die Verfassung auch ?

Mit freundlichen Grüssen

Antwort von Dr. Christian Ehler
bisher keineEmpfehlungen
22.08.2011
Dr. Christian Ehler
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen bezüglich des Euro-Plus-Paktes, die ich Ihnen gerne beantworten möchte.

Mit dem Euro-Plus-Pakt wird die wirtschaftspolitische Steuerung der Europäischen Union gestärkt, sowie die dauerhafte Stabilität des Euro-Währungsgebietes insgesamt gewährleistet. Der Pakt benennt für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit zentrale Politikbereiche und Handlungsfelder auf EU-Ebene. Infolge der Wirtschaftskrise hat der Europäische Rat ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Wahrung der Finanzstabilität und als Fundament für ein intelligentes, nachhaltiges, sozial integratives und beschäftigungswirksames Wachstum verabschiedet. Die Ziele der Euroländer sind:
1. Die Wiederherstellung solider Staatshaushalte
2. Eine langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen
3. Der Abbau von Arbeitslosigkeit durch Reformen des Arbeitsmarktes und
4. Anstrengungen zur Steigerung des Wachstums
Alle Mitgliedsstaaten der EU müssen diese Ziele, ausgehend von ihren jeweiligen Indikatoren und Grundsätzen, in Maßnahmen umsetzen und diese der Kommission rechtzeitig vorlegen, sodass sie vor der Junitagung des Europäischen Rates angenommen werden können. Die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit als ein Schwerpunkt des Paktes ist von wesentlicher Bedeutung, um auf mittlere und lange Sicht in der EU ein rascheres und nachhaltigeres Wachstum zu ermöglichen, ein höheres Einkommensniveau für die Bürger zu erreichen und die Sozialmodelle zu bewahren. Einzelstaatliche Zuständigkeit, sowie die Vermeidung schädlicher und anhaltender makroökonomischer Ungleichgewichte sind ebenfalls wichtige Kernziele der Strategie Europa 2020. Die gemeinsamen Anstrengungen zur Umsetzung der Ziele stützen sich dabei auf vier Leitvorgaben.

Zum einen sollen die bestehenden wirtschaftspolitischen Steuerungen verstärkt werden. Das bedeutet, dass Strategien wie Europa 2020, Europäisches Semester, die integrierten Leitlinien, Stabilitäts- und Wirtschaftspakt sowie die Überwachung der Wirtschaftspolitik mit bestehenden Strategien vereinbar sind und auf ihnen aufbauen.
Zum zweiten sollen Wettbewerbsfähigkeit und Konvergenz gefördert werden. Das heißt, die Teilnehmer verfolgen die von den Staats- und Regierungschefs vereinbarten gemeinsamen Ziele mit ihrem eigenen politischen Instrumentarium.

Drittens bestehen konkrete nationale Verpflichtungen. Wie bereits erwähnt verpflichtet der Pakt die Mitglieder, auf Grundlage von seinen Indikatoren und Grundsätzen, jedes Jahr ein konkretes Maßnahmenpaket anzukündigen und dieses innerhalb der kommenden 12 Monate auch durchzuführen. Dabei messen sich die Mitgliedsstaaten an den Leistungsstärken innerhalb der EU. Diese Verpflichtungen sind Bestandteil der nationalen Reform- und Stabilitätsprogramme und unterliegen einem regulären Überwachungsrahmen. Jährlich überprüft der Europäische Rat auf politischer Ebene, ob die Maßnahmen erfüllt wurden.
Viertens und Letztens sind die Mitgliedsländer der Vollendung des Binnenmarktes verpflichtet, da dieser von großer Bedeutung für die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit innerhalb der EU und im Euro-Währungsgebiet ist.

Überdies ist der Pakt offen für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Dazu zählen u.a. auch Bulgarien, Dänemark, Lettland, Litauen, Polen und Rumänien, obwohl sie nicht der Eurogruppe angehören. Dennoch stärken sie die wirtschaftliche Säule der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion und die Qualität der wirtschaftspolitischen Orientierung.
Um letztlich auf Ihre Frage nach der Verfassungswidrigkeit einer Europäischen Wirtschaftsregierung einzugehen, kann ich Ihnen sagen, dass relevante Wirtschaftsfragen sowie Haushaltskompetenzen zum Kern nationaler Souveränität und Staatlichkeit gehören. Zudem wurde dieser Kernbereich im Urteil von Lissabon (30.06.2009) als unantastbar und konstitutiv für einen Staat bezeichnet. Außerdem dürfen ohne eine vorhergehende Volksabstimmung über die entsprechende neue EU-Verfassung keine nationalen Kompetenzen nach Brüssel abgegeben werden.

Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen soweit beantworten konnte. Sollte dennoch etwas unklar sein, stehe ich für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christian Ehler
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