Sehr geehrter Herr

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die FDP setzt sich für die Religionsfreiheit ein. Häufig beschäftigt sich der Bundestag mit der Lage der Christen im Speziellen, aber auch mit dem Thema der Religionsfreiheit im Allgemeinen. Bereits im Jahr 2010 haben wir den Antrag "Religionsfreiheit weltweit schützen" (Bundestagsdrucksache 17/2334) verabschiedet, der das Recht auf Religionsfreiheit und seiner weltweiten Durchsetzung behandelt und stärkt.
Weltweit werden rund 100 Millionen Christen aufgrund ihres Glaubens verfolgt. Christen sind damit die größte Gruppe aller aus religiösen Gründen verfolgten Menschen. Der jährlich von Open Doors veröffentlichte Weltverfolgungsindex erklärt Nordkorea im zehnten Jahr in Folge zu dem Land mit den größten Repressalien gegenüber Christen. Auf den Plätzen zwei und drei folgen Afghanistan und Saudi-Arabien. Der von Ihnen angesprochene Iran folgt erst auf Platz fünf.
Insbesondere der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe beschäftigt sich regelmäßig mit der von Ihnen beschriebenen Thematik. 2012 ist die Situation der Christen und anderer religiöser Minderheiten in Nordafrika und im Nahen Osten eines der drei Schwerpunktthemen des Ausschusses. Entsprechende Informationen finden Sie auf der Homepage des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe unter
www.bundestag.de .
Sie sprechen konkret den Fall des iranischen Pastors Youcef Nadarkhani an. Auf der Internetseite des Auswärtigen Amts heißt es hierzu: "Einer Reihe unabhängiger Berichte zufolge soll der wegen Apostasie (Abfall vom Glauben) zum Tode verurteilte iranische Pastor Youcef Nadarkhani in Kürze hingerichtet werden. Eine entsprechende Anweisung sei durch die iranischen Justizbehörden an das Zentralgefängnis von Rasht ergangen. Youcef Nadarkhani war im Herbst 2010 erstinstanzlich wegen Apostasie zum Tode verurteilt worden. Im Berufungsverfahren wurde das erstinstanzliche Gericht verpflichtet zu klären, ob Youcef Nadarkhani jemals praktizierender Muslim war. Dies konnte nicht nachgewiesen werden. Nach dem Willen des Berufungsgerichts muss Youcef Nadarkhani sich gleichwohl vom Christentum abwenden, um der Todesstrafe zu entgehen. Iran hat mit der Unterzeichnung des "Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte" die Verpflichtung übernommen, seinen Bürgern das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit zuzugestehen."
In der Sitzung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe vom 19. Oktober 2011 wurde eine gemeinsame Erklärung aller Fraktionen zur menschenrechtlichen Situation im Iran beschlossen. Der Ausschuss erklärt dort, dass er die sich weiterhin verschlechternde Lage der Menschenrechte im Iran mit großer Sorge verfolge und fordert die iranische Regierung auf, sich für die sofortigen Freilassungen des Pastors Youcef Nadarkhani und des Menschenrechtsverteidigers Abdolfattah Soltani einzusetzen.
Anfang März hat Bundesaußenminister Dr. Guido Westerwelle den iranischen Botschafter ins Auswärtige Amt einbestellen lassen, um der iranischen Regierung die Sorge der Bundesregierung über das Schicksal des christlichen Pastors Youcef Nadarkhani zu übermitteln und dessen umgehende Freilassung zu fordern. Er verdeutlichte dem Botschafter im Gespräch, dass aus Sicht der gesamten Bundesregierung die Inhaftierung und Verurteilung eines Menschen aufgrund seines Glaubens den fundamentalen Grundsätzen der Menschenrechte widerspricht und nicht akzeptabel ist. Er erklärte, dass er die umgehende Einstellung des Verfahrens gegen Youcef Nadarkhani und seine Freilassung erwarte. Der iranische Botschafter war zuvor auch schon am 29.09.2011 von Bundesaußenminister Dr. Westerwelle einbestellt worden, um gegen die drohende Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe gegen Youcef Nadarkhani zu protestieren.
Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Volker Kauder, hat sich vor einigen Tagen ebenfalls per Brief an den iranischen Botschafter gewandt. In der vergangenen Woche fand eine Mahnwache vor der iranischen Botschaft in Berlin statt. Inzwischen hat sich auch der Penzberger Imam Benjamin Idriz öffentlich für Youcef Nadarkhani eingesetzt und darauf aufmerksam gemacht, dass der Koran weder eine Strafe für denjenigen vorsieht, der sich von der Religion abkehrt, noch jemanden zum Islam zwingt. Er schreibt in einem in der "ZEIT" dokumentierten Brief: "Vor allem wir Muslime müssen die Freiheit anerkennen, anders zu glauben, zu denken und zu leben, die Unterschiede zu achten und zu akzeptieren. Mit dem Koranvers: »Es soll keinen Zwang geben in Sachen des Glaubens« (2/256) erlaubte Gott die freie Wahl des Glaubens und verbot den Zwang zu irgendeinem Glauben."
Youcef Nadarkhani ist jetzt seit zweieinhalb Jahren in Haft. Er hat durch seine Prominenz einen gewissen Schutz erlangt. Doch auch die namenlosen wegen ihrer Religion verfolgten Christen verdienen Schutz. Die Freiheit der Religionsausübung ist ein Menschenrecht. Die Geschichte Europas hat gezeigt, dass die Missachtung des Menschenrechts Krieg, Verfolgung und Vertreibung zur Folge hat. Deswegen ist die Durchsetzung der Religionsfreiheit weltweit von besonderer Bedeutung.
Die Lage der Christen, aber auch anderer religiöser Minderheiten und der Menschenrechte im Allgemeinen, ist u.a. im Iran oder in Pakistan schwierig und besorgniserregend. Die Bundesregierung und die politischen Stiftungen wie die Friedrich-Naumann-Stiftung versuchen nach Kräften, die Menschenrechtslage zu verbessern und diejenigen zivilgesellschaftlichen Kräfte zu unterstützen, die sich für eine Verbesserung der Menschenrechtslage einsetzten.
Wie Sie bin ich erschüttert über die Menschenrechtssituation und die Christenverfolgung in bestimmten Regionen dieser Erde. Ich hoffe, ich konnte Ihnen die Bemühungen der FDP-Bundestagsfraktion und von Bundesaußenminister Dr. Guido Westerwelle etwas näherbringen. Es wird weltweit und in Deutschland an vielen Stellen versucht, sich für Youcef Nadarkhani einzusetzen in dem Bestreben, damit auch anderen wegen ihrer Religion verfolgten Menschen zu helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Christel Happach-Kasan