Dr. Carola Reimann (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Carola Reimann
Jahrgang
1967
Berufliche Qualifikation
Biotechnologin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Braunschweig
Landeslistenplatz
19, Niedersachsen
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(...) Deshalb werden wir im parlamentarischen Verfahren die berechtigten Bedenken über die Nutzung der auf diesem Wege gewonnenen personenbezogenen Daten zur Strafverfolgung genau prüfen. Unschuldige dürfen nicht leichtfertig dem schwerwiegenden Verdacht auf Konsum von Kinderpornografie ausgesetzt werden. Daher ist bei der Verwendung dieser Daten hohe Sensibilität gefragt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Arbeit
08.12.2006
Von:

Guten Tag!
Meine Frage betrifft die Gesundheitsreform, insbesondere für privat versicherte Personen. Bisher gilt die Regelung, dass privat versicherte Personen, die jenseits von 56 Jahren nicht mehr privat versichert sein können, nicht mehr von einer gesetzlichen Krankenkasse aufgenommen werden. Hier nur ein Beispiel: Wenn die Ehefrau eines Beamten, der ja nur privat versichert sein kann, nach der Familienphase mit 56 eine Erwerbstätigkeit aufnehmen will, steht sie ohne Krankenversicherung da, weil die private sie nicht mehr und die gesetzliche sie gar nicht nehmen darf. Soll dieser Zustand geändert werden? Und wenn bisher nicht, was werden Sie unternehmen, um ihn zu ändern? Gruß R.
Antwort von Dr. Carola Reimann
4Empfehlungen
15.03.2007
Dr. Carola Reimann
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 8. Dezember 2006. Ich bitte Sie, die lange Beantwortungsdauer zu entschuldigen.

Zu Ihrer E-Mail möchte ich wie folgt Stellung nehmen. Gestatten Sie mir zunächst eine allgemeine Bemerkung. Die Problematik von Beamten, die sich aufgrund mangelnder Alternativen privat versichern müssen, weil sie nur so in den Genuss einer Beihilfe zu ihren Gesundheitskosten kommen, ist uns bekannt. Leider konnten sich die SPD in den Verhandlungen zur Gesundheitsreform nicht mit den Vorschlag durchsetzen, Beamten eine wirkliche Wahlmöglichkeit zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung einzuräumen. Dies hat die CDU/CSU-Seite, wohl mit dem Blick auf den Erhalt der privaten Krankenversicherung, in den Reformverhandlungen verhindert.

Sie machen in Ihren Schreiben auf ein Folgeproblem dieser Umstände aufmerksam. Sie schreiben, dass die Ehefrau eines Beamten (der aus den oben genannten Gründen privat versichert ist), die nach ihrem 56 Lebensjahr eine Erwerbstätigkeit aufnehmen will, nicht mehr krankenversichert ist, da sie nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurück kann und die private Krankenversicherung (PKV) sie nicht mehr nehmen darf. Bezogen auf die letzte Aussage liegt hier ein Irrtum vor. Die betreffende Person kann sich selbstverständlich weiter in der PKV versichern. Es obliegt aber allein der privaten Krankenversicherung, ob und zu welchen Bedingungen sie der Person eine Krankenversicherung anbietet. Aufgrund des PKV-Geschäftsmodells, nachdem die Beiträge risikoadjustiert ermittelt werden, steht zu befürchten, dass das private Krankenversicherungsunternehmen sehr hohe Prämien fordern wird, um die so genannten Altersrückstellungen in kurzer Zeit aufbauen zu können, aus denen dann die Behandlungen des PKV-Versicherten finanziert werden.

Für uns Sozialdemokraten ist die Zweiteilung unseres Krankenversicherungssystem, in die PKV auf der einen und die GKV auf der anderen Seite, überholt und allenfalls noch historisch zu erklären. Wir setzen uns stattdessen für ein solidarisches System - die Bürgerversicherung - ein, welches sich an der Leistungsfähigkeit des Einzelnen orientiert und alle Bürger des Landes in die Solidarität miteinbezieht. Natürlich konnten wir in den Verhandlungen zur jüngsten Gesundheitsreform unser Modell eines solidarischen Gesundheitssystem nicht durchsetzen. Dennoch ist es uns gelungen, einige wichtige Maßnahmen in der jüngsten Gesundheitsreform zu verankern. Zu nennen wäre beispielsweise die erstmals in der deutschen Sozialgeschichte bestehende Versicherungspflicht. So wird zukünftig in Deutschland niemand mehr ohne eine Krankenversicherung sein. Wir konnten weiter erreichen, dass sich auch auf der Seite der privaten Krankenversicherung bedeutende Änderungen im Sinne der dort Versicherten ergeben. So können sich Menschen ohne Versicherungsschutz, die ehemals privat versichert waren, oder typischerweise gewesen wären, etwa weil sie selbständig tätig sind oder waren, ab dem 1.7.2007 im bisherigen Standardtarif der privaten Krankenversicherung versichern. Der heutige Standardtarif ist ein brancheneinheitlicher Tarif in der PKV mit einem gesetzlich begrenzten Höchstbeitrag, dessen Versicherungsschutz vergleichbar ist mit demjenigen der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser Tarif erfüllt in der PKV vor allem eine soziale Schutzfunktion. Er richtet sich insbesondere an Versicherte, die aus finanziellen Gründen einen besonders preiswerten Tarif benötigen. Es gibt für diese Personen keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse. Die Versicherungen müssen entsprechende Verträge abschließen (Kontrahierungszwang). Auch im bisherigen Standardtarif wird die medizinische Versorgung ab 1.7.2007 über die Kassen(zahn-)ärztlichen Vereinigungen sichergestellt (wie im Basistarif ab 2009). Für vormals Nichtversicherte, die finanziell hilfebedürftig sind, wird die Bezahlbarkeit im Standardtarif analog zum Basistarif geregelt. Zum 1.1.2009 werden entsprechende Standardtarif-Verträge automatisch in Verträge zum Basistarif überführt.

Für den oben geschilderten Fall dürfte dann dieser Basistarif von Interesse sein. Den neuen Basistarif muss die PKV, anders als in ihren anderen Tarifen üblich, ohne Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse anbieten, und sie muss jeden, der das Recht auf Versicherung im Basistarif hat, auch aufnehmen. Den Basistarif müssen ab 1.1.2009 alle privaten Krankenversicherungen anbieten. Er wird allen, auch Menschen mit Vorerkrankungen, die zum Beispiel aus Gründen ihres beruflichen Status der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind, einen Zugang zur privaten Krankenversicherung zu bezahlbaren Konditionen ermöglichen. Die Leistungen im Basistarif werden in Art, Umfang und Höhe dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein. Die Prämie im Basistarif wird je nach Alter und Geschlecht unterschiedlich hoch sein. Allerdings werden keine individuellen Risikozuschläge erhoben. Der Beitrag für den Basistarif darf für Einzelpersonen den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht überschreiten. Kann jemand den Beitrag nicht bezahlen, weil er finanziell hilfebedürftig ist, wird die Prämie halbiert. Ist auch das für den Einzelnen zu viel, kann er Zuschüsse vom Grundsicherungsträger bekommen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carola Reimann
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Frage zum Thema Gesundheit
08.12.2006
Von:

Sehr geehrte Fr. Dr. Reimann,

Kontrolle ist die beste Maßnahme gegen Missbrauch. Trotzdem bekomme ich - als gesetzlich Versicherter - keine Rechnung von meinem Arzt. In Zeiten der elektronischen Abrechnung wäre es doch einfach, Leistungen während der Behandlung zu erläutern und einen Leistungsnachweis zu erstellen. Bei privat versicherten Patienten funktioniert dies doch auch. Jeder Handwerker, jeder Dienstleister ist dazu verpflichtet, niemand würde eine Rechnung ohne Nachweis bezahlen – nur den Ärzten lässt man es durchgehen. Es wäre naiv zu glauben, dass nicht auch hier Gelegenheit Diebe macht. Ärzte sprechen von "Vertrauensverlust", aber ich werde schon misstrauisch, wenn ich keine Informationen über die erhaltenen Leistungen bekomme. Bei aller Mühe in der Gesundheitsreform - wäre es nicht sinnvoll eine solch einfach zu realisierende Kontrolle einzuführen und dadurch Geld zu sparen? Wieso beugt man sich hier - gegen alle Vernunft - der Lobby der Ärzte?
Antwort von Dr. Carola Reimann
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15.03.2007
Dr. Carola Reimann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 8.12.2006. Bitte entschuldigen Sie die lange Beantwortungsdauer.

Sie schreiben, dass Kontrolle die beste Maßnahme gegen Missbrauch ist und fragen, warum es im System der gesetzlichen Krankenversicherung keine Verpflichtung zur Ausstellung eines Leistungsnachweises gibt, wie ihn die private Krankenversicherung kennt.

Ein Leistungsnachweis für ärztliche Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde mit der Gesundheitsreform 2004 bereits eingeführt. Allerdings sind die Rechnungen, die in der privaten Krankenversicherung (PKV) erstellt werden und die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhältliche Patientenquittung nur bedingt vergleichbar.

Dies liegt in den Strukturprinzipien des jeweiligen Krankenversicherungssystems begründet. So kennt die PKV im Unterschied zur GKV nur das so genannte Kostenerstattungsprinzip. Dabei müssen Versicherte im Rahmen der Kostenerstattung grundsätzlich alle Kosten für Krankenbehandlungen zunächst selbst finanzieren. Die PKV erstattet die Kosten je nach Versicherungsbedingungen nach Vorlage der Rechnung voll oder nur teilweise. Eine Rechnungserstellung ist für diese Art der Abrechnung zwischen Patient und Arzt und danach zwischen Patient und privater Krankenkasse unerlässlich.

In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt in der Regel das Sachleistungsprinzip. Bis 2003 hatten in der GKV nur freiwillig Versicherte das Recht, statt des Sachleistungsprinzips die bei den privaten Krankenversicherungen übliche Kostenerstattung zu wählen. Dabei erhalten die Versicherten die Leistungen gegen Rechnung, die sie dann bei der Krankenkasse einreichen. Durch die Gesundheitsreform 2004 wurde dieses Recht allen Versicherten eingeräumt. Die Versicherten können ihre Wahl auf den ambulanten Bereich beschränken. Bisher war es allerdings nicht möglich, die Wahl der Kostenerstattung auf bestimmte ambulante Leistungen zu beschränken, hier sind mit der aktuellen Gesundheitsreform weitere Gestaltungsmöglichkeiten den Kassen ermöglicht worden.

Die Patientenquittung für mehr Transparenz

Schon die Gesundheitsreform 2004 hat die Möglichkeit einer Patientenquittung geschaffen. Wer dies wünscht, kann vom Arzt, Zahnarzt oder Krankenhaus eine Patientenquittung erhalten, eine Kosten- und Leistungsinformation in einer auch für den medizinischen Laien verständlichen Form. Das stärkt den Dialog und das Vertrauen zwischen Arzt und Patient – die Voraussetzung für eine erfolgreiche Behandlung und ein Beitrag zu einer gleichberechtigten Partnerschaft. Wahlweise kann sich der Patient vom behandelnden Arzt entweder direkt nach dem Arztbesuch eine so genannte Tagesquittung ausstellen lassen, oder er bekommt mit der Quartalsquittung alle Leistungen und Kosten in dem jeweiligen Quartal auf einen Blick. Wer sich für eine Quartalsquittung entscheidet, bezahlt dafür eine Aufwandsentschädigung in Höhe von einem Euro.

Weitere Maßnahmen gegen Missbrauch in der GKV

Für die Verfolgung von Korruption und Betrug im Gesundheitswesen sind in erster Linie die Krankenkassen, ihre Landes- oder Spitzenverbände sowie die Kassenärztlichen Vereinigungen und nicht das Bundesministerium für Gesundheit zuständig. Dazu hat der Gesetzgeber den gesetzlichen Rahmen im Zuge des GKV-Modernisierungsgesetzes 2004 erweitert bzw. geschaffen. Um etwaige Fehlentwicklungen oder gar Betrug in unserem Gesundheitswesen noch stärker als bisher zu bekämpfen, entwickeln die Krankenkassen die verschiedensten Instrumente. So hat beispielsweise eine große Krankenkasse ein System ("Verax-Liste") eingerichtet, welches den Abrechnungsbetrug mit Krankenversichertenkarten verhindert.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carola Reimann
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Frage zum Thema Arbeit
08.12.2006
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Reimann,

Kommissar Verheugen (SPD) hat sich nach eigenem Verständnis der Aufgabe verschrieben, im Hinblick auf die ausufernden EU-Direktiven angeblich den Abbau der EU-Bürokratie zu betreiben. Als eine der ersten sichtbaren Handlungen sollen bei Fertigpackungen die bisher festgelegten Mengenangaben der Beliebigkeit der Industrie überlassen werden. Und in der Tat, so wie das Fernsehen kürzlich berichtete, werden jetzt die ersten Packungen mit geringerem Inhalt zu gleichem Preis in den Handel ausgeliefert. Ergebnis: statt Bürokratieabbau erfolgt versteckter Betrug am Verbraucher. Trotzdem täuscht Verheugen die Öffentlichkeit mit falschen Absichtserklärungen.
Welche Position nehmen Sie als Volksvertreterin ein?
Antwort von Dr. Carola Reimann
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03.04.2007
Dr. Carola Reimann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 8. Dezember 2006. Bitte entschuldigen Sie die lange Bearbeitungsdauer Ihres Schreibens. Sie beklagen darin, dass die Deregulierung von Verpackungsgrößen im Rahmen einer EG-Richtlinie zu versteckten Preiserhöhungen geführt hat. Dies konterkariere den von EU-Kommissar Günther Verheugen angestrebten Bürokratieabbau.

Grundsätzlich begrüße ich Initiativen, die eine Verschlankung des europäischen Regelungswerks vorsehen. Jedoch dürfen dabei bedeutende Gemeinschaftsinteressen - dazu gehört auch der Verbraucherschutz - nicht verletzt werden. Die neue EG-Richtlinie über die "Nennfüllmengen für Erzeugnisse in Fertigverpackungen" und die damit verbundene Aufhebung weiterer Richtlinien sind Schritte zu weniger Reglementierung. Die strikten Nonnen für die Füllmengen wurden aufgehoben. Unternehmen dürfen nun relativ frei darüber entscheiden, wie viel sie in ihre Fertigpackungen abfüllen. Warum ist das sinnvoll?

Der Europäische Wirtschafte- und Sozialausschuss stellt in seiner Stellungnahme zu dieser Richtlinie fest, dass es in den vergangenen Jahrzehnten im Verpackungsbereich zu großen Veränderungen gekommen ist. Durchschnittlich leben heute weniger Menschen in einem Haushalt zusammen als noch vor zehn oder zwanzig Jahren. Auch werden mehr Einzelportionen verzehrt. Der wachsende Wohlstand sowie steigende Ansprüche der Verbraucher haben zu einer stärkeren Nachfrage nach einer immensen Vielfalt von Produkten und Verpackungen geführt. Dadurch nimmt auch der Innovationsund Wettbewerbsdruck für die Händler auf dem globalen Markt weiter zu. Von einer Deregulierung im Verpackungsmarkt profitieren folglich nicht nur die Unternehmen, sondern auch die Endverbraucher. Das Angebot an neuen und vielfältigeren Produkte wird wachsen.

Nun berichten Sie, verehrter Herr , von der Schattenseite dieser Liberalisierung. Aus den Medienhaben Sie entnommen, dass die Neuregelung von einigen Herstellern für versteckte Preissteigerungen missbraucht wurde. Die Fertigverpackungen seien zum gleichen Preis angeboten worden, obwohl der Inhalt reduziert worden war. Meinen Kollegen im Fachbereich Verbraucherschutz sind ebenfalls derlei Fälle bekannt. Dies ist äußert bedauerlich.

Ursprünglich wurden die kürzlich abgeschafften Reglementierungen in den 70-er-Jahren aus Gründen des Verbraucherschutzes eingeführt. Denn in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gab es eine Vielzahl unterschiedlicher, Verpackungsgrößen, sodass ein Preisvergleich fast unmöglich war. Dieses Problem sollte durch einheitliche Verpackungsgrößen behoben werden. Ich halte diese Bestimmungen rückblickend für sinnvoll, glaube aber, dass die oben geschilderten Gründe für die Neuregelung sprechen.

Denn in den vergangenen Jahrzehnten sind auf europäischer Ebene eine Reihe von Maßnahmen getroffen worden, um den Verbraucherschutzes weiter zu verbessern. Dabei möchte ich die Richtlinie 98/6/EG über den "Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnisse" hervorheben. Sie schreibt vor, dass auf den Etiketten neben dem jeweiligen Preis zusätzlich der Grundpreis je Kilogramm bzw. Liter ausgezeichnet werden muss. Sicherlich sind Ihnen diese Angaben beim Einkaufen bereits aufgefallen. Wenn Sie sich in einem konkreten Fall beispielsweise zwischen Joghurts verschiedener Hersteller entscheiden möchten, die jeweils unterschiedliche Füllmengen haben, dann können Sie dies ganz leicht anhand der Grundpreisangabe machen. Diese zeigt Ihnen, wie teuer jeder Joghurt umgerechnet auf 100 Milliliter wäre.

Die Preisangabe je nach Maßeinheit bietet demnach eine sehr effektive Möglichkeit, die unterschiedlichen Produktpreise miteinander zu vergleichen. Und. genau dort können Sie als Verbraucher selbst die Initiative ergreifen, um gegen "Schwarze Schafe" vorzugehen. Wenn Ihnen bei bestimmten Produkten auffallen sollte, dass der Packungsinhalt bzw. die Größe der Verpackung abgenommen hat - der Preis jedoch nicht gesunken ist - dann entscheiden Sie sich für ein vergleichbares Produkt eines anderen Herstellers. Folgen mehrere Menschen ihrem Beispiel, dann wird der Umsatzrückgang für die "Mogelpackung" den Hersteller zum Umdenken bewegen.

Dennoch wünsche ich Ihnen sehr herzlich, dass Sie nur die positiven Auswirkungen der EG-Richtlinie erfahren werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carola Reimann MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
12.12.2006
Von:
Dr.

Sehr geehrte Frau Dr. Reimann!

Wie soll ein Gesundheitswesen funktionieren,

  • dem 12000 Jungärzte entflohen sind...

  • das aber gar keine doppelte Facharztschiene hat...

  • dem es chronisch an Geldmitteln fehlt...

  • in dem Ärzte fachlich gegängelt werden sollen...

es könnten hier noch viele weiter Frage-Anlässe genannt werden, sofern Sie sich drauf einlassen mögen... ???


Also: wie soll das Gesundheitswesen mit der geplanten Ges.-Reform funktionieren können???
Mit frdl. Gruß E.J. , Tübingen
Antwort von Dr. Carola Reimann
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15.03.2007
Dr. Carola Reimann
Sehr geehrter Herr Dr. ,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 12. Dezember 2006. Bitte entschuldigen Sie die lange Bearbeitungsdauer Ihres Schreibens. Sie fragen in Ihrem Schreiben, wie unser Gesundheitswesen angesichts der von Ihnen angeführten Probleme funktionieren soll. Besonders interessiert Sie, wie die aktuelle Gesundheitsreform die attestierten Problemlagen aufnimmt.

Bevor ich auf die Gesundheitsreform zu sprechen komme, möchte ich kurz auf die Situation der Ärzteschaft eingehen. Entgegen dem Eindruck, der während der Verhandlungen zur Gesundheitsreform durch einige Ärztefunktionäre erweckt wurde, enthält die Gesundheitsreform für Medizinerinnen und Mediziner in unserem Gesundheitssystem Verbesserungen.

Wir werden mit der Reform das vor allem von den Ärzten so oft kritisierte Honorarsystem in der ambulanten Versorgung von Punktwerten auf Euro- und Centbeträge umstellen. Damit weiß in Zukunft jeder Mediziner, wie viel seine Leistung wert ist. Das entspricht einem seit langem vorgetragenen Wunsch der Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich.

Im Vorfeld der Gesundheitsreform haben wir das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz verabschiedet. Es flexibilisiert das Arztrecht so, dass die Situation der Ärzte im niedergelassenen Bereich verbessert wird. Daran erkennen Sie, dass es uns mit der Verbesserung der Situation der Ärzte, entgegen aller Polemik, sehr ernst ist. Mit dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz flexibilisieren und liberalisieren wir die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die vertragsärztliche und die vertragszahnärztliche Leistungserbringung. Unseren Vorstellungen entsprechend soll ein Arzt bzw. eine Ärztin mehr Entscheidungsfreiheit darüber haben, wie er bzw. sie sich niederlässt und Leistungen anbietet. So wird es künftig möglich sein, eine Praxis-Zweigstelle auch über KV-Grenzen hinweg zu eröffnen. Die Anstellungsmöglichkeiten von Ärzten und Zahnärzten werden erleichtert. Es wird Vertragsärzten ermöglicht, gleichzeitig auch als angestellte Ärzte in Krankenhäusern zu arbeiten. Wir heben die Altergrenze von 55 Jahren für den Zugang generell auf und in unterversorgten Gebieten auch die Altersgrenze von 68 Jahren für das Ende der vertragsärztlichen Tätigkeit. Damit ermöglichen wir den älteren Ärztekollegen länger den Zugang in die Niederlassung und wir schaffen Entlastung für die unterversorgten Gebiete. Mit dem Gesetz eröffnen wir darüber hinaus zusätzlich finanzielle Anreize für Ärzte die sich in solchen unterversorgten Gebieten niederlassen.

In der Tat weist unser Gesundheitssystem eine Reihe von Problemen auf. Es ist jedoch nicht richtig, einfach aus den vorhandenen Problemen auf die Gesamtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung zu schließen. Denn jenseits aller Problemlagen besitzt Deutschland ein gut funktionierendes Gesundheitssystem mit einem hohen Versorgungsstandard. Zudem und das halte ich für besonders wichtig, steht dieses hohe Versorgungsniveau nahezu allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung, so dass es, verglichen mit anderen ähnlich ökonomischen leistungsfähigen Ländern, praktisch keine Leistungsausschlüsse aus Finanz- oder gar Altersgründen gibt. Dies belegen diverse internationale Studien und auch Umfragen unter den Versicherten untermauern diese Sichtweise.

Ich will damit keineswegs die vorhandenen Probleme und nicht ausgeschöpften Potenziale kleinreden. Wir müssen uns bei aller Kritik aber einmal die Dimensionen des Systems vor Augen führen. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist das Herzstück unseres Sozialsystems. Sie sorgt dafür, dass eine medizinische Versorgung auf hohem Qualitätsniveau für alle Versicherten ohne Einschränkungen zur Verfügung steht. Um diesen guten Zugang zu medizinischen Leistungen werden wir von vielen anderen Ländern beneidet. Wir haben in Deutschland 125.317 niedergelassene Ärzte, 2.166 Krankenhäuser und 21.000 Apotheken. Bei der Arztdichte nehmen wir eine Spitzenstellung ein. Medizinische Hilfe steht uns auch außerhalb der gewöhnlichen Öffnungszeiten - abends, nachts, am Wochenende, während der Ferienzeit - zur Verfügung. In den Krankenhäusern wird man gut und ohne längere Wartezeiten behandelt. Diese gute Versorgung gehört zu unserem sozialen Selbstverständnis und trägt zur Lebensqualität in Deutschland entscheidend bei. Rund vier Fünftel aller deutschen Patienten bewerten die Qualität ihrer individuellen Gesundheitsversorgung als gut bis exzellent.

Die von Ihnen angesprochene Unterfinanzierung des Gesundheitssystem resultiert aus vielen Faktoren. Während oft und gern die Mär von einer Kostenexplosion im Gesundheitswesen verbreitet wird, verrät ein genauer Blick ins System, dass es andere Ursachen gibt. Der Anteil der gesetzlichen Krankenversicherung am Bruttoinlandsprodukt ist beispielsweise zwischen 1997 und 2005 nahezu konstant geblieben.

Große Probleme bereitet allerdings die Erosion der Einnahmebasis der GKV. Das System der gesetzlichen Krankenversicherung beruht hauptsächlich noch auf Beiträgen aus nichtselbständiger Arbeit. Dieses System wird durch eine Reihe von Faktoren in Frage gestellt. So erleben wir eine Veränderung der Erwerbsbiographien, in denen der Anteil von Einkommen aus klassischer, unselbständiger Arbeit immer weniger eine Rolle spielt und demgegenüber andere Einkommensarten an Bedeutung gewinnen. Auch der Rückgang von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen, der sich in der letzten Zeit glücklicherweise deutlich abgeschwächt hat, führt zu Einnahmeverlusten in der GKV. Zu weiteren Faktoren zählen die sukzessive Ausweitung des Versichertenkreises in der GKV, die politisch gewollte Hereinnahme versicherungsfremder Leistungen in das System der GKV und nicht zuletzt die historisch bedingte Zweiteilung des gesamten Krankenversicherungssystems in die GKV und in die private Krankenversicherung. Diese Zweiteilung führt dazu, dass dem System der solidarisch finanzierten GKV systematisch die – versicherungsmathematisch ausgedrückt – "guten" Risiken, also die eher jungen, gesunden und gutverdienenden Versicherten, entzogen werden. Diese Zweiteilung ist zwar historisch gewachsen und auch so erklärbar, zu rechtfertigen ist diese Konstruktion vor dem Hintergrund eines modernen Sozialstaates allerdings nicht mehr.

Um dieses System nachhaltig zu reformieren, vertreten wir Sozialdemokraten das Konzept der Bürgerversicherung. In diesem System sollen alle Bürgerinnen und Bürger versichert sein und entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zur Finanzierung des Gesundheitssystems beitragen. Aufgrund der sich aus den letzten Bundestagswahlen ergebenden Mehrheitsverhältnissen, ist eine Umsetzung des Bürgerversicherungsprojekt nicht möglich. Stattdessen vertritt unser derzeitiger Koaltionspartner CDU/CSU ein der Bürgerversicherung entgegengesetztes Kopfpauschalenkonzept. Die unter diesen Bedingungen stattfindenden Verhandlungen zur Gesundheitsreform konnten deshalb immer nur ein Kompromissergebnis sein. Es liegt in der Natur des Sache, dass keiner der Koalitionspartner seine Vorstellungen eins zu eins umsetzen konnte.

Wir Sozialdemokraten wollten in vielen Bereichen noch wesentlich weiter gehen, beispielsweise in Fragen des Ausbaus einer steuerfinanzierten Säule in der GKV, was von Unionsseite leider nicht mitgetragen wurde. Auch ich hätte mir gewünscht, die privat Versicherten durch einheitliche Wettbewerbsbedingungen zwischen GKV und PKV vollständig in den Solidarausgleich einzubeziehen, denke aber, dass wir angesichts der politischen Rahmenbedingungen einen wichtigen Schritt zur Annäherung beider Systeme, u.a. mit der Einführung von GKV-Elementen getan haben. Abschließend möchte ich einige Maßnahmen der Gesundheitsreform hier gesondert anführen.

Besonders hervorzuheben ist die Einführung der Versicherungspflicht – dies war im Übrigen eine alte Forderung der Sozialdemokraten. Erstmals in der deutschen Sozialgeschichte werden wir einen dauerhaften und bezahlbaren Versicherungsschutz für alle haben – ich finde das kann man gar nicht hoch genug bewerten.

Wir werden gezielt Leistungen ausbauen, die in einer älter werdenden Gesellschaft benötigt werden, wie beispielsweise die palliativmedizinische Versorgung. Damit haben Schwerstkranke künftig Anspruch auf eine spezialisierte Schmerzbehandlung in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung. Das gleiche gilt für alle Rehabilitations-Leistungen, die in den Pflichtleistungskatalog aufgenommen werden. Insbesondere älteren Menschen soll dies zugute kommen.

Für uns gilt der Grundsatz Reha vor Pflege: Alte Menschen sollen auch nach Krankheit oder Unfall so lange wie möglich ihre Selbstständigkeit erhalten können – eine bessere Rehabilitation soll ihnen das ermöglichen. Wir werden die integrierte Versorgung fortführen und weiter ausbauen. Ziel der integrierten Versorgung ist es, die Kooperation unterschiedlicher Leistungserbringer zu stärken und somit eine bessere Verzahnung zwischen den verschiedenen Leistungsbereichen herzustellen. Auch die Pflege wird in die integrierte Versorgung eingebunden, denn sie spielt für den Behandlungserfolg gerade bei Älteren eine immer größer werdende Rolle.

Die Beitragszahler haben einen Anspruch darauf, dass ihre Beiträge nicht vergeudet werden. Die Reform macht es möglich, dass jeder Euro in der Krankenversicherung optimal genutzt wird. Die Krankenkassen, die kassenärztlichen Vereinigungen, die Apotheker, die Pharmaindustrie – sie alle müssen sich auf mehr Effizienz einstellen. Auch das ist ein alter sozialdemokratischer Standpunkt: Die Beiträge gehören den Kassenmitgliedern. Sie sind den Kassen anvertraut, damit eine möglichst umfangreiche und qualitativ hochwertige Versorgung erreicht werden kann. Zudem straffen wir die Verbandsstrukturen der Kassen. 250 gesetzliche Krankenkassen, die in 7 Spitzenverbänden auf Bundesebene und zahlreichen zusätzlich auf Landesebene organisiert sind – das gibt es nur bei uns. Ein System, das aus einer Zeit stammt, in der es keine Öffnung und keinen Wettbewerb gab. Und leider auch ein System, in dem sich allzu viele eingerichtet haben und jetzt hartnäckig versuchen, ihre Pfründe zu verteidigen. In Zukunft wird es einen Spitzenverband Bund geben, in dem alle Aufgaben, die gemeinsam und einheitlich organisiert werden, bearbeitet werden.

Auch die private Krankenversicherung wird einer großen Veränderung unterzogen. Im Übrigen konnten wir uns an dieser Stelle nicht mit unserer Vorstellung durchsetzen, die der PKV einen wesentlich höheren Solidarbeitrag abgefordert hätte. Dennoch konnten wir in den Verhandlungen erreichen, dass die privaten Krankenversicherungen, erstmals in der Geschichte der PKV, sich auch endlich um mehr Wettbewerb und mehr Fairness kümmern müssen. Mit der Einführung des Basistarifs halten auch Elemente aus der gesetzlichen Krankenversicherung Einzug, die das System der privaten Krankenversicherung verändern werden. Dazu gehört, dass die PKV den Basistarif nur ohne Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse anbieten darf und sie muss jeden, der das Recht auf Versicherung im Basistarif hat, auch aufnehmen.

Auch der oft und viel kritisierte Gesundheitsfond ist ein Schritt in die richtige Richtung. Mit der Einrichtung des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 werden die Finanzierungsstrukturen neu organisiert. Von besonderer Bedeutung ist hierbei, dass es nun mit dieser Reform einen neuen, zielgenauen morbiditätsorientierten also krankheitsbezogenen Risikostrukturausgleich zwischen den Kassen geben wird. Somit werden endlich auch die unterschiedlich verteilten Krankheitsrisiken der Kassen in den Ausgleich mit einbezogen. Damit beenden wir den schädlichen Wettbewerb allein um junge, gesunde und gut verdienende Versicherte und schaffen einen Wettbewerb zwischen den Krankenkassen um den besten Service, um die beste Qualität der Versorgung und um die beste Betreuung ihrer Versicherten.

Die teilweise Finanzierung von gesamtgesellschaftlichen Aufgaben über Steuermittel wird mit der Gesundheitsreform fortgeführt und ausgebaut. Damit wird die gesetzliche Krankenversicherung auf eine langfristig stabilere, gerechtere und beschäftigungsfördernde Basis gestellt. In den Haushaltsjahren 2007 und 2008 wird ein Zuschuss aus Haushaltsmitteln in Höhe von 2,5 Milliarden Euro über das Bundesversicherungsamt (BVA) an die Krankenkassen gezahlt. Im Jahr 2009 wird ein Bundeszuschuss in Höhe von 4 Milliarden Euro aus Haushaltsmitteln in den Gesundheitsfonds fließen. Der Bundeszuschuss wird in den Folgejahren um jeweils 1,5 Milliarden Euro bis auf 14 Milliarden Euro weiter ansteigen. Die stärkere Steuerfinanzierung weist gegenüber dem jetzigen Finanzierungssystem Vorteile auf. Sie beseitigt die einseitige Bindung der GKV-Einnahmen an Beiträge auf Lohn- und Lohnersatzleistungen sowie Renten und trägt der sich verändernden Einkommensstruktur Rechnung, bei der Einkommen aus unselbständiger Beschäftigung einen immer geringeren Teil ausmachen. Zudem ist stärkere Finanzierung über Steuern gerechter, weil so der Personenkreis zur Finanzierung erweitert wird. Die mit der Reform vorgesehene Steuerfinanzierung kann aber nur ein Einstieg sein. Sie ist bei weitem nicht so umfassend, wie wir uns das vorgestellt hatten.

Mit der Gesundheitsreform gehen wir einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Es wird natürlich nicht der letzte Schritt gewesen sein, denn wir werden unser Gesundheitssystem immer wieder an neue Entwicklungen anpassen müssen. Unsere Aufgabe wird es dabei sein, dafür zu sorgen, dass unser Gesundheitssystem weiter solidarisch finanziert bleibt und Schritt für Schritt auf eine breitere finanzielle Basis gestellt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carola Reimann
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Frage zum Thema Gesundheit
04.01.2007
Von:

Guten Tag, Frau Dr. Reimann!

Im Zuge der vorgesehenen Gesundheitsreform soll die Insolvenzfähigkeit der gesetzlichen Krankenkassen im Gesetzesvorhaben sanktioniert werden.
Ich gehöre als ehemaliger dienstordnungsmäßiger Angestellter (DO-Angestellter) einer AOK seit einigen Jahren zu den Versorgungsempfängern.
Meine Frage lautet: Wie wird durch die Politik gesetzlich garantiert, dass ich dauerhaft meine Versorgungsbezüge erhalte?

Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Dr. Carola Reimann
6Empfehlungen
24.05.2007
Dr. Carola Reimann
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre E-Mail vom 4. Januar 2007 bedanke ich mich. Bitte entschuldigen Sie die lange Bearbeitungsdauer Ihres Schreibens. Darin erkundigen Sie sich nach den Regelungen in der Gesundheitsreform, welche auf die Insolvenzfähigkeit der Krankenkassen und damit auf die Situation der so genannten DO-Angestellten abzielt.

Im Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GVV-WSG) war vorgesehen, dass alle Krankenkassen mit Inkrafttreten des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 insolvenzfähig werden. Bundesunmittelbare Krankenkassen sind derzeit schon insolvenzfähig. Bei den landesunmittelbaren Krankenkassen hängt es von der Regelung im jeweiligen Land ab. Die meisten landesunmittelbaren Krankenkassen sind jedoch nicht insolvenzfähig. Dies führt zu einer Wettbewerbsverzerrung zwischen den Krankenkassen. Aus diesem Grund halten wir an dem Ziel der Einführung der Insolvenzfähigkeit für alle Krankenkassen grundsätzlich fest.

Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens hat sich jedoch gezeigt, dass insbesondere Krankenkassen, die der Aufsicht von Ländern unterstehen bisher keine oder nur sehr geringfügige Rückstellungen zur Absicherung von Versorgungsansprüchen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gebildet haben. Würde die Insolvenzordnung auf diese Krankenkassen ab dem 1. Januar 2009 Anwendung finden, müssten sie diese Verpflichtungen in ihrer Bilanz ausweisen. Den Verpflichtungen stünden auf der Habenseite aber keine entsprechenden Rückstellungen gegenüber. Viele Krankenkassen würden alleine deshalb sofort insolvent, ohne dass sich im Übrigen etwas an ihrer finanziellen Situation ändern würde.

Dies wollen wir im Interesse der Versicherten und der Beschäftigten dieser Krankenkassen selbstverständlich vermeiden. Gleichwohl halten wir an unserem Ziel fest, die Wettbewerbsbedingungen für alle Krankenkassen anzugleichen. Deshalb wird die Einführung der Insolvenzfähigkeit für Krankenkassen zeitlich so gestreckt, dass ihnen angemessen Zeit bleibt, die notwendigen Rückstellungen aufzubauen.

Alle Krankenkassen werden ab dem 1. Januar 2010 an verpflichtet, einen Kapitalstock aufzubauen, der einzig und alleine der Absicherung von Versorgungsansprüchen der Beschäftigten dient. Das dort aufgebaute Guthaben darf für andere Zwecke nicht verwendet werden, auch nicht im Falle der Insolvenz. Dieser Kapitalstock ist die wichtigste Voraussetzung für die Einführung der Insolvenzfähigkeit. Mit ihm wird sichergestellt, dass die Ansprüche der Beschäftigten im Falle der Insolvenz nicht verloren gehen. Alles weitere werden wir in einem eigenen Gesetz regeln.

Mit diesem Änderungsantrag stellen wir zwei Dinge sicher. Erstens wird keine Krankenkasse kurzfristig und nur aufgrund einer gesetzlichen Änderung insolvent werden und zweitens sind die Versorgungsansprüche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Falle einer späteren Insolvenz abgesichert.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carola Reimann
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