Dr. Carola Reimann (SPD)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Dr. Carola Reimann
© spdfraktion.de
Geburtstag
25.08.1967
Berufliche Qualifikation
Biotechnologin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Braunschweig
Wahlkreis
Braunschweig
Ergebnis
38,7%
Landeslistenplatz
17, Niedersachsen
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(...) Ich teile Ihre Meinung, das eine Einführung der Kopfpauschale dieses Problem nicht löst, sondern die Unübersichtlichkeit und Kompliziertheit im Gesundheitssystem weiter verstärkt. (...) Auch die SPD lehnt die Kopfpauschale, die Rösler offensichtlich mit aller Macht durchsetzen will, entschieden ab. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
06.12.2011
Von:

Abgabe von Betäubungsmitteln im Notfall zur Überbrückung

Sehr geehrte Frau Reimann,

nach geltender Rechtslage machen sich Ärzte in jedem Fall strafbar, wenn sie medizinisch notwendig und fachgerecht, ohne gesundheitliches Risiko und sozial erwünscht in einem Notfall Betäubungsmittel einem Palliativpatienten zum Gebrauch überlassen. Nahezu alle medizinischen und juristischen Verbände und Experten sind sich einig, dass die unerträgliche Rechtslage in diesem Fall geändert werden muss. Wie stehen Sie zu der Forderung der Petition Nr.16123 vom 16. Januar 2011:

Petitionstext
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass umgehend Änderungen in der Gesetzgebung zu erfolgen haben, damit die medizinisch indizierte Abgabe von Betäubungsmitteln zur Unzeit durch einen Arzt keinen Straftatbestand mehr darstellt. Qualifizierten Ärzten und Palliative Care Teams muss die Abgabe von Betäubungsmitteln zur zeitlich begrenzten Anwendung durch und/oder für den Patienten, zum Beispiel bei schwersten Schmerzen und lebensbedrohlicher Atemnot, zur Überbrückung im Notfall erlaubt werden.

Mit freundlichen Grüßen


Deutsche PalliativStiftung
Antwort von Dr. Carola Reimann
1Empfehlung
28.02.2012
Dr. Carola Reimann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordentenwatch.de.

In der Tat besteht in dieser Frage bei der Versorgung von ambulanten Palliativpatienten Handlungsbedarf. Deshalb begrüße ich, dass im Rahmen der Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung Regelungen auf den Weg gebracht werden sollen, die das Überlassen bestimmter Betäubungsmittel in eng begrenzten Mittel ermöglichen. Ziel muss es sein, eine lückenlos gute Versorgung für ambulante Palliativpatienten sicherzustellen, Rechtsicherheit für die Ärzte zu schaffen sowie Vorkehrungen zu treffen, um die Gefahren des Missbrauchs zu unterbinden.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carola Reimann MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
13.12.2011
Von:
Tim

Sehr geehrte Frau Reimann,

ich habe gestern von Ihrem Parteikollegen Josip Juratovic mitgekriegt, dass die SPD-Bundestagsfraktion die Forderungen der Petition "Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten" des deutschen Hanfverbandes nicht unterstützen wird, und dass Sie an der grundsätzlichen Strafbarkeit des Besitzes, des Anbaus und des Inverkehrbringens von Cannabis festhalten wollen.
Meine Frage deswegen an Sie:

1. Sind Sie der Meinung, dass es gerecht ist, Menschen zu kriminalisieren, die lieber Cannabis konsumieren als Alkohol?
Bitte begründen Sie doch Ihre Antwort.

Beste Grüße
Tim
Antwort von Dr. Carola Reimann
2Empfehlungen
06.02.2012
Dr. Carola Reimann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Frage nach der Legalisierung von Cannabis. Mir ist die Problematik dieses Themas bewusst.

Gemeinsam mit der drogenpolitischen Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Angelika Graf, versuche ich auf eine Entkriminalisierung von Konsumenten hinzuarbeiten. Deshalb plädieren wir auch für eine bundeseinheitliche Regelung im Bezug auf die straffreie Menge des Besitzes. Wir wollen uns hierbei an der Obergrenze Berlins, Hamburgs und Niedersachsens von bis zu 15 Gramm orientieren.

Eine Legalisierung der Droge lehnen wir jedoch ab, da das eine aus unserer Sicht unzulässige Verharmlosung von Cannabis darstellen würde. Unabhängige Experten haben erst kürzlich in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses bekräftigt, dass Cannabis nicht ungefährlich sei und zu einer "physischen und psychischen Abhängigkeit" führe.

Der Vergleich von Cannabis zu Alkohol, Nikotin oder ähnlichen gefährlichen Stoffen ist prinzipiell legitim, kann doch z.B. Alkohol weitaus größere Schäden anrichten. Aus der Legalität dieser Stoffe jedoch abzuleiten, eine ebenfalls gefährliche Droge zu legalisieren, halte ich für falsch. Vielmehr zeigt das, dass wir bei der Suchtprävention noch viel stärker als bisher gegen den übermäßigen und schädlichen Konsum von Alkohol vorgehen müssen.

Es gibt sicherlich Gründe für eine (teilweise) Legalisierung von Cannabis, aber eben auch gewichtige Argumente dagegen, insbesondere die Gefahr einer physischen und psychischen Abhängigkeit. Aus meiner Sicht ist die von uns vorgeschlagene Entkriminalisierung der Konsumenten durch eine einheitliche straffreie Menge des Besitzes ein akzeptabler Mittelweg. Auch wenn Ihnen die Grundrichtung meiner Antworten nur bedingt gefallen mag, bitte ich um Verständnis für unsere Position.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carola Reimann MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
11.01.2012
Von:

Guten Tag,

Ich beziehe mich auf einen Artikel in der neue-braunschweiger-de Online-Zeitung, wo Sie als Gesundheitsexpertin interviewt wurden.

Wo haben Sie ihre spezifischen Kenntnisse über die e-Zigarette erlangt?

Sie sprechen von Polyethylenglycol - sorry - da wird in den Liquids Propylenglycol benutzt. Ich befürchte, Sie haben sich da wenig bis gar nicht informiert. Würde ich von einer "Gesundheitsexpertin" als mündiger Bürger erwarten, wenn sie sich interviewen lässt.

Um Antwort wird gebeten!

Gruß

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Frage zum Thema Gesundheit
11.01.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Reimann,

in der Online-Ausgabe der "Neuen Braunschweiger" äußern Sie sich zum Thema elektronische Zigaretten. Dazu habe ich einige Fragen.

Sie sagen zu den für E-Zigaretten nötigen Liquids (Zitat) "So ein Zeug gehört in den Giftschrank." Wieso sollte "so ein Zeug" in den Giftschrank gehören, während die nachweislich deutlich gefährlicheren Tabakzigaretten recht frei erhältlich sind, unter anderem in Automaten an vielen Hauswänden?

Auf welche wissenschaftlichen Untersuchungen gründet sich so ein barsches Urteil von Ihnen?

Sie konstatieren weiterhin, es sei unklar, welche Stoffe nach dem Ausatmen in die Raumluft gelangen. Ist Ihnen nicht bekannt, dass die "E-Zigaretten" genannten Verdampfer rein physikalisch arbeiten, d.h. dass es bei der Benutzung - im Gegensatz zur Verbrennung bei der Tabakzigarette - zu keinerlei chemischen Reaktionen und damit keine Umwandlung von chemischen Stoffen in andere Stoffe kommt? Trivial ausgedrückt bedeutet das, dass bei der Benutzung einer E-Zigarette exakt die selben Stoffe ausgeatmet werden, die auch eingeatmet wurden! Bei diesen Stoffen handelt es sich um Propylenglykol (NICHT Polyethylenglycol!), Glycerin, zugelassene Lebensmittelaromen, ggf. Wasser und ggf. Nikotin in der Angabe mg/ml - nur zur Ihrer Information!

Ist Ihnen bekannt, dass Popylenglykol neben zahlreichen Verwendungen in Nahrungsmitteln, Kosmetika, Viehfutter etc. pp. auch als Hilfsstoff in Asthmasprays enthalten ist? Gehe ich Recht in der Annahme, dass man daher davon ausgehen darf, dass die Inhalation von Propylenglykol doch ausreichend untersucht sein müsste, da es sonst keine Zulassung als Inhaltsstoff solcher Medikamente bekommen hätte?

Sie halten laut o.g. Bericht E-Zigaretten für eine "Einstiegsdroge". Auf welchen wissenschaftlichen, speziell soziologischen und psychologischen Studien stützt sich diese Behauptung? Oder urteilen Sie hier "nach Bauchgefühl"?

Mit freundlichen Grüßen

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Frage zum Thema Gesundheit
11.01.2012
Von:

Guten Tag Frau Dr. Reimann,

In einem Artikel in der "neue Braunschweiger" werden Sie wie folgt zitiert:
\""50 Milligramm Nikotin sind für einen Menschen tödlich, mit einem Nachfüllfläschchen kann man eine ganze Familie um die Ecke bringen" und \"Dagegen sei das Risiko, dass jemand eine oder mehrere Tabakzigaretten isst, eher gering.\" Ihr Fazit sei: "Ich bin sehr für eine Apothekenabgabe und Warnhinweise auf der Packung."

Zu Ihrer Information: Eine Zigarette enthält, je nach Marke, 8 - 20 mg Nikotin und sollte nicht gegessen werden bzw. es sollte tunlichst darauf geachtet werden, dass sie niemand isst!

Meine Frage:
Wie stehen Sie dazu, dass in dem in der Apotheke erhältlichen "Nikotin Inhaler" ( mit 42 Kapseln a 10 mg Nikotin ) ebenfalls eine ähnliche Konzentration vorliegt und sich diese jeder kaufen kann?

Ist dieses Produkt bekömmlicher wenn man es isst?

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