Dr. Barbara Hendricks (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Barbara Hendricks
Jahrgang
1952
Berufliche Qualifikation
Staatsexamen, Lehramt an Gymnasien in Geschichte und Sozialwissenschaften, Parlamentarische Staatssekretärin beim BMin der Finanzen a.D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Kleve
Landeslistenplatz
5, Nordrhein-Westfalen
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Ich könnte Sie einfach dazu beglückwünschen, dass Sie trotz Realschulempfehlung vor dem Abitur stehen, und sagen: sehen Sie, es klappt doch! Oder ich könnte feststellen, dass Bildungspolitik Ländersache ist und der Bund nicht zuständig - was leider zutrifft. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Umwelt
13.01.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Hendricks,

Mit Berufung auf den kommunalen Anschluß- und Benutzungszwang werden Bürger daran gehindert, ihr Abwasser gemäß ökologischen Vorgaben selber zu reinigen und wiederzuverwerten. Vor diesem Hintergrund bitte ich um
Beantwortung der nachfolgenden Punkte:

1.) Kommunale Satzungen werden regelmäßig über höherrangiges Recht (WHG, EU-WRRL, LWG) gestellt. Gibt es eine Rechtsgrundlage die den Kommunen dieses gestattet ?

2.) Bei vorh. Kanalisation bestehen die Kommunen regelmäßig auf den bedingungslosen Zwangsanschluß obwohl ohl es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Wie stehen Sie dazu ?

3.) Bürger werden gezwungen ihr gekauftes Wasser nach einmaligem Gebrauch der Kommune anzudienen. Die Möglichkeit einer Wiederverwendung wurde zwischenzeitlich gerichtlich bestätigt (VfGBbg Brandenburg 11/06). Mit welchem Recht geschieht dies ?

4.) Der Staat darf nicht willkürlich wesentlich Gleiches ungleich bzw. wesentlich Ungleiches gleich behandeln, trotzdem wird der kommunalen Abwasserreinigung regelmäßig ein besserer Umweltstandard bescheinigt. Laut Umfrage sind ca. 30 % des öffentl. Leitungssystem undicht und marode (IKT-Institut für Unterirdische Infrastruktur). Warum wird nicht zur Kenntnis genommen, dass das Gesetz keinen Vorrang zentraler gegenüber dezentralen Anlagen kennt (§ 18a WHG)?

5.) Gemäß WHG § 1a sind die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern….und eine Beschleunigung des Wasserabflusses verhindert wird. Mit welcher Begründung wird am kommunalen Anschluss- und Benutzungszwang festgehalten anstatt Nutzwasserrückgewinnungsanlagen zuzulassen?

6.) Auf der einen Seite werden Bürger zum sparsamen Umgang mit Energie und Wasser angehalten, im gleichen Zuge aber zur Verschwendung des wohl kostbarsten Guts Wasser gezwungen indem einmal gebrauchtes Wasser in die Kanalsisation einzulei-ten ist. Ist dies im Sinne der Bundes-/Landesregierung?

mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Barbara Hendricks
bisher keineEmpfehlungen
13.02.2009
Dr. Barbara Hendricks
Sehr geehrter Herr ,

Wasser als Lebensmittel und weltweit knappe Ressource gerät immer mehr in den Mittelpunkt ökologischer und wirtschaftlicher Interessen. Ich finde es gut, dass Sie sich Gedanken machen, wie Sie mit Ihren eigenen Mitteln am besten einen ökologischen Beitrag leisten können. Jede Gemeinde ist gut beraten, ihre Bürger bei solchen Vorhaben zu informieren und zu unterstützen.

Es bleibt aber eine öffentliche Aufgabe, die Versorgung der Einwohner mit Frischwasser und die Entsorgung von Abwasser auf dem Stand der Technik und ökologischen Forschung zu gewährleisten. Wasser als knappe und lebenswichtige natürliche Ressource ist ein Gut der Allgemeinheit, für dessen haushälterische Bewirtschaftung der Staat verantwortlich ist, abzuleiten aus Artikel 20a Grundgesetz. Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) enthält nähere Bestimmungen über die Benutzung, die Unterhaltung und den Ausbau von Gewässern. Es ist ein Rahmengesetz, das durch gesetzliche Vorschriften der Länder ausgefüllt und ergänzt wird. Für NRW regelt §53 des Landeswassergesetzes die Abwasserbeseitigungspflicht, auf Gemeindeebene wird die konkrete Umsetzung und die Gebührensatzung beschlossen. Artikel 28 GG garantiert, dass Gemeinden im Rahmen der Selbstverwaltung auch die Umlage von Bereitstellungskosten und Nutzungsgebühren auf die Bürger beschließen dürfen.

Der Anschlusszwang hat ganz naheliegende und einleuchtende Gründe. Das Gemeinwohl erfordert die ordentliche Entsorgung und am Gemeinwohl sind alle Bürger beteiligt - alle müssen sich also im Prinzip an den Kosten der Bereitstellung der entsprechenden Technik und an der Nutzung dieser Technik beteiligen. Man kann ja zum Beispiel auch nicht seine Steuerlast kürzen mit dem Argument, man nutze keine Autobahn. Die Gemeinde kann auch Ausnahmen vom Anschlusszwang in der Satzung festlegen. In der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Kevelaer sind derartige Ausnahmen aber nicht vorgesehen.

Sie erwähnen den Beschluss des Landesverfassungsgerichts Brandenburg. Dort heißt es: " Indem die Beschwerdeführerin einen uneingeschränkten Anschluss- und Benutzungszwang unterstellt und beanstandet, dass bereits nach dem Erstgebrauch des Trinkwassers ein Ableitungszwang in die öffentliche Abwasserentsorgungseinrichtung bestehe und sie "nur das Recht des Wassererstgebrauchs und nicht des Wassermehrgebrauchs" habe, geht sie von falschen Voraussetzungen aus. Sie nimmt insoweit die Entscheidung und die Begründung der angegriffenen Gerichtsentscheidungen, namentlich des Oberverwaltungsgerichts (S. 5 f. des Beschlusses), auch nach dem betreffenden Hinweis des Verfassungsgerichts nicht zur Kenntnis. Sie bleibt berechtigt, das bezogene Frischwasser mehrfach zu nutzen, muss es aber nach der letzten Nutzung der öffentlichen Abwasserbeseitigung zuführen. Für die behauptete Beschwer ist nichts ersichtlich." und: "Die Verfassungsbeschwerde wird verworfen".

Der grundsätzliche Anschlusszwang wurde also bestätigt. Die Lage in den ostdeutschen Ländern nach der Wende ist aber aus vielen Gründen, vor allem aber wegen der geringen Bevölkerungsdichte nicht mit den alten Bundesländern vergleichbar, auch nicht mit ländlichen Gebieten wie dem Kreis Kleve. Wegen der relativ hohen Anschlusskosten und hoher laufender Gebühren hatten Bürger deshalb ein besonders starkes Interesse, ihre - allerdings meist veralteten - privaten Kläranlagen zu behalten. Interessant ist aber, dass von dieser Möglichkeit nun kaum Gebrauch gemacht wird, weil die Investitions- und Wartungskosten privater Anlagen letztlich doch über den kommunalen Gebühren liegen. Das dürfte besonders auf die alten Bundesländer zutreffen, die im Durchschnitt erheblich niedrigere Gebühren erheben. Denn auch private Entsorger müssen sich am Stand der Technik ausrichten. Sofern man die Wahl hat, helfen Kostenrechner für Kleinkläranlagen, zum Beispiel " klaeranlagen-vergleich.de " bei der Entscheidung.

Ich bin persönlich der Meinung, dass die Kategorie des Nutzwassers neben Frisch- und Abwasser auch in der kommunalen Wasserwirtschaft stärker berücksichtigt werden sollte. Auch andere innovative Konzepte sind als Leitfigur für Weichenstellungen kommunaler Investitionen wichtig. Bei der Abwasserentsorgung wird heute auch wieder in Richtung Verrieselung gedacht, um die kanalisierte Wasserentsorgung zu entschleunigen. Dies ist aber eine Frage von Fachleuten und Kommunalpolitikern vor Ort und sicher ein länger andauernder Prozess.

Ich empfehle Ihnen deshalb, sich mit Ihrem Anliegen auch an den benannten Kevelaerer Bürgermeisterkandidaten und Landtagsabgeordneten Norbert Killewald zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Barbara Hendricks
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Frage zum Thema Gesundheit
15.01.2009
Von:
Udo

Hallo Frau Hendricks,

meine Frage geht als Patient dahin: Ist man bemüht durch verschiedene Maßnahmen im Gesundheitswesen die Zahl der Facharztpraxen zu reduzieren? Will man evtl,. -wie damals in der DDR- sogenannte Gesundheitszentren aufbauen und - wie in Finnland - wieder die Gemeindeschwester -war auch in der DDR bekannt- einführen? Das der Sozialismus so nicht funktioniert, dürfte doch hinreichend bekannt sein! Eine weitere Frage geht dahin: Ich habe die Möglichkeit durch eine Abschlagszahlung eine Befreiung von den Praxisgebühren und Medikamentenzuzahlungen zu erlangen. Was nützt diese Befreiung noch, wenn mir als Kassenpatient nur noch zuzahlungsfreie Medikamente verschrieben werden? In einem Jahr 4 verschiedene Hersteller eines Medikamentes. Auch das Hausarztmodell wird wieder abgeschafft. Ich habe das nie verstanden. Zu meinem Hausarzt bin ich ca. 25 Jahre regelmäßig gegangen - da war von Hausarztmodellen usw. noch keine Rede. Für mich sind das alles absolut unausgegorene Überlegungen.

Mit freundlichen Grüßen
Udo

PS: Bald wird ja gewählt - schauen wir mal.
Antwort von Dr. Barbara Hendricks
2Empfehlungen
03.02.2009
Dr. Barbara Hendricks
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Frage, die sich auf verschiedene Regelungen im Gesundheitssystem bezieht und die ich Ihnen sehr gerne beantworten möchte.

Ich kann Ihnen versichern, dass wir nicht bemüht sind, die Zahl der Facharztpraxen zu reduzieren. Die massiven Sorgen und Befürchtungen, die auch einige Fachärzte seit Beginn dieses Jahres geäußert haben, sind zum großen Teil auf mangelnde Information durch die Fachärzteverbände vor Weihnachten zurück zu führen. Tatsächlich wurde das neue, gerechtere und transparentere Honorarsystem für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte -- auf das sich jetzt die meisten Beschwerden beziehen und das angeblich zwangsläufig die Schließung vieler Praxen mit sich führt - unter der zentralen Verantwortung der Ärzteschaft gemäß den Vorgaben der Gesundheitsreform von diesen selbst entscheidend mitentwickelt. Es geht deshalb keinesfalls darum, die Zahl der Praxen zu reduzieren. Bundesweit stehen allen niedergelassenen Ärzten im Jahr 2009 2,8 Mrd. Euro zusätzlich zur Verfügung. Wieso es jetzt allen Ärzten schlechter gehen soll, hat mir noch niemand erklären können.

Wenn Sie, sehr geehrter Herr , aus bestimmten Gründen von der Zuzahlung zu Medikamenten befreit werden können, so ist das zunächst jedenfalls nicht negativ zu sehen. Für viele andere Patienten gibt es diese Möglichkeit allerdings nicht und für sie ist es sehr wichtig, dass mehr und mehr Medikamente zuzahlungsfrei sind.

Das Hausarztmodell wird keinesfalls abgeschafft. Im Gegenteil: die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich schon seit Jahren für eine Stärkung der hausärztlichen Versorgung ein und wird dies auch weiterhin tun. Die Neuregelung des § 73b SGB V sieht jetzt vor, dass alle Krankenkassen bis zum 30. Juni 2009 Verträge über eine hausarztzentrierte Versorgung schließen müssen. Diese Neuregelung hat zum Ziel, dass alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit haben sollen, an der hausarztzentrierten Versorgung teilzunehmen, wenn sie dies wünschen oder so wie Sie ohnehin seit vielen Jahren praktizieren. Bisher konnte leider nicht allen Versicherten von ihren gesetzlichen Krankenkassen die Teilnahme an einer hausarztzentrierten Versorgung angeboten werden.

Lieber Herr , ich hoffe, ich konnte Ihnen damit weiterhelfen. Es ist natürlich selbstverständlich, dass mit einer solch grundlegenden Reform, wie der des Gesundheitssystems, immer auch Unsicherheiten auf allen Seiten verbunden sind. Auch kann es gerade zu Beginn der Umsetzung eines solch großen Reformvorhabens noch zu Fehlern und Schieflagen kommen, welche Schritt für Schritt beseitigt werden müssen. Es handelt sich hier also um ein "lernendes System", das im Jahr 2009 von Quartal zu Quartal besser funktionieren dürfte.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihre
Barbara Hendricks
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Frage zum Thema Soziales
26.01.2009
Von:

Für mich ist nicht erkennbar, was die SPD unternehmen will, um das stetige Auseinanderklaffen zwischen Armut und Reichtum in Deutschland zu verhindern. Ich habe viel über die Wirtschaft und den Globalismus gelesen (z.B. J. Stieglitz) und kann das Argument "geht nicht" nicht ohne weiteres nachvollziehen. Der Kurs der Einkommens-und Vermögensverteilung in unserem Land ist zumindest langfristig demokratiegefährdend.
Das 25% der Steuerpflichtigen 60% des Einkommensteueraufkommens tragen ist doch auch nur der Tatsache geschuldet, dass die übrigen 75% nicht genug verdienen, um mehr Steuern zu zahlen. Was hat zum Beispiel mein Nachbar davon, dass er (Vater von drei kleinen Kindern) als Berufskraftfahrer bei einem Stundenlohn von 10,00€ keine Einkommensteuer bezahlt?
Der Mann hat für sich und seine Famile am Monantsende gerade einmal 1400 Euro Netto+ 300€ Kindergeld. Davon muss er eine Familie mit 5 Personen Miete, Nebenkosten, Vericherungen ; KFZ-Steuer, Kraftstoff etc. zahlen. Glauben sie wirklich, da bliebe etwas übrig?
Dabei geht´s der Familie noch verhältnismäßig gut. Aber Urlaub, Kino, Theater etc??? Fehlanzeige.
Und diese Menschen leben in dem Wissen um das Einkommen und den Reichtum der Managerkaste, die (zumindest teilweise)unsere Volkswirtschaft vor die Wand gefahren haben, wofür jetzt die Steuerzahler bürgen und schlimmstenfalls auch zahlen müssen.
Was glauben sie, wieviel diese Menschen von der Gerechtigkeit in unserem Land halten?
Wie soll ich diese Menschen davon überzeugen, die SPD zu wählen?
Und bitte, bitte, versuchen Sie nicht, mich von der Wirksamkeit des Konjunkturprogramms zu überzeugen. Das ist doch allenfalls ein Tropfen auf den heißen Stein, der aber nicht geignet ist, wirklich grundsätzlich etwas an der Gesamtsituation zu ändern. Solange es dabei bleibt, dass die Gewinne privatisiert und die Verluste sozialisiert werden, wird sich an der sozialen Schieflage nichts ändern. Oder sind Sie da anderer Meinung?
Antwort von Dr. Barbara Hendricks
1Empfehlung
11.02.2009
Dr. Barbara Hendricks
Sehr geehrter Herr ,

ohne gerechte Verteilung von Einkommen und Vermögen kann es keinen sozialen Frieden geben, da haben Sie vollkommen recht. Ein breiter Mittelstand und die soziale Durchlässigkeit sind in Deutschland bisher Grundlage für den sozialen Konsens gewesen und beides müssen wir uns erhalten. Unerträgliche Ausreißer nach oben und unten sind genauso untragbar wie ein stetes Auseinanderdriften der Einkommen. Die SPD hat das nicht nur im Parteiprogramm stehen, sondern sie handelt auch im Bundestag danach:

Die Ausschläge nach oben bekämpft die SPD-Fraktion durch die Kappung der exorbitanten Managereinkommen, die - womöglich noch in Verbindung mit Steuerflucht - die Menschen zu Recht auf die Palme bringen. Seit Jahren fordern wir Konzepte für die Begrenzung von Managergehältern und für die nachhaltige Ausgestaltung der Boni und Abfindungen. Im Herbst tagte dazu endlich eine Arbeitsgruppe der Koalition. Am 29. Januar haben der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Joachim Poß und der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Otto Bernhard die Ergebnisse der Arbeitsgruppe verkündet. Sie finden eine Übersicht auf der Homepage der SPD als Pressemitteilung vom gleichen Tag. Der Koalitionsausschuss wird sich am 4. März damit befassen. Hier passt die SPD auf, dass es nicht zu Aufweichungen kommt, wie sie zum Beispiel der CDU/CSU-Fraktionsgeschäftsführer Norbert Röttgen vorgeschlagen hatte. Das was bisher verabredet ist, reicht uns noch nicht aus, Wir wollen, dass Gehälter über eine Mio EUR nicht mehr vollständig als Betriebsausgaben anerkannt werden.

Ausschläge nach unten können am besten durch die Einführung von Mindestlöhnen verhindert werden, auch das eine alte Forderung der SPD. Weil die CDU/CSU strikt gegen einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn ist, setzt Bundesarbeitsminister Olaf Scholz mit Hilfe des Entsendegesetzes auf branchenbezogene Mindestlöhne. Inzwischen gelten Mindestlöhne für 9 Branchen und über 3 Millionen Beschäftigte. Mindestlohn auf diesem Wege durchzusetzen ist ein mühsamer Prozess und wir haben noch lange nicht alle Branchen erreicht, die wir für notwendig erachten. Die SPD-Bundestagsfraktion wird aber weiter unfaire Arbeitsbedingungen bekämpfen. Wir nutzen dafür auch das Mindestarbeitsbedingungengesetz, um in Branchen Mindestentgelte festzulegen, wo Gewerkschaften und Arbeitgeber die erforderliche Tarifbindung nicht haben.

Sehr geehrter Herr , Sie nennen das Einkommen von Berufskraftfahrern als Beispiel für Löhne, die kaum ausreichen, um die Bedürfnisse einer Familie abzudecken. Leider stimmt es, dass auch bei qualifizierten Berufen ein Ernährer in der Familie oft nur für das Notwendige aufkommen kann, manchmal reicht es sogar nicht einmal dafür. Von radikalen Forderungen nach Abschaffung aller Strukturen, die 60 Jahre lang unseren Wohlstand mit begründet haben, halte ich allerdings nichts. Zu den Grundfesten unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung gehört auch die Freiheit der sie tragenden Institutionen. Für uns Sozialdemokraten ein hohes Gut, denn ohne gesellschaftliche Freiheit gibt es auch keine individuelle Freiheit. Für Willy Brandt war Freiheit nächst dem Frieden das wichtigste Gut überhaupt. Und damit ist eben auch die Freiheit der Tarifparteien gemeint, die in erster Linie für das Lohngefüge verantwortlich sind. Die Gewerkschaften und Unternehmer sind es, die am besten wissen, was in ihrer Branche und ihrem Unternehmen drin ist. Sie wollen normalerweise auch, dass sich der Staat bei Tarifverhandlungen raushält. Die SPD steht fest an der Seite der Gewerkschaften bei der Forderung nach guten Löhnen und guter Arbeit. Natürlich ist es richtig, dass Ihr Nachbar keine Einkommensteuer zahlen muss, weil er nicht entsprechend viel verdient. Aber der progressive Einkommensteuertarif, den wir gegen die Konservativen und Marktradikalen verteidigen - erinnern Sie sich an Professor Kirchhoff? - ist Ausdruck der gewollten Umverteilung von "Oben" nach "Unten".

Die SPD will einen starken Staat, der für Chancengerechtigkeit und Durchlässigkeit sorgen kann und über diesen Weg auch die Familien stärkt. Ein handlungsfähiger Staat braucht Finanzmittel. Gerade jetzt, wo wir uns notgedrungen wieder so sehr verschulden müssen, sind Steuersenkungen für Besserverdienende, wie vor allem von der CSU gefordert, überhaupt nicht drin. Statt dessen brauchen wir die stärkere Beteiligung der sehr gut Verdienenden und der Vermögenden. Finanzminister Steinbrück hat entsprechende Vorschläge angekündigt. Es war auch nur dem massiven Einsatz der SPD zu verdanken, dass die Erbschaftsteuer gegen den Widerstand von CDU/CSU erhalten blieb, an eine Erhöhung war in dieser Koalition überhaupt nicht zu denken. Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 31. Januar 2007 die Verfassungsgwidrigkeit der Erbschaftsteuer verkündet hatte, hätten wir gern einen höheren Beitrag aus dem privaten Vermögen für bessere Bildung und die Zukunft unseres Landes eingesetzt, denn in unserem Parteiprogramm steht, dass private Vermögen stärker zum Aufbau und zur Sicherung unseres gesellschaftlichen Vermögens beitragen müssen. Damit meinen wir vor allem die Chancengerechtigkeit für Menschen in Bildung und Ausbildung, Weiterbildung und Wiedereingliederung.

Während die CDU-geführten Länder Studiengebühren einführten, haben wir im Bund durch unsere Vorarbeit die Leistungen für Bildung und Ausbildung erhöht sowie die Kinderbetreuung und zwar so gestärkt, dass nicht diejenigen am meisten davon haben, die die höchste Steuerersparnis für sich verbuchen können! Übrigens bekommt Ihr Nachbar für drei Kinder nicht 300 Euro, sondern 498 Euro Kindergeld im Monat. Zum 1.1.2009 wurde das monatliche Kindergeld bei drei Kindern um 36 Euro erhöht und zusätzlich wurde eine einmalige Zahlung von 100 Euro pro Kind beschlossen. Damit kann man Kinder nicht groß ziehen, das ist ganz bestimmt wahr. In erster Linie sind und bleiben bei dieser Aufgabe die Eltern gefragt, das Kindergeld ist lediglich eine Anerkennung ihrer erhöhten finanziellen Belastung. Möglicherweise hat Ihr Nachbar auch ein Anrecht auf Wohngeld.

Sehr geehrter Herr , mit dieser tiefsten Krise seit Jahrzehnten kündigt sich eine Zeitenwende an und sie verlangt einen klaren Kompass. Die SPD hat diesen Kompass in Richtung Freiheit und Verantwortung immer schon gehabt, national wie international. Mit Bundesaußenminister Steinmeier und Finanzminister Steinbrück stellt die SPD die unbestrittenen Fachleute, die die Interessen unseres Landes auf internationaler Ebene kompetent vertreten und in Zusammenarbeit mit den anderen SPD-Regierungsmitgliedern für gute Regierungsarbeit sorgen. Die SPD ist der stabile und verlässliche Partner in der Regierung. Wir wissen, wo wir herkommen und wem wir verpflichtet sind. Und wenn unsere Versprechen nicht so unbekümmert und radikal daherkommen wie die der Partei der Linken, so spricht auch das für die Verlässlichkeit und Solidität der SPD.

Mit freundlichen Grüßen
Barbara Hendricks
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Frage zum Thema Banken-Rettungspaket
02.03.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Hendricks,

ist das Parteiengesetz gegenüber dem Gesetz zum Bankenrettungspaket nachrangig, wenn es um Großspenden an Parteien von unter dem Rettungsschirm stehenden Banken geht?
Wird die SPD von einer Bank(Staatsbeteiligung unter 25 %) eine Spende annehmen, wenn die Bank unter dem Rettungsschirm steht?

Sind Großspenden an Parteien mit der Zweckbestimmung des Gesetzes zum Bankenrettungspaket vereinbar?

War die Kapitalhilfe zu hoch, wenn die Bank sich nach dem Eingang Großspenden an Parteien leisten kann?
Ist die offensichtliche Zuvielzahlung ein Verstoß gegen das Haushaltsrecht?
Beteiligen sich Parteien durch die Annahme der Spenden an den Gesetzesverstößen?

Meine Meinung: Steuergelder dürfen nicht im Umwege über eine unter dem Rettungsschirm stehende Bank an Parteien weitergeleitet werden. Steuergeldausgaben müssen sich stets am unabdingbaren Bedarf(also kein Spielraun für Spenden von beispielsweise 100.000 Euro) orientieren.
Vermutlich ist meine Meinung auch für Sie eine Selbstverständlichkeit.
Trotzdem: Wenn erst eine Partei diese Spende angenommen hat, gibt es für sie kein Zurück sondern nur untaugliche Rechtfertigungsversuche. Die Allgemeinheit muß rechtzeitig vor Schäden bewahrt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Barbara Hendricks
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05.03.2009
Dr. Barbara Hendricks
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Anfrage vom 02. März danke ich Ihnen.

Über die Annahme von Spenden entscheidet die SPD im konkreten Einzelfall. Dies geschieht selbstverständlich im jeweils gegebenen politischen und rechtlichen Kontext.

Das Parteiengesetz beschreibt detailliert die Befugnis politischer Parteien, Spenden anzunehmen und listet die Fälle auf, in denen Spenden verboten sind. Dieser Maßstab ist für uns verbindlich.

Selbstverständlich konnte das Parteiengesetz die Aufgaben­stellung des Finanzmarktstabilisierungsfonds (Soffin) nicht vorwegnehmen. Ich versichere aber für den Parteivorstand der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, dass wir Spenden von Unternehmen, die auf die Garantieleistungen des Soffin zurückgreifen, nicht annehmen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Barbara Hendricks
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Frage zum Thema Soziales
10.03.2009
Von:

Sehr verehrte Frau Dr. Hendricks.

Aufgrund entsprechender Anfragen haben Sie mir - noch in Ihrer Eigenschaft als Parlamentarische Staatssekretärin- folgendes schriftlich bestätigt:

Rückwirkend bis zum Jahre 2005 werden von den einzelnen Zahlstellen die Bruttorenten aller Rentenbezieher an die ZfA gemeldet. Diese wiederum meldet die Daten jeweils an die Landes-finanzbehörden weiter.

Können Sie mir bestätigen, dass dies jetzt auch noch gilt, eine direkte Meldung an alle örtlichen Finanzämter ist nicht vorgesehen.

Oder stimmt die Veröffentlichung in der Bild am 19.2. 2009 " Bereits vier Tage nach der Bundestagswahl versendet das Bundeszentralamt die Rentenbezugsmitteilungen an die Finanzämter."

Vielen , herzlichen Dank für Ihre Stellungsnahme.

Mit freundlichen Grüßen.
, Rentner
Antwort von Dr. Barbara Hendricks
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17.03.2009
Dr. Barbara Hendricks
Sehr geehrter Herr ,

ich bestätige Ihnen gerne, dass die Aussage in meinem Brief an Sie vom 16. März 2006 nach wie vor zutrifft. Am Rentenbezugsmitteilungsverfahren hat sich nichts geändert.

Es gilt nach wie vor, dass u.a. die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, die berufsständischen Versorgungseinrichtungen und Versicherungsunternehmen verpflichtet sind, rückwirkend bis zum Kalenderjahr 2005 die gezahlten Leibrenten und andere Leistungen nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a und § 22 Nr. % EStG eines Leistungsempfängers an die zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zu melden. Von der ZfA werden die Daten an die Landesfinanzbehörden weiter geleitet. Ein direkter Datenaustausch zwischen den Versicherern und den Finanzämtern findet nicht statt. Im Übrigen können Sie sich bei weitergehenden Fragen an meine Kollegin, die Parlamentarische Staatssekretärin im BMF, Frau Nicolette Kressel, wenden.
Mit freundlichen Grüßen

Barbara Hendricks
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