Sehr geehrte Frau

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vielen Dank für ihre Frage. Die FDP steht zum dualen Rundfunksystem. Die öffentlich-rechtlichen Sender ergänzen das Angebot, welches die privaten Sender mit Werbeeinnahmen finanzieren. Dieses komplementäre Angebot umfasst Sendungen zu so wichtigen Themen wie Bildung und Kultur. Daneben auch bestimmte Formen der Unterhaltung. Zusätzlich sichern die öffentlich-rechtlichen Sender unabhängige Informationen, gerade auch im regionalen Rahmen. Auch das Bundesverfassungsgericht bestätigt diesen Grundversorgungsauftrag. Insbesondere diese unabhängige Natur der öffentlich-rechtlichen Sender sieht die FDP als hohes Gut an. Den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sehen wir daher als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die von der Allgemeinheit zu finanzieren ist.
Eine Finanzierung aus Steuermitteln kommt wegen des Gebots der Staatsferne nicht in Frage. Daher ist eine Finanzierung aus Beiträgen notwendig. Diese sind selbstverständlich so niedrig wie möglich zu halten. Deren Höhe wird von einem pluralistisch besetzten und unabhängigen Gutachtergremium vorgeschlagen, der Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF). Bei der Umstellung auf die Haushaltsabgabe wird keineswegs einfach nur die bisherige gerätebezogene Gebühr i.H.v. 17,98 EUR auf alle Haushalte und Betriebe umgelegt. Die FDP in den Ländern setzt sich zurzeit dafür ein, diese Reform aufkommensneutral auszugestalten. Dies heißt, dass ein neuer Beitragssatz ermittelt werden muss, der berücksichtigt, dass der gleichbleibende Finanzbedarf auf eine neue Anzahl von Beitragspflichtigen verteilt werden muss.
In Deutschland haben wir einen sehr breit verwurzelten Konsens, der den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und seine Finanzierung durch die Allgemeinheit gutheißt. Das Problem bei der Akzeptanz der Rundfunkfinanzierung ist vor allem die Schnüffelei der GEZ. Diese versucht die FDP seit Jahren zurückzudrängen. Aus unserer Sicht würde dies die Akzeptanz deutlich erhöhen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Annette Bulfon MdL