Dorothea Henzler (FDP)
Abgeordnete Landtag Hessen

Grunddaten
Geburtstag
31.10.1948
Berufliche Qualifikation
Ingenieurassistentin
Ausgeübte Tätigkeit
MdL, Staatsministerin
Wohnort
-
Wahlkreis
Hochtaunus II
Ergebnis
13,9%
Landeslistenplatz
3, über Liste eingezogen
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Ihre Sorge um die Unterrichtsqualität und die Gesundheit ihres Kindes / ihrer Kinder wegen Lärmbeeinträchtigungen durch Fluglärm verstehe ich gut. Lärmschäden sind irrepabel. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Schulen
02.03.2012
Von:

Hallo Frau Henzler!

Ich wüsste gerne, wie das jetzt sein wird mit der Inklusion ab dem kommenden Schuljahr.

Bislang verstehe das so, dass wir mehr lern-beeinträchtigte Kinder in die Regelschulen bekommen werden, ohne dass mehr dafür ausgebildete LehrerInnen (also FörderlehrerInnen) dazu kommen. Bei den Förderschulen bliebe alles wie gehabt, obwohl dort sinkende Schülerzahlen erwartet werden. Die regulären LehrerInnen müssten ab Herbst ihre normalen Klassen hinbekommen PLUS noch dem einen oder anderen "besonderen" Kind dazu. Und die bisherigen FörderlehrerInnen müssten anfangen, durchs Land zu fahren, um die Förderkinder an den jeweiligen Schulen für die 4-11 Stunden/Woche zu betreuen.

Wenn dem so ist, habe ich ein paar Fragen:
  • Welche Art von Schulung erhalten die Regelschul-LehrerInnen im Vorfeld für den Umgang mit besonderen Kindern?
  • Gibt es einen Plan B, falls das neue Modell nicht klappt? Was, wenn die LehrerInnen diesen neuen Anforderungen einfach nicht gewachsen sind und der Unterricht dadurch an Qualität abnimmt? Was, wenn die Regelschuleltern dann anfangen zu mosern, dass das an den besonderen Kindern läge?
  • Wieso machen wir es in Hessen nicht wie in anderen Ländern, wo z.B. Förderschulen ganz aufgelöst werden? Oder wo man die Förderschulen auch für Regelkinder öffnet, da sie ja sehr gut ausgestattet sind?

Ich freue mich auf Ihre Antworten!


Mit besten Grüßen


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Frage zum Thema Kinder und Jugend
11.03.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Ministerin,

nach der Einschulung meiner Tochter stellte ich mit Überraschung fest, dass es zwar in Hessen die Pflicht für konfessionslose Kinder gibt am Ethikunterricht teilzunehmen (steht so im Hessichen Schulgesetz), es aber an hessischen Grundschulen kein entsprechendes Angebot gibt, da einfach keine Lehrkräfte für ein solches Angebot ausgebildet werden. Dies ist zumindest mein Informatiosnstand. Besonders überraschend war für mich, dass eine entsprechende seit vielen Jahren gültige bundesweite KMK-Vereinbarung bezüglich Ethik-Unterrichts in Hessen offenbar nie umgesetzt wurde.
Daher meine Fragen:
a) Ist es richtig, dass keine Lehrkräfte für einen Ethikunterricht in der Grundschule in Hessen ausgebildet werden?
b) Wenn es irgendwo in Hessen einen Ethik-Unterricht an einer Grundschulen gibt, dann wäre ich froh, wenn Sie mir die betreffende(n) Schule(n) nennen können bzw. mit mitteilen auf welcher curricularen Grundlage ein solcher Unterricht stattfindet.
c) Wann beabsichtigt das Kultuministerium ein Curriculum für einen Ethikunterricht in der Grundschule zu veröffentlichen? Entsprechende Curricula für Religionsunterricht liegen lange vor. Curricula für Ethikunterricht existieren in der Mehrzahl der anderen Bundesländer.
c) Warum blieb man seitens des Ministeriums bezüglich der Entwicklung eines Ethik-Unterrichtsangebots als Alternatvie zum Religionsunterricht in der Grundschule inaktiv?
d) Ab wann ist mit einer Änderung dieses Zustandes (kein Ethik-Unterricht an Grundschulen) zu rechnen?

Mit freundlichen Grüßen,
Prof. Dr.
Antwort von Dorothea Henzler
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28.03.2012
Dorothea Henzler
Sehr geehrter Herr Prof. ,

Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11. März 2012, die ich gern beantworte.

Zu Ihrer Vorbemerkung und zu Ihren Fragen unter a), b), c) und e) möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Alle Schülerinnen und Schüler sind zur Teilnahme am Ethikunterricht verpflichtet, die bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres auf Grund einer Entscheidung ihrer Eltern, danach auf Grund eigener Entscheidung von einem eingerichteten Religionsunterricht abgemeldet sind oder sich nicht für eine Teilnahme an einem eingerichteten Religionsunterricht entscheiden.

Zurzeit wird an 83 Grundschulen in Hessen Ethikunterricht erteilt. Denjenigen Lehrkräften, die über keine Fakultas im Fach Ethik verfügen, kann vom Schulleiter bzw. der Schulleiterin aufgrund ihrer Eignung eine vorläufige Unterrichtserlaubnis für Ethik erteilt werden. Jede Religionslehrkraft der Primarstufe hat darüber hinaus die Kompetenzen, Ethikunterricht in der Grundschule zu erteilen. Was die zweite Phase der Lehrerausbildung anbetrifft, so stellen die Studienseminare in Wiesbaden, Hanau und Bad Hersfeld sicher, dass Lehrkräfte für Grundschulen mit dem Fach Ethik ausgebildet werden. Darüber hinaus werden kontinuierlich berufsbegleitende Weiterbildungskurse angeboten, die dem Erwerb der Fakultas im Fach Ethik dienen. Zurzeit findet ein Kurs für Lehrkräfte aller Schulformen von der Grundschule bis zur Berufsschule statt, der am 31.01.2014 endet. Weitere Weiterbildungskurse sind in Planung.

Es gibt in Hessen seit Jahren eine eindeutige gesetzliche Regelung, die auf § 8 HSchG und dem Ethik-Erlass vom 13. Juli 2007 basiert. Mit der Einführung der Kerncurricula für die Primar - und Sekundarstufe I können Grundschulen ab dem Schuljahr 2011/2012 sukzessive Ethikunterricht anbieten. 2017 wird die verbindliche Einführung des Ethikunterrichts in allen Primarstufen vollzogen sein.

Was die curriculare Grundlage anbetrifft, so gelten die Kerncurricula für das Fach Ethik in der Grundschule und die Sekundarstufe I, die die Basis für den Unterricht bilden.

Zu Ihrer Frage unter d) möchte ich Sie auf Folgendes hinweisen: Es gibt keine "Wahlmöglichkeit" zwischen Religion und Ethik gibt. Vielmehr handelt es sich bei Ethik um ein "Ersatzfach", für das eine Teilnahmeverpflichtung gilt.

Mit freundlichen Grüßen

Dorothea Henzler
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Frage zum Thema Schulen
13.03.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Henzler,

zur Umsetzung der Inklusion ab dem kommenden Schuljahr habe ich einige praktische Fragen:

1. Wieso muss ein Förderausschuss darüber entscheiden, ob ein behindertes Kind seine zuständige wohnortnahe Grundschule besuchen kann, wenn doch Inklusion genau das bedeutet - jedes Kind ist selbstverständlich in seinem Umfeld dabei? Wieso genügt da nicht eine einfache Anmeldung bei der Schule, so wie es bisher bei den GU-Schulen schon der Fall war?

2. Wie kann ein Beratungs- und Förderzentrum die Regelschule kompetent beraten, wenn das BFZ auf ganz andere Behinderungen spezialisiert ist als die des Kindes, über das der Förderausschuss entscheiden soll?

3. Hängt die Anzahl der Förderstunden, die einem Kind zugebilligt werden, von der Anzahl behinderter Kinder im Einzugsgebiet des BFZ ab? Ich verstehe das so, dass das BFZ ein gewisses "Budget" an Förderstunden verteilen kann. Wenn also im Einzugsgebiet nur wenige behinderte Kinder leben, bekommt dann jedes ein größeres Stück vom "Kuchen" ab, als wenn sich mehr Kinder das Budget teilen müssen? Hängt es also von der Anzahl der "Mitbewerber" und nicht von der Behinderung und dem tatsächlichen Förderbedarf ab, wie viele Förderstunden ein Kind bekommt?

4. Wie werden bei der Berechnung der Förderstunden diejenigen Kinder berücksichtigt, die im Einzugsgebiet des BFZ leben, aber eine Förderschule besuchen? Nehmen die ihren Anteil am Budget des BFZ sozusagen mit an die Förderschule? Oder fallen sie aus der Berechnung heraus, sodass das Budget durch weniger Kinder geteilt wird und die Inklusion letztlich desto sinnvoller für das einzelne Kind an der Regelschule wird, je weniger Kinder tatsächlich daran teilnehmen?

5. Wieso hat man nicht einfach funktionierende GU-Modelle, die es z. B. in Frankfurt schon lange gibt, für ganz Hessen übernommen?

Ich bin gespannt auf Ihre Antworten!

Mit freundlichen Grüßen

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Frage zum Thema Schulen
16.03.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Henzler,

zum Thema Inklusion drängen sich für das kommende Schuljahr einige Fragen auf:

1. Nach welchen Schlüsseln wird das Budget an Förderlehrerkapazitäten verteilt? Da es zwar einerseits jetzt einen Anspruch auf die Einschulung behinderter Kinder in die Regelschule, der jedoch unter dem Ressourcenvorbehalt steht. Gleichzeitig werden aber nicht mehr Ressourcen als bisher zur verfügung gestellt. So kann eigentlich nur noch das Verteilungsverfahren dafür sorgen, dass es jetzt für alle Beteiligten gerechter zugeht.

2. Müssen wir als Eltern damit rechnen, dass die Klassen, in denen Kinder mit besonderem Bedarf mit unerrichtet werden, jetzt genauso groß sind (also deutlich größer als die bisherigen GU-Klassen) gleichzeitig aber mit weniger zusätzlicher Förderlehrerkapazität ausgestattet sind? Gibt es Studien darüber, ob sich dies auf die Unterrichtsqualität der nicht-beeinträchtigten Schüler auswirkt? Die bisherigen GU-Klassen waren mit weniger Schülern und mehr Lehrern ausgestattet, um insbesonder auch für die nicht-beeinträchtigten Schüler die Unterrichtsqualität zu gewährleisten. Es wäre eine gefährlich Entwicklung hin zur Diskriminierung, wenn Eltern nicht-beeinträchtigter Kinder aufgrund spürbar unterschiedlicher Unterrichtsqualität bestrebt sind, ihre Kinder nicht gemeinsam mit den beeinträchtigten Kindern zusammen lernen zu lassen, sondern lieber in die Paralellklassen geben wollen.

Ich begrüße die Idee der Inklusion sehr und hoffe, die Beantwortung meiner Fragen nimmt mir die Befürchtung, dass durch fehlende Ressourcen und "handwerkliche Fehler im Detail" die hessische Umsetzung der guten Idee zumindest in Gebieten, in denen GU gut funktioniert hatte, faktisch ein Rückschritt wird.

Mit freundlichen Grüßen

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Frage zum Thema Bildung und Forschung
27.03.2012
Von:

bremen sucht für die inklusion neue (!) förderschullehrer.

wie berechnen sich denn die 1500 förderschullehrerstellen für inklusion, von denen z.b. heute in der faz die rede ist?
wieviele neue stellen sind das tatsächlich?
handelt es sich nicht vielmehr um eine umschichtung oder gar noch schlimmer: um eine schlichte umdefinition oder genauer umbenennung von vorhandenem (notwendigem!) ?
wie sind darin eingerechnet präventionsstunden (sogenannte kleinklassen), beratungsstunden (bfz) sowie freiwerdende stellen aus dem gemeinsamen unterricht.

ich wüsste das sehr gerne genauer.

mit freundlichem gruß


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