Dorothea Henzler (FDP)
Abgeordnete Landtag Hessen

Grunddaten
Geburtstag
31.10.1948
Berufliche Qualifikation
Ingenieurassistentin
Ausgeübte Tätigkeit
MdL, Staatsministerin a.D.
Wohnort
-
Wahlkreis
Hochtaunus II
Ergebnis
13,9%
Landeslistenplatz
3, über Liste eingezogen
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(...) Alle Schülerinnen und Schüler sind zur Teilnahme am Ethikunterricht verpflichtet, die bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres auf Grund einer Entscheidung ihrer Eltern, danach auf Grund eigener Entscheidung von einem eingerichteten Religionsunterricht abgemeldet sind oder sich nicht für eine Teilnahme an einem eingerichteten Religionsunterricht entscheiden. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
28.06.2012
Von:

Sehr geehrterFrau Henzler

zufällig habe ich von der geplanten Änderung des Hessischen Forstgesetzes erfahren. Im Entwurf heißt es unter anderem:

"Feste Waldwege sind befestigte oder naturfeste Wege, die von nicht geländegängigen, zweispurigen Kraftfahrzeugen ganzjährig befahren werden können."

Und:

"Betreten mehrere Personen den Wald zur Verfolgung eines gemeinsamen Zweckes, steht ihnen das Betretungsrecht nur zu, wenn nach den örtlichen Gegebenheiten eine Beeinträchtigung des betroffenen Waldgebietes nicht zu erwarten ist."


Jetzt frage ich mich: was soll der Zweck dieses Gesetzes sein? Und ist eine solche Regelung überhaupt verfassungsgemäß? Denn zum einen existiert ein allgemeines Betretungsrecht des Waldes, das hier meiner Meinung nach schon unzulässig eingeschränkt wird und zum anderen sollten Gesetze doch so formuliert sein, dass sie eindeutig nachvollziehbar und durchführbar sind. Hier ergeben sich gleich mehrere Punkte, an denen ich Zweifel habe, ob dies gegeben ist. Zum Beispiel:

Wie breit ist ein zweispuriges Kraftfahrzeug? Was ist ein "nicht geländegängiges" Kraftfahrzeug"? Woran erkenne ich, ob ein Weg von einem "nicht geländegängigen" Kraftfahrzeug befahren werden kann? Woran erkenne ich, ob ein Weg ganzjährig befahren werden kann?

Es wäre schön, könnten Sie mir diese Fragen eindeutig und nachvollziehbar beantworten, bevor CDU und FDP in braver Vertretung der Jagd- Und Forstbesitzer-Lobby den hessischen Wald wieder unter Feudalherrschaft stellen - betreten nur nach Gutdünken der Eigentümer.

In Erwartung ihrer Antwort,


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Frage zum Thema Familie
12.12.2012
Von:

Sehr geehrte Fr. Henzler,

uns als Eltern macht die geplante Änderung des KiFöG Sorgen. Viele der geplanten Veränderungen verschlechtern bereits bestehende, bedarfsgerechte Angebote, z.B. was die Finanzierung langer Öffnungszeiten angeht, die für berufstätige Eltern unerlässlich sind. Wenn es darauf hinauslaufen sollte, dass "wer das braucht, es auch bezahlen muss", dann könnten Eltern mit geringen Einkommen oder gerade berufstätige Alleinerziehende in ernste Schwierigkeiten kommen.
Ein Anteil von 20% oder mehr Nicht-Fachkräften widerspricht doch allem, was bisher über frühkindliche Bildung und Erziehung diskutiert worden ist! Gab es nicht bereits einen öffentlichen (und auch politischen?) Konsens, dass hier ein Schwerpunkt liegen sollte? Pädagogische Laien können das nicht qualifiziert gewährleisten! Ebenso gefährden die geplanten Regelungen zur Gruppengröße vor allem die individuelle Förderung gerade der Kinder, deren Bedarf größer ist. Unserer Meinung nach wird das Ziel "Sicherung und Verbesserung der Qualität in der frühkindlichen Bildung in Hessen" klar verfehlt!

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Dorothea Henzler
bisher keineEmpfehlungen
14.12.2012
Dorothea Henzler
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage von 12.12.2012.

Das Hessische Kinderförderungsgesetz (HessKiföG) sichert explizit eine bedarfsgerechte Versorgung in Hessen.

Der FDP-Landtagsfraktion war es wichtig, die Rechte der Eltern durch das HessKiföG zu stärken. Die Eltern erhalten durch die kindbezogene Förderung die Möglichkeit, direkter auf die Gestaltung der pädagogischen und organisatorischen Konzeption einzuwirken, da jedes Kind mehr finanzielle Mittel in der Einrichtung bedeutet. Gerade im Zusammenhang mit der Beitragsgestaltung haben Eltern somit mehr Mitspracherechte, darüber hinaus bietet das HessKiföG die nötige Flexibilität, um eine Beitragserhöhung zu vermeiden. Das Land investiert mit dem HessKiföG jährlich 117,5 Mio. € mehr in die Kinderbetreuung, daher sind die Gründe für eine mögliche Erhöhung der Beiträge nicht beim Land zu suchen.

Zur Öffnung des Fachkräftekatalogs möchte ich darauf hinwiesen, dass bei diesen fachfremden Personen einige Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Diese Kräfte müssen zeitnahe Weiterbildung in Höhe von 100 Stunden durchführen, darüber hinaus muss eine Zustimmung der öffentlichen Jugendhilfe erfolgen. Die Jugendämter entscheiden im Einzelfall über die Einhaltung der Qualitätsstandards. Statt wie bisher die Gruppengrößen festzulegen, wird im Kinderförderungsgesetz eine an den bisherigen Standards orientierte Fachkraft-Kind-Relation eingeführt. Dies führt aber nicht automatisch zu größeren Gruppen, da die Gruppenhöchstgröße von 25 Kindern bestehen bleibt. Allerdings richtet sich der Fachkräftebedarf zukünftig nach der genauen Zusammensetzung der Gruppe.

Wenn Sie weitergehende Fragen haben sollten, können Sie sich gerne an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Dorothea Henzler, MdL
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