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Sehr geehrte Frau Henzler,
zur Umsetzung der Inklusion ab dem kommenden Schuljahr habe ich einige praktische Fragen:
1. Wieso muss ein Förderausschuss darüber entscheiden, ob ein behindertes Kind seine zuständige wohnortnahe Grundschule besuchen kann, wenn doch Inklusion genau das bedeutet - jedes Kind ist selbstverständlich in seinem Umfeld dabei? Wieso genügt da nicht eine einfache Anmeldung bei der Schule, so wie es bisher bei den GU-Schulen schon der Fall war?
2. Wie kann ein Beratungs- und Förderzentrum die Regelschule kompetent beraten, wenn das BFZ auf ganz andere Behinderungen spezialisiert ist als die des Kindes, über das der Förderausschuss entscheiden soll?
3. Hängt die Anzahl der Förderstunden, die einem Kind zugebilligt werden, von der Anzahl behinderter Kinder im Einzugsgebiet des BFZ ab? Ich verstehe das so, dass das BFZ ein gewisses "Budget" an Förderstunden verteilen kann. Wenn also im Einzugsgebiet nur wenige behinderte Kinder leben, bekommt dann jedes ein größeres Stück vom "Kuchen" ab, als wenn sich mehr Kinder das Budget teilen müssen? Hängt es also von der Anzahl der "Mitbewerber" und nicht von der Behinderung und dem tatsächlichen Förderbedarf ab, wie viele Förderstunden ein Kind bekommt?
4. Wie werden bei der Berechnung der Förderstunden diejenigen Kinder berücksichtigt, die im Einzugsgebiet des BFZ leben, aber eine Förderschule besuchen? Nehmen die ihren Anteil am Budget des BFZ sozusagen mit an die Förderschule? Oder fallen sie aus der Berechnung heraus, sodass das Budget durch weniger Kinder geteilt wird und die Inklusion letztlich desto sinnvoller für das einzelne Kind an der Regelschule wird, je weniger Kinder tatsächlich daran teilnehmen?
5. Wieso hat man nicht einfach funktionierende GU-Modelle, die es z. B. in Frankfurt schon lange gibt, für ganz Hessen übernommen?
Ich bin gespannt auf Ihre Antworten!
Mit freundlichen Grüßen
