Sehr geehrter Herr

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vielen Dank für Ihre E-Mail an Frau Kultusministerin Henzler, die ich in deren Namen gern beantworte.
Die Führungsakademie des Hessischen Kultusministeriums unternimmt große Anstrengungen, um die von Ihnen geschilderte Notwendigkeit der Qualifizierung von schulischen Führungskräften - auch zur "Mitarbeiterführung" - sicherzustellen. Im Anhang finden Sie eine Auflistung aller in 2011 angebotenen Seminare für Schulleiterinnen und Schulleiter sowie für Nachwuchsführungskräfte.
Zu den einzelnen Bereichen ist Folgendes zu sagen:
Nachwuchsführungskräfte:
Derzeit werden die Maßnahmen zur Gewinnung von schulischen Führungskräften erheblich ausgebaut, um dem anstehenden Bedarf gerecht zu werden. Insbesondere das Angebot von Potenzialanalysen wird erweitert. Neben vielfältigen Seminaren zur Vorbereitung auf eine Führungsaufgabe gibt es seit diesem Jahr eine regelmäßig stattfindende regionale Qualifizierungsreihe, durch die ca. 100 ambitionierte Lehrkräfte gezielt und in erheblichem Umfang (5 x 2 Tage) auf eine Funktion in der Schulleitung vorbereitet werden.
Coaching:
Jede Schulleiterin und jeder Schulleiter erhält bei Amtsantritt ein Coaching durch professionelle Beraterinnen und Beratern im Rahmen von 5 Sitzungen. Sofern es die Situation erfordert, unterstützt die Führungsakademie schulische Führungskräfte auch während ihrer Amtszeit durch Coachingmaßnahmen.
Schulleiterinnen und Schulleiter im Amt:
Zur Erweiterung eines kompetenten Führungshandelns bietet die Führungsakademie vielfältige Seminare und Workshops auf landesweiter und regionaler Ebene an. Für die Einführung neuer politischer Schwerpunkte, wie bspw. die ´Selbstständige Schule´ oder ´Inklusion´ gibt es besondere Veranstaltungen, in denen Schulleiterinnen und Schulleiter auf die neuen Herausforderungen vorbereitet werden.
Darüberhinaus sind alle schulischen Führungskräfte - ähnlich wir Führungskräfte in der Privatwirtschaft - zur individuellen Fortbildung verpflichtet. Ob und in welchem Umfang eine schulische Führungskraft dieser Fortbildungsverpflichtung nachkommt, ist ein Bestandteil des Jahresgespräches mit der Schulaufsicht.
Sie sehen also: "Schulungen und Seminare zur Menschenführung" sind auch im Schulbereich übliche Praxis, die sich durchaus bewährt hat. Die von Ihnen geschilderten Aussagen erstaunen mich deshalb ein wenig.
Sollten Sie konkrete Beschwerden haben, bitte ich Sie, sich mit detaillierten Angaben direkt an uns zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Corinna Hartmann