Dieter Steinecke (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dieter Steinecke
© DBT/Neumann, Rothmann
Jahrgang
1954
Berufliche Qualifikation
Lehrer Sek. I
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Mittelems
Landeslistenplatz
16, Niedersachsen
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(...) Zwar ist dieses noch immer nicht abgeschlossen, doch hat das Parlament vor wenigen Tagen den Gesetzesentwurf beraten. Was den von ihnen angesprochenen Themenkomplex des Zeugnisverweigerungsrechts anbelangt, so entspricht die Regelung in der aktuellen Fassung des Gesetzesentwurfes (Bundestagsdrucksache 16/9588) exakt jener der gültigen Strafprozessordnung. Das Zeugnisverweigerungsrecht wird also, anders als in Ihrer umfangreichen Anfrage prophezeit, keineswegs "komplett weggeräumt werden". (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Dieter Steinecke
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Frage zum Thema Finanzen
06.02.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Steinecke

aus der www.dietopnews.de vom 06.02.2009, habe ich erfahren das die pendelpauschale nur aus vorbehalt ausgezahlt wird. Damit erkennt die bundesregierung nicht das urteil vom verfassungsgericht an, sondern hebelt es für ihre vorteile aus. nicht nur das sie mehre monate dafür brauchen , das das geld an den steuerzahler zurück gezahlt wird. sie wußten schon im vorfeld das sie zurückbezahlen müßen , warum hat man nicht zweigleisig gefahren und die programme installiert und die daten von den steuerzahlern eingegeben, sondern erst am tag des urteils. ich glaube das sie mit den geld arbeiten um besser ende des haushalt da zustehen! meine frage ist muß ich das geld wieder zurück bezahlen falls sie was ändern?

mfg
Antwort von Dieter Steinecke
3Empfehlungen
10.02.2009
Dieter Steinecke
Sehr geehrter Herr Lehmann,

die Pendlerpauschale wird - wie vom Bundesverfassungsgericht im Dezember 2008 entschieden - wieder ab dem ersten Kilometer zwischen Haustür und Arbeitsstelle gewährt. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes besagt allerdings unter anderem: "…2. Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung ist § 9 Absatz 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes im Wege vorläufiger Steuerfestsetzung (§ 165 Abgabenordnung) sowie entsprechend im Lohnsteuerverfahren, hinsichtlich der Einkommensteuervorauszahlungen und in sonstigen Verfahren, in denen das zu versteuernde Einkommen zu bestimmen ist, mit der Maßgabe anzuwenden, dass die tatbestandliche Beschränkung auf ‚erhöhte’ Aufwendungen "ab dem 21. Entfernungskilometer" entfällt." Das heißt im Klartext: Solange eine gesetzliche Neuregelung nicht vorliegt, ist die Finanzverwaltung verpflichtet, die betroffenen Steuerbescheide für vorläufig zu erklären. Würde sie dies nicht tun, läge ein Verstoß gegen das Urteil vor, nicht umgekehrt. Der von Ihnen geäußerte Vorwurf trifft also nicht zu. Eine solche gesetzliche Neuregelung wird aufgrund der zur Verfügung stehenden Zeit in dieser Legislaturperiode des Bundestages nicht mehr zustande kommen. Wie eine künftige endgültige Regelung der Pendlerpauschale aussieht, hängt daher von den Entscheidungen des nächsten Bundestages ab. Ich persönlich rechne bei einer gesetzlichen Neuregelung, wie diese auch aussehen mag, nicht mit Rückzahlungsansprüchen der Finanzbehörden gegen Sie und andere Menschen, die von dem Spruch des Bundesverfassungsgerichtes aktuell profitieren.

Mit freundlichen Grüßen,

Dieter Steinecke
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
09.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Steinecke,

Wie ich in den Medien erfahren musste wird im mom heiss diskutiert, Paintballspielen zu verbieten. Ich selber spiele seit einer sehr langen zeit Paintball. Und finde deswegen das ein verbot nach ansicht der Politik nicht gerechtfertigt sei.

Mich würde es interessieren wie sie als Politiker zu dem verbot stehen.

Da Paintball ein Sportart mit regeln wie bei anderen Sportarten ist. Und es nicht gilt einen gegner zu Eliminieren oder gezielt auszuschalten.

Ich habe einige fragen und hoffe eine antwort von Ihnen zu erhalten.

Warum soll ein Sport der für Erwachsene gilt verboten werden obwohl, keine gewalt angewandt wird.

Warum werden die Computerspiele: Counterstrike, Medal of Honor und Battle Wars usw. nicht veboten obwohl bei allen Amokläufern die genannten Spiele zu finden waren, obwohl es in den spielen grundsätzlich um das töten geht.

Warum werden dann nicht der Jagdtsport, Sportschiessen, Kampfsportarten und das Boxen verboten. Da beim Jagdt und Sportschiessen gezieltes schiessen trainiert wird.

Wissen sie als Politiker was der Paintballsport überhaupt ist??

Und wenn sie nicht wissen was es ist wieso wollen sie was verbieten wo sie keine genauen hintergründe kennen???

Sehen sie nur die leute die in Trankleidung Privat spielen in wäldern? oder wissen sie auch das es eine Deutsche Paintballliga gibt sowie regionalligen die unter strenger kontrolle sind??? Wo tarnkleidung genzlich verboten ist!!!

Warum bringen sie den Sport in den zusammenhang mit den Amokläufen???

Wissen sie das hunderte arbeitsplätze davon abhängen wie sie sich entscheiden????

Wussten sie das so ein Sport Junge leute zusammenbringt die friedlich die Spielttage geniessen beim Grillen und nem gemütlichen beisammensein???

Ich hoffe Kontruktive Antworten auf meine Fragen zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

S.
Antwort von Dieter Steinecke
1Empfehlung
09.06.2009
Dieter Steinecke
Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für ihre Frage zur Diskussion über ein Verbot von Paintball. Ich kann Ihre Faszination für das Schießen mit Farbmunition auf andere Menschen nicht teilen. Doch das ist an dieser Stelle eine reine Frage des persönlichen Geschmacks. Solange bei einer Freizeitaktivität niemand zu Schaden kommt und sie keine mittelbaren negativen Folgen nach sich zieht sehe ich keine Veranlassung für ein politisches Handeln

Entscheidend in dieser Frage ist für mich, ob ein Zusammenhang zwischen Paintball und Gewaltverbrechen besteht. Das ist nach derzeitigen Erkenntnisstand nicht der Fall. Da die Forschungslage aber recht dürftig ist, befürworte ich die Empfehlung des Deutschen Bundestages, das Gefahrenpotential von realen Spielen mit Tötungs- oder Verletzungssimulation wissenschaftlich zu untersuchen. Da entsprechende Ergebnisse der nicht mehr in dieser Legislaturperiode zu erwarten sind, wird sich der 17. Deutsche Bundestag nötigenfalls mit den Thema beschäftigen.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Steinecke, MdB
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Frage zum Thema Internetsperren
22.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Steinecke,

Am 18.06.2009 haben Sie für die Internetsperre gestimmt. Haben Sie sich zuvor mit der Thematik entsprechend beschäftigt und verstanden, wie die Sperren umgesetzt werden sollen, oder folgen Sie hier blind anderen Politikern Ihrer Partei?

Ist Ihnen bewusst, dass die Zensurliste nur von der Polizei erstellt, kontrolliert und gepflegt wird? Ist Ihnen bewusst, dass es keine Kontrollinstanz zu dieser Liste gibt?

Wie will die Politik verhindern, dass wie z.B. in anderen Ländern auch Zensurkritische Seiten trotz des Rechtes zur freien Meinungsäußerung gesperrt werden? Warum wird alle Kritik von Internetnutzern und sogar Missbrauchsopfern ignoriert?

Da sie sich sicherlich ausreichend mit der Thematik auseinandergesetzt haben, bevor Sie einer so schwerwiegenden Entscheidung zustimmen, können Sie mir sicherlich die oben genannten Fragen beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dieter Steinecke
3Empfehlungen
24.06.2009
Dieter Steinecke
Sehr geehrter Herr ,

über Eines sind wir uns sicher mit mehr als 99 Prozent der Menschen einig: Dem Handel mit Kinderpornographie muss ein Riegel vorgeschoben werden, die Drahtzieher und Profiteure gehören hinter Gitter, die Verbreitung derlei widerlicher Dinge, hinter denen unsägliche Verbrechen an Kindern stehen, muss so weit wie möglich unterbunden werden.

Sicherlich ist die Sperrung von Internetangeboten kein Allheilmittel -- so naiv bin ich keineswegs. Doch ich meine, dass im Interesse der Kinder alles unternommen werden muss, um sie vor Missbrauch zu schützen. Der Plan, den Zugang zu einschlägigen Internetseiten zu sperren, hat intensive Diskussionen ausgelöst. Wie Sie befürchteten zahlreiche Internetnutzer, dass auf diesem Wege ein Instrument geschaffen werde, das auch gegen andere missliebige Inhalte und deren Nutzer angewandt werden könne. Das Wort von "staatlicher Zensur" machte die Runde.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat diese Bedenken nicht nur zur Kenntnis genommen, sondern sie ernsthaft diskutiert und nach langen und intensiven Gesprächen auch mit Kritikern des zu beschließenden Gesetzes Änderungen am Entwurf erarbeitet und in Verhandlungen mit dem Koalitionspartner durchgesetzt. Ich möchte vier Kernpunkte nennen:

1. Die Aufnahme in die Sperrliste des BKA erfolgt nur, wenn andere zulässige Maßnahmen keinen Erfolg haben.

2. Beim Datenschutzbeauftragten des Bundes wird ein unabhängiges Gremium bestellt. Dieses kontrolliert die BKA-Liste regelmäßig und kann sie jederzeit einsehen und korrigieren. Es wird verankert, dass gegen die Aufnahme in die Sperrliste der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist.

3. Das Gesetz dient ausschließlich der Prävention. Verkehrs- und Nutzungsdaten dürfen nicht für Zwecke der Strafverfolgung verwendet werden. Zudem ist keine Speicherung personenbezogener Daten bei den Internetprovidern mehr vorgesehen.

4. Zur eindeutigen Klarstellung, dass keine Sperrung von anderen Inhalten als Kinderpornos ermöglicht wird, werden die wesentlichen Regelungen in einem eigenständigen Gesetz und nicht im Telemediengesetz verankert. Zudem tritt das Gesetz automatisch zum 31. Dezember 2012 außer Kraft. So muss der Gesetzgeber zwingend die Erfahrungen auswerten, ehe eine dauerhafte Regelung geschaffen wird. Ich bin der Auffassung, dass diese Punkte die von ihnen mehr oder weniger direkt dargelegten Kritik entkräften kann. Ich möchte hinzufügen, dass ich die Meinungs- und Informationsfreiheit als elementares Grundrecht achte, welches ich als Abgeordneter wie als Privatmann nicht in unzulässiger Weise zu beschneiden gedenke.

Mit freundlichem Gruß,
Dieter Steinecke, MdB
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