Diana Golze (DIE LINKE)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Diana Golze
© Die LINKE
Geburtstag
18.06.1975
Berufliche Qualifikation
Diplom-Sozialpädagogin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Rathenow
Wahlkreis
Brandenburg an der Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I
Ergebnis
28,5%
Landeslistenplatz
5, Brandenburg
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(...) Ich glaube aber, das grundlegende Problem beginnt viel früher. Selbst Jugendämter, die einzig dem Kindeswohl dienen wollen, sind dazu kaum noch in der Lage, da in diesem Bereich in den letzten Jahren in unverantwortlicher Art und Weise gekürzt wurde, an Personal, an Weiterbildung, Qualifizierung und externen Kontrollen. Der Freistaat Bayern ist hier keine Ausnahme. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Senioren
29.06.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Golze,

immer wieder muss man erleben, dass die Rentenanpassung sehr gering ausfällt, die Diäten der Abgeordneten aber in Größenordnungen erhöht werden.
Warum kann dies immer wieder so passieren und warum muss man als Bürger sich das gefallen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

U.
Antwort von Diana Golze
1Empfehlung
30.06.2011
Diana Golze
Sehr geehrte Frau !

Vielen Dank für Ihre Frage! Ich freue mich darüber, weil es zeigt, dass Sie Entscheidungen der Politik nicht einfach nur hinnehmen, sondern kritisch hinterfragen.
Zur Frage der Rentenanpassung: Die nur minimale Anhebung der Renten sowie die Nullrunden der vergangenen Jahre ergeben sich aus den sogenannten Dämpfungsfaktoren in der Rentenformel. Ohne diese Kürzungsfaktoren hätte die Rentenanpassung deutlich höher ausfallen müssen. Für meine Fraktion DIE LINKE ist das Rentenklau per Gesetz, denn es wird ja nicht einmal der Kaufkraftverlust der Rente durch Inflation und Preissteigerungen ausgeglichen. Meine 91jährige Oma hat dadurch auch jedes Jahr praktisch weniger Geld im Geldbeutel und das finde ich höchst ungerecht.
Zur Diätenerhöhung: Es ist völlig richtig von Ihnen, beide Sachverhalte in einen Zusammenhang zu bringen. DIE LINKE hat bereits der letzten Anhebung der Diäten nicht zugestimmt, so wie wir auch die jetzige ablehnen werden. Solange Löhne, Renten und Transferleistungen nicht deutlich steigen, um ein Leben in Würde zu ermöglichen, sollten die Bundestagsabgeordneten keine Selbstbedienung betreiben. Deshalb spende ich den Mehrbetrag aus der Diätenerhöhung von 2009 noch immer jeden Monat an gemeinnützige soziale Projekte in meinem Wahlkreis und darüber hinaus. Gerne können Sie sich unter www.Diana-Golze.de einen Überblick dazu verschaffen.
Zum Schluss möchte ich Sie bitten, diese Fragen bitte auch an die Abgeordneten unseres Wahlkreises zu richten, die beide Gesetze im Bundestag beschlossen haben. DIE LINKE ist die einzige Fraktion, die sich konsequent gegen diese sozialen Ungerechtigkeiten gestellt hat.



Mit freundlichen Grüßen
Diana Golze
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
29.01.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Golze,

ich wende mich an Sie da Sie Mitglied des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Bundestag sind.
Das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) begrenzt die Bezugsdauer von Unterhaltsvorschuss derzeit auf höchstens 72 Monate bzw. bis zum 12. Lebensjahr des Kindes mit der Begründung, dass mit zunehmendem Alter des Kindes der Betreuungsaufwand geringer werde und sich die Erziehungssituation erleichtere, sprich eine Vollzeitbeschäftigung möglich sei. Ob man hiervon in jedem Fall ausgehen kann, halte ich zwar für zweifelhaft, gehe jetzt aber einfach mal von dieser Möglichkeit aus.
Jedoch ist diese Begründung in Zeiten von Niedriglöhnen und anderen prekären Beschäftigungsverhältnissen (insbesondere für Frauen nach längeren Erziehungszeiten), in denen es auch den wenigsten "Zweielternfamilien" möglich ist, von einem Einkommen zu leben, meines Erachtens nicht mehr zeitgemäß.
Denn selbst mit einer Vollzeitbeschäftigung können viele Alleinerziehende (in 95% der Fälle Mütter, die eben leider von hause aus meistens schon geringere Einkommen erzielen als Väter) den Bedarf für sich und ein oder mehrere Kinder nicht decken.
Würde das UVG hinsichtlich der Bezugsdauer geändert, hätte das für viele Alleinerziehende und deren Kinder zur Folge, nicht mehr auf HartzIV-Leistungen angewiesen zu sein (gefühlt: nicht mehr betteln zu müssen).
UV-Leistungen wiederum könnten bis zu 30 Jahre rückwirkend vom zahlungspflichtigen Elternteil zurückgefordert werden, während die stattdessen geleisteten HartzIV-Bezüge rückerstattbar sind.
Wie stehen Sie zu einer Änderung des UVG dahingehend, UV-Leistungen bis zum Ende des Unterhaltsanspruches des Kindes zu gewähren?
Falls Sie dies ablehnen, womit begründen Sie die bisherige Altersgrenze von 12 Jahren (oder auch die zeitweise angedachte Altersgrenze von 14 Jahren)?
Über Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Diana Golze
1Empfehlung
31.01.2012
Diana Golze
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich teile voll und ganz Ihre Einschätzung. Deshalb fordert die Fraktion DIE LINKE schon seit Jahren: 1. der Unterhaltsvorschuss soll künftig bei Bedarf bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt werden; 2. die derzeit geltende Höchstgrenze von 72 Monaten soll entfallen; 3. das Kindergeld soll nur zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet werden. Wir sehen dies auch als einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Kinderarmut, von der die Kinder alleinerziehender Eltern überdurchschnittlich betroffen sind.
In Kürze wird meine Fraktion dazu einen eigenen Antrag ins Parlament einbringen.

Mit freundlichen Grüßen

Diana Golze
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