Abschaffung der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen

Die Befristung von Jobs bleibt weiterhin ohne Angabe von Gründen möglich: Union und SPD stimmten gegen einen Gesetzesentwurf der Linksfraktion zur Abschaffung der sachgrundlosen Befristung.

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Dafür gestimmt
118
Dagegen gestimmt
466
Enthalten
0
Nicht beteiligt
46
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.

Der Linken-Antrag verlangt unter anderem die Streichung des Befristungsgrundes "zur Erprobung" so wie die Möglichkeit der "Haushaltsmittelbefristung" im Teilzeit- und Befristungsgesetz. Damit soll die Zulässigkeit einer Befristung so beschränkt werden, dass für diese immer ein sachlicher Grund genannt werden muss.

In den letzten 20 Jahren hat sich die Zahl der befristet Beschäftigten in Deutschland verdreifacht, heißt es im Antrag der Linksfraktion. Zitiert wird darin eine aktuelle Studie des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, welche zu dem Ergebnis kommt, dass das erste Stadium des Erwerbslebens deutlich unsicherer geworden ist. Laut Linksfraktion erschwert diese Instabilität nicht nur die Lebensplanung, sondern beeinflusst auch die Qualität der Arbeit. Zudem laufe jeder, der "sich für seine Rechte als Arbeitnehmer einsetzt Gefahr, seinen Vertrag nicht verlängert zu bekommen", was die Beschäftigten vor ihrem Arbeitgeber "mundtot" mache.

Besonders junge Beschäftigte und Frauen seien betroffen: unter den 15-25 Jährigen hat jede/jeder Vierte derweil einen befristeten Arbeitsvertrag.

Unterstützt wurde die Initiative von den Grünen, die auch auf den Missbrauch der Befristung von Arbeitsverträgen verwiesen. Die Opposition kritisierte vor allem die SPD, die sich noch im Wahlkampf 2013 für ein Gesetz zur Abschaffung ausgesprochen hatte. Gabriele Hiller-Ohm von der SPD machte nach der Abstimmung klar, dies sei auch weiterhin das Ziel ihrer Fraktion, jedoch habe man bei den Gesprächen zum Koalitionsvertrag keine Einigung mit CDU/CSU erreichen können. Die SPD-Abgeordnete fügte hinzu, der der Koalitionsvertrag seit trotzdem ein "gutes Handlungsfundament, in dem ein Großteil unserer sozialdemokratischen Forderungen enthalten ist", und verwies auf den am gleichen Tag beschlossenen Mindestlohn. Die Union begründete ihre Position unter anderem damit, dass sich Befristete Verträge als "Sprungbrett" zu unbefristeten Arbeitsverträgen bewährt hätten.