Diana Golze (DIE LINKE)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Diana Golze
© Die LINKE
Geburtstag
18.06.1975
Berufliche Qualifikation
Diplom-Sozialpädagogin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Rathenow
Wahlkreis
Brandenburg an der Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I
Ergebnis
28,5%
Landeslistenplatz
5, Brandenburg
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(...) Für alle, die ihre Wählerstimme nicht in der Regierung wiederfinden, sollten die Möglichkeiten der direkten Demokratie ausgebaut werden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Senioren
29.06.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Golze,

immer wieder muss man erleben, dass die Rentenanpassung sehr gering ausfällt, die Diäten der Abgeordneten aber in Größenordnungen erhöht werden.
Warum kann dies immer wieder so passieren und warum muss man als Bürger sich das gefallen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

U.
Antwort von Diana Golze
1Empfehlung
30.06.2011
Diana Golze
Sehr geehrte Frau !

Vielen Dank für Ihre Frage! Ich freue mich darüber, weil es zeigt, dass Sie Entscheidungen der Politik nicht einfach nur hinnehmen, sondern kritisch hinterfragen.
Zur Frage der Rentenanpassung: Die nur minimale Anhebung der Renten sowie die Nullrunden der vergangenen Jahre ergeben sich aus den sogenannten Dämpfungsfaktoren in der Rentenformel. Ohne diese Kürzungsfaktoren hätte die Rentenanpassung deutlich höher ausfallen müssen. Für meine Fraktion DIE LINKE ist das Rentenklau per Gesetz, denn es wird ja nicht einmal der Kaufkraftverlust der Rente durch Inflation und Preissteigerungen ausgeglichen. Meine 91jährige Oma hat dadurch auch jedes Jahr praktisch weniger Geld im Geldbeutel und das finde ich höchst ungerecht.
Zur Diätenerhöhung: Es ist völlig richtig von Ihnen, beide Sachverhalte in einen Zusammenhang zu bringen. DIE LINKE hat bereits der letzten Anhebung der Diäten nicht zugestimmt, so wie wir auch die jetzige ablehnen werden. Solange Löhne, Renten und Transferleistungen nicht deutlich steigen, um ein Leben in Würde zu ermöglichen, sollten die Bundestagsabgeordneten keine Selbstbedienung betreiben. Deshalb spende ich den Mehrbetrag aus der Diätenerhöhung von 2009 noch immer jeden Monat an gemeinnützige soziale Projekte in meinem Wahlkreis und darüber hinaus. Gerne können Sie sich unter www.Diana-Golze.de einen Überblick dazu verschaffen.
Zum Schluss möchte ich Sie bitten, diese Fragen bitte auch an die Abgeordneten unseres Wahlkreises zu richten, die beide Gesetze im Bundestag beschlossen haben. DIE LINKE ist die einzige Fraktion, die sich konsequent gegen diese sozialen Ungerechtigkeiten gestellt hat.



Mit freundlichen Grüßen
Diana Golze
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
29.01.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Golze,

ich wende mich an Sie da Sie Mitglied des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Bundestag sind.
Das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) begrenzt die Bezugsdauer von Unterhaltsvorschuss derzeit auf höchstens 72 Monate bzw. bis zum 12. Lebensjahr des Kindes mit der Begründung, dass mit zunehmendem Alter des Kindes der Betreuungsaufwand geringer werde und sich die Erziehungssituation erleichtere, sprich eine Vollzeitbeschäftigung möglich sei. Ob man hiervon in jedem Fall ausgehen kann, halte ich zwar für zweifelhaft, gehe jetzt aber einfach mal von dieser Möglichkeit aus.
Jedoch ist diese Begründung in Zeiten von Niedriglöhnen und anderen prekären Beschäftigungsverhältnissen (insbesondere für Frauen nach längeren Erziehungszeiten), in denen es auch den wenigsten "Zweielternfamilien" möglich ist, von einem Einkommen zu leben, meines Erachtens nicht mehr zeitgemäß.
Denn selbst mit einer Vollzeitbeschäftigung können viele Alleinerziehende (in 95% der Fälle Mütter, die eben leider von hause aus meistens schon geringere Einkommen erzielen als Väter) den Bedarf für sich und ein oder mehrere Kinder nicht decken.
Würde das UVG hinsichtlich der Bezugsdauer geändert, hätte das für viele Alleinerziehende und deren Kinder zur Folge, nicht mehr auf HartzIV-Leistungen angewiesen zu sein (gefühlt: nicht mehr betteln zu müssen).
UV-Leistungen wiederum könnten bis zu 30 Jahre rückwirkend vom zahlungspflichtigen Elternteil zurückgefordert werden, während die stattdessen geleisteten HartzIV-Bezüge rückerstattbar sind.
Wie stehen Sie zu einer Änderung des UVG dahingehend, UV-Leistungen bis zum Ende des Unterhaltsanspruches des Kindes zu gewähren?
Falls Sie dies ablehnen, womit begründen Sie die bisherige Altersgrenze von 12 Jahren (oder auch die zeitweise angedachte Altersgrenze von 14 Jahren)?
Über Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Diana Golze
1Empfehlung
31.01.2012
Diana Golze
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich teile voll und ganz Ihre Einschätzung. Deshalb fordert die Fraktion DIE LINKE schon seit Jahren: 1. der Unterhaltsvorschuss soll künftig bei Bedarf bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt werden; 2. die derzeit geltende Höchstgrenze von 72 Monaten soll entfallen; 3. das Kindergeld soll nur zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet werden. Wir sehen dies auch als einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Kinderarmut, von der die Kinder alleinerziehender Eltern überdurchschnittlich betroffen sind.
In Kürze wird meine Fraktion dazu einen eigenen Antrag ins Parlament einbringen.

Mit freundlichen Grüßen

Diana Golze
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Frage zum Thema Familie
08.02.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Golze,

beim lesen der Fragen die an Sie hier auf diesem Portal gestellt worden sind, ist mir eine besonders aufgefallen die seit mehr als einem Jahr unbeantwortet geblieben ist. Siehe hier: ( www.abgeordnetenwatch.de )

Meine Fragen als freier Journalist und Familienvater sind nun dazu:

1. Wieso kann das Jugendamt sich in jedem Verfahren ohne Angabe von Gründen sich als Verfahrensbeteiligter einbringen und damit den vom GG vorgesehenen Elternvorrang umgehen?

2. Wieso hat ein keinerlei handhabe, ein solch Willkürliches Vorgehen zu unterbinden? Ein müsste zumindest die Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer solchen Beteiligung überprüfen lassen können.

3. Wie ist Ihre eigene Meinung dazu, dass das FamFG immer wieder von verschiedenen Personenkreisen dafür Mißbraucht wird um von der Verfassung garantierte Rechte, z.B. Artikel 6 Abs. 1 GG auszuhöhlen und zu Mißachten?

Ihre freundliche Antwort erwartend.


Chefredakteur und Freier Journalist
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Frage zum Thema Familie
24.03.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Golze,

der bekannte Dipl,- Psychologe Prof. Dr. rer. nat. Wolfgang Klenner hat am 4.2.2012 eine Expertise über ein "Familienrechtliches Sachverständigengutachten" verfaßt, die veröffentlicht wurde und in der er zusammenfassend zu dem Ergebnis kommt, daß der Text weder einen Beitrag zu der dem Gericht obliegenden Wahrheitsfindung liefere noch zur Erhaltung bzw. Herstellung des Rechtsfriedens (1).

Hierzu frage ich Sie zunächst, wie es sein kann, daß der Auftrag, ein familienRECHTliches Gutachten zu erstatten, überhaupt an eine Sozialpädagogin gehen kann, die ja gar keine Juristin ist.

Desweiteren fällt mir auf, daß immer wieder Forderungen erhoben werden, noch mehr Sozialpädagogen auch in Schulen zu bringen.

Können Sie Bürger verstehen, die angesichts der offenbar von irgendwem gewollten Zunahme des Einflusses dieser Berufsgruppe in Schulen und Gerichten (vgl. auch meine seit 18.12.2011 (!) noch immer unbeantworteten Fragen an Sie) eine Art Umerziehung durch Einheits- Sozialpädagogen befürchten, die sich in ihr Leben einmischen, ohne dafür gemäß GG eigentlich befugt und ohne humanwisssenschaftlich ausgebildet zu sein?

Was hindert Sie daran, meine vor mehr als 14 Monaten gestellten Fragen zur organisierten Datenkriminalität (2) zu beantworten sowie die am 26.03.2011 gestellten zu Scientology (3)?

Mit frdl. Gruß
Dipl. med. W.
Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr



1) www.martinbulinski.de
2) www.abgeordnetenwatch.de
3) www.abgeordnetenwatch.de

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Frage zum Thema Gesundheit
18.04.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Golze,

soeben habe ich von diesem Fall im Internet gelesen:


"Die deutsche Gesetzeslage schreibt vor, dass tagtäglich Fälle wie diese passieren:
Fall 1:
Thorsten M. (28) aus München hat sich vor mehreren Jahren für eine Knochenmarkspende registrieren lassen. Ein Blutkrebs-Patient brauchte dringend Hilfe, seine Gewebemerkmale stimmten mit denen von Thorsten M. überein. Die Voruntersuchungen wiesen keinerlei Einwände gegen die Transfusion auf. Bis der Arzt fragte: Sind sie homosexuell? Thorsten M. durfte daraufhin nicht spenden. Wie es dem Patienten heute geht, wissen wir nicht."
(Quelle: www.schwulesblut.de , zul. geprüft am 18.4.12)


Wie kann dies möglich sein? Wie würden Sie sich fühlen, wenn Sie als Patient dringend auf eine Knochenmark- bzw. Blutspende angewiesen sind und ihr Leben von dieser Transplantation abhängt?

Deswegen frage ich Sie, von wem ein größeres Risiko ausgeht: Ein monogam lebender schwuler Mann, der HIV negativ ist oder ein heterosexueller Mann, der häufig ungeschützen Geschlechtsverkehr mit wechselnden Partnerinnen hat, deren HIV-Status er nicht kennt? Kann man also Menschen nur auf Grund Ihrer Sexualität in diesem Bereich klassifizieren? Oder hängt es nicht vielmehr von dem individuellen praktizierten Sexualleben ab?

Daher bitte ich Sie hiermit, den Ausschluss Schwuler von der Blut- und Knochenmarkspende zu überdenken. Schwule bergen nicht prinzipiell ein höheres Infektionsrisiko allein weil sie schwul sind. Macht es nicht mehr Sinn, stattdessen einen neuen Spenderfragebogen einzuführen, der das individuelle Risikoverhalten jedes Einzelnen Spenders hinterfragt. Wirken Sie so dem ständigen Mangel an Blut- und insbesondere Knochenmarkspenden entgegen. Der Respekt vor jedem Menschen und die Sicherheit und Gesundheit aller Empfänger muss endlich gewährleistet sein!

Mit der Bitte um Stellungnahme verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen



Antwort von Diana Golze
1Empfehlung
06.06.2012
Diana Golze
Sehr geehrter Herr ,

ihre Kritik ist zutreffend und die Bundestagsfraktion DIE LINKE hat sich zu diesem Thema bereits parlamentarisch zu Wort gemeldet. Wir halten den generellen Ausschluss von schwulen Männern bei der freiwilligen Blut- und Knochenmarksspende für falsch und für mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz unvereinbar. Staaten wie Spanien, Italien und Russland schließen schwule Männer jedoch per se nicht von der Blutspende aus, Ausschlussgründe sind lediglich das individuelle und damit risikobehaftete sexuelle Verhalten des Mannes. Es ist nicht bekannt, dass es in diesen Staaten zu einem größeren Risiko für EmpfängerInnen gekommen ist. Wir haben unsere parlamentarische Initiative und unsere Kritik fachlich mit der Deutschen Aidshilfe abgestimmt und halten sie weiter aufrecht.
Gerade den generellen Ausschluss von einer Knochenmarksspende halten wir für den von Ihnen beschriebenen Fall für besonders ungerechtfertigt.
Im folgenden Link sehen Sie die Kleine Anfrage, die die Fraktion DIE LINKE zum Thema stellte und die die Bundesregierung falsch beantwortet.
dipbt.bundestag.de
Die Lesben- und Schwulenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Dr. Barbara Höll hatte auch dazu kritisch Stellung genommen:
www.barbara-hoell.de

Wir werden Ihre Kritik zum Anlass nehmen und nochmals bei der Bundesregierung um Aufklärung bitten.
Wir bedanken uns für Ihre Nachricht.

Mit freundlichen Grüßen

Diana Golze, MdB
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