Diana Golze (DIE LINKE)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Diana Golze
© Die LINKE
Geburtstag
18.06.1975
Berufliche Qualifikation
Diplom-Sozialpädagogin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Rathenow
Wahlkreis
Brandenburg an der Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I
Ergebnis
28,5%
Landeslistenplatz
5, Brandenburg
weitere Profile
(...) Ich glaube aber, das grundlegende Problem beginnt viel früher. Selbst Jugendämter, die einzig dem Kindeswohl dienen wollen, sind dazu kaum noch in der Lage, da in diesem Bereich in den letzten Jahren in unverantwortlicher Art und Weise gekürzt wurde, an Personal, an Weiterbildung, Qualifizierung und externen Kontrollen. Der Freistaat Bayern ist hier keine Ausnahme. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Redebeitrag vom 27.10.2011

11.) Beratung Antrag DIE LINKE.
Für eine moderne und zukunftsweisende Familienpolitik
- Drs 17/6915 -
Anmerkung: Kurzintervention
Dauer: 01:10
Redebeitrag vom 27.10.2011

11.) Beratung Antrag DIE LINKE.
Für eine moderne und zukunftsweisende Familienpolitik
- Drs 17/6915 -
Dauer: 07:21
Redebeitrag vom 27.10.2011

8.a) Zweite und dritte Beratung BReg
Zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz - BKiSchG)
- Drs 17/6256, 17/7522, 17/7523 -
8.b) Beratung BeschlEmpf u Ber (13.A)
zum Antrag SPD
Kinderschutz wirksam verbessern: Prävention im Kinderschutz optimieren - Förderung und Frühe Hilfen für Eltern und Kinder stärken
- Drs 17/498, 17/7522 -
Dauer: 07:42
Redebeitrag vom 23.09.2011

31.) Beratung Antrag SPD
Kinderrechte in Deutschland umfassend stärken
- Drs 17/6920 -
Dauer: 06:05
Redebeitrag vom 21.09.2011

6.a) Beratung BeschlEmpf u Ber (13.A)
zum Antrag CDU/CSU, FDP
Faire Teilhabechancen von Anfang an - Frühkindliche Betreuung und Bildung fördern
zum Antrag SPD
Frühkindliche Bildung und Betreuung verbessern - Für Chancengleichheit und Inklusion von Anfang an
zum Antrag B90/GRÜNE
Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung realisieren - Kostenkalkulation für Kinderbetreuung überprüfen
zur Unterrichtung durch BReg
Bericht der BReg über den Stand des Ausbaus für ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren für das Berichtsjahr 2008
zur Unterrichtung durch die BReg
Bericht der BReg über den Stand des Ausbaus für ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren für das Berichtsjahr 2009 (Erster Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes)
- Drs 17/3663, 17/1973, 17/1778, 16/12268, 17/591 Nr. 1.7, 17/2621, 17/4249 -
6.b) Beratung Unterrichtung BReg
Bericht der BReg über den Stand des Ausbaus für ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren für das Berichtsjahr 2010 (Zweiter Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes)
- Drs 17/5900 -
Dauer: 04:51
Redebeitrag vom 01.07.2011

35.) Erste Beratung BReg
Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen
(Bundeskinderschutzgesetz)
- Drs 17/6256 -
Dauer: 09:40
Redebeitrag vom 26.05.2011

5.a) Zweite und dritte Beratung Bundesregierung
10. Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Privilegierung des von Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätzen ausgehenden Kinderlärms
- Drs 17/5709 -
Zweite und dritte Beratung CDU/CSU, FDP
10. Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Privilegierung des von Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätzen ausgehenden Kinderlärms
- Drs 17/4836, 17/5957 -
5.b) Beratung Beschlussempfehlung und Bericht (16. A)
zum Antrag SPD
Kinderlärm - Kein Grund zur Klage
zum Antrag DIE LINKE.
Für eine immissions- und baurechtliche Privilegierung von Sportanlagen
zum Antrag B90/GRÜNE
Vorrang für Kinder - Auch beim Lärmschutz
- Drs 17/881, 17/1742, 17/2925, 17/5957 -
Dauer: 05:05
Redebeitrag vom 26.05.2011

ZP 3) Aktuelle Stunde
auf Verlangen DIE LINKE.
Pleiten von gesetzlichen Krankenkassen und die Folgen für Versicherte
Dauer: 05:33
Redebeitrag vom 12.05.2011

13.) Beratung Antrag SPD
Neuen 'Krippengipfel' einberufen - Ausbau der frühkindlichen Bildung und Betreuung voranbringen
- Drs 17/5518 -
Dauer: 04:36
Redebeitrag vom 14.04.2011

6.) Beratung Antrag CDU/CSU, FDP
Neue Perspektiven für Jungen und Männer
- Drs 17/5494 -
Dauer: 07:14
Redebeitrag vom 16.12.2010

5.a) Beratung Antrag DIE LINKE.
Gute Arbeit in Europa stärken - Den gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland am 1. Mai 2011 einführen
- Drs 17/4038 -
Anmerkung: Kurzintervention
Dauer: 02:14
Redebeitrag vom 30.09.2010

4) Beratung Beschlussempfehlung und Bericht (11. A)
zum Antrag SPD
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Bemessung der Regelsätze umsetzen - Die Ursachen von Armut bekämpfen
zum Antrag B90/GRÜNE
Bedarfsgerechte Regelsätze für Kinder und Erwachsene jetzt ermöglichen
- Drs 17/880, 17/675, 17/2092 -
ZP 4) Beratung Antrag B90/GRÜNE
Bedarfsgerechte Regelsätze und ein zuverlässiges Hilfesystem für Kinder, Jugendliche und Erwachsene statt Experimenten
- Drs 17/2921, 17/3081 -
ZP 5) Beratung Antrag B90/GRÜNE
Leistungskürzungen bei den Unterkunftskosten im Arbeitslosengeld II verhindern - Vermittlungsverfahren mit den Ländern unverzüglich aufnehmen
- Drs 17/3058 -
Anmerkung: 11:23:41 Zwf: Pascal Kober, FDP
Dauer: 07:04
Redebeitrag vom 29.09.2010

ZP 2) Aktuelle Stunde
auf Verlangen CDU/CSU, FDP
'Einen fairen Interessenausgleich zwischen Beschäftigten und Arbeitssuchenden mit bedarfsgerechten Regelsätzen schaffen'
Dauer: 05:16
Redebeitrag vom 16.09.2010

1.) Erste Beratung BReg
hier: Einzelplan 17
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Drs 17/2500 -
Dauer: 05:46
Redebeitrag vom 17.06.2010

8.) Erste Beratung B90/GRÜNE
SGB VIII/3. Änd. - Aufhebung der Ankündigung eines Betreuungsgeldes
- Drs 17/1579 -
Anmerkung: Antwort auf Kurzintervention
Dauer: 01:15
Redebeitrag vom 17.06.2010

8.) Erste Beratung B90/GRÜNE
SGB VIII/3. Änd. - Aufhebung der Ankündigung eines Betreuungsgeldes
- Drs 17/1579 -
Dauer: 04:50
Redebeitrag vom 25.03.2010

ZP. 5) Aktuelle Stunde
auf Verlangen B90/GRÜNE
'Konsequenzen aus den zahlreichen bekannt gewordenen Fällen sexueller Missbrauchs in kirchlichen und weltlichen Einrichtungen'
Dauer: 05:59
Redebeitrag vom 04.03.2010

12.) Beratung Antrag SPD
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Bemessung der Regelsätze umsetzen - Die Ursachen von Armut umfassend bekämpfen
- Drs 17/880 -
Dauer: 04:49
Redebeitrag vom 09.02.2010

ZP 1) Aktuelle Stunde
auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE.
Was folgt aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen bei Hartz IV?
Dauer: 06:04
Redebeitrag vom 21.01.2010

2.) Erste Beratung BReg
hier: Einzelplan 17
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Drs 17/... -
Dauer: 06:20
Redebeitrag vom 17.12.2009

10.) Beratung BeschlEmpf u Ber (11. A)
zum Antrag DIE LINKE.
Anhebung und bedarfsgerchte Ermittlung der Kinderregelsätze
- Drs 17/23, 17/204 -
Dauer: 05:04
Redebeitrag vom 26.11.2009

11.a) Beratung Antrag SPD
Kinderrechte stärken - Erklärung zur UN-Kinderrechtskonvention zurücknehmen
- Drs 17/57 -
11.b) Beratung Antrag B90/GRÜNE
UN-Kinderrechtskonvention unverzüglich vollständig umsetzen
- Drs 17/61 -
11.c) Beratung Antrag DIE LINKE.
UN-Kinderrechtskonvention umfassend umsetzen
- Drs 17/59 -
Dauer: 05:29
Erläuterungen
  • Stand vom 23.11.2011
Fragen an Diana Golze
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Frage zum Thema Senioren
29.06.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Golze,

immer wieder muss man erleben, dass die Rentenanpassung sehr gering ausfällt, die Diäten der Abgeordneten aber in Größenordnungen erhöht werden.
Warum kann dies immer wieder so passieren und warum muss man als Bürger sich das gefallen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

U.
Antwort von Diana Golze
1Empfehlung
30.06.2011
Diana Golze
Sehr geehrte Frau !

Vielen Dank für Ihre Frage! Ich freue mich darüber, weil es zeigt, dass Sie Entscheidungen der Politik nicht einfach nur hinnehmen, sondern kritisch hinterfragen.
Zur Frage der Rentenanpassung: Die nur minimale Anhebung der Renten sowie die Nullrunden der vergangenen Jahre ergeben sich aus den sogenannten Dämpfungsfaktoren in der Rentenformel. Ohne diese Kürzungsfaktoren hätte die Rentenanpassung deutlich höher ausfallen müssen. Für meine Fraktion DIE LINKE ist das Rentenklau per Gesetz, denn es wird ja nicht einmal der Kaufkraftverlust der Rente durch Inflation und Preissteigerungen ausgeglichen. Meine 91jährige Oma hat dadurch auch jedes Jahr praktisch weniger Geld im Geldbeutel und das finde ich höchst ungerecht.
Zur Diätenerhöhung: Es ist völlig richtig von Ihnen, beide Sachverhalte in einen Zusammenhang zu bringen. DIE LINKE hat bereits der letzten Anhebung der Diäten nicht zugestimmt, so wie wir auch die jetzige ablehnen werden. Solange Löhne, Renten und Transferleistungen nicht deutlich steigen, um ein Leben in Würde zu ermöglichen, sollten die Bundestagsabgeordneten keine Selbstbedienung betreiben. Deshalb spende ich den Mehrbetrag aus der Diätenerhöhung von 2009 noch immer jeden Monat an gemeinnützige soziale Projekte in meinem Wahlkreis und darüber hinaus. Gerne können Sie sich unter www.Diana-Golze.de einen Überblick dazu verschaffen.
Zum Schluss möchte ich Sie bitten, diese Fragen bitte auch an die Abgeordneten unseres Wahlkreises zu richten, die beide Gesetze im Bundestag beschlossen haben. DIE LINKE ist die einzige Fraktion, die sich konsequent gegen diese sozialen Ungerechtigkeiten gestellt hat.



Mit freundlichen Grüßen
Diana Golze
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
29.01.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Golze,

ich wende mich an Sie da Sie Mitglied des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Bundestag sind.
Das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) begrenzt die Bezugsdauer von Unterhaltsvorschuss derzeit auf höchstens 72 Monate bzw. bis zum 12. Lebensjahr des Kindes mit der Begründung, dass mit zunehmendem Alter des Kindes der Betreuungsaufwand geringer werde und sich die Erziehungssituation erleichtere, sprich eine Vollzeitbeschäftigung möglich sei. Ob man hiervon in jedem Fall ausgehen kann, halte ich zwar für zweifelhaft, gehe jetzt aber einfach mal von dieser Möglichkeit aus.
Jedoch ist diese Begründung in Zeiten von Niedriglöhnen und anderen prekären Beschäftigungsverhältnissen (insbesondere für Frauen nach längeren Erziehungszeiten), in denen es auch den wenigsten "Zweielternfamilien" möglich ist, von einem Einkommen zu leben, meines Erachtens nicht mehr zeitgemäß.
Denn selbst mit einer Vollzeitbeschäftigung können viele Alleinerziehende (in 95% der Fälle Mütter, die eben leider von hause aus meistens schon geringere Einkommen erzielen als Väter) den Bedarf für sich und ein oder mehrere Kinder nicht decken.
Würde das UVG hinsichtlich der Bezugsdauer geändert, hätte das für viele Alleinerziehende und deren Kinder zur Folge, nicht mehr auf HartzIV-Leistungen angewiesen zu sein (gefühlt: nicht mehr betteln zu müssen).
UV-Leistungen wiederum könnten bis zu 30 Jahre rückwirkend vom zahlungspflichtigen Elternteil zurückgefordert werden, während die stattdessen geleisteten HartzIV-Bezüge rückerstattbar sind.
Wie stehen Sie zu einer Änderung des UVG dahingehend, UV-Leistungen bis zum Ende des Unterhaltsanspruches des Kindes zu gewähren?
Falls Sie dies ablehnen, womit begründen Sie die bisherige Altersgrenze von 12 Jahren (oder auch die zeitweise angedachte Altersgrenze von 14 Jahren)?
Über Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Diana Golze
1Empfehlung
31.01.2012
Diana Golze
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich teile voll und ganz Ihre Einschätzung. Deshalb fordert die Fraktion DIE LINKE schon seit Jahren: 1. der Unterhaltsvorschuss soll künftig bei Bedarf bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt werden; 2. die derzeit geltende Höchstgrenze von 72 Monaten soll entfallen; 3. das Kindergeld soll nur zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet werden. Wir sehen dies auch als einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Kinderarmut, von der die Kinder alleinerziehender Eltern überdurchschnittlich betroffen sind.
In Kürze wird meine Fraktion dazu einen eigenen Antrag ins Parlament einbringen.

Mit freundlichen Grüßen

Diana Golze
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Frage zum Thema Familie
08.02.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Golze,

beim lesen der Fragen die an Sie hier auf diesem Portal gestellt worden sind, ist mir eine besonders aufgefallen die seit mehr als einem Jahr unbeantwortet geblieben ist. Siehe hier: ( www.abgeordnetenwatch.de )

Meine Fragen als freier Journalist und Familienvater sind nun dazu:

1. Wieso kann das Jugendamt sich in jedem Verfahren ohne Angabe von Gründen sich als Verfahrensbeteiligter einbringen und damit den vom GG vorgesehenen Elternvorrang umgehen?

2. Wieso hat ein keinerlei handhabe, ein solch Willkürliches Vorgehen zu unterbinden? Ein müsste zumindest die Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer solchen Beteiligung überprüfen lassen können.

3. Wie ist Ihre eigene Meinung dazu, dass das FamFG immer wieder von verschiedenen Personenkreisen dafür Mißbraucht wird um von der Verfassung garantierte Rechte, z.B. Artikel 6 Abs. 1 GG auszuhöhlen und zu Mißachten?

Ihre freundliche Antwort erwartend.


Chefredakteur und Freier Journalist
Nachrichten

P.S. Diese Frage sowie Ihre geschätzte Antwort dazu werde ich auch auf unserem Portal veröffentlichen.

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Frage zum Thema Familie
24.03.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Golze,

der bekannte Dipl,- Psychologe Prof. Dr. rer. nat. Wolfgang Klenner hat am 4.2.2012 eine Expertise über ein "Familienrechtliches Sachverständigengutachten" verfaßt, die veröffentlicht wurde und in der er zusammenfassend zu dem Ergebnis kommt, daß der Text weder einen Beitrag zu der dem Gericht obliegenden Wahrheitsfindung liefere noch zur Erhaltung bzw. Herstellung des Rechtsfriedens (1).

Hierzu frage ich Sie zunächst, wie es sein kann, daß der Auftrag, ein familienRECHTliches Gutachten zu erstatten, überhaupt an eine Sozialpädagogin gehen kann, die ja gar keine Juristin ist.

Desweiteren fällt mir auf, daß immer wieder Forderungen erhoben werden, noch mehr Sozialpädagogen auch in Schulen zu bringen.

Können Sie Bürger verstehen, die angesichts der offenbar von irgendwem gewollten Zunahme des Einflusses dieser Berufsgruppe in Schulen und Gerichten (vgl. auch meine seit 18.12.2011 (!) noch immer unbeantworteten Fragen an Sie) eine Art Umerziehung durch Einheits- Sozialpädagogen befürchten, die sich in ihr Leben einmischen, ohne dafür gemäß GG eigentlich befugt und ohne humanwisssenschaftlich ausgebildet zu sein?

Was hindert Sie daran, meine vor mehr als 14 Monaten gestellten Fragen zur organisierten Datenkriminalität (2) zu beantworten sowie die am 26.03.2011 gestellten zu Scientology (3)?

Mit frdl. Gruß
Dipl. med. W.
Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr



1) www.martinbulinski.de
2) www.abgeordnetenwatch.de
3) www.abgeordnetenwatch.de

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Frage zum Thema Gesundheit
18.04.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Golze,

soeben habe ich von diesem Fall im Internet gelesen:


"Die deutsche Gesetzeslage schreibt vor, dass tagtäglich Fälle wie diese passieren:
Fall 1:
Thorsten M. (28) aus München hat sich vor mehreren Jahren für eine Knochenmarkspende registrieren lassen. Ein Blutkrebs-Patient brauchte dringend Hilfe, seine Gewebemerkmale stimmten mit denen von Thorsten M. überein. Die Voruntersuchungen wiesen keinerlei Einwände gegen die Transfusion auf. Bis der Arzt fragte: Sind sie homosexuell? Thorsten M. durfte daraufhin nicht spenden. Wie es dem Patienten heute geht, wissen wir nicht."
(Quelle: www.schwulesblut.de , zul. geprüft am 18.4.12)


Wie kann dies möglich sein? Wie würden Sie sich fühlen, wenn Sie als Patient dringend auf eine Knochenmark- bzw. Blutspende angewiesen sind und ihr Leben von dieser Transplantation abhängt?

Deswegen frage ich Sie, von wem ein größeres Risiko ausgeht: Ein monogam lebender schwuler Mann, der HIV negativ ist oder ein heterosexueller Mann, der häufig ungeschützen Geschlechtsverkehr mit wechselnden Partnerinnen hat, deren HIV-Status er nicht kennt? Kann man also Menschen nur auf Grund Ihrer Sexualität in diesem Bereich klassifizieren? Oder hängt es nicht vielmehr von dem individuellen praktizierten Sexualleben ab?

Daher bitte ich Sie hiermit, den Ausschluss Schwuler von der Blut- und Knochenmarkspende zu überdenken. Schwule bergen nicht prinzipiell ein höheres Infektionsrisiko allein weil sie schwul sind. Macht es nicht mehr Sinn, stattdessen einen neuen Spenderfragebogen einzuführen, der das individuelle Risikoverhalten jedes Einzelnen Spenders hinterfragt. Wirken Sie so dem ständigen Mangel an Blut- und insbesondere Knochenmarkspenden entgegen. Der Respekt vor jedem Menschen und die Sicherheit und Gesundheit aller Empfänger muss endlich gewährleistet sein!

Mit der Bitte um Stellungnahme verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen




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