Sehr geehrter Herr

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am 11. März 2009 tötete ein 17-jähriger in einer Schule im baden-württembergischen Winnenden mit einer halbautomatischen großkalibrigen Kurzwaffe (Kaliber 9 x 19 mm) fünfzehn Menschen und sich selbst. Nach den polizeilichen Ermittlungen gehörte die Schusswaffe dem Vater des Täters, der diese Waffe als Sportschütze zwar legal besaß, sie jedoch nicht seinen Pflichten als Waffenbesitzer entsprechend im Waffenschrank aufbewahrte. Dies ist der Anlass für die erneute Verschärfung der waffenrechtlichen Vorschriften gewesen.
Es ist mir bewusst, dass der Griff zur Waffe nur das letzte Glied in einer langen Kette ist. Das letzte, im Hinblick auf die Opfer aber das entscheidende. Die tieferen Ursachen für derartige Verbrechen liegen im Geist der Menschen, die sich durch ihre Untaten für (vermeintliche) Kränkungen rächen und sich im Rausch eines durch die Waffe verliehenen Gefühls scheinbarer Überlegenheit als vermeintlicher Herr über Leben und Tod einen Namen machen wollen. Die Politik kann nicht fehlgeleitete Entwicklungen einzelner Jugendlicher aufhalten. Sie kann einzelne Verbrechen nicht zum Anlass nehmen, sich in (scheinbar) problematische Familien über die geltende Rechtslage hinaus einzumischen. Sie kann allerdings die – grundsätzlich in die Kompetenz der Bundesländer fallende - Schulpolitik so ausrichten, dass die Kinder und Jugendlichen dort auf eine Kultur der Anerkennung treffen, statt einem Prozess der Auslese unterworfen zu sein. Der Kern aggressiver Rächerfantasieen ist der Mangel an Anerkennung. Anerkennung des familiären und sozialen Umfelds, aber auch Anerkennung der Institutionen, insbesondere der Schule, die lange Jahre einen dominierenden Einfluss ausübt. Und die Politik kann und muss Gefahrenquellen eindämmen, auch wenn diese nicht die letzte Ursache darstellen sondern "nur" das Mittel für den letzten Schritt. Die Eindämmung dieser Gefahr ist der Sinn der Änderungen des Waffengesetzes.
Reale Spiele, in denen die Tötung oder Verletzung von Menschen in gewaltverherrlichender Weise praktiziert werden, sind mit der Werteordnung des Grundgesetzes nicht vereinbar. Es gibt die berechtigte Befürchtung, dass jedenfalls bestimmte Formen von Laserdome- oder Paintball- / Gotcha-Spielen die innere Hemmschwelle zu gewalttätigen Konfliktlösungen herabsetzen.
Von einem sofortigen Verbot beider Spielformen haben wir jedoch abgesehen, um Konsequenzen zu vermeiden, die möglicherweise über das Ziel hinausgehen und der vermutlich überwiegend friedlichen Mehrzahl der Anhänger dieser "Spiele" nicht gerecht werden.
Deshalb haben wir in einer Begleitentschließung des Deutschen Bundestages zu den Änderungen des Waffengesetzes die Bundesregierung aufgefordert:
a) in Zusammenarbeit mit den Schießsportverbänden Regelungen auszuarbeiten, die das zulässige Bewegungsschießen klar vom kampfmäßigen Schießen abtrennen
b) das Gefahrenpotenzial von realen Spielen mit Tötungs- oder Verletzungssimulation unter Einbeziehung von kriminologischen, psychologischen und soziologischen Gutachten zu untersuchen.
Vom Ergebnis dieser Untersuchungen hängt es ab, ob und gegebenenfalls inwieweit derartige Spiele einer Regelung bedürfen. Ich möchte aber auch an die Vereine und privaten Organisatoren solcher Spiele appellieren, sich ihrer großen Verantwortung gegenüber ihrer jugendlichen Klientel bewusst zu sein und entsprechend zu handeln.
Mit freundlichen Grüßen
Detlef Dzembritzki