Detlef Dzembritzki (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Detlef Dzembritzki
© DBT/Neumann, Rothmann
Jahrgang
1943
Berufliche Qualifikation
Erzieher, Soziologe, Bezirksbürgermeister a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Berlin-Reinickendorf
Landeslistenplatz
keinen, Berlin
weitere Profile
(...) Der Architekt des Flughafengebäudes, Meinhard von Gerkan hat kürzlich bei einem Symposion in Berlin vorgeschlagen, im Sechseck des Tegeler Terminals ein internationales Zentrum für Klimaschutz, erneuerbare Energien und nachhaltiges Bauen einzurichten. Zahlreiche Industriebetriebe haben für das Areal Flächenbedarf für Firmenerweiterungen und neue Ansiedlungen angemeldet, was auf zusätzliche Arbeitsplätze hoffen lässt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Detlef Dzembritzki
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Frage zum Thema Gesundheit
09.04.2008
Von:

Ich würde gerne wissen, wie Sie zur Ampelkennzeichnung von Lebensmitten stehen. Ich hoffe, dass dieses übersichtliche System, welches den Verbraucher schnell und übersichtlich informiert, auch von Ihnen unterstützt wird. Die Nahrungsmittelindustrie ist eine starke Lobby und oft genug ist für den Verbraucher kaum ersichtlich was er eigentlich zu sich nimmt. Angesichts einer zunehmenden Anzahl Übergewichtiger, auch Kinder und Erwachsener, wäre dies ein Schritt in die richtige Richtung.
Antwort von Detlef Dzembritzki
1Empfehlung
16.05.2008
Detlef Dzembritzki
Sehr geehrte Frau .

Ich bin für eine Ampelkennzeichnung.

Angesichts der Informationsflut im Supermarkt ist im Einkaufsalltag nur eine Kennzeichnung hilfreich, die gut erkennbar, unmittelbar und leicht verständlich auf der Vorderseite der Verpackung ist. Eine solche Kennzeichnung unterstützt die Konsumenten bei einer ausgewogenen Ernährung. In wenigen Minuten Einkauf kann und will niemand die Lupe zücken, suchen, umrechnen und dann erst entscheiden. Angaben müssen unmittelbar vergleichbar sein. Nur wenn alle Produkte gekennzeichnet sind - also verpflichtend und auf dieselbe Weise mit denselben Bezugsgrößen - ist auf einen Blick zu erkennen, welche Pizza die fettärmere, welches Müsli das weniger gezuckerte und welche Chips die salzärmeren sind.

Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht auf eine einfache, verständliche und auf einen Blick erfassbare Nährwertkennzeichnung. Dies gewährleistet die Ampel. Auf wissenschaftlicher Grundlage von unabhängiger Seite soll festgelegt werden, welche Lebensmittel einen hohen (rot), einen mittleren (gelb) oder einen geringen Gehalt (grün) an Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker und Salz haben. Sinnvoll ist außerdem die Angabe von Kalorien und Ballaststoffen.
Die von der Lebensmittelindustrie entwickelte freiwillige Nährwertkennzeichnung schafft nicht die nötige Transparenz, denn diese Kennzeichnung ist unübersichtlich und häufig irreführend durch unterschiedliche Bezugsgrößen. Durch eine freiwillige Kennzeichnung ist die unmittelbare Vergleichbarkeit nicht gewährleistet. Die Empfehlungen der Industrie-Kennzeichnung basieren auf keiner wissenschaftlichen Grundlage und werden von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) kritisiert.

Eine Nährwertkennzeichnung für sich genommen kann Übergewicht nicht bannen. Sie muss eingebunden sein in ein Gesamtkonzept für ausgewogene Ernährung und Bewegung. Die Einführung der Ampelkennzeichnung steht im Rahmen eines solchen Gesamtkonzepts.

Sehr geehrte Frau , ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Detlef Dzembritzki
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
11.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

auf dem Gelände der 1. Grundschule in der Baseler Straße , wurde am 09. und 10.04 ein ca. 15 m hoher, optisch sehr gesunder Baum ohne jegliche Informationen der Anwohner gefällt.

Ich kann in Zeiten der globalen Erderwärmung in Folge der erhöhten CO2 Belastung ist diese Art des Umgangs mit der Natur und den Bürgern nicht nachzuvollziehen . Es drängt sich mir der Verdacht auf, dass ,weil auf dem Gelände eine Kaffeteria gebaut wird, wirtschaftliche Gründe im Vordergrund stehen. In dem Baum waren mehrere Eichhörnchen beim Niststellenbau. Wurden diese umgesiedelt ?

Herzlichen Dank für Ihre Hilfe .
Mit freundlichen Grüßen
Der Wähler
Antwort von Detlef Dzembritzki
3Empfehlungen
16.05.2008
Detlef Dzembritzki
Sehr geehrter Herr ,

ich habe mir erlaubt, Ihre Frage an die SPD-Fraktion in der Reinickendorfer Bezirksverordnetenversammlung (BVV) weiter zu leiten, da für bauliche Maßnahmen auf Schulgeländen das Bezirksamt Reinickendorf zuständig ist. Sobald ich Informationen zum Sachverhalt erhalte, werde ich sie Ihnen hier mitteilen.

Ich möchte Sie gerne noch auf Möglichkeit hinweisen, sich direkt an die verantwortlichen Mitglieder des Bezirksamtes zu wenden.

Seit einiger Zeit ist die Einwohnerfragestunde regulärer Bestandteil der Bezirksverordnetenversammlung. Zu Beginn der Sitzung findet eine 30- minütige Fragestunde statt. In dieser Fragestunde haben alle Einwohner das Recht Fragen und Anregungen an die BVV oder das Bezirksamt zu stellen. Das Bezirksamt ist gemäß § 43 BezVG verpflichtet, in der Fragestunde Stellung zu nehmen.

In jeder Einwohnerfragestunde darf nur eine Anregung oder Frage
durch den gleichen Einwohner gestellt werden.

Die Fragen und Anregungen müssen beim Büro des Bezirksverordnetenvorstehers am Freitag vor der BVV-Sitzung bis spätestens 12:00 Uhr schriftlich eingehen.

Rathaus Reinickendorf
BVV- Büro
Eichborndamm 215-239
13437 Berlin

Der Vorsteher ruft die Fragen und Anregungen in der Reihenfolge des Eingangs einzeln auf. Nach der Stellungnahme durch Bezirksverordnete oder das Bezirksamt gibt es für den Fragesteller die Möglichkeit einer kurzen Nachfrage.

Die Bezirksverordnetenversammlung tagt einmal im Monat, in der Regel am zweiten Mittwoch im Monat. Die nächsten Sitzungen finden am Mittwoch, den 21. Mai und am Mittwoch, den 11. Juni statt. Nutzen Sie doch einfach die Möglichkeit sich direkt an Ihr Kommunalparlament zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Detlef Dzembritzki
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Frage zum Thema Internationales
24.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dzembritzki,

Ich schreibe Ihnen mit der Bitte, sich im Rahmen Ihrer Tätigkeit als gewählter Vertreter des deutschen Volkes für eine stärkere Unterstützung des Internationalen Strafgerichtshofs durch die Bundesregierung und das Parlament in Bezug auf die derzeit anhängigen Verfahren gegen hohe Regierungsmitglieder des Sudan für Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Darfur einzusetzen. Konkret geht es um eine Auslieferung der wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen angeklagten Ahmed Harun und Ali Kushaib, zu welcher die Regierung des Sudan völkerrechtlich verpflichtet ist ( www.genocide-alert.de ). Die Weigerung Khartums, ihren internationalen Verpflichtungen nachzukommen, hat leider bisher zu keinerlei nennenswerten Reaktion seitens der Bundesregierung geführt.

Der Internationale Strafgerichtshof ist auf die aktive Unterstützung Deutschlands angewiesen, sei diese diplomatischer, politischer oder geheimdienstlicher Natur. Leider stelle ich mit großem Bedauern fest, dass eine solche Unterstützung bisher nicht durch Deutschland geleistet wird. Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, Moreno-Ocampo, beklagte während eines Besuchs in Berlin im Februar 2008 das mangelnde Engagement Deutschlands und der EU, die sudanesische Regierung zu einer Auslieferung der beiden Angeklagten Ahmed Harun und Ali Kushaib zu bewegen. Aus diesem Grund bitte ich Sie um eine Stellungnahme zu folgenden Fragen:

1. Welche Schritte beabsichtigen Sie zu unternehmen, um den Internationalen Strafgerichtshof bei der Verfolgung der Angeklagten Harun und Kushaib zu unterstützen?

2. Welche Schritte sollte Deutschland und die Europäische Union unternehmen, falls die Regierung in Khartum an Ihrer völkerrechtswidrigen Position der Nichtauslieferung festhält?


Mit hochachtungsvollen Grüßen,
(Präsident ´Genocide Alert´)

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Frage zum Thema Internationales
05.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dzembritzki,

ich schreiben Ihnen als Vorsitzenden des Unterauschusses "Vereinte Nationen". Ich bitte Sie, mir die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Auf welcher rechtlichen Grundlage befinden sich die Truppen der Bundeswehr derzeit im Kosovo?

2. Wie konnte die Bundesregierung den "Staat Kosovo" anerkennen, wenn sowohl in der Präambel der UN-Resolution 1244 als auch im Punkt 10 die Zugehörigkeit des Kosovos zur BR Jugoslawien, nun Serbien, anerkannt wurde? Hierbei sollte dem Kosovo lediglich eine substantielle Autonomie eingeräumt werden.

3. Wieso sind bis heute keine serbischen Sicherheitskräfte ins Kosovo gelassen worden, wie es Punkt 4 der Resolution vorsieht?

4. Wie kann es sein, dass das Ziel des Punktes 9 c, namentlich die Rückkehrmöglichkeit für Flüchtlinge, bis heute nicht mal ansatzweise erfolgreich umgesetzt wurde?

Leiten Sie diese Fragen gerne an einen kompetenten Ansprechpartner weiter, soweit Sie sich für unzuständig halten. Eine öffentliche Beantwortung hier im Forum würde ich begrüßen.


Mit freundlichem Gruß
AV

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Frage zum Thema Diätenerhöhung
06.05.2008
Von:

Sehr geehrter Her Dzembritzki
nun ich bin Rentner und freue mich 2008 auf 1,1 % Erhöhung.
Wie ich aus der Presse entnehme steht im Nov. 2008 schon wieder eine maßlose Diätenerhöhung an.
Mich würde interessieren wie Sie dazu Stellung nehmen?
Antwort von Detlef Dzembritzki
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16.05.2008
Detlef Dzembritzki
Sehr geehrter Herr

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Diäten der Abgeordneten.

Abgeordnete haben nach Artikel 48 Grundgesetz und der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung ("Diät").

Die Diäten oder wie es im Grundgesetz heißt die "Entschädigung" der Abgeordneten sind eine demokratische Errungenschaft. Niemand sollte in die Politik gehen, nur um Geld zu verdienen. Es darf aber auch nicht sein, dass nur diejenigen in die Politik gehen, die es sich finanziell leisten können. Wir brauchen daher eine angemessene Abgeordnetenentschädigung.

Was angemessen ist, ist in der Öffentlichkeit ein kontrovers diskutiertes Thema. Was ist angemessen für Abgeordnete, die zwischen 150.000 und 250.000 Bürger in ihrem Wahlkreis repräsentieren und vertreten sollen? Was ist angemessen für Abgeordnete, die die Auslandseinsätze deutscher Soldaten zu beschließen (Kosovo, Afghanistan) oder abzulehnen haben (Irak)? Was ist angemessen für Abgeordnete, die über die Zukunft unseres sozialen Sicherungssysteme zu entscheiden haben? Was ist angemessen für Abgeordnete, die zwischen Staatsverschuldung und Haushaltskonsolidierung zu entscheiden haben?

Grundgesetz und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schreiben vor, dass die Höhe der Entschädigung durch Gesetz festgelegt werden muss. Die Übertragung der Entscheidung über die Höhe der Abgeordnetenentschädigung an eine unabhängige Kommission oder die automatische Anpassung der Entschädigung ist daher ausgeschlossen. Der Bundestag und damit die Abgeordneten selbst müssen entscheiden. Selbst über die Höhe des einem zustehenden Geldes zu entscheiden, ist nicht einfach. Nicht zuletzt deshalb hat es in den vergangenen 30 Jahren 13 Nullrunden für die Abgeordneten gegeben.

Die damit verbundene immer weitere relative Absenkung der Entschädigung der Abgeordneten kann aber auch nicht richtig sein.

Der Bundestag hat daher in 2007 eine Neuregelung der Abgeordnetenentschädigung verabschiedet. Die Entschädigung der Abgeordneten soll sich an dem Gehalt anderer Amtsinhaber mit ähnlicher Verantwortung und Belastung orientieren. Als Richtgröße sollen die Bezüge von Bürgermeistern kleiner Städte und Gemeinden mit 50 bis 100 Tausend Einwohnern gelten. Sie erhalten als kommunale Wahlbeamte auf Zeit eine Vergütung der Besoldungsgruppe B6. Als vergleichbar wurden auch die einfachen Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (Bundesgerichtshof, Bundesarbeitsgericht, etc.) angesehen, die bei der Ausübung ihres Amtes ähnlich wie Abgeordnete unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sind. Sie erhalten eine Vergütung nach der Besoldungsgruppe R6.

Um die Abgeordnetenentschädigung auf diese Vergütung anzuheben wurde entschieden, die Entschädigung in zwei Schritten anzuheben: Zum 1. Januar 2008 wurde die Abgeordnetenentschädigung um 330 Euro auf 7.339 Euro und zum 1. Januar 2009 um 329 Euro auf 7.668 Euro angehoben. Das entspricht dem Stand von R6 im Jahr 2007.

Zugleich wurde die Steigerungsrate für die Altersversorgung von 3 auf 2,5 Prozent pro Mandatsjahr abgesenkt. Während früher ein Abgeordneter nach 8 Mandatsjahren bereits 35 Prozent der Abgeordnetenentschädigung als Altersversorgung erhielt, waren es nach 1995 nur 24 Prozent, seit 2008 sind es nur noch 20 Prozent.

Nun haben die Tarifpartner im April 2008 einen Tarifabschluss erreicht, mit dem die Gehälter im öffentlichen Dienst in 2008 um 50 Euro zuzüglich 3,1 Prozent und in 2009 um weitere 2,8 Prozent steigen. Diese Erhöhung ist gerechtfertigt, denn nach Jahren der Lohnzurückhaltung können damit endlich auch die Arbeitnehmer an der guten wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben. Es ist daher auch richtig, dass der Tarifabschluss auf die Beamten und Pensionär des Bundes übertragen und damit deren Bezüge entsprechend erhöht werden.

Damit kommt es nun aber zum ersten Mal zu einer Anpassung, wie sie in 2007 bei der Neuregelung der Abgeordnetenentschädigung vorgesehen wurde. Denn mit der Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten steigt auch die Besoldung eines Bürgermeisters einer kleinen Stadt mit B6 bzw. die Besoldung eines einfachen Bundesrichters mit R6. Die jetzt vorgesehene Anpassung der Abgeordnetenentschädigung vollzieht dieses Ergebnis nach.

Damit steigt die Abgeordnetenentschädigung zum 1. Januar 2009 um weitere 278 Euro (3,63 Prozent) auf 7.946 Euro und zum 1. Januar 2010 um 213 Euro (2,68 Prozent) auf 8.159 Euro. Das entspricht dem Tarifabschluss von Verdi für den öffentlichen Dienst. Im Ergebnis wird die Abgeordnetenentschädigung zum 1. Januar 2010 genau dem dann erhöhten Niveau von B6 bzw. R6 entsprechen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Allerdings: Die Anpassung erfolgt zeitlich versetzt um ein Jahr später als bei den Beamten. Auch wird die von Verdi für 2009 erreichte Einmalzahlung von 225 Euro nicht berücksichtigt.

Übrigens: Entgegen einer weit verbreiteten Vorstellung müssen die Abgeordneten ihre Diäten voll versteuern und die Abgeordneten erhalten auch keine jährlichen Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder ein 13. Monatsgehalt. Dabei wird es auch bleiben.

Gleichwohl ist festzustellen: Dies ist eine ordentliche - wenn auch sicher nicht maßlose - Anpassung der Abgeordnetenentschädigung. Die Anpassung orientiert sich jedoch an einem klaren, nachvollziehbarem Maßstab: Die Entschädigung steigt nur dann, wenn sich die Vergütung vergleichbarer Bürgermeister und Bundesrichter ändert. Dies gilt übrigens für die Zukunft auch dann, wenn Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst ausbleiben. Dann kann es selbstverständlich auch keine Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung geben.

Mit freundlichen Grüßen
Detlef Dzembritzki
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