David McAllister (CDU)
Abgeordneter Landtag Niedersachsen

Grunddaten
Jahrgang
1971
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdL, Ministerpräsident
Wohnort
-
Wahlkreis
Hadeln / Wesermünde , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
52,6%
Landeslistenplatz
2
weitere Profile
(...) Dem Verbraucher müssen in jedem Fall alle notwendigen Informationen zur Verfügung stehen, um selbst entscheiden zu können, ob und welches Produkt er kaufen möchte. Darüber hinaus steht außer Frage, dass gentechnisch veränderte Pflanzen bzw. Lebensmittel genauso sicher sein müssen wie herkömmliche Pflanzen oder Lebensmittel. (...)
Parlamentarische Arbeit
Fragen an David McAllister
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Tourismus
04.11.2011
Von:

Sehr geehrter Herr McAllister,

wie sehen Sie die Zukunft des Staatsbades Bad Nenndorf

Mit freundlichen Grüssen

Antwort von David McAllister
bisher keineEmpfehlungen
16.11.2011
David McAllister
Sehr geehrter Herr ,

die Staatsbad Bad Nenndorf GmbH gehört zu den Beteiligungen des Landes Niedersachsen. Die Mitwirkungsrechte im Aufsichtsrat nimmt das Finanzministerium wahr. Da ich den dortigen Überlegungen nicht vorgreifen möchte, empfehle ich Ihnen, Herrn Finanzminister Hartmut Möllring direkt anzusprechen. Sie erreichen ihn per E-Mail unter der Adresse hartmut.moellring@mf.niedersachsen.de.

Mit freundlichen Grüßen

David McAllister
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Inneres und Justiz
07.11.2011
Von:
May

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

am 20.9.2011 stellte Ihnen Herr Witte in diesem Forum die Frage, in wie weit Sie die Richtlinien für die Ihnen nachgeordneten Ministerien vorgeben und ob die Äußerungen des Herrn Ministers Busemann sich auch mit Ihrer Einstellung zu den in Niedersachsen unschuldig Verureilten deckt. Ferner wurde Ihnen die Frage gestellt, ob Sie Herrn Busemann weiterhin als Minister für tragbar halten. Leider steht Ihre Antwort bis heute aus. Bitte seien Sie so freundlich und beantworten Sie die Fragestellung. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

May
Antwort von David McAllister
bisher keineEmpfehlungen
17.11.2011
David McAllister
Sehr geehrte Frau May,

die Frage von Herrn Witte habe ich inzwischen auf abgeordnetenwatch.de beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen

David McAllister
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Finanzen
27.01.2012
Von:
Dr.

Sehr geehrter Herr McAllister,

am 22.12.1994 gewährte die NORD/LB der Fa. Syncodata GmbH EDV-Systeme & Co. Handels KG einen Kredit über 205 Mio. DM zur Neubebauung des Grundstückes Tauentzienstr. 7 b/c in Berlin, der aus dem Verkaufserlös zurück gezahlt werden sollte.

Im Gegenzug kaufte die Syncodata eine wertlose Forderung aus einem Kreditbetrug des Baulöwen Dr. Jürgen Schneider zum Nennwert von 131 Mio. DM, übertrug die Forderung an die NORD/LB zurück, ersteigerte das Haus für 55,1 Mio. DM und kündigte sofort meine bis 2006 laufenden Mietverträge für mein Hauptgeschäft "Rutz am Tauentzien" über § 57 a ZVG, woraufhin eine mit 15 Mio. DM geplante Mieterentschädigung entfiel.

(Siehe hierzu auch DER SPIEGEL 28/1996: Im Rahmen der Gesetze und
FOCUS 9/1998: Einsatz im Adlon).

Am 04.08.2006 wurde der Neubau für 137,7 Mio. DM (70,4 Mio. Euro) verkauft und am 20.03.2007 wurde die Grundschuld über 205 Mio. DM gelöscht, ohne dass die NORD/LB in den Bilanzen der Jahre 1994 - 2006 einen Schaden auswies und ohne dass der Landesrechnungshof die schwere Schädigung des Landesvermögens beanstandete.

In diversen Prozessen und Zeugenvernehmungen wurde unter Bezugnahme auf das Handelsregister behauptet, dass die Investa Projektentwicklungs- und Verwaltungs GmbH einzige Kommanditistin der Syncodata sei und mit 22,5 Mio. DM haften würde, während der Vorstand Schildt in einer Zeugenvernehmung sagte, dass das Kommanditkapital 7,5 Mio. DM betragen würde und auch von der Bank finanziert worden sei.

Meine Frage:

Gehe ich recht in der Annahme, dass es sich bei der Kommanditeinlage um eine Scheineinlage zwecks Verrechnung verdeckter Zahlungen an die Investa GmbH handelt, davon eine mit 7,5 Mio. DM kalkulierte Konkursquote und ein mit 15 Mio. DM vereinbartes Schmiergeld für eine Beihilfe zur bilanziellen Vertuschung des Schadens aus dem Kreditbetrug, das ich mit dem Verlust meiner Existenz bezahlen musste?

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Boyens
Firma Betten-Rutz, Berlin
Antwort von David McAllister
1Empfehlung
07.02.2012
David McAllister
Sehr geehrter Herr Dr.

Sie thematisieren in Ihrer Frage Sachverhalte um eine Kreditvergabeentscheidung der Nord/LB und nachfolgende Gerichtsverfahren. Daher bitte ich um Verständnis dafür, dass ich weder interne Entscheidungen der Nord/LB noch gerichtliche Verfahren und Entscheidungen bewerte. Die von Ihnen gewünschte rechtliche Beurteilung kann nur ein Gericht abschließend vornehmen.


Mit freundlichen Grüßen
David McAllister
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Finanzen
30.01.2012
Von:
Dr.

Sehr geehrter Herr McAllister,

gem. der derzeitigen Gesetzeslage können Gewerbemietverträge über das Sonderkündigungsrecht der Insolvenzordnung (InsO) oder des Zwangsversteigerungsgesetzes (ZVG) gekündigt werden, wenn Kreditnehmer in die Insolvenz gehen.

Ich halte diese gesetzliche Regelung für ungerecht, denn sie begünstigt die Banken, die damit ihre Schäden aus Fehlfinanzierungen oder Kreditbetrügereien auf die vertragstreuen Gewerbemieter abwälzen und sich somit durch die Erzielung eines höheren Verkaufserlöses zulasten der gekündigten Mieter bereichern.

Ich möchte diese gesetzliche Ungerechtigkeit am Beispiel des Hauses Tauentzienstraße 7 b/c in Berlin demonstrieren, das im Rahmen eines Kreditbetruges in das Eigentum des schon seit vielen Jahren konkursreifen Baulöwen Dr. Jürgen Schneider gelangte. (Siehe auch Gerhard Schröder in DER SPIEGEL 28/1996: Im Rahmen der Gesetze).

Um den Schaden aus dem Kreditbetrug zu vertuschen, schaltete die NORD/LB zwei Strohmänner ein, die die wertlose Forderung gegen den in Konkurs gegangenen Dr. Schneider im Rahmen eines von der NORD/LB finanzierten Neubaus zum Nennwert kauften, das Haus anschließend ersteigerten und meine noch über zehn Jahre laufenden Mietverträge für mein Hauptgeschäft "Rutz am Tauentzien" über § 57 a ZVG kündigten, verbunden mit der Absprache, dass sie die durch die Ausübung des Sonderkündigungsrechtes entfallende Mieterentschädigung von 15 Mio. DM als Schmiergeld erhalten für ihre Bereitschaft, so lange entsprechend gefälschte und testierte Bilanzen einzureichen, bis der auf die Strohmänner umgebuchte Schneider-Kredit spurlos aus den Büchern verschwunden ist.

Zwölf Jahre später endete das bilanzielle Vertuschungsmanöver mit einem Schaden von über 100 Mio. DM zulasten der NORD/LB - und damit der Steuerzahler.

Meine Frage:

Sind Sie bereit, meine Gesetzesinitiative zu unterstützen?

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Boyens
Inh. der Firma Betten-Rutz, Berlin
Antwort von David McAllister
bisher keineEmpfehlungen
07.02.2012
David McAllister
Sehr geehrter Herr Dr.

bitte senden Sie Ihre Vorschläge zur Änderung der Insolvenzordnung und des Zwangsversteigerungsgesetzes doch an das zuständige Niedersächsische Justizministerium. Auf diesem Wege kann die Landesregierung prüfen, welche Änderungen möglich und sinnvoll sind.


Mit freundlichen Grüßen

David McAllister
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Finanzen
09.02.2012
Von:
Dr.

Sehr geehrter Herr McAllister,

am 22.12.1994 gewährte die NORD/LB der Fa. Syncodata GmbH & Co. KG einen Kredit über 205 Mio. DM zur Neubebauung des Grundstückes Tauentzienstraße 7 b/c in Berlin, dessen Rückzahlung gemäß Zeugenaussage des Vorstandes Schildt "konkret" in Höhe von 68 Mio. DM "gefährdet" war und der sich so zusammen setzte:

131 Mio. DM sofort zahlbar
44 Mio. DM Abriss- und Baukosten
15 Mio. DM Honorar für die Muttergesellschaft Investa GmbH
15 Mio. DM Festbetrag Zinsen.

Als Verkaufserlös ließ sich die Investa GmbH 225 Mio. DM garantieren, davon 5 Mio. DM zur Finanzierung weiterer Kosten und 15 Mio. DM "Gewinngarantie".

Im Gegenzug kaufte die Syncodata eine Forderung aus einem Kreditbetrug zum Nennwert von 131 Mio. DM und vereinbarte für den Fall, dass der Neubau nicht einen Erlös von 225 Mio. DM erzielt, die NORD/LB die "Gewinngarantie" dergestalt zahlt, indem die Bank auf die Rückzahlung der mit 15 Mio. DM vereinbarten Zinsen verzichtet, so dass - nach Zahlung von weiteren 15 Mio. DM für die Projektentwicklung - nach der Fertigstellung des Neubaus noch eine offene Forderung von rund 175 Mio. DM verbleibt.

Anschließend übertrug die Syncodata die für 131 Mio. DM gekaufte Forderung an die NORD/LB zurück, ersteigerte das Haus für 55,1 Mio. DM, kündigte alle Mietverträge über § 57 a ZVG und erstellte einen Neubau.

1999 wurde der Neubau fertig gestellt und erzielte nur einen Marktwert von maximal 100 Mio. DM, so dass das Vermögen der NORD/LB um über 100 Mio. DM geschädigt wurde.

2006 wurde das Haus für 137,7 Mio. DM verkauft.

1.
Stellt die Gewährung des Kredites eine Untreue in einem besonders schweren Fall darstellt?

2.
Handelt es sich bei der "Gewinngarantie" um ein Schmiergeld für eine Beihilfe zur bilanziellen Vertuschung des Schadens aus dem Kreditbetrug?

3.
Mussten die Mieter mit dem Verlust ihrer gekündigten Mieträume das Schmiergeld bezahlen?

4.
Wer haftet für den Schaden?

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Boyens
Antwort von David McAllister
bisher keineEmpfehlungen
17.02.2012
David McAllister
Sehr geehrter Herr Dr.

zu diesem von Ihnen nochmals geschilderten Sachverhalt habe ich Ihnen bereits auf Ihre Frage vom 27.01. geantwortet. Die von Ihnen gewünschte rechtliche Bewertung bleibt den dafür zuständigen Gerichten vorbehalten, nicht der Politik.

Mit freundlichen Grüßen

David McAllister
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an David McAllister
  • Wurde Ihre Frage bereits gestellt?
    Durchsuchen Sie alle Fragen und Antworten in diesem Profil nach einem Stichwort:
  • Ihre Frage wurde bisher nicht gestellt?
    Geben Sie bitte hier Ihre Kontaktdaten und Ihre Frage ein:
  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  
    An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen

    Die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse ist verpflichtend.
    Dies ist notwendig, um Sie über eine Antwort des Abgeordneten zu informieren oder bei Rückfragen kontaktieren zu können. Ihre E-Mail-Adresse wird weder an den Abgeordneten noch an Dritte weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist verpflichtend.
    Sie wird nicht veröffentlicht, aber an den Abgeordneten weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist optional.
    Sie wird nicht veröffentlicht und nur zur internen Verwendung bzw. für evtl. Rückfragen benötigt.

  • noch 2000 Zeichen

  • Folgende Felder wurden nicht ausgefüllt oder weisen Fehler auf:
    Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Wohnort

  • Ich erkläre mich mit der Veröffentlichung meiner Frage auf abgeordnetenwatch.de und mit der dauerhaften Archivierung im digitalen Wählergedächtnis einverstanden.
    Die Freischaltung von Fragen kann je nach Nutzeraufkommen u.U. einige Stunden dauern, da alle eingehenden Fragen von einem Moderatorenteam überprüft werden.
    Ich habe den Moderations-Codex gelesen und sichergestellt, dass meine Frage nicht gegen diesen verstößt. Moderations-Codex aufrufen
    Falls meine Frage nicht freigeschaltet werden kann, werde ich darüber von einem Moderator informiert.
    Aus Gründen der Rechtssicherheit wird Ihre IP-Adresse gespeichert, aber nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.