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Hallo Frau Wagner,
auf der Seite von Herrn Wichtel (MdB) entdeckte ich eine interessante Frage, die ich gerne auch Ihnen stellen möchte. (Ich erlaube mir, mit Verweis auf die Originalfrage bei
www.abgeordnetenwatch.de einfach copy&paste zu machen).
"Der Geschäftsordnungsausschuss des Bundestages hat eine Änderung des Rederechts beantragt.
Zitat (DTS-Meldung vom 06.04.2012, 07:28 Uhr):
"Danach sollen die Rechte von Abgeordneten beschnitten werden, die nicht mit der Mehrheit ihrer Fraktion übereinstimmen.
Bisher durfte der Bundestagspräsident den sogenannten "Abweichlern" Redezeit zuteilen, damit sie ihre Haltung begründen konnten. Nach der von der Mehrheit der Fraktionen gestützten und geplanten Neuregelung soll der Bundestagspräsident "weiteren Rednern" das Wort nur nach Abstimmung mit den Fraktionen erteilen dürfen. Außerdem soll die Redezeit der Minderheitsvertreter auf drei Minuten beschränkt werden."
Frage 1:
Wie ist ihre Meinung dazu ?
Frage 2:
Warum ist Herr Peter Gauweiler von der CSU der einzige Abgeordnete, der gegen diese geplante Änderung vor dem Bundesverfassungsgericht klagen will?"
Schöne Grüße aus Seeheim
