Daniela Wagner (GRÜNE)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
04.04.1957
Berufliche Qualifikation
Geschäftsführerin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Darmstadt
Wahlkreis
Darmstadt
Ergebnis
12,1%
Landeslistenplatz
5, Hessen
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(...) Die Zeitarbeit wurde in den vergangenen Jahren zunehmend für Lohnabsenkung und den Abbau von Stammpersonal missbraucht. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Senioren
04.11.2009
Von:
Kai

Liebe Frau Wagner,

was halten Sie von der kostenfreien Versorgung mit Hausnotrufgeräten für alleinlebende Menschen ab einembestimmten Alters und / oder einem bestimmten Grad der Behinderung bzw. Risikofaktoren (Mobilitätsdefizite mit Sturzneigung). Dies, wie zum Beispiel in Großbritanien, um das allgemeine Lebensrisiko älterer Menschen im häuslichen Bereich zu senken und den Verbleib im bestehenden, eigenen Lebensumfeld zu fördern.

Mit Gruß und Dank, K. - SOPHIA Hessen GmbH - Darmstadt
Antwort von Daniela Wagner
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27.11.2009
Daniela Wagner
Sehr geehrter Herr ,

ein zentraler Moment grüner Pflegepolitik ist eine nutzerorientierte Pflege, die sich an den Bedürfnissen der Menschen orientiert. Dazu gehört zum Beispiel der Wunsch auch bei Pflegebedürftigkeit möglichst lange im vertrauten Wohnumfeld leben zu können. Ein Instrument für ein langes Leben "in den eigenen vier Wänden" ist der so genannte Hausnotruf. Leider übernehmen die Pflegekassen, selbst bei anerkannter höchster Pflegestufe 3, nur einen Bruchteil der anfallenden Kosten. Das heißt also, dass selbst bei höchster Pflegestufe dieser Zuschuss nicht ausreichend ist, um den Anbietern von Hausnotrufsystemen es zu ermöglichen einen Hausnotruf unentgeltlich anzubieten. Obwohl dies ab einer bestimmten Pflegestufe oder Alter sehr wünschenswert ist. Es bleibt daher notwendig auf den neuen Gesundheitsminister Rößler und die Krankenkassen dahingehend einzuwirken, dass eine komplette Kostenübernahme der Hausnotrufsysteme durch die Krankenkassen realisiert wird.

Mit freundlichen Grüßen,

Daniela Wagnereröffentlicht.
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Frage zum Thema Wirtschaft
08.11.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Wagner,
das Thema IHK ist immer wider spannend.

Es gibt bei den Wahlen nur 10-15% Beteiligung - der Großteil will nicht und zahlt weil er gezwungen wird. "Kann man nichts dran machen"

Entstanden ist das IHKG in 1956 unter Mißachtung des Artikel 25 GG in Verbindung mit dem Artikel 20(3) GG und dem Artikel 20(2) der UN Charta vom 10. Dezember 1948 Resolution 217 (III) (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte)

Artikel 25 des GG lautet:
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

Artikel 20 des GG lautet:
Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

Artikel 20 (2) der UN Charta lautet:
Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

Nun wehren sich die "Kämmerlinge" ganz vehement gegen die Auflösung der Zwangsmitgliedschaft. Di Zwangsmitgliedshcfat bringt richtig Kohle.

Um die Situation der Zwangsmitgledschaft mal in allgemeiner Form auszudrücken

"Wer würde wohl gerne bei einem Bäcker jährlich für Brötchen bezahlen müssen, welche man nie bestellt und auch nie geliefert bekam, wo man dazu noch genau wüsste, dass dieser Bäcker für einen überhaupt nichts Gescheites backen könnte?
Wer würde diesen Bäcker wohl noch akzeptieren, wenn er einem für nicht bestellte und auch nicht gelieferte Brötchen eine nach der Höhe unseres jeweiligen Einkommens hochgeschraubte Jahresrechnung präsentiert?
Gutheißen könnte es sicherlich niemand, wenn sich solch ein Bäcker für sein seltsames Treiben sogar noch unserer geheimsten Unterlagen beim Finanzamt bedienen dürfte?"

Argumente gegen die Zwangsmitglieschaft sind u.a. auf kammerwatch.de aufgeführt

Fragen:
1. Können Sie der Mißachtung der Menschenrechtskonvention wie o.a. zustimmen?
2. Wie ist Ihre Einstellung zu Zwangsmitgliedschaften
3. Was werden Sie unternehmen?
Antwort von Daniela Wagner
2Empfehlungen
27.11.2009
Daniela Wagner
Sehr geehrter Herr ,

mittelständische sowie kleine Unternehmen und das Handwerk sind ein Fokus grüner Wirtschaftspolitik. Denn im Kampf gegen den Klimawandel eröffnen sich dem Handwerk riesige, ökonomisch wie ökologisch sinnvolle Betätigungsfelder. Daher erreichen viele dieser Unternehmen ihre Wertschöpfung immer häufiger nachhaltig. Das wollen wir weiter fördern. Entbürokratisierung und Lotsendienste sind das beste Programm, um kleinen und mittelständischen Betrieben zu helfen. Dafür setzen wir uns ein.

Bei den Kammern besteht hoher Reformbedarf. Sie haben recht, wenn sie die niedrige Wahlbeteiligung auf IHK-Vollversammlungen kritisieren. Diese ist nicht zuletzt auf die Intransparenz und Ineffizienz der IHK zurückzuführen. Auch die Zwangsmitgliedschaft fördert nicht gerade die innerverbandliche Demokratie. Die Strukturen der IHK dienen besonders der Verteidigung fester Honorarordnungen, Meisterzwang und andere krude Vorgaben zu Berufsausübung und Besitzrechten nutzen denen, die im System Besitzstände aufgebaut haben und erschweren anderen den Marktzugang.

Die Überprüfung der Zwangsmitgliedschaft in den Kammern und die stärkere Öffnung ihrer Gremien ist absolut notwendig und mehr als überfällig. Die Überprüfung der Zwangsmitgliedschaft sollte meines Erachtens nach die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft zum Ziel haben. Denn nicht umsonst schließt sich eine wachsende Anzahl an Unternehmen gegen den Kammerzwang und ihren Zwangsbeiträgen zusammen.

Mit freundlichen Grüßen,

Daniela Wagner
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Frage zum Thema Wirtschaft
30.11.2009
Von:

Hallo Frau Wagner,

ich habe Ihre Antwort auf die Frage von Herrn Arends gelesen. Mich würde interessieren, was Sie oder Ihre Partei konkret gegen den Kammerzwang unternommen haben.

Ich würde mich freuen, wenn Sie Ihre o.a. Antwort entsprechend ergänzen. Vielen Dank.

Gruß aus dem Norden
Antwort von Daniela Wagner
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21.01.2010
Daniela Wagner
Sehr geehrter Herr ,

die Partei Bündnis90/ Die Grünen setzt sich seit Jahren intensiv mit dem Thema Kammerzwang auseinander, es wurden in der Vergangenheit einige parlamentarische Initiativen zum Thema Kammerzwang initiiert und hat mittlerweile eine recht differenzierte Position. Klar ist, dass ein erheblicher Diskussions- und Reformbedarf hin zu mehr Effizienz und Transparenz der Arbeitsstruktur der Kammern besteht. Es ist nicht verwunderlich, dass sich einige Mitglieder dort nicht richtig aufgehoben fühlen. Was sich u.a. in der schwachen Wahlbeteiligung bei den IHK-Vollversammlungen widerspiegelt. Die Frage inwiefern die Mitgliedsunternehmen auf die Entscheidungen und Arbeitsweisen ihrer Kammern effektiv einwirken können ist mehr als berechtigt.

Was passiert aber, wenn der Kammerzwang abgeschafft wird? Anders gefragt: gibt es eventuell sachliche Gründe, ihn zu behalten?

Vor allem im Bereich der Berufsausbildung und beruflichen Weiterbildung haben die Kammern öffentlich-rechtliche Aufgaben übernommen. Das Berufsbildungsgesetz bildet die rechtliche Grundlage für die duale Berufsausbildung. Wer soll bzw. kann diese Aufgaben übernehmen und zu welchem Preis bzw. welcher Qualität? Übernimmt der Staat die hoheitlichen Aufgaben und lässt sie vom öffentlichen Dienst bearbeiten? Finanziert aus Steuergeldern? Wenn das so ist, stellen sich mir zwei Fragen: Zum Einen: Ist der Praxisbezug nicht besser gewährleistet, wenn wir dies bei der Wirtschaft lassen? Und zum Zweiten : kann der Staat das wirklich besser?

Diese Fragen beschäftigt uns Grüne seit einiger Zeit und deshalb planen wir im Laufe des nächsten Jahres ein Fachgespräch dazu.

Mit freundlichen Grüßen,

Daniela Wagner
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Frage zum Thema Umwelt
05.12.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Wagner,
mit Besorgnis musste ich vor einigen Tagen durch die ARD Fernsehsendung Kontraste zur Kenntnis nehmen, dass innerhalb der Schwarz-Gelben Regierung, und insbesondere innerhalb des Bundesumweltministeriums von Herr Röttgen mit der Gesundheit von Teilen der Bundesbevölkerung, inbesondere Hessen gespielt wird.

Grund dieser Aussage ist folgende Tatsache, die auch dem nachfolgenden Bericht aus Kontraste entnommen werden kann:
Do 03.12.09 22:00
Röttgen verhindert Aufklärung - Weiter Wirbel um AKW Biblis

"Trotz KONTRASTE-Berichten über Sicherheitsmängel am AKW Biblis ist der Reaktor wieder ans Netz gegangen. Der neue Bundesumweltminister Röttgen will offenbar keine Aufklärung zu den Hinweisen auf gravierende Materialfehler im Notkühlsystem. Doch Experten warnen."

In über 200 Fällen befinden sich im AKW Biblis Block B Kühlrohre, die keine den Vorschriften entsprechend notwendige Prüfstempelungen vorweisen. Diese Stempelungen sind aber notwednig, da damit festgestellt werden kann aus welchem genauen Material und wie die jeweilige Druck- und Hitzefestigkeit dieser Rohre ist. Ich bin gerne bereit, falls notwendig, Ihnen diese Informationen genauer zu erläutern, falls notwendig. fakt ist aber dass genau eines dieser ungestempelten Rohre damals zu einem Riss im Kühlsystem des AKW Biblis geführt hatte und eine Notabschaltung des AKW zur Folge hatte.
Diese Umstände sind dem Bundesumweltministerium bekannt und trotzdem hat man das AKW Biblis wieder in Betrieb genommen und somit eine tickende Zeitbombe erneut in Gang gesetzt.

Den genauen Beitrag hierzu können Sie nachfolgendem Link entnehmen:

www.rbb-online.de

Dieses erinnert mich an die Verfahrensweisen im Endlager Asse und hier wird grob fahrlässig mit der Gesundheit der Bundesbevölkerung umgegangen.

Was gedenken Sie hiergegen zu unternehmen? Möglichkeit mittels eines grossen Anfrage dieses Thema öffentlich zu machen?
Antwort von Daniela Wagner
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26.01.2010
Daniela Wagner
Sehr geehrter Herr ,

das der Block B des ältesten deutschen Atomkraftwerke im südhessischen Biblis am 01.12. wieder angefahren wurde und unter Volllast Strom in das Netz einspeist ist ein Skandal. Angesichts der Mängelliste dieses Reaktors, die von falsch eingebauten Dübeln, über nicht-funktionierenden Hochdruckhydraulikpumpen, bis hin zu mangelhaften Rohrleitungen reicht, ist ein Weiterbetrieb absolut verantwortungslos. RWE als auch die Regierungskoalition aus CDU/ CSU und FDP zeigen somit klar, was sie von einer ökologischen und umweltfreundlichen Energiepolitik und der großen Mehrheit in dieser Gesellschaft, die eine Laufzeitverlängerung für AKWs ablehnt, halten - nämlich nichts!

Schon im Vorfeld des Wiederanfahrens des Blocks B haben die hessischen Grünen mehrfach dazu aufgerufen, dieses zu unterlassen. Leider ohne Erfolg. Die Grünen werden weiter für den Erhalt des Atomausstiegs kämpfen! Dies wollen wir aber nicht nur in den Parlamenten bewerkstelligen, sondern natürlich auch in den Städten und Gemeinden, auf den Straßen und Wiesen rund um die Atomkraftwerke. Wo sich die nächste Gelegenheit bietet sich gegen die Atomkraft zu engagieren erfahren sie unter www.contratom.de

Mit freundlichen Grüßen,

Daniela Wagner
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Frage zum Thema Arbeit
11.01.2010
Von:

Was tun Sie, um die direkte Einstellung von Arbeitnehmer in Unternehmen zu fördern und die Vermittlung über Zeitarbeitsfirmen zu verringern? Ich bitte um konkrete Antwort zu laufenden und geplanten Aktionen oder Anträgen.

Die Zeitarbeitsfirma lebt von der Unterbezahlung der indirekt beschäftigten Arbeitnehmer gegenüber dem zu Tariflohn bezahlten Firmenstamm und schafft ARGE-Bedürftige (jetzt und später als Rentner). Welche Ansichten haben Sie zu diesem Problem?

Das Argument der möglichen Eingliederung bei späterer Übernahme ist dubios und irreal, d.h. äußerst unwahrscheinlich. Geben Sie es zu!

Wen kann man noch in dieser Angelegenheit ansprechen und aktivieren?
Antwort von Daniela Wagner
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08.10.2010
Daniela Wagner
Sehr geehrte Frau ,

lassen Sie mich kurz die grüne Position zur Zeitarbeit darlegen.
Die Zeitarbeit wurde in den vergangenen Jahren zunehmend für Lohnabsenkung und den Abbau von Stammpersonal missbraucht. Das halten wir für eine völlig falsche Entwicklung, die wir zügig unterbinden wollen.
Mit dem ersten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurde im Jahr 2002 von der damaligen rot-grünen Bundesregierung das Prinzip der Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern und Stammbelegschaft eingeführt. Die Intention des Gesetzgebers bei der Reform war damals, dass ein Abweichen vom Gleichbehandlungsgrundsatz nur in Ausnahmefällen und auf Grundlage eines Tarifvertrages möglich sein sollte. Leider wurde aus der Ausnahme die Regel. Der Tarifvorbehalt und die dazugehörige Bezugnahmeklausel wurden vor allem dazu missbraucht, schlechtere Arbeitsbedingungen durchzusetzen und Lohndumping mit Gefälligkeitstarifverträgen zu betreiben.
Die Folge ist, dass das Prinzip "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" und die vernünftigen und sozial ausgewogenen Tarifabschlüsse des DGB mit dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) und dem Bundesverband Zeitarbeit (BZA) unterlaufen und unter massiven Druck gesetzt wurden.
Der Missbrauch der Zeitarbeit ist nicht mehr länger hinnehmbar. Wir wollen Zeitarbeit nicht unmöglich machen. Sie bietet Flexibilitätsvorteile, die insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen unverzichtbar sind. Mit unseren Forderungen wollen wir die jetzt schon verantwortlich agierenden Unternehmen der Branche stärken und denen Einhalt gebieten, die den Ruf der Zeitarbeitsbrache beschädigt haben.
Wir fordern deshalb, dass die Zeitarbeit in Zukunft nur noch als Abfederungsinstrument für Auftragsspitzen und zur kurzzeitigen Vertretung eingesetzt wird. Leiharbeitnehmerinnen und –arbeitnehmern müssen die gleichen Arbeitsbedingungen zugesichert werden wie Stammbelegschaften. Das erhöhte Risiko und die besonderen Flexibilitätsanforderungen von Zeitarbeitskräften müssen durch eine Risikoprämie, die zusätzlich zum Entgelt gezahlt wird, ausgeglichen werden.
Wir sind der Auffassung, dass ein Mindestlohn und Weiterbildungsangebote in verleihfreien Zeiten notwendig sind. So wird das Einkommen der Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer über einzelne Einsätze hinweg stabilisiert und Möglichkeiten zu beruflicher Qualifizierung und Aufstieg geschaffen. Das Synchronisationsverbot verhindert dabei, dass Beschäftigte nur für die Dauer eines akquirierten Einsatzes in einem Verleihbetrieb eingestellt werden.
Die Substitution von Stammarbeitskräften durch Leiharbeitnehmerinnen und –arbeitnehmer muss gesetzlich verhindert und die konzerninterne gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung verboten werden. Zusätzlich muss eine Quote den Einsatz von Zeitarbeitskräften in den Entleihunternehmen begrenzen. Von der Quote ausgenommen sollen kleine und mittlere Unternehmen sein. Große Entleihbetriebe mit mehr als 200 Beschäftigten sollen nicht mehr als zehn Prozent Zeitarbeitskräfte einsetzen dürfen, es sei denn der Betriebsrat stimmt einer höheren Quote zu. So werden Substitutionsprozesse verhindert, ohne die Flexibilitätsreserven für die Unternehmen zu sehr zu beschneiden.
Damit der Betriebsrat besser über die Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes für Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer wachen kann, halten wir es für notwendig, dass er ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht für den Einsatz von Zeitarbeit im Unternehmen erhält. Zeitarbeitsbeschäftigte müssen auch ab dem ersten Tag ein aktives Wahlrecht bei den Betriebsratswahlen im Einsatzbetrieb erhalten und bei der Berechnung der Größe des Betriebsrats im Einsatzbetrieb berücksichtigt werden.
Ich hoffe, wir konnten Ihnen hiermit einen ersten Überblick über unsere Position verschaffen. Wir sind der Auffassung, dass diese Reformen dazu führen werden, dass reguläre Beschäftigungsverhältnisse in Zukunft gestärkt werden und im kommenden Aufschwung anstelle der Zeitarbeit die am stärksten wachsende Beschäftigungsform sein werden.
Genaueres können Sie auch dem Antrag der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN vom 27.01.2010 zum Thema Zeitarbeit entnehmen:
dipbt.bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Wagner
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