Sehr geehrter Herr

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vielen Dank für Ihre Mail, in der Sie nach dem weiteren Verfahren zu Stuttgart 21 fragen. Es ist richtig, dass der Gestattungsvertrag zwischen dem Land und der DB AG am 21. Januar 2012 für den Mittleren Schlossgarten unterschrieben worden sind. Die Fläche, auf der das Trogbauwerk für den Tiefbahnhof entstehen soll, wird vom Land aber erst nach der endügltigen Aufhebung des Eisenbahnbundesamtes (EBA) überlassen. Der BUND hat heute angedeutet, dass er die Aufhebung des Fällverbotes durch das EBA, so nicht akzeptieren will.
Die zweite Fläche betrifft das Areal zwischen Ferdinand Leitner-Steg, der Straße am Schlossgarten und der Schillerstraße, auf dem die Bäume mit Juchtenkäferbeständen stehen. Hier will die DB AG als Artenschutzmaßnahme einen rund 1,8 Meter hohen Zaun errichten. Nach Angaben des Finanz- und Wirtschaftsministeriums wird es auf dieser Fläche keine Fällungen oder Verpflanzungen geben. Das teilte das Ministerium mir mit Schreiben vom 20. Januar 2012 inzwischen mit.
Nun zum Grundwassermangement. Hier ruhen die Arbeiten wegen des VGH-Urteils. Es ist auch noch völlig unklar, ob eine 7. Planänderung notwendig wird. Unserer Meinung nach wäre es besser gewesen, den Gestattungsvertrag erst zu unterschreiben, wenn die DB AG verbindliche Pläne für das Grundwassermanagement vorgelegt hätte. Denn das Projekt S 21 steht und fällt mit dem Grundwassermangement.
Wenn Sie genauere Informationen zum Sachstand wollen, wenden Sie sich bitte an das zuständige Umweltministerium in Stuttgart, das in diesem Fall Oberste Genehmigungsbehörde ist.
Mit besten Grüßen
Daniel Renkonen