Daniel Bahr (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
04.11.1976
Berufliche Qualifikation
Bankkaufmann, Volkswirt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB; Bundesminister für Gesundheit
Wohnort
Münster
Wahlkreis
Münster
Ergebnis
9,9%
Landeslistenplatz
8, Nordrhein-Westfalen
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(...) Diese gesamtgesellschaftlichen Aufgaben nicht alleine von den Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenversicherung finanzieren zu lassen, sondern von der Gesamtheit der Steuerzahler, halte ich für richtig. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
07.03.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Bahr,

Prinzipiell ist an den beiden Gedanken - gleiche Prämie ->gleiche Leistung - und ein sozialer Ausgleich muss über die Steuern geregelt werden, nichts auszusetzen.

Ungerecht an der Kopfpauschale ist, meiner Meinung nach, folgendes:

Die privat Versicherten leisten keinen Beitrag zum Ausgleich der versicherungsfremden Leistungen. D.h. sie zahlen keinen Beitrag für Finanzschwache und andere, die zwar nie in das System einbezahlt haben, aber trotzdem Leistungen aus der gesetzlichen Krankenkasse beziehen.

Die zweite Ungerechtigkeit ist, meiner Meinung nach:

Der Sozialausgleich über Steuern ist nicht gerecht, weil hohe Einkommen aus Kapitaleinkünften, auf Grund der weit verbreiteten Steuerhinterziehung, bzw. auf Grund von Steuerabschreibungsmodellen, nicht in dem Maße zum Sozialausgleich beitragen, der erforderlich wäre. Die Last des Steuerausgleichs tragen dann wieder die gesetzlich Versicherten, die abhängig beschäftigt sind und brav ihre Steuern bezahlen.

Wie will die FDP die von mir genannten Ungerechtigkeiten bei der Umsetzung der Kopfpauschale vermeiden?

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Daniel Bahr
bisher keineEmpfehlungen
01.06.2010
Daniel Bahr
Sehr geehrter Herr ,

der solidarische Ausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt derzeit nur zwischen deren Mitgliedern über ihre Beiträge, die noch dazu durch die Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 3750 Euro gedeckelt sind. Nimmt man hingegen - wie von uns beabsichtigt - den Solidarausgleich über das Steuer- und Transfersystem vor, werden Unternehmen und Bürger - gesetzlich und private Krankenversicherte - an der Finanzierung des Sozialausgleichs beteiligt. Dann werden auch alle Einkunftsarten in den Sozialausgleich einbezogen, wohingegen das bisherige System zu einseitig vor allem auf Einkünfte aus abhängiger Arbeit ausgerichtet ist. Dadurch werden Versicherte, die hohe Einkünfte aus anderen Quellen erzielen, ungerechtfertigt bevorteilt.
So werden nach unserem Modell für den Sozialausgleich alle Einkünfte wie Lohn-, Kapital- und Zinseinkünfte sowie Mieterträge berücksichtigt. Dabei ist auch die Progression bei der Einkommenssteuer zu berücksichtigen. Im Gegensatz zum heutigen prozentualen Beitragssatz bis zur Beitragsbemessungsgrenze werden bei der Einkommenssteuer höhere Einkünfte auch mit einem höheren Steuersatz zum Ausgleich herangezogen.

An dem heutigen Steuerzuschuss für die gesetzliche Krankenversicherung sind alle Steuerzahler (also auch privat Versicherte) beteiligt und die Summe von 14 Mrd. Euro soll versicherungsfremde Leistungen abdecken.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Bahr
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Frage zum Thema Gesundheit
07.03.2010
Von:

Guten Tag Herr Bahr,

Ich schaue gerade Anne Will zum Thema Kopfpauschale. Zunächst Folgendes zu Ihrem Kopf: Ich bin seit 2005 Friseurmeister und möchte Ihnen den Rat geben, einen Meister meiner Zunft Ihre Nackenhaare schneiden zu lassen.

Nun zum Thema: Wann genau werden Sie die Frage beantworten, woher Sie das Geld für Ihr Projekt nehmen wollen? Es ist ja ziemlich egal, ob Sie das System schrittweise einführen oder alles auf einen Schlag erledigen.

Nehmen Sie sich Zeit und Verstand, die Argumente zu prüfen.
Antwort von Daniel Bahr
1Empfehlung
05.05.2010
Daniel Bahr
Sehr geehrte Frau ,

bei mancher Frage stehen einem ja die Nackenhaare zu Berge!

Es macht sehr wohl einen Unterschied, ob man das System Schrittweise einführt oder direkt. Denn: es ist uns daran gelegen den Wechsel in einen neue Ordnung für alle sozialgerecht zu gestalten. Zu Ihrer Frage, wie das finanziert werden soll: In 2010 werden 15,7 Milliarden Euro Steuergelder in das Gesundheitssystem gepumpt. Da es das Ziel und die Aufgabe an die Regierungskommission ist, das Gesundheitssystem gerechter und effizienter zu machen, gehe ich davon aus, dass am Ende weniger Steuermittel in das Gesundheitssystem fließen müssen. Dies erreichen wir unter anderem aber auch dadurch, dass wir allen im Gesundheitssystem beteiligten Parteien ihren Beitrag abverlangen. Ich verweise hier zum Beispiel auf das Eckpunktepapier zur Arzneimittelversorgung, dass das Bundeskabinett in der vergangenen Woche beschlossen hat.

Insofern können Sie sich sicher sein, dass wir uns ganz bestimmt die Zeit nehmen, um eine Reform auf dem Weg zu bringen, die endlich nachhaltig, ausgewogen und sozialgerecht gestaltet ist. Mit konkreten Ergebnissen der Regierungskommission ist im Laufe des Jahres zu rechnen.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Bahr
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Frage zum Thema Gesundheit
07.03.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Bahr,

habe heute bei Anne Will mit Interesse gehört, dass die Kopfpauschale nur ein Thema der Gesundheitsreform sein soll. Ein weiteres Thema betrifft die Ausgabenseite, Stichwort: Kostenerstattung.
Ich glaube, dass die Einbeziehung des Patienten bei der Bezahlung der verursachten Kosten - vorwiegend im stationären Bereich - der Schlüssel zur Kostensenkung sein kann, wenn die Kassen entsprechend mitmachen würden. Zur Zeit habe ich eher den Eindruck, dass die GKV´s darin eine Alternative zur PKV sehen. Oder die GKV´s wollen nicht und informieren entsprechend halbherzig. Ob der Tarif Kostenerstattung eine kostendämpfende Wirkung hat, werden wir aber nur wissen, wenn viele mitmachen. Sie müssen also Anreize für diesen Tarif schaffen!
Interessant finde ich das Angebot der Knappschaft:
www.knappschaft.de
Dort wird vom Versicherten allerdings ein monatlicher, altersabhängiger Zusatzbeitrag verlangt, der m.E. das Thema ausbremst.
Wie sehen Sie die Möglichkeit, dass dieser Zusatzbeitrag vom Gesundheitsfond übernommen wird? Sodass die Belastung für den Versicherten neutral wäre. Ich denke, dies wäre ein schneller Weg das Thema Kostenerstattung zu beschleunigen und letztendlich insgesamt zu sparen.

Mit freundlichen Grüssen
R.
Antwort von Daniel Bahr
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30.03.2010
Daniel Bahr
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP ist das Ziel festgeschrieben, die Transparenz für Ärzte und Versichert zu stärken. Deshalb sollen die Möglichkeiten der Kostenerstattung ausgeweitet werden. Dadurch soll nicht zuletzt auch das Kostenbewusstsein der Patienten erhöht werden. Die Wahl der Kostenerstattung ist den Versicherten auch heute schon möglich, und dies auch ohne die Wahl eines spezifischen Wahltarifs. Im Rahmen der kommenden Gesundheitsreform werden wir prüfen, auf welche Weise zusätzliche Anreize für diese Wahloption geschaffen werden können. Insbesondere sollen bürokratische Hürden und Hemmnisse abgebaut werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich mich schon aus Wettbewerbsgründen nicht zu einzelnen Wahltarifangeboten der derzeit noch über 160 Krankenkassen in Deutschland äußern kann.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Daniel Bahr
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Frage zum Thema Gesundheit
15.03.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Bahr,

mit Interesse verfolge ich die Pläne um die Kopfpauschale.
Seit heute geistert ein Betrag von € 29 für jeden Versicherten als 1. Stufe zur Kopfpauschale. Wie ungerecht dies sein wird sehen Sie wie folgt:
Ein Rentner mit € 1.000 Rente bezahlt zur Zeit die Hälfte von z.B. 15 % KV-Beitrag = € 75 sowie 0,9 % Zusatzbeitrag = € 9. Er hat somit netto € 916.
Laut 1. Stufe von Herrn Rösler werden dem Rentner weiterhin € 75 KV-Beitrag, zwar kein Zusatzbeitrag mehr aber dann € 29 in der 1. Stufe Kopfpauschale abgezogen, so daß ihm nur noch € 896 netto verbleiben. Bei einer kleineren Rente wie sie viele Rentner beziehen, wird die Kürzung noch größer. Dasselbe gilt auch für Lohnempfänger mit niedrigen Löhnen.

Ich darf gar nicht daran denken, wenn die Kopfpauschale wie geplant in der Endstufe z.B. € 150 betragen wird, wie dann der Rentner mit dann € 850 auskommen soll. Denn wie wollen Sie diesem, der keine Steuern bezalt, den sogeannten Sozialausgleich zukommen lassen? Wie bürokratisch wird sich dieses Monster "Kopfpauschale" entwickeln, um den sogenannten Sozialausgleich zu abzuwickeln, vor allem auch im Hinblick auf die geplanen weiteren Stufen bis zur endgültigen Kopfpauschale?

Und wie wollen Sie die Gutverdiener zur Kasse bitten? Es wäre höchste Zeit, die Beitrags- bemessungsgrenze in der KV entweder abzuschaffen oder zu erhöhen. Wie gerecht ist denn der KV-Beitrag eines Hochverdieners, der trotz hohem Einkommen nur den Höchstbeitrag zu zahlen hat? 150 € für alle ist die Höhe und ungerecht. Der Privatversicherte zahlt für nichtverdienenden Ehegatten und Kinder extra - egal wie hoch sein Einkommen ist. Sie müßten endlich dafür sorgen, die die PKV für junge Versicherte nicht so niedrige Beiträge erlaubt, um dann im Alter das böse Erwachen zu erleben, wenn dann die PKV-Prämie bis zum Mehrfachen des in der GKV versicherten anwächst.

Die GKV ist keine Sachversicherung, die Risiken mit Einheitsprämien absichert.

Mit freundlichen Grüßen
R.
Antwort von Daniel Bahr
bisher keineEmpfehlungen
01.06.2010
Daniel Bahr
Sehr geehrter Herr ,

Alle Zahlen, die zum Thema Kopfpauschale gezielt durch die Medien gestreut werden, sind nicht ernst zu nehmen. Insofern will ich Ihre konkrete Frage mit dem Rechenbeispiel nicht beantworten.
Die Bundesregierung hat eine Kommission eingesetzt, die jetzt die Ergebnisse erarbeitet. Bereits in den kommenden Wochen wird es hierzu erste Eckpunkte geben. Sie können aber sicher sein, dass die Umstellung erstens nicht von heute-auf-morgen kommen wird, sondern schrittweise passieren wird. Zweitens sind wir bemüht ein System zu schaffen, dass in sich gerechter ist und über den Sozialausgleich wird auch niemand fürchten müssen, dass er sich notwendige medizinische Versorgung nicht mehr wird leisten können. Dies gilt auch für alle Rentnerinnen und Rentner.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Bahr
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Frage zum Thema Gesundheit
16.03.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Bahr,

gern möchte ich eine Frage bzgl. der Kopfpauschale an Sie richten. Diese sollte nach medialer Darstellung und persönlichen Aussagen von Politikern, die einheitlich dieses System wollen, einkommensunabhängig sein.

Wenn ein fiktiver Pauschalbetrag z. B. in Höhe von 150 € gewählt wird, mag dies einkommensunabhängig sein, aber wenn Geringverdiener diesen nicht komplett aufwenden können, muss der Staat finanziell unterstützen. Dafür muss aber doch das Einkommen, die finanziellen Verhältnisse der Betroffenen berücksichtigt werden, woher sonst die Kenntnis der "Bedürftigkeit" nehmen?

Somit ist es doch nicht einkommensunabhängig. Bitte erklären Sie mir doch einmal diese Rhetorik!

Vielen Dank
Antwort von Daniel Bahr
bisher keineEmpfehlungen
01.06.2010
Daniel Bahr
Sehr geehrter Herr ,

In der Tat geht die Überlegung dahin, das System hin zu Gesundheitsprämien weiterzuentwickeln. Diese wären dann einkommensunabhängig, da sie grundsätzlich von jedem zu entrichten sind.
Für all jene, die sich diese Prämien nicht leisten können, wird es einen sozialen Ausgleich geben. Oberstes Gebot bei der Umstellung des Systems ist es, dies sozialverträglich und das System insgesamt gerechter zu machen.

Bei den Bedürftigen könnte man dann von einer Einkommensabhängigkeit sprechen, da aufgrund des Einkommens festgelegt wird, wie hoch der Sozialausgleich aus dem Steuer-Transfer-System sein wird.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Bahr
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