Daniel Bahr (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
04.11.1976
Berufliche Qualifikation
Bankkaufmann, Volkswirt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB; Bundesminister für Gesundheit
Wohnort
Münster
Wahlkreis
Münster
Ergebnis
9,9%
Landeslistenplatz
8, Nordrhein-Westfalen
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(...) Lt. Pflegestatistik 2007 (aktuellere Zahlen liegen derzeit noch nicht vor) liegt die maximale Differenz bei den Pflegesätzen einschließlich der Kosten für Unterkunft und Verpflegung zwischen Einrichtungen in NRW und in Bayern unter 20 %. Pflegeheime in Niedersachsen sind im Allgemeinen günstiger als Pflegeheime im Süden der Bundesrepublik. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
13.02.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Bahr,

wie soll denn die Kopfpauschale bei folgender Situation sein?

Beispiel: Rentner erhält 3000,-- € Rente (einschl. Betriebsrente) Kopfpauschale = 180,-- €
Ehefrau erhält 160,-- € Rente Kopfpauschale = ?
wer bezahlt den Ausgleich ? oder wird ein solches Ehepaar zusammen betrachtet ?

Und noch ein Anliegen:

Die gesammte Belastung des KK-Beitrages aus den Betriebsrenten müssen abgeschaft
werden, denn die Arbeitgeber haben die Beträge steuermindert am Betriebsergebnis eingebracht und sollen sich auch daran wieder beteiligen.

MfG
J.
Antwort von Daniel Bahr
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02.03.2010
Daniel Bahr
Sehr geehrter Herr ,

ich bitte Sie um Verständnis , dass ich Ihnen zu solchen Details noch keine Antwort geben kann. Die christliche-liberale Koalition hat verabredet, das Gesundheitssystem in eine neue Ordnung zu überführen, dass selbstverständlich sozial ausgewogen sein wird. Richtig ist, dass die Versicherungsbeiträge von den Arbeitskosten abgekoppelt werden sollen. Alles weitere wird eine Regierungskommission erarbeiten, die letzte Woche von der Bunderegierung unter der Federführung des Bundesgesundheitsministeriums eingesetzt wurde. Diese wird nun ihre Arbeit aufnehmen und alles weiter erarbeiten. Erst nach Abschluss dieser Arbeit, kann man auf solche Rechenbeispiele überhaupt seriös antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Bahr
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Frage zum Thema Soziales
14.02.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Bahr,

wie ist Ihre persönliche Meinung zum bedingungslosen Grundeinkommen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Daniel Bahr
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29.04.2010
Daniel Bahr
Sehr geehrter Herr ,

dem bedingungslosen Grundeinkommens setzt die FDP das liberale Bürgergeld entgegen. Dabei werden alle Sozialleistung des Staates im Bürgergeld zusammengefasst und über das Finanzamt abgewickelt. Anders als beim bedingungslosen Grundeinkommen, bei dem auch gut Verdienende Leistungen des Staates erhielten, wird dabei die Einkommenssituation des Bürgers berücksichtigt: Wer wenige oder gar keine Einkünfte hat, erhält Bürgergeld, wer über dem Freibetrag liegt zahlt Einkommensteuer. Das liberale Bürgergeld lässt sich daher auch als negative Einkommensteuer bezeichnen. Dieses System bietet mehrere Vorteile: Der Bürger muss nicht länger als Bittsteller von Amt zu Amt ziehen, außerdem gibt er seine Einkommenssituation nicht mehr indirekt durch den Gang zum Sozialamt preis, denn die Erklärung erfolgt nun in jedem Fall beim Finanzamt - ob es sich um eine Steuererklärung oder einen Antrag auf Bürgergeld handelt.

Das liberale Bürgergeld erhöht dabei die Wiedereinstiegschancen in den Arbeitsmarkt und verbessert so die Lebenssituation vieler Arbeitsloser und Geringverdiener. Deutlich weniger als bislang werden dabei Einkünfte aus Teilzeitjobs, Minijobs, Ferienjobs, etc. angerechnet. Das heißt also, ein Hinzuverdienst zu den Sozialleistungen lohnt sich auch schon bei kleineren Beträgen und schafft so einen Anreiz. Denn wer arbeitet - und seien es auch je nach persönlicher Situation nur wenige Stunden - der hat nach unserem Modell immer mehr in der Tasche als wer nicht arbeitet. So erleichtern wir auch den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt z.B. für Langzeitarbeitslose oder Alleinerziehende.

Eine leicht vereinfachende, aber sehr übersichtliche Darstellung des Liberalen Bürgergelds gibt das folgende Video: www.youtube.com
Ausführliche Informationen dazu finden sie unter: www.fdp-bundespartei.de

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Daniel Bahr
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Frage zum Thema Gesundheit
19.02.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Bahr,

ich kann mich noch gut an einen Auftritt von Herr Westerwelle im Fernsehen erinnern, in dem jener die Einführung des Gesundheitstfonds und des einheitlichen Satzes als "Einführung der Planwirtschaft" bezeichnete. Das Gegenkonzept der FDP ist die Kopfprämie, die den gesetzlichen Krankenkassen anstelle eines relativen Wertes einen absoluten Wert vorschreibt. Nun könnte man argumentieren, dass beim Brötchenkauf auch nicht geschaut wird ob der Käufer Putzkraft oder Akademiker ist, aber mit der Kopfprämie ist es im Grunde so, als würde man Bäckereien einen Brötchenpreis von 20 Cent vorschreiben, anstelle von z.B. ein Zwanzigstel des Stundenlohnes. Wo liegt also der Unterschied zwischen einem vorgeschrieben relativen und absoluten Wert? Wo bleibt die marktwirtschaftliche Freiheit? Die Kopfprämie ist in meinen Augen kein Mittel um diese zu gewährleisten und schränkt diese nicht weniger ein wie der Gesundheitsfond.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Daniel Bahr
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29.04.2010
Daniel Bahr
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass wir das bestehende System der Finanzierung des Gesundheitswesens in eine neue Ordnung überführen werden. Dazu hat die Bundesregierung eine Kommission eingesetzt, die ihre Arbeit inzwischen aufgenommen hat. Hier müssen wir erst einmal die Ergebnisse abwarten. Insgesamt wird das neue System aber nicht von heute auf morgen, sondern Schritt-für-Schritt eingeführt. Außerdem wird es sozialverträglich eingeführt.

Die FDP befürwortet ein Prämienmodell. Insgesamt soll es auch mehr Wettbewerb im System geben. Das heißt einen Einheitsbeitragssatz, so wie wir ihn jetzt bei den gesetzlichen Krankenversicherungen haben, wird es mit uns nicht mehr geben. Also wird es auch keinen, "absoluter Wert" in der Beziehung zwischen Versicherung und Versichertem geben. Mehr Wettbewerb bedeutet, dass sich jeder Einzelne eigenverantwortlich Leistungen versichern lassen kann. Das stärkt das Verhältnis von Beitrag und Leistung einer Krankenversicherung. Wir wollen keine Einheitspauschale, die jeder zahlen muss. Die Prämien werden im Wettbewerb der Krankenkassen unterschiedlich sein. Der Versicherte kann zwischen den Angeboten und Tarifen die für ihn passende Versicherung wählen. Sie können sich aber sicher sein, dass auch weiterhin wesentliche Teile der Versorgung in jedem Fall versichert sein werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Bahr
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Frage zum Thema Gesundheit
23.02.2010
Von:
Dr.

Ich bin bei der Allianz zu 50% privat krankenversichert. Besondere Probleme bereiten immer wieder die Abrechnungen von Zahnärzten, die die Allianz fast ständig kürzt. Die Begründung ist nicht der Tarif sondern es werden ständig die abgerechneten Ziffern der Gebührenordnungen für Zahnärzte oder /und Gebührenordnung für Ärzte infrage gestellt und mit Gerichtsurteilen unterlegt, um erhebliche Kürzungen vorzunehmen. Die Zahnärzte wiederum weisen ebenfalls mit den gleichen Urteilen (oder anderen ) nach , dass die abgerechneten Ziffern in Ordnung sind. Hinzu kommt, dass der Omboudsmann keine verbindlichen Entscheidungen treffen kann. Bei anderen Versicherungen ist dies aber möglich. Die abgezogenen Beträge pendeln meistens so zwischen 250,-€ und 600,-€, so dass auch eine Klage nicht rentiert, da die Selbstbeteiligung meistens in der gleichen Höhe anfällt.
Frage : Wer legt diese Gebührenordnungen fest? Sind sie etwa schon veraltet? Was kann ich als Versicherter noch tun? Wer kann dieser Abzocke Einhalt gebieten?
Unter solchen ungeklärten Umständen kann man niemandem empfehlen, eine private Kranken-versicherung abzuschließen, ganz zu schweigen von den ständigen Tariferhöhungen. Ich bin gerne bereit, mal einen Schriftwechsel zwischen abrechnendem Zahnarzt und der Allianz Ihnen vorzulegen. Gibt es einen Verein oder Interessengruppen die sich mit geschädigten Privatversicherten befassen?
Danke für Ihre Bemühungen!
Antwort von Daniel Bahr
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22.03.2010
Daniel Bahr
Sehr geehrter Herr Dr. ,

ob und in welchem Umfang Erstattungsansprüche für entstandene Aufwendungen bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen geltend gemacht werden können, richtet sich nach den im Einzelfall geltenden vertraglichen Tarifbestimmungen. Im Einzelfall ist es deshalb sinnvoll, mit dem privaten Krankenversicherungsunternehmen zu klären, ob und ggf. welche Leistungen übernommen werden.

Das Bundesministerium für Gesundheit kann auf die Tarifgestaltung und die Leistungsentscheidungen einzelner Krankenversicherungsunternehmen keinen Einfluss nehmen. Private Krankenversicherungsunternehmen, die ihren Firmensitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, unterliegen der Rechtsaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Postfach 1308, 53003 Bonn), die ihrerseits der Aufsicht des Bundesministeriums der Finanzen (Postfach 272, 10107 Berlin) untersteht. Es besteht auch die Möglichkeit, sich an den Ombudsmann der privaten Krankenversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin, zu wenden.

Zu den angesprochenen Gebührenordnungen möchte ich Folgendes anmerken:

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist in einigen Abschnitten des Gebührenverzeichnisses zuletzt 1996 überarbeitet worden. Die übrigen Abschnitte wurden weitgehend aus dem 1982 in der vertragsärztlichen Versorgung geltenden einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) in die GOÄ übernommen.
Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) wurde zuletzt im Jahr 1987 umfassend überarbeitet.

Die Notwendigkeit einer umfassenden Novellierung sowohl der GOÄ als auch der GOZ ist vor diesem Hintergrund unter allen Beteiligten unstrittig. Das Bundesministerium für Gesundheit wird daher zunächst das bereits begonnene Verfahren zur Novellierung der GOZ fortsetzen und im Anschluss daran - unter Einbeziehung der Bundesärztekammer und der Kostenträger - die fachlichen Vorarbeiten für eine umfassende GOÄ-Novelle beginnen. Ziel der Novellierung ist es auch, künftig möglichst Streitfälle über die Angemessenheit von privat(zahn)ärztlichen Abrechnungen durch klare Regelungen zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Bahr
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Frage zum Thema Gesundheit
25.02.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Bahr,

vor einigen Wochen schrieben Sie auf Nachfrage zum Thema "Verkürzung der Wechselfrist in die PKV":

Nach dem Wortlaut des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und FDP vom Oktober 2009 wird "ein Wechsel in die private Krankenversicherung zukünftig wieder nach einmaligem Überschreiten der Jahresarbeitentgeltgrenze möglich sein". Zur Umsetzung dieser Vereinbarung bedarf es einer gesetzlichen Neuregelung, die im Jahr 2009 allein schon aus zeitlichen Gründen nicht mehr erreichbar war. Die zeitlichen Vorgaben hierfür stehen noch nicht im Detail fest. Geplant ist jedoch, die Änderung in einem Gesetzgebungsverfahren im Jahr 2010 aufzugreifen. Das Gesetzgebungsverfahren bleibt abzuwarten.

Dazu habe ich folgende Nachfragen an Sie:
1. Wann und wie lange wird dieses Gesetzgebungsverfahren dauern? (Wenn es sich doch nur um die Rücknahme der Frist handelt)
2. Wird diese Gesetzgebung zusammen mit der (einer) großen Gesundheitsreform realisiert (was unnötig lange dauern wird, um dieses eine Ziel zu erreichen)?
3. Wird oder ist eine rückwirkende Wechselmöglichkeit gesetzlich realisierbar?

Eine zügige Umsetzung dieser (einfachen) Rücknahme der Frist bedeutet bei vielen Bürgern bereits deutlich mehr netto und Wahlfreiheit, daher darf ich Sie, die FDP und die Regierungskoalition ermutigen, dies mit Nachdruck umzusetzen.

Vielen Dank für Ihre Antwort und mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Daniel Bahr
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05.03.2010
Daniel Bahr
Sehr geehrter Herr ,

wie ich Ihnen mit meiner letzten Antwort mitgeteilt habe, ist beabsichtigt, die erforderliche Gesetzesänderung im Jahr 2010 vorzunehmen, damit Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung künftig wieder nach einmaligem Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze in die private Krankenversicherung wechseln können. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP enthält eine Vielzahl von Festlegungen, die nun durch Gesetze umgesetzt werden müssen. Jedes einzelne dieser Vorhaben in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren zu verfolgen, würde den damit verbundenen legislativen Aufwand jedoch vervielfachen und wäre in hohem Maße unökonomisch. Deshalb werden - wie auch in der Vergangenheit üblich - die im Gesundheitswesen beabsichtigten Änderungen in einem großen Gesetzgebungsverfahren zusammengefasst und im Zusammenhang in Bundestag und Bundesrat beraten.
Eine rückwirkende Änderung der bisherigen Dreijahresregel kann ich Ihnen schon wegen des damit verbundenen Rückabwicklungsaufwands nicht in Aussicht stellen.
Mit freundlichen Grüßen

Daniel Bahr
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