Dagmar Ziegler (SPD)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Dagmar Ziegler
Geburtstag
28.09.1960
Berufliche Qualifikation
Diplom-Finanzökonomin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Lenzen
Wahlkreis
Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I
Ergebnis
32,1%
Landeslistenplatz
2, Brandenburg
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(...) Um nach Möglichkeit zusätzliche Alleebäume zu pflanzen, wird die Landesregierung unter anderem prüfen, inwiefern beim Landesbetrieb Straßenwesen ein "Maßnahmepool Allee" eingerichtet werden kann. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
13.11.2011
Von:
D.

Sehr geehrte Frau Ziegler,

in der Talkshow "Klipp und Klar" vom 8.11.11 behauptete Herr Blome (Bild-Zeitung), daß bereits 10% der Steuerpflichtigen 50% des Aufkommens der Einkommensteuer tragen. Mit diesen 10% meinte Herr Blome doch wohl die Besserverdienenden, Einkommensmillionäre und Vermögenden. Die "armen Schlucker", die für Hungerlöhne arbeiten müssen und davon noch Lohnsteuer abgezogen bekommen, wird er wohl nicht gemeint haben.
Ich habe zu dieser Behauptung von Herrn Blome von Ihnen keinerlei Widerspruch gehört, dabei will doch die SPD angeblich das "Sprachrohr" des sogenannten "Kleinen Mannes" sein.
Frage: Können SPD Abgeordnete keine Statistiken lesen, oder paßt es der SPD z.Zt. nicht ins politische Kalkül, weil sie sonst zugeben müßte, daß die einfachen Lohnsteuerzahler dringend eine Entlastung nötig hätten ?
Im Jahre 2010 betrug das Kassenaufkommen der Einkommensteuer (Lohnsteuer und veranlagte Einkommensteuer) 159,083 Milliarden Euro.
50% von 159,083 Milliarden Euro wären über 79,541 Milliarden Euro, die - nach den Angaben von Herrn Blome - von 10% der Steuerzahler getragen werden.
Das Kassenaufkommen der veranlagten Einkommensteuer betrug aber nur 31,179 Milliarden Euro, das sind ca. 20% des Gesamtaufkommens der Einkommensteuer und keine 50%.
In der veranlagten Einkommensteuer befindet sich aber der von Herrn Blome genannte Personenkreis, die entweder gesetzlich verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben oder eine Antragsveranlagung durchführen lassen, um steuerliche Begünstigungen in Anspruch nehmen zu können, also auch alle Einkommensmillionäre und Vermögenden, die sich steuerlich arm rechnen.
Die Statistik zeigt, daß in Wirklichkeit ca. 80% oder 127,904 Milliarden Euro des Einkommensteuer-Aufkommens von den einfachen Lohnsteuerzahlern mit kleinen bis mittleren Einkommen stammen.

Mit freundlichen Grüßen
D.
Antwort von Dagmar Ziegler
bisher keineEmpfehlungen
29.11.2011
Dagmar Ziegler
Sehr geehrter Herr ,


vielen Dank für Ihr Interesse an der "Klipp und Klar"-Diskussionsrunde und für Ihren Beitrag hierzu.

Grundsätzlich stimme ich Ihnen zu: Mittlere und kleine Einkommen müssen steuerlich entlastet werden. Die Diskussion bei "Klipp und klar" jedoch hat deutlich gezeigt: Eine Steuersenkung, wie sie die schwarz-gelbe Bundesregierung derzeit anpreist, ist nichts weiter als ein Selbstrettungsversuch der FDP.

Steuersenkungen können nur bei einer entsprechenden Gegenfinanzierung umgesetzt werden. Wenn wir kleinere und mittlere Einkommen entlasten, müssen größere Einkommen im gleichen Umfang belastet werden.

Erlauben Sie mir eine Bemerkung zu den Geringverdienern: Mittlerweile arbeitet mehr als ein Fünftel der abhängig Beschäftigten im Niedriglohnsektor. Ziel der SPD-Bundestagsfraktion ist es, vor allem für Geringverdiener und Alleinerzieher mit geringem Einkommen die Belastungen aus den Sozialabgaben zu reduzieren. Wir wissen aus allen internationalen Untersuchungen, dass gerade für diese Bevölkerungsgruppen die Belastungen zu stark sind. Steuersenkungen wirken hier nicht entlastend, weil in diesen Einkommensgruppen keine Steuern gezahlt werden müssen.

Gerade aber alleinstehende Geringverdiener und Alleinerziehende tragen überdurchschnittlich zur Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme bei. Damit verstärkt sich zusätzlich die vorhandene soziale Ungleichheit in der Gesellschaft. Dem gegenüber werden wiederum Vermögen in Deutschland äußerst gering besteuert. Das gilt auch für die Vererbung großer Vermögen. Diese Entwicklung begreift die SPD als ernste Herausforderung für Politik und Gesellschaft.

Vor diesem Hintergrund legt die SPD einen Vorschlag vor, wie mit einem nationalen Pakt für Bildung und Entschuldung Deutschland über einen Zeitraum von fünf Jahren zukunftsfähiger wird. Jährliche Einsparungen und Mehreinnahmen sind für 2012 bis 2016 berechnet.

Das Konzept umfasst Vorschläge zum weiteren wirtschafts- und sozialverträglichen Abbau von Subventionen, die Modernisierung der Verwaltung sowie eine moderate Erhöhung der Steuerbelastung für sehr hohe Einkommen und Vermögen. Neben Mitteln für Zukunftsinvestitionen wirken wir so der wachsenden Ungleichheit in Deutschland entgegen.

Dabei gibt es klare Prioritäten:

1. Schuldenabbau,
2. Bildungsinvestitionen,
3. Stärkung der sozialen und kulturellen Handlungsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden,
4. Investitionen in Forschung und Entwicklung, Infrastruktur und Energiewende.

Alle von der SPD-Bundestagsfraktion vorgelegten Vorschläge, sind gegenfinanziert und stehen unter dem Vorbehalt, dass die Einnahmesituation sich nicht wesentlich ändert. Für Sozialdemokraten gilt in jedem Fall: Wir machen keine Steuersenkungen und keine Politik auf Pump!

Nur wenn neben dem notwendigen Schuldenabbau, Infrastrukturausbau im Bildungs- und Betreuungsbereich und der Wiederherstellung kommunaler Handlungsfähigkeit noch finanzielle Spielräume vorhanden sind, werden wir zielgerichtet vor allem Geringverdiener durch eine steuerfinanzierte Senkung ihrer Sozialversicherungsabgaben entlasten können. Erst wenn wir das Ziel eines ausgeglichenen Bundeshaushaltes erreicht und keinerlei Neuverschuldung mehr haben, werden wir dieses Ziel realisieren können. Gerade um für untere Einkommensgruppen Chancen und Entlastungen zu ermöglichen, haben solide Finanzen Vorfahrt.


Mit freundlichen Grüßen

Dagmar Ziegler
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Frage zum Thema Finanzen
22.01.2012
Von:

Werte Frau Ziegler,

ich habe in der Bildzeitung gelesen, dass der Ministerpräsident in Brandenburg einen Dienstwagen für 136 000 €uro fährt. Dazu kommt noch der Ausbau mit Panzerglas.
1. Wie viel hat der Dienstwagen insgesamt gekostet?
2. Wie viel Sekretärinnen und Friseure müssen dafür im Jahr Steuern zahlen?
Im Gesamthaushalt der Bundesrepublik Deutschland wurden unter 4.1. lfd. Nr 2 über 282 Milliarden für Dienstwagen ausgegeben. Dies gilt für die Gemeinden, Länder und den Bund.
3. Wäre es nicht sinnvoll, eine Volksbefragung darüber durchzuführen, dass die Besserverdienenden sich den Dienstwagen vom eigenen Gehalt kaufen müssen?
Jeder Facharbeiter benötigt auch ein Auto und verdient bedeutend weniger!

Mit freundlichem Gruß

E.

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Frage zum Thema Euro-Rettungsschirm
05.04.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Ziegler,

Was werden Sie und die SPD gegen den undemokratischen, intransparenten ESM tun? Wie der ESM ausgestattet werden soll und vorallem die Inhalte des Vertrages sind, dürfte Ihnen ja wohl bekannt sein. Das der ESM die Demokratie weiter aushöhlt und den Steuerzahler in Haftung nimmt auch.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dagmar Ziegler
1Empfehlung
09.05.2012
Dagmar Ziegler
Sehr geehrte Frau ,

der Sozialdemokrat und EU-Parlamentspräsident Martin Schulz hat kürzlich von einer "Vergipfelung" der EU gesprochen: Der Eindruck, Europa geschehe nur noch hinter verschlossenen Türen, ohne Beteiligung des (europäischen) Volkes und der Parlamente, verfestigt sich.

Deshalb war es außerordentlich wichtig, dass das Bundesverfassungsgericht klargestellt hat, der Deutsche Bundestag müsse auf allen Ebenen europäischer Hilfsmaßnahmen beteiligt werden. Mit der Ende April beschlossenen Änderung des Stabilisierungsmechanismusgesetzes werden die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 2012 gezogen. Der Deutsche Bundestag hat seine Beteiligungsrechte bei Entscheidungen über Maßnahmen des europäischen Rettungsfonds EFSF umfassend gestärkt. Die Vorschläge der SPD-Bundestagsfraktion wurden dabei nahezu vollständig berücksichtigt.

Bis auf eine Ausnahme werden künftig alle Entscheidungen über Hilfsmaßnahmen beziehungsweise ihre Änderungen vom Plenum des Deutschen Bundestages, das heißt von allen Abgeordneten, öffentlich entschieden. Dies betrifft Darlehen, Anleiheankäufe auf dem Primärmarkt, vorsorgliche Maßnahmen, Kredite für die Rekapitalisierung von Finanzinstituten, Leitlinien, Änderungen der Bedingungen von Instrumenten oder die sogenannten "Hebel". Die Auszahlung von einzelnen Hilfstranchen kann darüber hinaus aufgrund ihrer erheblichen Bedeutung künftig nur nach vorheriger Beteiligung des Haushaltsausschusses erfolgen. Daneben werden im Haushaltsausschuss auch bei Regierungsvorlagen Minderheitenrechte für Anhörungen geschaffen. Das Sondergremium schließlich befasst sich nur noch mit Sekundärmarktkäufen. Es wird durch eine geheime Wahl mit der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages stärker legitimiert und vergrößert.

Die deutlich bessere Parlamentsbeteiligung wird der Stellung des Budgetrechts als Königsrecht des Parlaments wirklich gerecht.

Im übrigen bietet fantasieloses Sparen in allen EU-Staaten zur gleichen Zeit keinen Ausweg aus der Krise. Im Gegenteil. Das Wachstum bricht überall ein und das treibt die Staaten in die Rezession und weiter in die Schuldenfalle. Deshalb brauchen wir dringend ein Wachstumsprogramm für Europa. Notwendige Entscheidungen für Europa werden wir unterstützen. Aber die SPD-Bundestagsfraktion wird nicht zustimmen, wenn dadurch Arbeitsplätze in Deutschland gefährdet werden und Europa weiter in die Rezession getrieben wird.

Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Ziegler
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
08.07.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Ziegler,

der Deutsche Bundesttag stimmte am 28.06.2012 um 20.52 Uhr u.a. über das neue Meldegesetz ab. Augenscheinlich ist der Abgeordnetensaal quasi leer.
Es stimmten für die Gesetzentwürfe: mindestens 17
FDP-Fraktion: 4 Abgeordnete
CDU/CSU-Fraktion: mindestens 13 Abgeordnete
Es stimmten gegen die Gesetzentwürfe: 11
B90/Grünen-Fraktion: 3 Abgeordnete
SPD-Fraktion: 3 Abgeordnete
Linken-Fraktion: 4 Abgeordnete
(gezählt im Video: dbtg.tv )

Nach §45 Abs. 1 ist der Bundestag beschlussunfähig, wenn weniger als 50% der Abgeordneten anwesend sind.

Nun meine Frage: Warum hat keine Fraktion,kein Abgeordneter und auch nicht der Sitzungsvorstand (Frau Pau) die Beschlussfähigkeit angezweifelt, so wie beim Erziehungsgeld? Ist es überhaupt zulässig in solchem Rahmen (weniger als 5% der Abgeordenten ist anwesend) Gesetze zu beschließen?
Antwort von Dagmar Ziegler
bisher keineEmpfehlungen
27.07.2012
Dagmar Ziegler
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage! Wie folgt möchte ich sie beantworten:

Wie Sie richtig schreiben, sind die Regelungen zur Beschlussfähigkeit in der Geschäftsordnung des Bundestages § 45 zu finden. In Absatz 2 ist hier ferner geregelt:

"Wird vor Beginn einer Abstimmung die Beschlußfähigkeit von einer Fraktion oder von anwesenden fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages bezweifelt und auch vom Sitzungsvorstand nicht einmütig bejaht oder wird die Beschlußfähigkeit vom Sitzungsvorstand im Einvernehmen mit den Fraktionen bezweifelt, so ist in Verbindung mit der Abstimmung die Beschlußfähigkeit durch Zählung der Stimmen nach § 51, im Laufe einer Kernzeit-Debatte im Verfahren nach § 52 festzustellen. Der Präsident kann die Abstimmung auf kurze Zeit aussetzen."

Da die Beschlussfähigkeit nicht nach den o.g. Kriterien bei dem von Ihnen angesprochenen Tagesordnungspunkt bezweifelt wurde, sind die Beschlüsse auch rechtmäßig zustande gekommen.

Es gibt Tagesordnungspunkte, die ohne Debatte zur Abstimmung kommen. Welche Punkte dies betrifft, wird zuvor zwischen den FraktionsgeschäftsführerInnen vereinbart. Hier liegt das Problem: zum Meldegesetz wurde ohne vorherige Debatte im Plenum abgestimmt. Allerdings hat es in der Ausschussberatung heftige Auseinandersetzungen gegeben und die SPD-Fraktion hat wie im Plenum dagegen gestimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Dagmar Ziegler
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