Dagmar Wöhrl (CSU)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Dagmar Wöhrl
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
05.05.1954
Berufliche Qualifikation
Unternehmerin, Rechtsanwältin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Rechtsanwältin
Wohnort
Nürnberg
Wahlkreis
Nürnberg-Nord
Ergebnis
36,6%
Landeslistenplatz
6, Bayern
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(...) Es sind sehr ernste Zeiten. Genau deshalb kündigte Bundeskanzlerin Angela Merkel an, das Berliner Schloss nicht vor 2014 wieder aufbauen zu lassen. Der Hintergrund für diese Kabinettsentscheidung berührt exakt Ihre Fragestellung: Wir müssen das Projekt zurückstellen, weil es sich der Staat momentan nicht leisten kann. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Internationales
07.02.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Wöhrl

Warum bekommt China über 300 Mill. Euro Entwicklungshilfe wenn dieses Land die größten Devisenreserven der Welt hat. Für mich unverständlich, dass dann auch noch Frau Merkel um finanzielle und wirtschaftliche Hilfe in China bettelt.
Antwort von Dagmar Wöhrl
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09.02.2012
Dagmar Wöhrl
Sehr geehrte Frau ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Gerne möchte ich Ihnen auf Ihre konkrete Frage ausführlich antworten:

China ist ein wirtschaftlich äußerst starkes Land. Es hat in den vergangenen Jahrzehnten beachtliche Entwicklungserfolge erzielt und ist daher kein Land mehr, in dem Deutschland "Entwicklungshilfe leisten" sollte. Die Bundesregierung, vertreten durch den Bundesminister Niebel, hat daher bereits 2009 entschieden, ab dem Jahr 2010 keine neuen Haushaltsmittel hierfür bereitzustellen. Um die Nachhaltigkeit der Zusammenarbeit – und damit die sinnvolle Verausgabung von Steuermitteln – sicherzustellen, werden alle bereits zugesagten Maßnahmen und Vereinbarungen ordnungsgemäß zu Ende geführt. Das nicht zutun, wäre im Übrigen ein Bruch völkerrechtlich bindender Vereinbarungen. Bei diesen vor 2010 zugesagten Mitteln handelt es sich im Übrigen großenteils um Darlehen, die von China verzinst zurückzuzahlen sind.

Bei den jetzt noch zu Ende laufenden Vorhaben in China geht es nicht um klassische "Entwicklungshilfe", d. h. wir bohren dort keine Brunnen, engagieren uns nicht im Grundschulwesen und überweisen keine Mittel für soziale Zwecke. Das, was jetzt noch bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit weitergeht, sind Projekte, die nicht nur chinesischen, sondern auch deutschen Interessen dienen. So ist China z. B. der weltweit größte Verursacher klimaschädlicher Gase. Die Unterstützung diesbezüglicher Reduzierungsmaßnahmen dient dem globalen Ziel des Umweltschutzes. Hier wie auch in anderen Bereichen eröffnen wir durch unsere Zusammenarbeit vielfältig die Tür für die deutsche Wirtschaft.

Es gibt auch andere Themenbereiche, in denen es aus eigenem deutschem Interesse auch in Zukunft sinnvoll ist, mit China in einem kritischen Dialog zu bleiben. Dazu gehört z.B. das Thema des Schutzes der Individualrechte und des Aufbaus eines rechtsstaatlichen Justizwesens, bei dem wir dringend auf Verbesserungen hinwirken müssen. Dieses Thema ist Teil des Rechtsstaatsdialogs mit China, der auch ein Forum zur Diskussion weiterer wichtiger Themen im Verhältnis zu China bietet – bspw. den Schutz von Urheberrechten und die Einhaltung von Kernarbeitsnormen. Die Fortführung dieses Dialogs bis 2014 erfolgt durch die 2009 zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel.

Gleichzeitig sind wir bemüht, gegenüber der chinesischen Regierung darauf hinzuwirken, dass sich China bei seinem eigenen entwicklungspolitischen Engagement – bspw. in Afrika – stärker als bislang an internationalen Standards und Abkommen orientiert. Nicht zuletzt aus diesem Grund bleibt China auch nach dem Auslaufen der klassischen Entwicklungszusammenarbeit ein wichtiger strategischer Partner für Deutschland.

Ich hoffe, mit diesen Ausführungen zur Klärung Ihres Anliegens beitragen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Dagmar G. Wöhrl MdB
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Frage zum Thema Umwelt
29.02.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Wöhrl,

wie Sie wissen, wurden im Raum Nürnberg bei der Kontrolle eines Tiertransports nach Holland 92 Hundewelpen sichergestellt und ins Tierheim nach Nürnberg gebracht. Die Tiere wurden in einem erbarmungswürdigen Zustand aufgefunden, manche von ihnen haben es nicht überlebt, die anderen werden womöglich nie ganz gesund werden.

Wenn man derartiges mitbekommt, fragt man sich doch, was unsere Gesetzgebung zu tun gedenkt um solchen, in meinen Augen kriminellen und profitgierigen Unternehmen künftig besser Einhalt zu gebieten. Eine Strafe von 5.000,00 € gemessen am Profit des ganzen Tranports (man spricht von 70.000,00 € ) ist lächerlich. Manch ein ehrlicher Unternehmer wäre froh, wenn er einen nur annähernden Profit erhalten würde.

Ich weiss, dass in unserem Land Tiere nur als Sache betrachtet werden - leider. Aber gerade Sie, Frau Wöhrl, die sich im Tierheim Nürnberg stark engagiert, müsste doch darüber betroffen sein.
Die kleinen Lebewesen können sich nicht wehren aber wir Menschen können reagieren!

Bitte geben Sie mir Antwort ob, bzw. was, seitens unserer Regierung unternommen wird oder unternommen werden kann um künftig derartiges zu unterbinden.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dagmar Wöhrl
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12.04.2012
Dagmar Wöhrl
Sehr geehrte Frau ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift über Abgeordnetenwatch. Mich hat die Nachricht über den bei Erlangen von der Polizei entdeckten illegalen Tiertransport und den erbarmungswürdigen Zustand der 92 Hundewelpen ebenfalls tief erschüttert. Es freut mich aber, dass es ein großes Interesse zahlreicher Nürnberger Bürgerinnen und Bürger gibt, einen der Welpen bei sich aufzunehmen.

Der illegale Tiertransport kam aus Ungarn und war auf dem Weg nach Holland, als ihn die Polizei entdeckte. Leider hat seit der EU-Osterweiterung der illegale Handel mit Hundewelpen sehr zugenommen, weil sich die Händler großen Profit mit ihrer "Ware" versprechen. Deutschland ist ein Transitland für viele Transporte in alle europäischen Länder. Nicht wenige Transporte wie der nun aufgegriffene sind illegal, und es ist der Polizei zu verdanken, dass die Hundewelpen diesmal aus ihrer qualvollen Lage befreit werden konnten.

Die EU sieht für Tiertransporte zu Handelszwecken innerhalb der EU formal gesehen strenge Regelungen vor. Unter anderem muss innerhalb von 24 Stunden vor der Absendung der Tiere ein zugelassener Tierarzt überprüfen, dass die Tiere in gutem Gesundheitszustand sind und dass sie den Transport zu ihrem Bestimmungsort aushalten. Das Gesundheitszeugnis muss von einem amtlichen Tierarzt des Ursprungslandes ausgestellt werden, der die Behörden des Bestimmungslandes informiert. Da es sich bei dem von Ihnen angesprochenen Transport um einen illegalen Tiertransport handelt, ist davon auszugehen, dass das alles unterblieben ist. Dass die EU-Regelung aber selbst bei legalen Transporten nicht streng genug ist, wenn es um den Schutz der Tiere geht, zeigt der Unfall eines slowakischen Kleinlasters mit über 100 Hundewelpen bei Schifferstadt vor einigen Wochen. Für alle Tiere gab es den EU-Vorgaben entsprechende Papiere, nichts desto trotz waren die Tiere in quälender Enge in viel zu kleinen und verkoteten Käfigen zusammengepfercht. Hier muss rein rechtlich nun das deutsche Tierschutzgesetz greifen; die Behörden müssen prüfen, den Fahrer wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zur Verantwortung zu ziehen, was aber leider, wie von Ihnen schon angesprochen, nur als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann.

Wir können dem illegalen Handel und den illegalen Transporten nur durch erhöhte Aufmerksamkeit von Zoll und Polizei, aber auch durch eigene Aufmerksamkeit begegnen. Dass der illegale Hundetransport bei Erlangen entdeckt wurde, ist wie gesagt unserer Polizei zu verdanken. Aus verständlichen Gründen ist es aber nicht möglich, alle osteuropäischen Transporte auf deutschen Autobahnen durch Polizei oder Zoll kontrollieren zu lassen.

Wir müssen deshalb meiner Überzeugung nach auch dem massiven Handel mit der "Ware Hund" in erster Linie noch stärker mit Aufklärung und Information begegnen. Es muss immer wieder an Hundefreunde appelliert werden, keine noch so niedlichen Welpen ohne oder mit unklarem Herkunfts- und Gesundheitsnachweis auf Märkten, auf Zeitungsanzeigen hin oder sogar über das Internet zu erwerben. Wir müssen darüber informieren, dass diese Tiere oftmals unter qualvollen Bedingungen gezüchtet und herangezogen wurden, vielfach krank sind und illegal nach Deutschland gebracht werden, auch dies unter oftmals qualvollen Bedingungen. Wie Ihr Beispiel ja zeigt, handelt es sich nicht nur um ein deutsches, sondern um ein europaweites Problem und es sollte entsprechend auch europaweit aufgeklärt werden.

Der Deutsche Tierschutzbund kämpft seit vielen Jahren gegen den illegalen Welpenhandel und unterstützt die Ermittlungen der Behörden. Er klärt zudem auf. Ich werde Ihren Appell außerdem zum Anlass nehmen, in den entsprechenden politischen Gremien und beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz für eine entsprechende Aufklärungskampagne auch seitens des Bundes und/oder des Landes zu werben.

Ich bin froh, wenn die Hundewelpen in Nürnberg, sobald sie groß und kräftig genug sind, in tierliebe Hände abgegeben werden. Das Tierheim in Nürnberg leistet großartige Arbeit bei der Aufzucht der Tiere. Aber auch die Mühe, alle Bewerber zu prüfen, damit die Welpen in die richtigen Hände kommen, ist nicht hoch genug einzuschätzen und verdient große Anerkennung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre
Dagmar Wöhrl
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Frage zum Thema Ausweitung des Euro-Rettungsschirms (EFSF)
02.03.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Wöhrl,

auf www.abgeordnetenwatch.de schreiben Sie, dass aufgrund der die €-Krise "...in Sachen Haushaltsdisziplin haben sich zudem alle Mitglieder der Eurozone dazu verpflichtet, bis Ende des Jahres 2012 die Vorgabe eines ausgeglichenen Haushalts nach Möglichkeit in ihrer Verfassung verbindlich zu verankern. Damit wird die von einer unionsgeführten Bundesregierung beschlossene Schuldenbremse in Deutschland zum Modell für die gesamte Eurozone".
Nun verabschiedet sich gerade Spanien von diesem Beschluss, wie zu lesen ist www.sueddeutsche.de .
Mit welchen Konsequenzen wird Spanien jetzt rechnen müssen? Strafzahlungen an Brüssel?

Sie schreiben, dass Deutschland in den Jahren 2000 und 2010 einen wirtschaftlichen Vorteil von 50-60 Mrd EUR gezogen hat. Die Belastungen Deutschlands für die Euro-Rettung kostet über 676 Mrd EUR, wie www.cesifo-group.de ausgerechnet hat.

Wenn ich das so sehe, gereicht der Euro Deutschland doch ziemlich zum Nachteil.
Warum denken Sie dennoch so positiv über den Euro und die -rettung?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dagmar Wöhrl
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02.05.2012
Dagmar Wöhrl
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch. Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

Im Fiskalvertrag verpflichten sich die Vertragsparteien, zu denen auch Spanien gehört, spätestens ein Jahr nach dessen Inkrafttreten eine Schuldenbremse in ihrem nationalen Recht – vorzugsweise auf Verfassungsebene – zu verankern. Deren uneingeschränkte Einhaltung wird jeweils im nationalen Haushaltsverfahren gewährleistet. Nach dieser Schuldenbremse darf das strukturelle (das heißt um konjunkturelle
und einmalige Einflüsse bereinigte) Staatsdefizit im Regelfall 0,5 % des nationalen Bruttoinlandsprodukts (BIP) nicht übersteigen. Für jeden Staat wird dabei ein länderspezifischer mittelfristiger Zielwert festgelegt. Beträgt der staatliche Schuldenstand weniger als 60 % des BIP, so gilt als Obergrenze für das strukturelle Defizit 1 % des BIP. Bei wesentlichen Abweichungen davon wird – sofern es sich nicht um Ausnahmefälle wie ein außergewöhnliches Ereignis oder einen schwerwiegenden Wirtschaftsabschwung handelt – automatisch ein Korrekturmechanismus ausgelöst. Dieser gibt auch die Maßnahmen vor, die innerhalb eines festen Zeitraums zur Korrektur der Abweichungen ergriffen werden müssen.

Setzt eine Vertragspartei die Vorgaben der Schuldenbremse nur unzureichend in nationales Recht um, so können eine oder mehrere Vertragsparteien auf
der Grundlage eines Berichts der EU-Kommission oder auf eigene Initiative Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erheben. Kommt die Vertragspartei dem Urteil des EuGH nicht nach, so kann dieser eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 0,1 % ihres BIP verhängen.

Was Ihre Frage nach dem Euro anbetrifft, so ist der Sinne und der Wert der gemeinsamen europäischen Währung trotz der Krise in meinen Augen unbestritten. Die Einführung des Euro war ein Meilenstein auf dem Weg zu einem Europa, in dem sich Menschen, Dienstleistungen, Kapital und Waren frei bewegen können. Der Euroraum ist neben dem Dollarraum das weltweit bedeutendste Währungsgebiet. Als gemeinsame europäische Währung ist der Euro aus ökonomischen und politischen Gründen eine wichtige Errungenschaft. Gerade Deutschland als exportorientierte Nation profitiert in besonderem Maße davon. Nicht zuletzt kleinen und mittleren Unternehmen kommt die Tatsache zugute, dass mit der Einführung des Euro das Währungsrisiko in der Eurozone entfallen ist. Heute gehen mehr als 40 Prozent der deutschen Exporte in andere Eurostaaten. Zudem hat der Euro seit seiner Einführung für Preisstabilität gesorgt und damit die Kaufkraft der Bürgerinnen und Bürger in den Eurostaaten gesichert. Wirtschaft und Wachstum in Deutschland sind daher untrennbar mit der Stabilität des Euro verbunden. Es liegt also in unserem ureigenen Interesse, ein Auseinanderbrechen der Währungsunion zu verhindern und die notwendigen Maßnahmen für den Erhalt des Euro zu ergreifen.

Ich würde mich freuen, wenn ich Ihnen meine Position deutlichmachen konnte.


Mit freundlichen Grüßen

Ihre
Dagmar Wöhrl MdB
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Frage zum Thema Umwelt
19.03.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Wöhrl,

an meinem alten Wohnort befand sich in Laufnähe eine CarSharing Station – ein Angebot, das meinem Mobilitätsbedarf sehr entgegen kam. Nach meinem Umzug müßte ich nun, obwohl keineswegs in Stadtrandlage wohnend, zum nächsten CarSharing Point eine so weite Strecke zurücklegen, daß das Konzept für mich uninteressant wird.

Mein CarSharing Anbieter teilt mir dazu mit, daß das Bundeswirtschaftsministerium die Ausweisung von CarSharing Stationen im öffentlichen Straßenraum per Veto blockiert, wie aus einem von Ihnen persönlich unterzeichneten Schreiben hervorgeht.

Das irritiert mich. Denn gerade die festen Stellplätze im öffentlichen Raum wären doch in idealer Weise geeignet, ein wesentliches Hindernis der Elektromobilität aus der Welt zu schaffen, nämlich die Notwendigkeit eines Stromanschlusses direkt neben dem Stellplatz.

Ist ein modernes Mobilitätskonzept, das gut sichtbar für sich selbst wirbt, möglicherweise politisch nicht gewünscht in Deutschland? Oder was ist der konkrete Grund für das Veto?

Herzliche Grüße aus Nürnberg,
Antwort von Dagmar Wöhrl
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17.04.2012
Dagmar Wöhrl
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage an mich über Abgeordnetenwatch. Ich halte es für sehr begrüßenswert, dass Car-Sharing als zusätzliches Mobilitätsangebot insbesondere im innerstädtischen Personenverkehr immer mehr an Bedeutung gewinnt und so einen Beitrag zu einem bewussteren Verkehrsmittelwahlverhalten der Bürgerinnen und Bürger leistet. Ich glaube auch, dass sich das Car-Sharing im Wettbewerb mit anderen Verkehrsmitteln wird behaupten können. Für besonders positiv halte ich, was Sie auch in Ihrer Nachricht ansprechen, nämlich, dass Car-Sharing Anbieter oftmals und verstärkt auf Fahrzeuge mit innovativen, umweltschonenden Antriebstechnologien wie z. B. Elektrofahrzeuge setzen und so dazu beitragen, dass sich diese Fahrzeuge auf dem Markt stärker etablieren können.

Was nun die Ausweisung von CarSharing Stationen im öffentlichen Straßenraum anbetrifft, so gibt es sowohl verfassungsrechtliche wie wettbewerbspolitische Fragen, die vor einer rechtlichen Regelung geklärt werden müssen. Bisherige Gesetzesinitiativen in der Thematik verfolgten leider keinen fahrzeugbezogenen Ansatz und konnten deshalb nicht zur Umsetzung kommen. Denn das Grundproblem ist, dass das Straßenverkehrsrecht Car-Sharing-Stationen nicht privilegiert behandeln darf. Das Bundesverkehrsministerium arbeitet aber derzeit an einer einheitlichen Definition des Car-Sharing-Fahrzeugs, um die rechtliche Problematik der Einstufung aufzulösen. Wie ich dort ebenfalls erfahren habe, steht man der Fortentwicklung des Car-Sharing grundsätzlich sehr offen gegenüber.

Grund für eine bislang nicht erfolgte, aber wünschenswerte verbindliche Regelung im Straßenverkehrsrecht zu der Thematik ist also das Bemühen, Rechtssicherheit zu schaffen, nicht Verhinderungstaktik. Insofern bin ich zuversichtlich, dass eine Regelung gefunden wird.

Ich würde mich freuen, wenn ich Ihnen mit diesen Auskünften weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen


Ihre
Dagmar Wöhrl
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Frage zum Thema Internationales
22.05.2012
Von:

hallo...

Warum unterstützt die Bundesregierung den Export von Kampfpanzern nach Saudi-Arabien?

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