Dagmar Wöhrl (CSU)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Dagmar Wöhrl
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
05.05.1954
Berufliche Qualifikation
Unternehmerin, Rechtsanwältin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Rechtsanwältin
Wohnort
Nürnberg
Wahlkreis
Nürnberg-Nord
Ergebnis
36,6%
Landeslistenplatz
6, Bayern
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Der Ausschuss für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat vorgestern eine überfraktionelle Erklärung gegen die "Anti-Homosexuality-Bill" in Uganda verabschiedet: die ugandische Regierung ist aufgefordert, das Recht auf Privatsphäre zu schützen! Todesstrafe, Freiheitsentzug und Verweigerung medizinischer HIV-Behandlungen sind völlig falsche staatliche Antworten auf Fragen der sexuellen Selbstbestimmung. Die diesbezüglich vorherrschenden Gesetze in einigen afrikanischen Ländern widersprechen dem Menschenrechtsverständnis der CDU/CSU und natürlich auch den Vorgaben der "Guten Regierungsführung", wie sie im Koalitionsvertrag verankert sind. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
13.09.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Wöhrl,

es wurde ja vor einiger Zeit höchstrichterlich festgestellt, daß in der GKV krankenversicherte Selbständige für ein fiktives Mindesteinkommen Beiträge zu leisten haben, auch wenn das reale Einkommen z.B. während einer Gründungsphase weit geringer ausfällt und der geforderte Beitrag somit den gesetzlich festgelegten Anteil am Erwerbseinkommen erheblich übersteigt.

Dies sei, so das BVG, durchaus keine Ungleichbehandlung gegenüber Beschäftigten mit real einkommensabhängigem Beitrag, da das unternehmerische Risiko eines Selbständigen nicht auf die Solidargemeinschaft abgewälzt werden dürfe.

Das mag ja sein, aber müßte dieses Prinzip dann nicht für alle Bürger gelten, die sich freiwillig dafür entscheiden, unter teilweisem Verzicht auf Einkommen in eine Phase des beruflichen Aufbaus einzutreten? Also zum Beispiel auch für Studierende?

Wo bleibt denn da der Gleichbehandlungs-Grundsatz?
Antwort von Dagmar Wöhrl
1Empfehlung
28.10.2010
Dagmar Wöhrl
Sehr geehrter Herr ,

gerne beantworte ich Fragen in diesem Forum - vor allem wenn es um Selbständige geht, für die ich mich stets besonders engagiere. Dennoch weiß ich leider nicht genau, wie ich Ihnen helfen kann, da sich Ihre Frage eigentlich an das Bundesverfassungsgericht richtet.

Persönlich bin ich der Meinung, dass Selbständige genauso wie abhängige Beschäftigte in der GKV nach ihrer tatsächlichen Leistungskraft bemessen werden sollten. Ich werde mich auch weiter für Verbesserungen in diesem Bereich einsetzen. Und zwar so wie wir es in der CDU/CSU bereits in der letzten Legislaturperiode taten, als wir das fiktive Mindesteinkommen für Selbständige spürbar senkten.

Mit freundlichem Gruß

Dagmar Wöhrl
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Frage zum Thema Soziales
15.12.2010
Von:

Heute beschlossen die Ministerpräsidenten die neue GEZ-Gebühr "pro Haushalt":
www.spiegel.de
Die Zustimmung der Länderparlamente steht noch aus.

Hierzu meine Frage:

Falls Sie zustimmen, wie stellen Sie sicher, dass in den inzwischen weit verbreiteten Wohngemeinschaften (Erstwohnsitz mehrerer Bürger) der gemeinsame Haushalt nicht mehrfach zahlen muss?
Antwort von Dagmar Wöhrl
bisher keineEmpfehlungen
28.12.2010
Dagmar Wöhrl
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Frage - auch wenn ich sie leider nicht direkt beantworten kann. Denn ich bin nicht Mitglied eines Länderparlamentes und stimme somit auch nicht über die GEZ-Reform ab. Wichtig finde ich, dass die Reform für Wohngemeinschaften grundsätzlich einen Vorteil bringt. Es muss nicht mehr jeder Mieter zahlen. Dieser Vorteil muss selbstverständlich in der konkreten Anwendung auch sichergestellt werden. In vielen Fällen gibt es z.B. einen Hauptmieter, der die Rundfunkgebühr zahlen und sie sich dann anteilig von seinen Mitbewohnern erstatten lassen kann.

Mit freundlichem Gruß

Dagmar Wöhrl
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
07.01.2011
Von:

Hallo Frau Wöhrl,

es liegt ein Entwurf für ein "Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz" auf dem Tisch. Nach gegenwärtigem Stand werden die Pflichten u.a. aus dem KonTraG für die Verantwortlichen in der Wirtschaft kaum noch zu erfüllen sein. So soll bei Prävention untersagt werden, in der Mehrzahl Sozialer Netzwerke im Internet über Bewerber zu recherchieren. Auch die Aufklärung von Manager- bzw. Mitarbeiterkriminalität (TATORT Arbeitsplatz) durch verdeckten Videoeinsatz oder längere Überwachung von Verdachtspersonen wird mit Gültigkeit des neuen Gesetzes nicht mehr erlaubt sein.
In Sozialen Netzwerken stehen alleine von den Nutzern selbst eingestellte Angaben, die nahezu von jedem Besucher eingesehen werden können - nur der künftige Arbeitgeber darf das nicht lesen???
Die Richter brauchen zur Wahrheitsfindung klare Fakten. Verlangt werden etwa mehrfache Nachweise für begangene Delikte. Das braucht seine Zeit.

Ist das so bewusst - und gewollt? Wenn nein: wie ist Ihre Position hierzu? Was unternehmen Sie um ein solches Gesetz zu verhindern?
Was kann ich als Bürger dazu beitragen, dass aus gutgemeintem Datenschutz kein Ganovenschutz wird?

Wirtschaft und öffentliche Verwaltung unterhalten Instrumente mit hohem Personaleinsatz und folglich hohem Aufwand gegen Schäden durch solche Wirtschaftskriminalität, zur Verhinderung oder Reduzierung. Dennoch steigen die Schadenszahlen und -summen signifikant.
Polizei oder Staatsanwaltschaften sind erst dann Ansprechpartner, wenn mindestens Fakten für einen stabilen Anfangsverdacht auf dem Tisch liegen - aber wo und wie soll der denn entstehen, wenn die Möglichkeiten dermaßen verhindert werden?

Ich kann Ihnen gern eine Verbands-Broschüre über die Arbeit von privaten Ermittlern übersenden, in der u.a. ranghohe Politiker die Bedeutung und den Nutzen der Detektivbranche für Wirtschaft und Bürger hervor heben.

Sehr geehrte Frau Wöhrl, ich freue mich auf Ihre Reaktion.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dagmar Wöhrl
bisher keineEmpfehlungen
06.06.2012
Dagmar Wöhrl
Sehr geehrter Herr ,

mit dem Entwurf für ein Beschäftigtendatenschutz ist erstmals eine umfassende gesetzliche Regelung für den Arbeitnehmerdatenschutz vorgelegt worden, der zu größerer Rechtssicherheit im Beschäftigungsverhältnis beitragen und einen ausgewogenen Ausgleich zwischen den Interessen der Beschäftigten am Schutz ihrer personenbezogenen Daten und den berechtigten Interessen der Arbeitgeber schaffen soll. Ich bin der Meinung, dass die Regelung dazu beitragen kann, insgesamt das datenschutzrechtliche Schutzniveau am Arbeitsplatz zu verbessern, den Arbeitgebern aber gleichzeitig die notwendigen Instrumente etwa im Kampf gegen die Korruption an die Hand geben wird.

Sie sprechen konkret den Punkt der Prävention von Mitarbeiterkriminalität durch Nutzung von Daten aus sozialen Netzwerken zur Einschätzung von Bewerbern an. Sie sollten das Verbot der Nutzung solcher Daten aber auch einmal unter dem Aspekt der Antidiskriminierung betrachten, der mir ebenso wichtig erscheint. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat vor einiger Zeit ein Pilotprojekt für anonymisierte Bewerbungsverfahren vorgestellt. Solche Bewerbungsverfahren verbessern die Chancen vor allem von Menschen mit Migrationshintergrund, älteren Arbeitsuchenden und Frauen mit Kindern.

Allein dieser Punkt zeigt, wie schwierig es ist, einen gerechten Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu finden. So wollen und müssen Arbeitgeber Korruption bekämpfen; gleichzeitig dürfen Arbeitnehmer jedoch nicht unter einen Generalverdacht gestellt werden. Der Gesetzentwurf ist der Versuch eines Ausgleiches zwischen berechtigtren Interessen. Die Tatsache, dass der Entwurf sich immer noch in den Ausschussberatungen ist, zeigt, wie schwierig die Konsensfindung ist.

Ich würde mich freuen, wenn ich Ihnen meine Position deutlich machen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre
Dagmar Wöhrl MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
07.01.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Wöhrl,

im folgenden verlinkten Artikel geht es um \"Deutsche Zustände\", so heißt die von Wissenschaftlern unter Leitung des Bielefelder Soziologen Wilhelm Heitmeyer erstellte große interdisziplinäre Langzeitstudie, die in diesem Monat in ihrer neunten Auflage veröffentlicht wurde. Was Heitmeyer und seine Kollegen über die Befindlichkeiten der Deutschen herausfanden, ist im höchsten Maße alarmierend.
So ist von einer \"deutlichen Vereisung des sozialen Klimas\", von einer \"rohen Bürgerlichkeit\", und von einem \"zunehmenden Klassenkampf von oben\" die Rede. \"Zivilisierte, tolerante, differenzierte Einstellungen in höheren Einkommensgruppen scheinen sich in unzivilisierte, intolerante Einstellungen zu wandeln\" - es gäbe Hinweise auf eine \"entsicherte wie entkultivierte Bürgerlichkeit\", so die Wissenschaftler.

www.heise.de

Dies ist auch m.E. höchst alarmierend!

Was unternehmen Sie persönlich und ganz konkret in der nächsten Zeit als Abgeordnete, um dieser bedrohlichen Entwicklung entgegenzuwirken?

MfG

Ein Oberpfälzer
und sehr besorgter Bürger
Antwort von Dagmar Wöhrl
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17.03.2011
Dagmar Wöhrl
Sehr geehrter Herr ,

es gibt besorgniserregende Entwicklungen - das ist unzweifelbar der Fall. Die Politik stellt hier kein Allheilmittel dar. Engagement muss vor allem aus der Zivilgesellschaft heraus entstehen. Daher engagiere auch ich mich seit vielen Jahren ehrenamtlich. Als Politikerin setzte ich mich darüber hinaus vor allem für zweierlei ein.

Zum einen arbeite ich dafür, dass Arbeitsplätze in Deutschland entstehen. Hier sind wir auf einem guten Weg. Die Zahl der Erwerbstätigen erhöhte sich 2010 um 212 000 Personen. Der Beschäftigungsstand war mit 40,5 Mio. Personen so hoch wie noch nie zuvor seit der Wiedervereinigung.

Zum anderen engagiere ich mich dafür, dass jeder Mensch in unserem Land eine Aufstiegschance bekommt - und zwar dadurch, dass wir Bildung fördern. Daher habe ich mich dafür eingesetzt, dass wir in dieser Legislaturperiode 6 Mrd. Euro in den Bildungsbereich investieren. Kinder aus Familien mit niedrigem Einkommen werden besser unterstützt, z.B. mit Nachhilfe. Bildungslotsen helfen gefährdeten Jugendlichen bei Schulabschluss und Berufseinstieg. Bund und Länder schaffen viele neue Studienplätze. Wir helfen Studenten mit mehr Bafög und dem neuen Deutschland-Stipendium.

Ich bin überzeugt: Indem wir in Arbeitsplätze und Bildung investieren, werden wir auch eine deutsche Erfolgsgeschichte weiter schreiben, die leider häufig übersehen wird. Mit einem Wert zwischen 60 - 67 % stellt die Mittelschicht in Deutschland seit Jahrzehnten einen im internationalen Vergleich hohen Anteil an der Bevölkerung dar. Im 20-Jahres-Vergleich hat Deutschland nur eine geringfügige Abnahme von 2 % zu verzeichnen. Finnlands Mittelschicht z.B. ist im selben Zeitraum um 7 % geschrumpft. Ich finde, das gibt Anlass zum Optimismus und Mut zum Weitermachen.

Mit freundlichen Grüßen

Dagmar Wöhrl
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
27.02.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Wöhrl

Ist den niemanden innerhalb der CSU / CDU klar, dass H. z. Guttenberg den Ansehen der Politik und vor allem der Union und der Kanzler-in durch das Festhalten an seinen Ministerposten großen Schaden zufügt?

Wenn selbst Professor Dr. Lepsus, Uni Bayreuth, von Betrug und Dreistigkeit spricht und diverse Rechts Wissenschaftler davon überzeugt sind, dass er getäuscht und gelogen hat muss doch selbst Ihnen klar sein, dass man an so einen Minister nicht mehr festhalten kann.

Die hohen Umfragewerte sind für mich kein Maßstab für Moral und Anstand. Glauben Sie mir, ich bin ein parteiloser Wechselwähler und übe bestimmt nicht eine links angehauchte Kritik.
Aber was wollen Sie z.B. einem Jugendlichen sagen, der sich unerlaubt aus den Internet ein Musikstück kopiert und dann Strafrechtlich verfolgt wird? Unerlaubtes ab kupfern, egal ob von Texten oder von einen Musikstück ist geistiger Diebstahl und die Politik sollte dabei mit guten Beispiel voran gehen.

MfG und trotzdem einen schönen Sonntag

Antwort von Dagmar Wöhrl
1Empfehlung
17.03.2011
Dagmar Wöhrl
Sehr geehrter Herr ,

Politiker sollten Vorbilder sein - da haben Sie Recht. Zu einem vorbildlichen Verhalten gehört meiner Ansicht nach auch, dass man seinen Kollegen die Chance gibt, selber über eigenen Fehler nachzudenken und Konsequenzen zu ziehen. Das sollte doch in der Politik genauso gelten wie am Arbeitsplatz im Betrieb. Karl-Theodor zu Guttenberg hat seine Entscheidung diesbezüglich verantwortungsvoll getroffen.

Ich persönlich bedauere seinen Rücktritt sehr. Mit ihm verlieren die Soldaten und Soldatinnen einen Verteidigungsminister, der sich mit bis dahin nicht gekanntem Einsatz für sie eingesetzt und stark gemacht hat.

Ich bin sicher, dass er das Amt nicht leichtfertig niedergelegt hat, sondern alle notwendigen Schritte eingeleitet hat, um die Bundeswehrreform, seine Bundeswehrreform, auch zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Der nun nachfolgende Minister wird ein hervorragend aufgestelltes Haus vorfinden, was ihm das Vollenden dieser wichtigen Reform erheblich erleichtern wird.

Mit freundlichem Gruß

Dagmar Wöhrl
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