Cornelia Pieper (FDP)
Kandidatin Bundestagswahl 2005
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Cornelia Pieper
Jahrgang
1959
Berufliche Qualifikation
Diplom Übersetzerin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wohnort
-
Wahlkreis
Halle
Ergebnis
4,9%
Landeslistenplatz
1, Sachsen-Anhalt
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www.cornelia-pieper.de
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Frage zum Thema Bürgerrechte
15.08.2005
Von:

Sehr geehrte Frau Pieper,

war die FDP nicht einmal die Bürgerrechtspartei in Deutschland? Davon kann ich leider nichts mehr erkennen.

Die Union will Schily´s Pläne aufgreifen und die Schutzhaft in Deutschland einführen und niemand beklagt sich. Einige Länderparlamente haben bei der Überwachung von Personen die Freiheitsrechte verletzt. Die einzige Institution, die eingeschritten ist war das Bundesverfassungsgericht.

Meiner Ansicht sind die Grünen schon lange keine Rechtsstaatspartei mehr aus der Koalitionsdisziplin heraus und Herr Westerwelle greift das Thema nur auf, wenn er gerade vor dem Parteitag spricht.

Ich verstehe nicht, wie man für die FDP arbeiten kann und derartig wichtige Themen nicht aufgreifen kann. Die FDP muss liberal nicht nur als wirtschaftsliberal definieren, sondern als liberal im Bezug auf alle Politikbereiche.

Wie stehen Sie zu meiner Meinung?
Antwort von Cornelia Pieper
1Empfehlung
09.09.2005
Cornelia Pieper
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen ausdrücklich für Ihren kritischen Beitrag zum Thema Bürgerrechte. Ich teile Ihre Auffassung, daß es gegenüber diesem Themengebiet oftmals eine viel zu große Gleichgültigkeit gibt. Ich teile allerdings nicht Ihre Auffassung, was die Rolle der FDP in dieser Frage angeht. Vielmehr sehe ich es so, daß mittlerweile die FDP die einzige Partei ist, die sich dieser Frage überhaupt ernsthaft annimmt, während von anderer Seite mit Getöse und Populismus die Abschaffung von Bürgerrechten geradezu gefeiert wird. Ich erinnere in diesem Zusammenhang nur an die Abschaffung des Bankgeheimnisses. Leider kann man manchmal den Eindruck bekommen, die Einschränkung oder Abschaffung fundamentaler Rechte habe keine Folgen. Oft hört man den Satz "Das ist nicht schlimm, ich habe doch nichts verbrochen". Wir wissen, daß es darum aber gar nicht geht, wenn Rechte global eingeschränkt werden und der Staat sich immer mehr ins Private einmischen darf. Die FDP hat in der jetzt vergangenen Legislaturperiode eine Reihe von parlamentarischen Initiativen und Anträgen auf den Weg gebracht und sich immer wieder klar positioniert. So klar, daß der Bundesinnenminister sogar von der FDP als "Sicherheitsrisiko" im Bereich der Terrorismusbekämpfung gesprochen hat. Das macht deutlich, wie wenig Gespür für diese wichtigen Fragen zurzeit überhaupt noch vorhanden ist. Es ist momentan schwierig für das Recht und die Freiheit zu argumentieren, wenn gleichzeitig Maßnahmen mit der Gefährdung durch den Terrorismus begründet und legitimert werden. Die berechtigte Angst der Bürgerinnen und Bürger vor dem Terror wird in diesem Zusammenhang ausgenutzt. Sie haben völlig Recht: Es ist und bleibt die originäre Aufgabe einer liberalen Partei gerade in dieser schwierigen Situation Kurs zu halten und darauf aufmerksam zu machen, daß Grundrechte die individuelle Selbstbestimmung, gesellschaftliche Autonomie und Teilhabe sichern.

Deswegen wollen wir, daß das Bankgeheimnis wieder eingeführt wird. Deswegen lehnen wir eine Steueridentifikationsnummer als uneingeschränkte Kontrollmöglichkeit der Behörden ab. Der Datenschutz muß weiterentwickelt werden. Die viel diskutierte Videoüberwachung kann überhaupt nur dann ausgeweitet werden, wenn sie sehr konkret gesetzlich definiert und kontrolliert wird. Die Vision des "gläsernen Kunden" oder des "gläsernen Patienten" lehnen wir ab. Bereits jetzt gibt es im Bereich von Kundendaten viel zu viel Kontrolle und Datenweitergabe. Patienten müssen natürlich über ihre Daten völlig autonom entscheiden können, gerade im sensiblen und sehr persönlichen Bereich der eigenen Gesundheit. Die Liste der Beispiele ließe sich fortsetzen. Jedenfalls sind die Rechte bzw. Grundrechte der Bürger kein Selbstbedienungsladen, in dem sich der Staat nach Gutdünken von Fall zu Fall bedienen darf.

Mehr zu unseren Vorstellungen und Konzepten finden Sie in Kürze in unserem Wahlprogramm, das Sie auch über meine Homepage www.cornelia-pieper.de aufrufen können oder ausführlich im Auftritt der FDP-Bundestagsfraktion im Bereich der parlamentarischen Initiativen.

Mit freundlichen Grüßen
Cornelia Pieper, MdB
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Frage zum Thema Bildung
16.08.2005
Von:

Sehr geehrte Frau Piper,

ich würde Sie bitten, mir (und allen Interessierten) die genaue Quelle der Bundesbank-Erhebung zu nennen., die Sie in der Antwort für Herrn Luchtmeier angeführt haben. Ausserdem würde ich Sie bitten, die entsprechenden Vergleichsdaten für die Jahre seit 1980 nachzuliefern (so weit sie erhoben worden sind).

Zudem würde mich interessieren, wie Sie zu folgender Schlussfolgerung der Bundesbank stehen (Monatsbericht 10/2003): "Im Übrigen wird die demographische Entwicklung mit rückläufigen Schülerzahlen für eine Entlastung im Bildungsbereich sorgen." Sind etwa die aktuellen Massnahmen im Bundesland Sachsen ein erster Vorgeschmack auf das, was mit "Entlastungen" im deutschen Bildungsbereich gemeint ist? (also Schliessung von Schulen und damit weitere Anfahrtswege für die Schüler mit höheren Fahrtkosten; Entlassungen von Lehrern; weitere Ausdünnung von Regionen, die demografisch bereits sehr "angeschlagen" sind etc.). Und welches sind drei KONKRETE Ausgestaltungen von Schul- und Bildungsinhalten oder -formen, die sie vom PISA-Gewinner Finnland für Deutschland übernehmen würden? Wie wollen Sie dadurch entstehende Mehrkosten zwischen 2006 und 2010 bezahlen?

Befürworten Sie darüber hinaus ein stärkeres Mitentscheidungsrecht des Bundes bei der Festlegung von Lehrinhalten und und einheitlichen Lernerfolgsprüfungen an Schulen?

Und, last but not least: Nennen Sie mir weltweit bereits bestehende Systeme für Studiengebühren, an die Sie deutsche Systeme anlehnen wollen und warum und erklären Sie, wie sie garantieren wollen, dass Studiengebühren nicht für allgemeine Haushaltssanierungen oder andere Etatposten verwendet werden können (wie es jetzt wohl ein Hamburger CDU-Politiker mit Blick auf die Finanzierung von Kindergärten mittels umgeleiteter Studiengebühren in Betracht gezogen hat)?

Viele Grüsse


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Frage zum Thema Bildung
16.08.2005
Von:

Sehr geehrte Frau Pieper,
gegenwaertig arbeite ich - als Wissenschaftler- nach vier Jahren im Vereinigten Koenigreich in den USA und frage mich mehr und mehr wie eine Bundesregiereung unter Beteildigung der FDP deutsche Wissenschaftler aus dem Ausland wieder nach Deutschland holen will bzw den Wissenschaftsstandort Deutschland wieder attraktiver machen will fuer auslaendische Wissenschaftler? Die Juniorprofessur ist zwar ein Anfang, aber fuer Naturwissenschaftler ist die Foerderung ein Witz - die Mittel reichen beiliebe nicht aus um ein Labor aufzubauen, geschweige denn Forschung zu betreiben.
Mit liberalen Gruessen,
Antwort von Cornelia Pieper
2Empfehlungen
17.08.2005
Cornelia Pieper
Sehr geehrter Herr !

Die starren Regelungen in Deutschland sind in der Tat ein Wettbewerbshindernis für unsere Hochschulen und Forschungseinrichtungen gegenüber ausländischen Mitbewerbern.
Die beste Lösung wäre ein modernes Wissenschaftstarifvertragsrecht, das die Bundesregierung seit 1998 versprochen hat. Die FDP hat dazu bereits im letzten Jahr einen Antrag eingebracht (Drs. 15/1716), der jedoch von Rot-Grün abgelehnt wurde. Die Hochschulen brauchen den Spielraum, um auch hoch leistungsbereiten jungen Naturwissenschaftlern die nötigen Anreize und Arbeitsmöglichkeiten zu bieten.

Mit freundlichen Grüßen
Cornelia Pieper
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Frage zum Thema Familie
23.08.2005
Von:

Sehr geehrte Frau Pieper,

wie sehen Sie, dass nach der Geburt eines Kindes automatisch der Mutter das Sorgerecht zufällt und der Vater so nach der Willkür der Mutter von seinem Kind getrennt werden kann und zum "Zahlvater" wird? Würden Sie sich für ein automatisches gemeinsames Sorgerecht einsetzen (wenn das Paar nicht gemeinsam andere Regelungen in Übereinstimmung trifft)?

mfg

Antwort von Cornelia Pieper
3Empfehlungen
25.08.2005
Cornelia Pieper
Sehr geehrter Herr ,
haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 23. August. Ich bin hiermit gerne bereit, Ihnen darauf zu antworten.

Die Anerkennung der Elternverantwortung und der damit verbundenen Rechte findet nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (/Beschluss/ /vom 29. 7. 1968 - 1 BvL 20/63, 31/66 und 5/67/) ihre Rechtfertigung nicht im Machtanspruch der Eltern, sondern darin, dass das Kind Schutz und Hilfe bedarf, sich zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit innerhalb der sozialen Gemeinschaft zu entwickeln, wie sie dem Menschenbild des Grundgesetzes entspricht. Zentraler Ausgangspunkt ist daher auch für die Liberalen das Wohl des Kindes – auch bei der Beurteilung der sorgerechtlichen Regelungen.

Das neue Kindschaftsrecht sieht den Fortbestand der gemeinsamen elterlichen Sorge bei verheirateten Paaren vor. Die FDP begrüßt dies ausdrücklich. Nicht miteinander verheiratete Eltern erlangen die gemeinsame Sorge nach § 1626 a BGB, wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen oder sie einander heiraten. Diese Sorgeerklärung kann auch von nicht zusammenlebenden Elternteilen abgegeben werden. Damit wird es Eltern ermöglicht, die gemeinsame elterliche Sorge zu übernehmen – und zwar unabhängig von einer gesonderten Kindeswohlprüfung. Auch bei der Beurteilung der Annahmen, die den sorgerechtlichen Regelungen zugrunde liegen, steht stets das Kindeswohl im Vordergrund. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu in seiner Entscheidung vom 19. Januar 2003 ausgeführt, dass der Gesetzgeber dem Kindeswohl soweit Rechnung getragen hat, soweit er zu dessen Berücksichtigung bei der Ausgestaltung der elterlichen Sorge durch Art. 6 Abs. 2 GG aufgefordert ist. § 1626 a BGB geht von dem Grundsatz aus, dass die elterliche Sorge grundsätzlich beiden Eltern gemeinsam zukommt. Da es bei nicht miteinander verheirateten Elternteilen an einem Anknüpfungspunkt wie dem der Ehe fehlt, wurde mit dem Erfordernis der übereinstimmenden Sorgerechtserklärungen ein Äquivalent geschaffen. Bei der Reform des Kindschaftsrechts wurde auch bedacht, dass Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern nicht nur aus stabilen, sondern auch aus flüchtigen Beziehungen heraus geboren werden. Da das Kind in seiner Entwicklungen durch Austragen von Konflikten zwischen den Eltern gefährdet werden kann, war auch gesetzlich die Möglichkeit vorzusehen, dass nur ein Elternteil die Sorge übernimmt. Unter der Annahme, dass es schwerwiegende Gründe geben kann, die die Verweigerung der Zustimmung rechtfertigen können, ist es mit Art. 6 Abs. 2 GG nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts vereinbar, dass der Gesetzgeber davon abgesehen hat bei einem Nicht-Zustandekommen übereinstimmender Sorgeerklärungen eine gerichtliche Einzelfallprüfung zuzulassen.

Die FDP tritt – nicht nur im Zusammenhang mit dem Sorgerecht – für eine Anpassung des Familienrechts an die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen ein. Bei jeder Reformierung achtet die FDP die verfassungsrechtlichen Vorgaben und wahrt die Grundrechte der Betroffenen. Maßstab der familienrechtlichen Änderungen ist dabei das Wohl des Kindes. Dieses ist das schwächste Glied der Gesellschaft und bedarf eines besonderen Schutzes. Die Regelung des § 1626 a BGB lag dem Bundesverfassungsgericht bereits zur Überprüfung vor. In seiner Entscheidung vom 19. Januar 2003 hat es festgestellt, dass diese Regelung nicht verfassungswidrig ist und den Interessen nichtverheirateter Väter unter Berücksichtigung des Kindeswohls ausreichend Rechnung trägt. Dem Gesetzgeber wurde jedoch aufgegeben, die der Regelung zugrunde liegenden Annahmen zu überprüfen. Die FDP veranlasste mit ihrem Antrag "Sorgerecht für nichteheliche Kinder vor Inkrafttreten der Kindschaftsrechtsreform regeln" vom 2.4. 2003 (BT-Drs. 15/757) eine Gesetzesänderung wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert.

Väter dürfen nach Ansicht der FDP jedoch nicht nur auf ihre Unterhaltspflicht reduziert und nur noch als "Zahlväter" betrachtet werden. Durch die 15. Wahlperiode hindurch hat die FDP Fragen des Sorgerechts nichtehelicher Väter konstant parlamentarisch aufgearbeitet und geprüft (u.a. BT-Drs. 15/2512, 15/4120 sowie 15/4975). Der Vater ist für ein Kind eine wichtige Bezugsperson. Für die Entwicklung der Kinder ist der Umgang mit dem Vater wichtig und förderungswürdig. Daher tritt die FDP für eine Stärkung der Rechte von Vätern bezüglich der Umgangs- und Sorgerechte ein. Im Hinblick auf den Wunsch vieler Väter, Kontakt zu ihrem Kind zu haben, tritt die FDP für eine Stärkung der Väter ein, die zur Verantwortungsübernahme bereit sind. Umfragen haben gezeigt, dass die demographischen Probleme nicht nur an den Frauen liegen, die nicht mehr Mutter werden wollen, sondern in noch stärkerem Maße an den Männern, die nicht bereit sind, Vater zu werden und Elternverantwortung zu übernehmen. Auch deswegen tritt die FDP für eine Förderung der Bereitschaft von Vätern ein, Verantwortung für ihr Kind zu übernehmen.

Ich hoffe, Ihre Fragen damit beantwortet zu haben und wünsche Ihnen alles Gute für die Zukunft!

Mit freundlichen Grüßen
Cornelia Pieper, MdB
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