Cornelia Pieper (FDP)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Cornelia Pieper
Geburtstag
04.02.1959
Berufliche Qualifikation
Diplom-Sprachmittlerin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Staatssekretärin im Auswärtigen Amt
Wohnort
Lieskau
Wahlkreis
Halle
Ergebnis
8,6%
Landeslistenplatz
1, Sachsen-Anhalt
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(...) Wir wollen einen fairen Steuer- und Sozialstaat. Deshalb setzen wir weiterhin auf einfache, niedrige und gerechte Steuern. Gleichwohl müssen wir die wirtschaftlich schwierige Lage des Landes berücksichtigen, die durch die internationale Finanzkrise entstanden ist. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Wirtschaft
28.02.2012
Von:
Uwe

Entwurf zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Sehr geehrte Frau Pieper,

tief erschüttert bin ich von von der Nachricht, dass am 09.03.2012 eine weitere Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen werden soll.
Dieser Beschluss ist der Tod für die erneuerbaren Energien in Deutschland. So wird es keine Planungssicherheit mehr geben, keine Bank wird noch ein Projekt finanzieren.

Sie vertreten Sachsen-Anhalt im Bundestag. Meine Fragen an Sie:

Wie erklären Sie den Kindern und jungen Menschen in Deutschland, dass die Regierung im Jahr 2012 wieder von der Zukunftstechnologie in der Energieerzeugung abgesprungen ist?
Wie können die mehr als 4000 Arbeitsplätze in der Solarindustrie Sachsen-Anhalts, die durch die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes bedroht sind, gerettet werden?

Vielen Dank für Ihre Antworten.
Bitte machen Sie sich im Bundestag für die Zukunft und für unser Bundesland stark.

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Frage zum Thema Kinder und Jugend
21.06.2012
Von:

Wie stehen Sie einer Einführung des Betreuungsgeldes gegenüber? Was sehen Sie dabei (ggf.) besonders kritisch?

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Frage zum Thema Familie
22.10.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Pieper,

meine Fragen an Sie zum Entwurf des Sorgerechtsgesetz:

1.)Werden Sie dem Gesetzentwurf in der jetzigen Fassung zustimmen?
2.)Werden Sie eine Änderung des § 1626a Abs. 1 Satz 1 mit folgendem Wortlaut: "wenn der Vater die Vaterschaft nach $ 1594 BGB anerkannt hat und erklärt die gemeinsame Sorge zu übernehmen." befürworten?
3.)Werden Sie eine Definition des Gesetzgebers zur Begrifflichkeit "Wohl des Kindes" einfordern?

Der nun vorliegende Gesetzentwurf für das Sorgerecht für die "nicht mit der Kindesmutter verheirateten Väter" beinhaltet zwar kleine Veränderungen, die auf den ersten Blick hin positiv klingen, dieser ist aber leider eine von Lobbyarbeit indoktrinierte Mogelpackung und benachteiligt und diskriminiert unverheiratete Väter immer noch gegenüber den Müttern und verheirateten Vätern.

2010 wurden in der BRD 452.475 Kinder ehelich und 225.472 Kinder (somit jedes 3.) unehelich geboren. Unehelich geborene Kinder und deren Eltern sind also keine Randgruppe.

Unverheiratete Väter erhalten das gemeinsame Sorgerecht nur, wenn die Mutter dem zustimmt, das macht den Vater vom Wohlwollen der Kindsmutter abhängig.

Die Regierung wurde 2009 vom EGMR und 2010 vom Bundesverfassungsgericht auf die Ungleichbehandlung von verheirateten und nichtverheirateten Vätern hingewiesen.

Der Gesetzentwurf sieht nur ein Antragsverfahren für den Vater vor, wenn die Mutter sich dem gemeinsamen Sorgerecht verweigert. Dies benachteiligt den unehelichen Vater unangemessen degradiert somit den unehelichen Vater weiterhin zum Vater 2. Klasse.

Für eine konsequente Gleichstellung der Väter gibt es nur eine Lösung:

"Im Zuge der Vaterschaftsanerkennung nach §1594 BGB erhält der Vater automatisch das gemeinsame Sorgerecht."

Auch wird im Gesetzesentwurf auf Begriff des Kindeswohles verwiesen. Diesen gilt es, als Begriff juristisch zu definieren, damit er nicht weiter von Anwälten, Richtern und Ämtern missbraucht werden kann.

Vielen Dank
.

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