Cornelia Behm (GRÜNE)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
20.09.1951
Berufliche Qualifikation
Diplom-Agraringenieurin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Kleinmachnow
Wahlkreis
Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
Ergebnis
9,7%
Landeslistenplatz
1, Brandenburg
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(...) Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat viel über die Vorteile eines bedingungslosen Grundeinkommens diskutiert und die Idee letztlich als nicht umsetzbar erachtet. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Cornelia Behm
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Frage zum Thema Familie
14.12.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Behm,

der Leitung des Jugendamts Teltow- Fläming stellte ich vor zwei Monaten in etwa folgende Fragen, die mir bis jetzt nicht beantwortet wurden, trotz Nachhakens auch bei dem Landrat Giesecke, SPD:

1. Gehen in Ihrem Jugendamt Kopien kompletter - an das Familiengericht
adressierter - Parteischreiben aus nach § 170 GVG nichtöffentlichen familienrechtlichen Verfahren ein?

2. Gehen auch Kopien Psychologischer oder Psychiatrischer Sachverständigen- Gutachten über Familienmitglieder ein, die im Auftrag des Familiengerichts erstattet wurden und an dieses adressiert sind? Sind die Betroffenen damit einverstanden?

3. Werden die unter 1. und 2. genannten Schriftstücke von Ihren Mitarbeitern tatsächlich gelesen? Auf welcher ganz konkreter Rechtsgrundlage nach SGB VIII und mit welchem Zeitbudget sowie zu welchem Zweck geschieht das?
Welche berufliche Qualifikation wird zu diesem Zweck vorgehalten?

4. Werden die unter 1. und 2. genannten (nicht an das Jugendamt adressierten) Schriftstücke in Ihrem Jugendamt gespeichert/ abgeheftet?
Auf welcher genauen Rechtsgrundlage (nach Landes- DSG bzw. SGB VIII) wird so verfahren?

5. Über welchen gesetzlichen Zeitraum werden die unter 4. gemeinten
Schriftstücke gegebenenfalls bei Ihnen aufbewahrt?

6. Wie könnte bei Ihnen die demokratische Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Datenschutzbestimmungen für Jugendämter erfolgen?

7. Wem sprechen die Bediensteten der Fachbehörde (schweigepflichtig gemäß § 203 StGB) die Verfügungsberechtigung zur Erteilung von Schweigepflichtentbindungen zu, wenn ihnen im Rahmen ihrer Berufstätigkeit DRITTGEHEIMNISSE anvertraut oder sonst bekannt werden?

Wäre es Ihnen möglich, an die Verantwortlichen in Ihrem Wahlkreis heranzutreten und sodann öffentlich hier mitzuteilen, wie die Fragen beantwortet wurden?

Dafür wäre ich dankbar.

Mit frdl. Grüßen

W.
Gruppe Justizkontrolle Bayern/ Scientologyabwehr Deutschland
Antwort von Cornelia Behm
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14.09.2010
Cornelia Behm
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Anfrage an das Jugendamt kann und möchte ich nicht unterstützen. Ich bitte Sie, sich gegebenenfalls erneut an die zuständige Stelle zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Cornelia Behm
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Frage zum Thema Verlängerung Afghanistaneinsatz (ISAF)
28.02.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Behm,

Sie haben - abweichend von dem veröffentlichten Statement der Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen - am 26.02.2010 für die Erweiterung des Afghanistan-Einsatzes nach der Vorlage der Bundesregierung gestimmt.

Könnten Sie Ihre Beweggründe darlegen, die Sie zu dieser Entscheidung kommen ließ?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Cornelia Behm
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03.03.2010
Cornelia Behm
Sehr geehrter Herr ,

ja, ich habe am 26.02.2010 für die Erweiterung des Afghanistan-Einsatzes nach der Vorlage der Bundesregierung gestimmt. Inwieweit das "abweichend von dem veröffentlichten Statement der Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen" war, überlasse ich Ihrer Beurteilung. Die Verlängerung des Mandats wurde in der Fraktion mehrfach ausführlich diskutiert. Es war allseits bekannt, dass es zustimmende, ablehnende Voten und Enthaltungen geben würde. Meines Wissens ist seitens der Fraktionsführung auch nichts anderes an die Öffentlichkeit getragen worden.

Ich habe dem Einsatz zugestimmt, weil ich es für richtig halte, dass die Bundeswehr entsprechend dem UN-Mandat den zivilen Aufbau in Afghanistan sichert. Ich bin seit 2002 im Bundestag und habe mich seither sehr intensiv mit diesem Einsatz beschäftigt und mich von Kollegen und anderen Experten, die wiederholt vor Ort waren, über die Situation unterrichten lassen. Denn die Entscheidung, deutsche Soldaten in ein Land zu entsenden, in dem - wie es jetzt auch ausgesprochen wird - kriegsähnliche Zustände herrschen, ist wahrlich keine leichte. Ich bin jedoch überzeugt davon, dass ich mit meiner Zustimmung das richtige Signal gesendet habe, sowohl an die um unsere Hilfe bittenden Afghanen als auch an die unterschiedlichen Gruppen der Aufbauhelfer sowie an die Soldaten. Das fällt mir in der gegenwärtigen Situation sogar etwas leichter, als insbesondere durch den Machtwechsel in den USA der seit langem geforderte Strategiewechsel eingeleitet ist.

Obwohl ich - wie im Entschließungsantrag meiner Fraktion ausgeführt - viele Fragen und Forderungen an die Bundesregierung habe, und mit ihrer intransparenten Haltung insbesondere in der Kunduz-Affäre absolut unzufrieden bin, ist das für mich kein Grund gewesen, gerade jetzt meine Zustimmung zu verweigern. Wohl wissend, dass die Mehrheit des Bundestages zustimmt, von der eigenen Überzeugung abzurücken, nur um im Lichte der öffentlichen Meinung besser dazustehen, das ist eine Haltung, mit der ich nicht mehr in den Spiegel hätte sehen können.

Mit freundlichen Grüßen

Cornelia Behm
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Frage zum Thema Umwelt
09.07.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Behm,

die Seen in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern sind ein wesentlicher Standortfaktor für den Tourismus und zudem wichtige Ökosysteme. Aufgrund des Einigungsvertrages werden viele Seen als ehemaliges Volkseigentum durch die bundeseigene BVVG privatisiert. Die Privatisierung der Gewässer birgt jedoch die Gefahr, dass Badestellen, Stege und Uferwege nicht mehr nutzbar sind oder Freizeitbetätigungen auf den Seen, wie Angeln und Baden, durch private Eigentümer erschwert, verboten oder kostenpflichtig werden. Eine Bundestagspetition gegen die weitere Gewässerprivatisierung wird derzeit von über 110.000 Mitzeichnern unterstützt. Viele Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Verbände und Bürgerinitiativen engagieren sich gegen die Privatisierung der Seen.

Dieses Engagement hat dazu geführt, dass eine Verhandlungsgruppe, bestehend aus Vertretern der Bundesregierung und der Bundesländer, über den Verkauf der Seen als Paket an die jeweiligen Bundesländer verhandelt. Allerdings kann der Kaufpreis zum Scheitern der Verhandlungen führen. Schließlich sollte die öffentliche Hand vorhandene finanzielle Mittel besser in die Unterhaltung der Seen investieren, um einen guten ökologischen Zustand zu erreichen bzw. zu sichern.

Wie stehen Sie zu der derzeit laufenden Privatisierung von Seen in Ostdeutschland?

Können Sie sich vorstellen, durch eine Änderung des Ausgleichsleistungsgesetzes (AusglLeistG) eine kostenlose Übertragung der Seen auf die Länder zu ermöglichen?

Was passiert mit den Seen, wenn die Verhandlungen zwischen dem Bund und den Bundesländern nicht zu einer Einigung führen?

Welche andere Lösung können Sie sich vorstellen?

Viele Grüße
Antwort von Cornelia Behm
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04.08.2010
Cornelia Behm
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie recht herzlichen Dank für Ihre Frage. Ich teile Ihre Auffassung, dass die Privatisierung von Gewässern dringend beendet werden muss. Denn neben den von Ihnen aufgeführten Nutzungseinschränkungen sprechen auch ökologische Gründe für einen Verzicht der bisherigen Verkaufspraxis. Die Wasserqualität kann sich durch fehlende oder nicht sachgerechte Pflege deutlich verschlechtern. Gerade private Eigentümer können mit dem Erhalt der Seen, insbesondere mit der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie im Einzelfall überfordert sein, da die Gewässergüte oftmals von Faktoren beeinflusst wird, die sich dem Einfluss von Privatpersonen entziehen. Allein schon die Überprüfung der Wasserqualität und deren richtige Interpretation setzt technische und wissenschaftliche Expertise voraus. Denn See ist nicht gleich See. Was für einen See im Niedermoorbereich gut und normal ist, kann in einem nährstoffarmen See schon eine ökologische Katastrophe bedeuten.
Union und FDP halten dem immer wieder entgegen, dass Zustand und Pflege von Gewässern oder Wäldern in keinem Zusammenhang mit deren Eigentumsformen stehen. Selbst der Parlamentarische Staatssekretär aus dem Bundesministerium der Finanzen, Steffen Kampeter vertritt diese Auffassung. Damit beweist er jedoch lediglich seine Inkompetenz. So hat doch die Bundesregierung in ihrer Bundeswaldagentur II selbst ermittelt, dass staatliche Forsten deutlich naturnäher bewirtschaftet werden als der Privatwald. Das heißt, dass dort, wo der Staat die Verantwortung hat und dieser auch gerecht wird, Gemeinwohlinteressen stärker berücksichtigt werden, als im Regelfall durch private Eigentümer. Es liegt in der Natur der Sache, dass Private in erster Linie ihr Eigeninteresse zu wahren suchen und die Balance zwischen Ökonomie, Ökologie und Sozialem nur in selteneren Fällen im Sinne der Nachhaltigkeit wirklich ausgewogen ist.
Einer Übertragung der Gewässer an die Bundesländer stehen wir Bündnisgrünen skeptisch gegenüber, weil wir befürchten, dass die Übertragung kein Ende der Privatisierung bedeutet. Bisher haben sich die Bundesländer Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern vehement dagegen gewehrt, eine entsprechende Gewässerübertragung mit einem Weiterverkaufsverbot zu versehen. Doch genau das steht ja im Zentrum Ihres und unseres Engagements. Die bündnisgrüne Bundestagsfraktion hat deshalb einen Gesetzentwurf zur Beendigung des Seenverkaufs in den Deutschen Bundestag eingebracht. Der Gesetzentwurf legt fest, dass die Gewässer im Bundesbesitz verbleiben. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn Länder, Umweltverbände oder Umweltstiftungen Gewässer zu Naturschutzzwecken erwerben wollen. Eine Weiterveräußerung muss dann vertraglich ausgeschlossen sein. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Anrainerkommunen, das Bundesamt für Naturschutz und die anerkannten Naturschutzverbände die Möglichkeit zur Stellungnahme bei entsprechenden Übertragungen.

Mit freundlichen Grüßen

Cornelia Behm
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Frage zum Thema Verwaltung und Föderalismus
03.09.2010
Von:

Meine Frage bezieht sich auf die Sperrung des Uferweges am Potsdamer Griebnitzsee:

Am 29. April 2009 berichtete der Tagesspiegel: (Auszug)
"Vor den gesperrten Griebnitzsee-Grundstücken will die Stadt einen Steg bauen. So könnten Fußgänger wieder die beliebte Ausflugsstrecke nutzen.
Potsdam - Nach Angaben von Wolfgang Hadlich, Leiter des Büros von Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD), hat die Stadt beim zuständigen Wasserstraßenamt in Berlin die Errichtung einer mehrere hundert Meter langen Steganlage beantragt. Diese soll in dem Bereich über das Wasser führen, wo die Grundstückseigentümer den Uferweg gesperrt haben. Mit dem Steg könnten diese Grundstücke auf dem Wasserweg umrundet werden und der Uferbereich des Griebnitzsees wieder durchgängig öffentlich genutzt werden – so wie dies 19 Jahre lang möglich war."

Dazu habe ich drei Teilfragen:

1. Haben Sie die Maßnahme der Stadt Potsdam öffentlich befürwortet, sie abgelehnt oder gar keine Stellung zu diesem Thema bezogen?

2. Wenn Sie die Maßnahme befürwortet haben, in welcher Form haben Sie das Vorhaben unterstützt?

3. Wie ist der aktuelle Stand zu diesem Thema? Seit Frühjahr 2009 ist eine Menge Zeit vergangen, aber eine Konkretisierung der Steg-Pläne ist mir nicht bekannt.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Cornelia Behm
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08.09.2010
Cornelia Behm
Sehr geehrte Frau ,

haben Sie recht herzlichen Dank für Ihre Fragen. Ich habe seinerzeit die Vorschläge der Stadt Potsdam zur Errichtung einer Steganlage mit Interesse wahrgenommen, ohne mich jedoch dazu öffentlich zu äußern. Nichtsdestotrotz könnte es eine Alternative sein, wenn es nicht gelingt, den Uferweg selbst für die Bürgerinnen und Bürger wieder durchgängig zugänglich zu machen.

Im Moment kommt es jedoch darauf an, die sich bisher noch im Bundesbesitz befindenden Grundstücke am See zu einem im Wert angemessenen Preis der Stadt Potsdam zur Verfügung zu stellen. Eine Reihe von Uferanrainern, die den Weg unbedingt verhindern wollen, versuchen ebenfalls in den Besitz der Grundstücke zu kommen. Somit ist die Planung des Steges davon abhängig, welche Flächen zukünftig insgesamt auf dem Wasser umgangen werden müssen und welche für den Weg noch zur Verfügung stehen werden. Die rechtlich fragwürdigen Verkaufsverhandlungen des Bundes zu diesen Grundstücken sollen demnächst zum Abschluss kommen. Ich werde mich im Deutschen Bundestag gegen die erklärte Absicht der Haushaltspolitiker von Union und FDP einsetzen, mit den Grundstücken einen spekulativen Höchstgewinn zu Lasten der Stadt Potsdam zu erzielen.

Die Stegpläne selbst ruhen nach meinem Informationsstand. Die Stadt Potsdam hat die Machbarkeit einer Steganlage soweit ich weiß prüfen lassen, zu deren Errichtung aber bisher noch nichts konkret unternommen, was vor dem Hintergrund der von mir beschriebenen offenen Eigentumsfrage der Grundstücke im Bundesbesitz sicherlich sinnvoll ist.

Mit freundlichen Grüßen

Cornelia Behm
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Frage zum Thema Soziales
14.10.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Behm,

warum bekennt sich die Gruene Partei nicht bedingungslos zum BGE?

Das BGE = Gerechtigkeit Freiheit und Wohlstand, global fuer alle!

Im heutigen System soll man zum Niedrigst/Minimumlohn arbeiten, aber alle Dienstleistungen werden nur zum Hoechstlohn angeboten, dies ist Irsinn - Wahnsinn.

Eine Familie mit 2 Kindern hätte nach dem Model von Götz Werner 4000Euro monatlich zur
Verfügung, wird also nur noch zum Höchstlohn arbeiten. Der Niedriglohnsektor kollabiert und das ist super! Eine Friseuse wird nach BGE Einführung nicht mehr für 4 oder 6 Euro , sondern nur noch für über 20 Euro die Stunde arbeiten!Da alle nur noch zum Höchstlohn arbeiten, steigt der Konsum, steigen die Verbrauchssteuereinnahmen, das BGE ist dadurch locker finanzierbar, logisch!

Die Verbrauchssteuern werden wie heute auch verschieden gestaffelt, so das Vollkornbrot dann billiger wird. als das ungesunde Weißbrot, das Auto wird dann so teuer wie in Skandinavien! Gestaffelte Verbrauchssteuern nach gesund - schädlich für Umwelt und Mensch, bringen nicht nur Einnahmen, sondern schonen durch veraenderten Verbrauch auch die Umwelt, bringen endlich die Oeko Steuer!

Mit Steuern wollen wir steuern! Mitdem auf alte Maschinen hohe und auf moderne niedrige Steuern erhoben werden, schafft das Anreize zu automatisieren, endlich mit Robotern die vollautomatische Fabrik zu errichten!

Die paradiesische BGE Zukunftswelt kennt noch den Euphorie Effekt, ähnlich wie 89 nach dem Mauerfall, sind die Menschen frei von Existenzangst, erstmals in der Geschichte der Menschheit kann jeder wirklich frei über sein kurzes Leben selber bestimmen/entscheiden was man macht. Jeden Monat hat jeder Bürger 1000 Euro auf dem Konto, warum sparen, warum krumme Dinge machen, alle werden strahlen vor Glück und Lebensfreude! Die Nachfragekrise wird beendet, es wird ein Fest ohne Ende, ohne Kater, das Paradies auf Erden, lang herbeigesehnt, nie für möglich gehalten!


Mit freundlichen Gruss
Antwort von Cornelia Behm
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04.11.2010
Cornelia Behm
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum bedingungslosen Grundeinkommen (BGE). Bündnis 90/Die Grünen bekennt sich nicht ausnahmslos zum BGE, weil es doch eine Reihe von ungeklärten Fragen gibt.

Zugegeben, die von Ihnen skizzierte Vision vom BGE ist verlockend. Nur glauben wir, dass eines solche Arbeitswelt nur schwer zu gestalten und daher unrealistisch ist. Würde man z.B. ein Grundeinkommen in Höhe von 500 Euro für Erwachsene und 400 Euro für Kinder pro Monat, inklusive der Kosten für die Sozialversicherungen, finanzieren, wäre ein Einkommenssteuersatz von 50 Prozent nötig. Das zeigt ungefähr die Dimension, in der sich die Finanzierung eines BGE bewegt.

Das Modell von Götz W. Werner hingegen ist umsatzsteuerfinanziert. Dadurch müsste eine deutlich über 100 Prozent hinaus gehende Umsatzsteuer erhoben werden, um ein Grundeinkommen von 1000 Euro für alle Bürgerinnen und Bürger, inklusive der Staatsausgaben und der Sozialversicherungen, zu finanzieren. Dadurch steigen aber nicht nur die monatlichen Einkommen sondern auch die Preise. Was nützt mir ein Grundeinkommen von 1.000 Euro pro Monat, wenn ich für die 1.000 Euro nur noch Waren, verglichen mit der heutigen Kaufkraft, in einem Wert von heute 500 Euro kaufen kann?

Um es kurz zu machen: wir finden die Idee von Götz W. Werner interessant, aber völlig unrealistisch. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat viel über die Vorteile eines bedingungslosen Grundeinkommens diskutiert und die Idee letztlich als nicht umsetzbar erachtet. Dennoch ziehen wir unsere Lehren aus der Diskussion und versuchen, Erkenntnisse daraus in unsere Politik einfließen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Cornelia Behm
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