Claudia Roth (GRÜNE)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Claudia Roth
Jahrgang
1955
Berufliche Qualifikation
Dramaturgin, Bundesvorsitzende von Bündnis 90 / Die Grünen
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Augsburg-Stadt
Landeslistenplatz
1, über Liste eingezogen, Bayern
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Richtig ist, dass die Grünen sich aufgrund integrationspolitischer Überlegungen für die Erleichterung von Mehrstaatigkeit eingesetzt haben und das immer noch tun. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Familie
18.04.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Roth,

das BMI hat endlich einen Reformentwurf zum TSG unter dem schönen Namen Transsexuellenrechtsreformgesetz erstellt.

Im Anschreiben, welches herausging heißt es, dass das Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden muss. Dies bezieht der Verfasser auf die Vorgabe des BVerfG (1.9.2009).

Ist dieser Entwurf für Sie bzw. die Fraktion der Grünen akzeptabel?
Können eventuelle Änderungswünsche seitens der Interessenverbände in der Kürze der Zeit überhaupt noch berücksichtigt werden?

Mit freundlichen Grüssen,

Antwort von Claudia Roth
bisher keineEmpfehlungen
05.05.2009
Claudia Roth
Sehr geehrter Herr ,

wir stehen dem Entwurf des Transsexuellenrechtsreformgesetzes kritisch gegenüber. Das Gesetz stellt in wenigen Punkten eine minimale Verbesserung dar, enthält dafür aber in anderen Punkten gravierende Verschlechterungen.

Zu den positiven Änderungen gehören die Streichung des Erfordernisses der Ehelosigkeit nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 TSG, der Verzicht auf die dreijährige Dauer des Zwangs, entsprechend dem Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht zu leben, die Einführung einer vom Gericht auszustellenden Bescheinigung über die Antragstellung und die Möglichkeit, dass erforderliche ärztliche Zeugnisse von den Betroffenen selbst beigebracht werden können. Dem stehen gravierende Verschlechterungen gegenüber. So muss das Erstgutachten schon bei der Antragstellung beigebracht und demnach selbst bezahlt werden. Mittellose Antragsteller erhalten keine Prozesskostenhilfe und schon bei der Vornamensänderung ist die Beteiligung des Ehe- bzw. Lebenspartners notwendig. In vielen Punkten, die von uns und Interessenverbänden seit langem kritisiert werden, gibt es keine Änderungen. So wird nach wie vor die dauernde Fortpflanzungsunfähigkeit für die Personenstandsänderung vorausgesetzt. Der Körperveränderungszwang besteht unverändert und statt des Standesamtes liegt die Zuständigkeit weiterhin beim Gericht. Wir fordern, dass die Vornamens- bzw. Personenstandsänderung grundsätzlich vom Willen der AntragstellerInnen abhängig gemacht wird. Insgesamt muss das Verfahren deutlich vereinfacht werden. Bisher werden transsexuellen Menschen unnötig Steine in den Weg gelegt. Wir werden deshalb noch in dieser Legislaturperiode einen eigenen Gesetzesentwurf vorbereiten.

Mit freundlichen Grüßen

Claudia Roth
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Frage zum Thema Sicherheit
20.04.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Roth,

vielen Dank für die Anwort Ihres Büro-Teams. Allerdings kann ich keinen Ansatz erkennen, der nicht auch in Ihrem Antrag an den Bundestag zu lesen wäre.
Kernfragen werden dabei leider nicht beantwortet.

"der erste Schritt zur effektiven Kontrolle von illegalen Schusswaffen bzw. des Schwarzmarkts von Schusswaffen ist die Schaffung eines nationalen Waffenregisters...."

Hier werden doch lediglich die Bestandsdaten über die legalen, bereits erfassten Waffen einem Zentralregister zugeführt. Wie löst das das Problem des Schwarzmarktes?

Im Antrag an den Bundestag wird als weiterer Vorteil erwähnt, die Polizei könne sich vorab versichern, ob eine "Zielperson" einer polizeilichen Aktion Besitzer registrierter Schusswaffen sei. Dies ist, auch ohne Zentralregister, bereits jetzt über die Meldedaten der Gemeinde möglich. Im Umkehrschluss ist allerdings nie auszuschließen, dass illegale Schusswaffen vorhanden sind. Eigensicherung ist also immer oberstes Gebot der Sicherheitskräfte.

Worin liegt also der Sicherheitsgewinn für die Bürger, wie wird der illegale Waffenbestand reduziert und weiterer Zustrom verhindert?

Für eine konkrete Antwort auf meine Frage wäre ich dankbar.

Gruß

E.
Antwort von Claudia Roth
bisher keineEmpfehlungen
29.04.2009
Claudia Roth
Sehr geehrter Herr ,

ein Allheilmittel und eine Patentlösung für die Bekämpfung von illegalen Waffen und von einschlägigen Schwarzmärkten gibt es nicht, genauso wie in allen anderen Bereichen des alltäglichen Lebens. Außerdem dürfen wir nicht vergessen, dass die meisten der bisherigen Amokläufe mit Waffen zustande gekommen sind, die legal waren. Das Monstrum der illegalen Waffen ist kein Argument, mehr Waffen zuzulassen oder auf notwendige Einschränkungen und Abrüstung zu verzichten. Die Bekämpfungsmittel sind längst bekannt:

  • eine bessere personelle und technische Ausstattung der Polizei und des Zolls.
  • eine bessere grenzübergreifende Zusammenarbeit aller Behörden, die mit diesem Problem befasst sind (auch hier wäre sehr hilfreich, wenn alle EU-Länder ein zentrales grenzübergreifend abrufbares Waffenregister hätten).
  • eine bessere Kontrolle des Waffenmarktes bzw. Waffenhandels, der aus seiner Verantwortung nicht entlassen werden darf. Der Handel muss selber ein Interesse daran haben, jeden Waffenverkauf und die Sicherungspflicht danach mit der generellen Einführung von biometrischen Vorrichtungen zu verknüpfen.
  • eine weitgehende Abrüstung in Privathaushalten und im öffentlichen Raum, grundsätzliches Verbot von Schusswaffen in privaten Wohnungen, Verbot von großkalibrigen Waffen im Schießsport. Diese Maßnahmen würden die Auffälligkeit von illegalen Waffen erhöhen.
  • die Erarbeitung eines nationalen Aktionsplans, der im Rahmen eines überschaubaren Zeitrahmens neue Anreize schafft, illegale Waffen aus dem Verkehr zu ziehen. Vor- und nachher gelten die üblichen strafrechtlichen Bekämpfungsmaßnahmen.

Mit dem zentralen Waffenregister kann es zum ersten Mal einen zuverlässigen Überblick über die im legalen Besitz befindlichen Waffen auf der nationalen Ebene geben. Ohne einen derartigen Überblick im legalen Bereich kann es keine erfolgreichen Ansätze zur Bekämpfung von illegalen Waffen geben.

Mit freundlichen Grüßen

Das Büro-Team von Claudia Roth
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Frage zum Thema Sicherheit
20.04.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Roth,

in Ihrer Antwort am 20.04.09 schrieben Sie:

"...der erste Schritt zur effektiven Kontrolle von illegalen Schusswaffen bzw. des Schwarzmarkts von Schusswaffen ist die Schaffung eines nationalen Waffenregisters, das nach Art. 4 Abs. 4 der EU-Richtlinie 2008/51/EG erst bis zum 31. Dezember 2014 eingerichtet werden soll. Deshalb sind wir dafür, unverzüglich mit der Einrichtung des EU-rechtlich vorgeschriebenen elektronischen zentralen Waffenregisters zu beginnen. ..."

Meine Frage: Angenommen, dieses Zentrale Waffenregister würde existieren und funktionieren. Was dann? Wie wollen Sie mit diesem Schritt Kontrolle über die erwähnten illegalen Schußwaffen erlangen? Worin sehen Sie den Sinn dieser Erfassung, wenn die Waffen weiterhin in der Dunkelzone der Anonymität verschwunden bleiben?

Ich bitte um eine konkrete Antwort auf die Frage der nachfolgenden Schritte, da sich mir der Zusammenhang zwischen einem zentralen Waffenregister und den vorhandenen illegalen Waffen nicht erschließt.

Ich freue mich auf Ihre Antwort...
Antwort von Claudia Roth
bisher keineEmpfehlungen
29.04.2009
Claudia Roth
Sehr geehrter Herr ,

ein Allheilmittel und eine Patentlösung für die Bekämpfung von illegalen Waffen und von einschlägigen Schwarzmärkten gibt es nicht, genauso wie in allen anderen Bereichen des alltäglichen Lebens. Außerdem dürfen wir nicht vergessen, dass die meisten der bisherigen Amokläufe mit Waffen zustande gekommen sind, die legal waren. Das Monstrum der illegalen Waffen ist kein Argument, mehr Waffen zuzulassen oder auf notwendige Einschränkungen und Abrüstung zu verzichten. Die Bekämpfungsmittel sind längst bekannt:

  • eine bessere personelle und technische Ausstattung der Polizei und des Zolls.
  • eine bessere grenzübergreifende Zusammenarbeit aller Behörden, die mit diesem Problem befasst sind (auch hier wäre sehr hilfreich, wenn alle EU-Länder ein zentrales grenzübergreifend abrufbares Waffenregister hätten).
  • eine bessere Kontrolle des Waffenmarktes bzw. Waffenhandels, der aus seiner Verantwortung nicht entlassen werden darf. Der Handel muss selber ein Interesse daran haben, jeden Waffenverkauf und die Sicherungspflicht danach mit der generellen Einführung von biometrischen Vorrichtungen zu verknüpfen.
  • eine weitgehende Abrüstung in Privathaushalten und im öffentlichen Raum, grundsätzliches Verbot von Schusswaffen in privaten Wohnungen, Verbot von großkalibrigen Waffen im Schießsport. Diese Maßnahmen würden die Auffälligkeit von illegalen Waffen erhöhen.
  • die Erarbeitung eines nationalen Aktionsplans, der im Rahmen eines überschaubaren Zeitrahmens neue Anreize schafft, illegale Waffen aus dem Verkehr zu ziehen. Vor- und nachher gelten die üblichen strafrechtlichen Bekämpfungsmaßnahmen.

Mit dem zentralen Waffenregister kann es zum ersten Mal einen zuverlässigen Überblick über die im legalen Besitz befindlichen Waffen auf der nationalen Ebene geben. Ohne einen derartigen Überblick im legalen Bereich kann es keine erfolgreichen Ansätze zur Bekämpfung von illegalen Waffen geben.

Mit freundlichen Grüßen

Das Büro-Team von Claudia Roth
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
20.04.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Roth,

Was halten Sie von dem aktuellen Arbeitsentwurf der Bundesregierung zum "Access Blocking" Kinderpornographischer Inhalte, speziell davon, dass Die Service-Provider die sog. Stopp-Seiten selber hosten und auch die Verbindungsdaten der Zugriffe speichern und auf Wunsch an das BKA weitergeben dürfen und sollen?
Was halten Sie ferner davon, die Sperrungen nun nicht mehr auf außereuropäische Websites beschränkt bleiben sollen und dass offenbar ebenso Websites gesperrt werden sollen, die die geheimen (!) Sperrlisten veröffentlichen?
(Quelle: www.heise.de )

Gerade in diesem Punkt sehe ich die Befürchtungen vieler Kritiker bestätigt, dass diese sperren auch mehr oder weniger beabsichtigt auf kritische Weblogs und Websites wie Wikileaks.org ausgeweitet werden können.

Es ist völlig unstrittig, dass man gegen Kinderpornographie vorgehen muss, doch halte ich persönlich solche Maßnahmen für völlig ungeeignet.

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Claudia Roth
1Empfehlung
05.05.2009
Claudia Roth
Sehr geehrter Herr ,

unbestritten können die Sperrungen als gesellschaftliches Signal durchaus deutlich machen, dass sexueller Missbrauch und Ausbeutung von Kindern in keiner Form akzeptabel sind und dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Hierzu bedarf es aber einer rechtsstaatlich einwandfreien und unanfechtbaren Regelung durch ein Gesetz, das sowieso in den nächsten Monaten in den Bundestag kommen wird.

Die angekündigte Vorgehensweise hat erhebliche Schattenseiten: Internetsperren sind – vor allem mit der kriminellen Energie der Täter - leicht zu umgehen, zudem sind sie in dieser Form rechtlich bedenklich. Die Wirksamkeit dieser Einzelmaßnahme ist mehr als zweifelhaft. Die Bundesministerin hat durch perfiden Druck auf die einzelnen Provider die Branche entzweit und stellt die Nicht-Unterzeichner, die auf mehr Rechtssicherheit und -staatlichkeit gepocht haben, als schwarze Schafe an den Pranger. Letztlich versucht die Ministerin nur zu verschleiern, dass sie im Kampf gegen den sexuellen Missbrauch jahrelang untätig gewesen ist.

Dabei brauchen wir eine Gesamtstrategie und verlässliche Strukturen beispielsweise in der Präventions- und Beratungsarbeit, um Kinder wirksam zu schützen. Nicht zuletzt bedarf es einer Stärkung der Jugendhilfe und der stärkeren Vermittlung von Medienkompetenz zum sicheren Umgang junger wie älterer Menschen mit dem Internet. All dies kostet Zeit und Geld, ist aber notwendig, um Kinderpornografie gesamtgesellschaftlich nachhaltig anstatt nur symbolisch zu bekämpfen. Ein Signal der Ächtung allein reicht dafür nicht aus. Wir müssen die technische und personelle Ausstattung der zuständigen Behörden deutlich verbessern, um die Verfolgung und Verbreitung auf allen Ebenen zu bekämpfen. Eine bessere internationale Zusammenarbeit muss auf Grundlage rechtsstaatlicher Verfahren bewirken, dass derartige Angebote nicht länger zugänglich sind. Soziale Projekte, die die Ursachen der Nutzung solcher Angebote bekämpfen, müssen ebenso gefördert werden wie die Aufklärungsarbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Das Büro-Team von Claudia Roth
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
22.04.2009
Von:

Hallo Claudia,

wie ist deine / eure Position zum "Bedingungslosen Grundeinkommen" bzw. "Grundeinkommen" an sich?
Antwort von Claudia Roth
2Empfehlungen
27.05.2009
Claudia Roth
Sehr geehrter ,

mittlerweile gibt es zahlreiche Grundeinkommensmodelle, die sich extrem unterscheiden. Wir lehnen Grundeinkommenskonzepte ab, die im Prinzip als eine Art Abfindung an Erwerbslose gedacht sind. Dafür sollen sie die bisherigen sozialen Sicherungsleistungen gegenrechnen. Damit lassen sie die Betroffenen mit der Verantwortung für die Schaffung gesellschaftlicher Zugänge alleine. Auch die Logik, im bedingungslosen Grundeinkommen für alle die Lösung der wirtschafts-, arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Probleme gefunden zu haben, können wir nicht teilen. Eine verbesserte Existenzsicherung kann letztlich nur einen Beitrag für mehr Freiheit, Selbstbestimmung und Würde von Erwerbslosen leisten und muss in ein Bündel weiterer Maßnahmen eingebunden sein.

Denn ein Großteil der sozialen Probleme von heute lässt sich allein nicht durch höhere individuelle Transfers lösen. Stattdessen wollen wir im Sinne eines ermutigenden Sozialstaates, wie die skandinavischen Staaten, den Ausbau und die Reform öffentlicher Güter und Dienste in den Mittelpunkt stellen, insbesondere beim Bildungssystem, bei der Kinderbetreuung, der Pflege und der Arbeitsmarktinstitutionen. Diese Prioritätensetzung beißt sich mit der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens, das nach allen Berechnungen sehr viel teurer als unsere grüne Grundsicherung wäre

Viele Grundeinkommensmodelle plädieren zu Recht für ein System, das weniger mit Verdacht, Misstrauen und Kontrolle arbeitet als vielmehr mit dem Ansatz von Selbstbestimmung und Respekt für mündige Bürgerinnen und Bürger mit individuellen Lebenswegen.
Diesen Ansatz haben wir in unserem Grundsicherungsbeschluss aufgegriffen, den wir im November 2008 auf der Bundesdelegiertenkonferenz in Nürnberg mit großer Mehrheit verabschiedet haben. Das Modell der Grünen Grundsicherung nimmt einzelne Ziele und Elemente der Grundeinkommensdebatte auf, stellt aber keinen Einstieg in den Systemwechsel zum bedingungslosen Grundeinkommen für alle dar.

Die Grüne Grundsicherung soll eine Grundabsicherung schaffen, die Menschen ohne Erwerbsarbeit ein Leben in Selbstbestimmung und Würde ermöglicht. So müssen individuelle Leistungen in besonderen Not- und Lebenslagen wieder möglich sein. Wir wollen die Rechte der BezieherInnen der Grundsicherung gegenüber den Arbeitsagenturen stärken und die Zumutbarkeitsregeln beim Arbeitslosengeld II entschärfen – damit Menschen nicht unter Tarif und außerhalb von Sozialversicherungen arbeiten müssen. Niemandem darf das Existenzminimum weggekürzt werden. Stattdessen wollen wir die Zuverdienstmöglichkeiten ausbauen und verbessern, die Anrechnung von Partnereinkommen deutlich reduzieren und die private Altersvorsorge besser schützen.

Mit freundlichen Grüßen,

Claudia Roth
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