Claudia Roth (GRÜNE)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
15.05.1955
Berufliche Qualifikation
Dramaturgin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Augsburg
Wahlkreis
Augsburg-Stadt
Ergebnis
14,6%
Landeslistenplatz
1, Bayern
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(...) Deshalb wollen wir einen Sozialstaat, in dem sich Gerechtigkeit mit Freiheit verbindet. Grüne Sozialpolitik strebt gleichermaßen Selbstbestimmung, Teilhabe und verlässliche materielle Absicherung an. Wer arbeitet, muss von seinem Einkommen leben können. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
28.11.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Roth,

vor Kurzem hörte ich, dass Bündnis90/Die Grünen bereits ein Einkommen von 80.000 Euro mit dem sogenannten "Spitzensteuersatz" belegen wollen. Dazu meine Fragen:

Ist an diesem Gerücht etwas Wahres dran?

Wenn ja: 80.000 Euro (brutto) sind heute ein Einkommen, mit dem eine Familie zwar ganz gut über die Runden kommen kann, d.h. über dem Existenzminimum liegt, aufgrund der hohen Steuerlasten durch indirekte Steuern kann man aber nicht wirklich von "Reichtum" sprechen. Halten Sie den Spitzensteuersatz auf ein "mittleres Einkommen" nicht für unangemessen?

Wäre es nicht ein viel besserer Weg, anstelle die PERSONENBEZOGENE Einkommenssteuer zu erhöhen, eine sogenannte "Automatisierungssteuer" einzuführen, d.h. Betriebe, deren Gewinne zum großen Teil nicht durch Personal, sondern durch Roboter erwirtschaftet werden (z.B. durch automatische Fertigungsstraßen) mit einer am Automatisierungsgrad orientierten Gewerbesteuer zu belegen?

Warum werden überhaupt in diesem Staat so viel Steuern verlangt?

Früher kamen die Fürsten doch auch mit "dem Zehnten" aus, selbst das war vielen Bauern zu viel.

Welche konkreten Ideen haben die Grünen, überflüssige Staatsausgaben zu REDUZIEREN, um den Bürger zu entlasten?
Antwort von Claudia Roth
2Empfehlungen
09.01.2012
Claudia Roth
Sehr geehrter Herr ,

es ist kein Gerücht, sondern basiert auf den Berichterstattungen über den Bundesparteitag von Bündnis 90/Die Grünen im November 2011 in Kiel. Auf diesem Parteitag wurde unter anderem folgender Antrag beschlossen:

www.gruene-partei.de

Belastet werden durch dieses Steuermodell der Einkommensteuer alle, die über dem heutigen Spitzensteuersatz von 52880 Euro zu versteuerndes Einkommen haben, weil ab hier schon erste leichte Erhöhungen greifen. Der Spitzensteuersatz von 49% wird dann bei 80.000 Euro zu versteuerndes Einkommen erreicht. Um manche Missverständnisse zu vermeiden, muss klar gestellt werden, dass es sich hier um Grenzsteuersätze handelt, d.h. dass die 49% nur auf das Einkommen oberhalb von 80.000 Euro angewendet werden. Die ersten 8.004 Euro (Grundfreibetrag) z.B. sind auch bei Spitzenverdienern steuerfrei. Die Durchschnittsbelastung liegt bei 80.000 Euro daher im vorgesehenen Tarif bei 35% und im heutigen Tarif bei 33,5% (jeweils schon inklusive Soli). Daher beträgt die Steuererhöhung eben nicht 7%-Punkte, wie es der Grenzsteuersatzvergleich von 49% und 42% suggeriert, sondern lediglich 1,5%-Punkte. Ein zweites häufiges Missverständnis resultiert daraus, dass das zu versteuernde Einkommen mit Bruttolohn verwechselt wird. Es ergeben sich aber zum Teil beträchtliche Abzüge vom Brutto, bis man beim zu versteuernden Einkommen angelangt ist. So können Werbungskosten und Sozialversicherungsbeiträge abgesetzt werden.

Hat ein Arbeitnehmer nur die normalen Absetzungsmöglichkeiten, die jeder hat, entspricht ein zu versteuerndes Einkommen von 80.000 einem Brutto von monatlich mindestens 7.300 Euro. Zusammen mit unserer Erhöhung des Grundfreibetrags gibt es Mehrbelastungen erst bei einem zu versteuernden Einkommen von etwa 58.500 Euro. Das entspricht wiederum einem monatlichen Brutto von mindestens 5.500 Euro. Wohlgemerkt bei einem Single. Bei Verheirateten verdoppeln sich bei der heutigen Form des Ehegattensplittings die entsprechenden Beträge. In der Steuerstatistik entspricht das übrigens etwa einer Million Singles und 600.000 Paaren, die belastet würden. In der Verdienststatistik des Statistischen Bundesamtes verdienen weniger als 4% der Arbeitnehmer mehr als 5.500 Euro. Hinzu kommt, dass die Belastungen natürlich zu Beginn sehr gering sind und wie gesagt erst bei 7.300 Brutto 1,5% ausmachen. Einen Verdienst darüber hinaus haben nur etwa 1,5% aller Arbeitnehmer. Diese geringe Zahl macht deutlich, dass es sich hier nicht um die Mittelschicht handeln kann. Das DIW zählt alle, die mehr als 150% des Medianeinkommens verdienen als zur Oberschicht gehörig. Das entspricht in etwa 4.000 Euro Brutto und betrifft etwa 15% der Bevölkerung. Der größte Teil der Oberschicht wird also im grünen Steuermodell sogar noch leicht entlastet. In der Regel wird das Durchschnittseinkommen in Deutschland überschätzt. Das resultiert dann in Steuervorschlägen wie der Reichensteuer, die nicht zielführend sind, weil sie kaum zu zusätzlichen Staateinnahmen führen.

Eine Maschinen- bzw. Automatisierungssteuer vertreten wir nicht. Schon die Bemessungsgrundlage ist hier unklar und nicht einfach quantifizierbar. Die Erhebung einer wie auch immer definierten Automatisierungssteuer kann höchstwahrscheinlich nur mit einem bürokratischen Monstrum einhergehen, das dann den Sinn des Vorhabens überschatten könnte. Zudem wären die Anreizeffekte fragwürdig, da Automatisierung nicht grundsätzlich schlecht ist. Die beste Antwort auf eine Automatisierung, die durch Produktivitätssteigerung nur zur Gewinnmaximierung der Kapitalseite führt, ist die Besteuerung von Kaitaleinkommen. Das wollen wir durch die Abschaffung der ungerechten Abgeltungsteuer erreichen, die Kapitaleinkommen privilegiert. Mit dem grünen Modell der Bürgerversicherung müssen auch Kapitaleinkommen ihren adäquaten Beitrag zu Sozialversicherungen leisten.

Beim mittelalterlichen Zehnten ging es um eine Bruttobesteuerung der Einnahmen. Damit wurden 10% der Ernten eingefordert und das auch dann, wenn kein Gewinn sondern ein Verlust vorlag. Damit entsprach diese Steuer eher einer Umsatzsteuer ohne Vorsteuerabzug. Auch gab es hier keinen Grundfreibetrag wie in der Einkommensteuer. Damit war sie für die Bauern oft höher als eine Einkommensteuer von z.B. 50% und war auch dann zu zahlen, wenn die Bauern nicht einmal das eigene Existenzminimum erwirtschafteten. Hinzu kamen noch erhebliche weitere Abgaben unter anderen an die Kirche.

Mit freundlichen Grüßen

Das Mitarbeiter-Team im Bundestagsbüro
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
03.12.2011
Von:

Sehr geehrtre Frau Roth,

ich möchte an die Frage des Herrn Christian Lauterbach bezüglich des Castortrabnsportes vom vergangenen Wochenende anknüpfen.

Sie kritisieren das Vorgehen der Polizei. Diese wurde von Demonstranten mit Golfbällen beworfen, in welche sehr große Schrauben gedreht waren. Das waren/sind sehr gefährliche Wurfgeschosse. Schwere und schwerste Verletzungen (z.B. Verlust des Augenlichtes) können die Folge sein, wenn ein Mensch davon getroffen wird.

Unter diesem Link sehen Sie in Bild davon:

www.bild.de

Dazu eine Fragen:

1.) Wie hätte die Polizei Ihrer Meinung nach darauf reagieren sollen, wenn sie mit derart gefährlichen Gegenständen beworfen wird?

2.) Wie würden Sie reagieren, wenn sie mit derartigen Waffen beworfen WÜRDEN?

3.) Stehen Sie in diesem Konflikt auf Seiten derer, die diese Dinger geworfen haben?

Mit freundlichem Gruß!
Antwort von Claudia Roth
bisher keineEmpfehlungen
06.02.2012
Claudia Roth
Sehr geehrter Herr ,

das Recht, sich zu versammeln und Widerspruch zu äußern, ohne darin eingeschränkt oder daran gehindert zu werden, ist einer der Grundpfeiler unserer Demokratie. Die Ausübung dieses Rechts durch tausende protestierende Demonstranten im Wendland während des Castor-Transports im November 2011 unterstützen wir auch politisch, denn Gorleben ist geologisch als Endlager ungeeignet und politisch verbrannt. Eine andere Sichtweise lassen die bisherigen Erkenntnisse des parlamentarischen Untersuchungsausschuss im Bundestag nicht zu. Die Transporte und damit die Einlagerung von weiteren Castor-Behältern im Zwischenlager Gorleben wurden zudem bewilligt, obwohl keine Klarheit bestand, ob in Gorleben die Strahlengrenzwerte, die den Schutz von Mensch und Umwelt zum Ziel haben, überschritten werden würden. Diese Entscheidung der niedersächsischen Landesregierung war unverantwortlich. Auch deshalb haben wir zu friedlichen Protesten aufgerufen. Und mehrheitlich sind die Demonstrationen auch friedlich abgelaufen.

Der Verzicht auf Gewalt in der politischen Auseinandersetzung ist unsere Maxime, nicht nur seit der Parteigründung. Bei Demonstrationen haben wir uns auch stets für Deeskalation und Gewaltfreiheit eingesetzt. Es ist deshalb selbstverständlich, dass Gewalttaten und gewaltsames Verhalten von manchen Demonstrierenden, die sich gegen die Polizei und Sicherheitskräfte vor Ort richten, von uns klar verurteilt werden. Diese Gewalttaten sind nicht nur für die Polizei gefährlich, sie bringen auch unbeteiligte Bürger und Bürgerinnen und andere Demonstrierende in Gefahr.
Es ist immer wieder eine Herausforderung für die Polizei, einerseits für die Einhaltung des Rechts auf Versammlung zu sorgen, andererseits mit jedem Störpotenzial und mit tatsächlichen Gewalttätigen nach Recht und Gesetz zu verfahren. Von einer Polizei in einem demokratischen Rechtsstaat, die wie die deutsche Polizei für diese Aufgaben ausgebildet wurde, kann das erwartet werden. Die Polizei darf sich nicht so weit provozieren lassen, dass die Bürgerrechte nicht mehr wahrgenommen werden können. Verhältnismäßigkeit, Augenmaß und eine deeskalierende Taktik der Polizei haben sich immer positiv ausgewirkt.

Mit freundlichen Grüßen

Das Mitarbeiter-Team im Bundestagsbüro
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Frage zum Thema Gesundheit
03.12.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Roth,

ich würde gerne erfahren, was der Codex Alimentarius bedeutet, und ob dieser für Deutschland angewendet wird.

www.zentrum-der-gesundheit.de

Vielen Dank

Beste Grüße
M.
Antwort von Claudia Roth
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19.03.2012
Claudia Roth
Sehr geehrter Herr ,

Codex Alimentarius bedeutet wörtlich Lebensmittelkodex und steht für eine Sammlung von Normen für die Lebensmittelsicherheit und -produktqualität . Diese Normensammlung wurde von der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation und der Weltgesundheitsorganisation der Vereinten Nationen erstmals 1963 herausgegeben. Die Internetseite, auf die sie in Ihrer Frage aufmerksam machen, haben wir zur Kenntnis genommen. Wenn Sie die parlamentarische Verantwortlichkeit von Frau Roth im Bundestag näher betrachten, würden Sie uns sicher zustimmen, dass Ihre Frage und die verlinkte Internetseite keine Berührungspunkte mit der Arbeit von Frau Abgeordnete Claudia Roth in den Parlamentsgremien haben. Deshalb sehen wir keine Notwendigkeit, die Inhalte der Homepage zu kommentieren bzw. sie zu bewerten.

Mit freundlichen Grüßen

Das Mitarbeiter-Team im Bundestagsbüro
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Frage zum Thema Umwelt
11.12.2011
Von:

Im WDR 2 habe ich heute gehört dass Sie sich über Durban und dass dortige Ergebnis so geäußert haben...."verhängnisvoll für die Umwelt". Können Sie mir bitte erklären, was Sie genau damit meinen?
Antwort von Claudia Roth
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11.01.2012
Claudia Roth
Sehr geehrte Frau ,

das lässt sich mit wenigen Worten erklären: Der Sinn von Klimakonferenzen ist es, dem Klimawandel mit einer globalen Reduzierung von Treibhausgasen zu begegnen. Dafür und zur Bekämpfung der Klimakrise braucht die Welt ein verbindliches Folgeabkommen für das Ende 2012 auslaufende Kyoto-Protokoll. Dieses Abkommen sollte in Durban beschlossen werden. Da das Ausmaß des Klimawandels immer bedrohlicher wird und eine Klimakatastrophe kaum mehr abwendbar scheint, sind die mageren, unverbindlichen Ergebnisse von Durban verhängnisvoll für die Umwelt.

Mit freundlichen Grüßen

Das Mitarbeiter-Team im Bundestagsbüro
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
22.12.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Roth,

Frankreich hat heute per Gesetz die Leugnung des Armenier-Genozids durch die Türkei unter Strafe gestellt.
Meine Frage: Setzen sie sich für ein ähnliches Gesetz, analog der Holocaust-Leugnung, auch in Deutschland ein?

mit freundl. Grüßen
Antwort von Claudia Roth
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09.01.2012
Claudia Roth
Sehr geehrter Herr ,

die neue Initiative im französischen Parlament ist eine wahlkampfbedingte und innenpolitisch motivierte Farce. Bereits im Januar 2001 hat das französische Parlament offiziell den armenischen Völkermord als solchen anerkannt. Fünf Jahre später scheiterte ein Gesetzesentwurf, der die Leugnung des Genozids strafbar machen wollte, unter anderem am Widerstand des damaligen Präsidenten Chirac. Sarkozy holte das Thema im Zuge seines Wahlkampfs wieder hervor, um es auch gleich wieder fallen zu lassen. Mit der neuen Wiedervorlage will er keinen seriösen Beitrag zur nötigen Aufarbeitung leisten, sondern die Opfer des Massakers zur bloßen Staffage für eine populistische Wahlkampfmobilisierung machen. Das Thema "Verbrechen an Armeniern" und die offene Aufarbeitung der dunklen Kapitel der türkischen Geschichte stehen für uns und vor allem auch persönlich für Claudia Roth bereits seit Mitte der 90er Jahre auf der Agenda. Wir sind der Meinung, dass es sich bei diesen Verbrechen um einen Völkermord handelt, der entsprechend der Definition der UN-Konvention gegen Völkermord von 1948 auch so bezeichnet werden muss. In der Debatte um die Aufarbeitung der türkischen Geschichte geht es uns nicht einfach um ein Schuldeingeständnis der türkischen Seite, sondern darum, mit Tabus und Tabuisierungen in der Türkei, in der offiziellen türkischen Geschichtsschreibung und im türkischen Bildungssystem endlich zu brechen. Es muss möglich sein, offen über all diese Themen in der Türkei sprechen zu können, ohne sofort die Justiz am Hals zu haben. Bezüglich dieser Positionen war der von türkischen Ultranationalisten ermordete armenische Journalist und Schriftsteller Hrant Dink ein enger Freund und Ratgeber von uns. Sein Anliegen, das nun sein Vermächtnis geworden ist, war es, alles zu tun, damit die Diskussion um dieses Thema und die Aufarbeitung der türkischen Geschichte zu einer innertürkischen Angelegenheit wird. Als außenpolitische Akteure bleiben wir in unserer Türkei-Politik diesem Motto von Hrant Dink treu.
Wir sind dagegen, diese Debatte und das Thema Völkermord zu instrumentalisieren, um andere politische Ziele zu erreichen, wie zum Beispiel die Türkei aus der EU herauszuhalten. Das Schüren von anti-türkischen oder gar antimuslimischen Ressentiments in Europa ist falsch und gefährlich, genau so wie der Versuch, die Türkei bzw. Menschen aus der Türkei rassistisch zu diskriminieren. Parlamentsinitiativen und Resolutionen, die nur einen Verurteilungsansatz in den Vordergrund stellen und die Debatten mit strafrechtlichen Maßnahmen einengen wollen, sind auf ihre politische Wirkung hin zu hinterfragen. Uns liegt es daran, alles zu tun, um eine breite demokratische Debatten- und Diskussionskultur in der Türkei etablieren und dadurch auch einen glaubwürdigen Beitrag zur Versöhnung und Frieden in der Region leisten zu können. Der französische Gesetzentwurf leistet keinen positiven Beitrag dazu. Er ist für uns nicht nachahmenswert.


Mit freundlichen Grüßen

Das Mitarbeiter-Team im Bundestagsbüro
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