Christoph Strässer (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Christoph Strässer
Jahrgang
1949
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Münster
Landeslistenplatz
11, Nordrhein-Westfalen
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(...) Durch die Änderung des Telemediengesetzes soll auch für diese Fälle Rechtssicherheit geschaffen werden. Die strenge Zweckbindung der Daten nach dem Telemediengesetz bleibt dabei unangetastet. Eine Datenverarbeitung ist nur zulässig, soweit und so lange dies für die Absicherung der Technik tatsächlich erforderlich ist. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Internetsperren
24.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Strässer,

als 24 jähriger Student würde es mich einmal interessieren, aus welchem Grund sie für das Gesetz für Internetsperren gestimmt haben. Welche Fakten haben Sie davon überzeugt?

Was sagen Sie zu der Meinung vieler Experten, dass die Sperren nachweislich sowieso unwirksam sind? Wieso macht man so etwas, wenn ich selbst meiner Oma erklären könnte wie man solche Sperren umgehen kann? Wieso verstärkt man nicht die Arbeit der Polizei solche Seiten abstellen zu lassen? Wäre das nicht effektiver und sinnvoller als solch ein unnötiges Gesetzt welches nur unnötig Kosten auf Seiten der Provider verursacht?

Verschiedene Organisationen haben gezeigt, dass man >80% der Internetseiten innerhalb von 48h vom Netz nehmen kann, wobei meistens eine Nachricht den Webseitenanbieter ausreicht! Ach stimmt es nicht, dass viele Seiten im außereuropäischen Ausland gehostet werden! Wegen der guten Netzanbindung werden hauptsächlich westliche Staaten verwendet und die haben doch alle Gesetze gegen Kinderpornografie! Wieso nutzt man das nicht effektiver?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Christoph Strässer
1Empfehlung
07.07.2009
Christoph Strässer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24. Juni 2009.

Das "Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet" wird von vielen Kritikern als Zensur diffamiert. Ich sage bewusst "Diffamierung", weil allein diese Kategorisierung jede vernünftige Auseinandersetzung über den Inhalt des Gesetzes, der an anderer Stelle in der Tat problematisch ist, verhindert.

Der Zensurbegriff wird seit der Existenz des Grundgesetzes von Kommentaren und dem Bundesverfassungsgericht eindeutig definiert: Danach ist Zensur eine einschränkende Maßnahme vor der Herstellung oder Verbreitung eines Geisteswerkes, insbesondere das Abhängigmachen von behördlicher Vorprüfung und Genehmigung seines Inhalts. Wenn man sich ernsthaft mit dem verabschiedeten Regelungsgehalt auseinandersetzt, kann dieser Vorwurf sicherlich nicht aufrecht erhalten werden. Es ist sicherlich allen Diskussionsteilnehmern bekannt, dass auch Art. 5 unseres Grundgesetzes, der nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine überragende Bedeutung für das Funktionieren unserer demokratischen Verfassung hat, nicht schrankenlos gilt sondern nach Abs. 2 seine Schranken findet in den "Vorschriften der allgemeinen Gesetze…." So klar die Meinungsäußerungsfreiheit für Betrieb und Nutzung des Internets gilt, so klar gelten natürlich auch die Schranken – wie bei jedem anderen Medium auch.

Vor diesem Hintergrund stellen sich m.E. ganz andere Fragen als die einer "Zensur", denn es geht ganz wesentlich darum, einen strafbaren Sachverhalt nämlich den Besitz, die Herstellung und Verbreitung von Materialien mit kinderpornografischem Inhalt, wirksam zu bekämpfen. Das ist nicht nur das Recht, sondern die Pflicht des Staates und damit auch der Legislative.

Die für mich entscheidende Frage dabei war und ist, ob die beschlossenen Maßnahmen geeignet sind, der Erreichung dieses Ziels mit verhältnismäßigen Mitteln näherzukommen. Und hier habe ich meine Zweifel: Dabei ist das Gesetz im Beratungsverfahren noch so verändert worden, dass ausdrücklich, wie von vielen Sachverständigen und usern gefordert, das Prinzip "Löschen vor Sperren" ausdrücklich aufgenommen worden ist. Auch ist die Forderung, dass die Priorität bei der Strafverfolgung liegen muss, eine Selbstverständlichkeit. So hat es in den letzten Jahren einen vermehrten Ausbau beispielsweise von Schwerpunktstaatsanwaltschaften gegeben, auch die Strafandrohung in den einschlägigen Bestimmungen des StGB ist deutlich verschärft worden. So kann es bei der Frage der Sperrung letztlich nur um solche Sachverhalte gehen, bei denen weder die Strafverfolgung erfolgversprechend ist (z.B. weil der Täter im Ausland wohnt und für die deutschen Ermittlungsbehörden nicht erreichbar ist) oder eine Löschung nicht möglich ist, weil ein Zugriff nicht möglich ist. Nur bei einem solchen Sachverhalt ist das Instrument der Sperrung überhaupt anwendbar.

Die von mir beklagte Schwachstelle besteht aber nun darin, dass diese Mittel offenbar mit einiger Kenntnis umgangen werden kann und dann diese Instrument nicht wirksam werden kann. So gibt es Infos, dass "Experten" eine Sperre in ca.29 Sekunden umgehen und dann doch auf die inkriminierte Seite gelangen können. Auch das gewählte Mittel der rechtsstaatlichen Kontrolle, angesiedelt beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz, überzeugt mich nicht wirklich.

Dennoch habe ich dem Gesetz aus 2 Gründen letztendlich zugestimmt: Kinderpornografie ist ein Vorgang, der die Menschenwürde der missbrauchten Kinder auf Dauer und oft irreparabel zerstört. Auch diese Erkenntnis legitimiert eindeutig nicht jedes eingesetzte Mittel, aber wenn es unter Wahrung rechtsstaatlicher Standards gelingt, hier auch nur 10% der potentiellen Nutzer abzuhalten, sollte dies getan werden. Und mein 2. Grund zur Zustimmung leitet sich daraus ab: Wir haben das Gesetz mit einem "Verfallsdatum" von 3 Jahren versehen. 2 Jahre nach Verabschiedung beginnt eine grundlegende Evaluierung des Gesetzes. Sollten sich die Befürchtungen bestätigen, dass es keinen nachhaltigen Effekt bei der Bekämpfung der Verbreitung von Kinderpornografie im Internet entfaltet, ist es wieder außer Kraft zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Strässer
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
09.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Strässer,

Ich habe das Plenarprotokoll der Bundestagssitzung vom 3. Juli 2009 gelesen und bin ich auf einen Zwischenruf von Ihnen gestoßen der mich nicht mehr loslässt.

In der Rede von Gisela Piltz:
"Zum Beispiel die Vorratsdatenspeiche-
rung könnten Sie gar nicht machen, wenn es moderne
Technologien nicht gäbe. Sie könnten nicht jeden Brief
überwachen. Auf diesen Vorschlag warten wir noch; er
wäre aber nicht umsetzbar."
Werfen Sie ein:
"Das ist ein guter Vorschlag! Den nehmen wir einmal auf!"

Ist das Ihre ernsthafte Meinung?

Es erschreckt mich eine Solche Frage in unserer Demokratie stellen zu müssen, aber leider bin ich mir nicht sicher ob es sich dabei um eine ironische Aussage handelt. Was wollen sie mit einer solchen Aussage überhaupt bezwecken?

Ich empfehle Ihnen in diesem Zusammenhang das kleine Taschenbuch "Adressat unbekannt" von Kressmann Taylor.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Christoph Strässer
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23.07.2009
Christoph Strässer
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 09. Juli 2009 zu meinem Zwischenruf während einer Plenardebatte zur am 03. Juli 2009.

Selbstverständlich war mein Zwischenruf eine ironische Äußerung auf die Rede der Kollegin Gisela Piltz (FDP). Frau Piltz unterstellt in ihrer Rede, die Regierungskoalition würde die Vorratsdatenspeicherung – bei entsprechenden Möglichkeiten – auch auf das Postwesen ausweiten wollen und damit die Grundrechte weiter einschränken wollen.

Diese Unterstellung ist absolut unzutreffend. Kein Mensch kann und will einen solchen Vorschlag ernst meinen.

Verstehen Sie meinen Zwischenruf daher bitte tatsächlich als ironische Äußerung, mit welcher ich den absurden Unterstellungen der Kollegin Piltz entgegentreten wollte.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Strässer (MdB)
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
11.07.2009
Von:

Hallo Herr Strässer

Ich habe eine Frage bezüglich der Wahlplakate der SPD in Münster.

Haben sie(die SPD) eigentlich auch eigene Ziele oder gilt es einfach die momentane Arbeit der regierenden Parteien schlecht zu machen?

Dadurch gewinnt die SPD zumindest nicht meine Stimme.

Antwort von Christoph Strässer
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23.07.2009
Christoph Strässer
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage zur Wahlkampfplakatierung der SPD in Münster.

Erlauben Sie mir die Vorbemerkung, dass es sich bei den von Ihnen angesprochenen Plakaten um Maßnahmen des Kommunalwahlkampfes handelt und ich somit nur begrenzt Auskunft über den Hintergrund der gewählten Motive geben kann.

Mit der gewählten Strategie kann jedoch von Anfang an sehr klar dargestellt werden, welche inhaltliche Position die einzelnen Parteien beziehen. Auf Grundlage dieser inhaltlichen Darstellungen kann dann die eigene Position ganz klar herausgestellt werden.

Ab dem kommenden Wochenende werden die Plakate der SPD in Münster nunmehr verändert. Auf den neuen Plakaten ist, als Antwort auf die dargestellte Position der anderen Parteien, eine klare sozialdemokratische Botschaft vorhanden. Die SPD bezieht mit den neuen Plakaten inhaltlich Position.

Sie können sich auf den Seiten der SPD Münster ( www.spd-muenster.de ) sowie auf den Seiten des SPD-Kandidaten Wolfgang Heuer ( www.wolfgang-heuer.ms ) gerne weitergehend über die Ziele und Standpunkte der SPD informieren. Dort finden Sie auch das Wahlprogramm der SPD.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Strässer (MdB)
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Frage zum Thema Kampf gegen Piraten
19.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Strässer,

zunächst vielen Dank, dass Sie hier so bereitwillig Auskunft geben.

Mir geht es hier um das Schicksal der von somalischen Piraten entführten Hansa Stavanger und ihrer Besatzung. Dieses, also die Dauer der Entführung, die nicht durchgeführte Befreiungsaktion und die - vermutlich - zunehmend schlechte Behandlung der Besatzung, wird Ihnen hinreichend bekannt sein.

Was denken Sie, sollte unternommen werden, insbesondere seitens der Bundesregierung, welche Sie als Mitglied der SPD-Regierungsfraktion stützen?
Die Reederei des Hansa Stavanger äußert sich nicht zu der Situation, entweder handelt sie nicht, oder äußerst erfolglos. Von seiten der Bundesregierung - oder auch Bundestages - hört man wenig zum Verhalten der Reederei. Die Fähigkeit, die Bereitschaft oder gar beides, die Besatzung zu befreien, hat Deutschland im Wahljahr offenbar nicht, obwohl sowohl auf seiten der Bundespolizei, als auch auf seiten der Bundeswehr Einheiten bereit stehen, die dazu nicht nur befähigt sein sollten, sondern für eben solche Situationen aufgestellt wurden. Wie man es auch dreht, die Lage ist nicht misslich, sondern beschämend.

Denken Sie, hier auf Maßnahmen, gleich welcher Art, hinzuwirken, um die Situation auf bestmögliche Weise zu lösen?

Ich danke Ihnen für Ihre Antwort.

mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Christoph Strässer
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12.10.2009
Christoph Strässer
Sehr geehrter Herr ,

ich bedanke mich für Ihren Einsatz für die Besatzung der Hansa Stavanger. Wie Sie wissen, ist die Entführung beendet und die Besatzung frei.

Im Rahmen der parlamentarischen Möglichkeiten habe ich mich als Sprecher für Menschrechte und humanitäre Hilfe für die Freilassung der Besatzung der Hansa Stavanger eingesetzt. Die Bundesregierung hat sich intensiv und erfolgreich um die Freilassung der Geiseln bemüht. Letztlich versprachen Verhandlungen mehr Erfolg als ein polizeiliches oder militärisches Eingreifen deutscher Kräfte vor Ort. Sie verstehen, dass ich aus Sicherheitsgründen nicht auf Details der Befreiungsaktionen eingehen kann. Das Auswärtige Amt verfügt über hinreichende Erfahrungen auf diesem Gebiet und Sie können versichert sein, dass sich die Bundesregierung - unabhängig von Wahlen - nachdrücklich für deutsche Staatsbürger in Krisenfällen im internationalen Ausland einsetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Strässer
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
03.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Strässer,

ich zitiere Ihren Kollegen Thomas Jurk, SPD-Spitzenkandidat für die Landtagswahl in Sachsen:

"Wenn wir gegen das Grundgesetz verstossen, weil wir Pädophilen unmöglich machen kinderpornografische Bilder aus dem Internet herunterzuladen, dann nehme ich das in Kauf."

Siehe www.freiepresse.de .

Ich bin ziemlich erschüttert über diese Aussage. Ist diese fragwürdige Haltung dem Grundgesetz gegenüber Konsens in der SPD oder ist Herr Jurk ein bedauerlicher Einzelfall?

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Christoph Strässer
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15.10.2009
Christoph Strässer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 03.08.2009.

Selbstverständlich ist es nicht die Haltung der SPD, Grundgesetzverstöße in Kauf zu nehmen oder zu tolerieren. In diesem Punkt widerspreche ich in aller Deutlichkeit Herrn Jurk. Ich möchte aber auch an dieser Stelle bereits darauf hinweisen, dass die Freiheitsrechte unseres Grundgesetzes, auf die wir stolz sind und die immer wieder verteidigt werden müssen, nicht uneingeschränkt gelten. So enthalten nahezu alle Grundrechte, namentlich auch der Art. 5, einen sog. Gesetzesvorbehalt. Damit ist klar gestellt, dass diese Grundrechte auch im alltäglichen Rechtsverkehr an Grenzen stoßen. Dies gilt zum einen in der Konkurrenz einzelner Grundrechte untereinander, aber genauso auch dort, wo Grundrechtsbeschränkungen erforderlich sind, um Rechte Dritter durchzusetzen. Allerdings gilt auch: Der Kerngehalt der Grundrechte ist unantastbar, immer wieder bestätigt durch die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts, das die "Wesensgehaltsgarantie" entwickelt hat. Unter diesem Aspekt sind immer wieder gesetzliche Maßnahmen zu bewerten, die unterhalb der Schwelle des Verfassungsrechts entwickelt werden. Dies gilt natürlich auch und gerade für den Bereich des Strafrechts, der in all seinen Sanktionsmaßnahmen von der Geld- bis zur Freiheitsstrafe Einschränkungen von Freiheitsrechten des Einzelnen beinhaltet. Auch das Grundrecht aus Art. 5, das die Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit schützt, unterliegt solchen Schranken.

Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass das von Ihnen beanstandete Gesetz mit unserer Verfassung vereinbar ist, insbesondere dass es sich nicht um eine Maßnahme der Zensur handelt, die in jedem Fall unzulässig wäre.

Die Pflicht des Staates und somit auch der Legislative ist es, strafbare Sachverhalte, wie in diesem Fall den Besitz, die Herstellung oder die Konsumtion von kinderpornographischem Material, auf dem virtuellen Markt wirksam zu bekämpfen. Nach heutiger Rechtslage werden Internetseiten mit Kinderpornographischem Inhalt von den Providern aus dem Internet genommen. Nicht in Deutschland situierte Server erschweren diesen direkten Zugriff. Deshalb soll, anhand von Stopp-Schildern und themenbezogenen Informationen, der Handel mit Kinderpornographie und dessen Konsumtion nach rechtsstaatlichen Grundsätzen gehemmt werden.

Der SPD-Bundestagsfraktion war sich bereits zu Beginn dieser Diskussion voll bewusst, dass wir uns in einem Spannungsfeld zwischen dem notwendigen Kampf gegen Online-Kinderpornographie und den hierdurch betroffenen Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger bewegen. Aus diesem Grund werben wir dafür, sowohl das Thema Kinderpornographie als auch das freie Internet mit der gebotenen Sensibilität zu behandeln. Der wichtige Kampf gegen Kinderpornographie im Internet und die Rechte der Internet-Nutzer müssen sich dabei nicht ausschließen.

Obwohl die Grund- oder Menschenrechte "unverletzlich und unveräußerlich" sind (Artikel 1 Absatz 2 des Grundgesetzes), müssen diese Rechte in der Gemeinschaft aufrechterhalten werden, was die Rücksicht auf die Würde der Mitbürger erfordert. Niemand darf somit seine eigenen Grundrechte absolut setzen, wenn dadurch Rechte anderer gefährdet werden.

Bei der Kinderpornographie im Internet tritt die Freiheit im Internet, die ein hoher Wert und für Zukunftsdebatten unverzichtbar ist, dann an ihre Grenzen, wenn die Würde und die Rechte anderer verletzt werden. Damit das Internet nicht unbeirrt als rechtsfreier Raum verstanden wird, müssen Recht und Gesetz auch im Internet umgesetzt werden. Der Verstoß gegen Strafgesetze ist grundsätzlich nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Das verabschiedete Gesetz stellt eine zulässige und verhältnismäßige Schranke zum Schutze der Jugend dar.

Ich räume allerdings ein, dass mir die Zustimmung zu diesem Gesetz aus einem anderen Grund sehr schwer gefallen ist und meine diesbezüglichen Bedenken sich durch die Debatten der letzten Wochen noch verstärkt haben. Gesetze, die Grundrechte beschränken, sind nicht nur an ihrer materiellen Übereinstimmung mit geltendem Verfassungsrecht zu messen. Hinzutreten muss generell auch ihre Geeignetheit, den zu regelnden Sachverhalt zu erfassen und die inkriminierten Tatbestände tatsächlich zu beeinflussen, hier also einen wirksamen Beitrag zur Bekämpfung der Kinderpornografie und des Missbrauchs von Kindern zu verhindern. Dass dies mit dem verabschiedeten Gesetz gelingen kann, ist vor der Verabschiedung bezweifelt worden. Diese Zweifel haben sich zumindest bei mir verstärkt, insbesondere durch die jüngsten Äußerungen von Bundesinnenminister Schäuble. Deshalb ist es gut und richtig, dass das Gesetz mit einer sog.: Verfallklausel versehen worden ist. D.h., dass dieses Gesetz aufgehoben werden muss, wenn sich die behauptete Wirkungslosigkeit bestätigen sollte. "Placebos" in der Bekämpfung der Kinderpornografie können und dürfen wir uns nicht leisten!

Sie können deshalb sicher sein, dass ich die entsprechende Entwicklung weiterhin sorgfältig begleiten werde und mich gegebenenfalls für entsprechende Initiativen einsetzen werde.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Strässer
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