Christoph Strässer (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Christoph Strässer
Jahrgang
1949
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Münster
Landeslistenplatz
11, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
(...) Für mich habe ich sehr klar definiert, dass ich Entscheidungen nicht mittrage, wenn ich von der Verfassungswidrigkeit überzeugt bin, das gebietet mir mein Gewissen und mein Respekt vor unserer Verfassung. Dies habe ich auch schon dadurch zum Ausdruck gebracht, dass ich bei ca. ¼ der namentlichen Abstimmungen in diesem Jahr aus eben diesen Gründen gegen die Mehrheitsentscheidung meiner Fraktion gestimmt habe, z.B. im März bei der Entscheidung über die Entsendung von Tornado-Aufklärungsflugzeugen nach Afghanistan. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Christoph Strässer
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.07.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Strässer,

der Bundespräsident wurde von mir um Verweigerung der Unterschrift unter das Unternehmensteuerreformgesetz gebeten.

Ein Auszug:

Dem Unternehmensteuerreformgesetz steht die Verfassungswidrigkeit auf die Stirn geschrieben. Die Regelungen zur an die Abgeltungssteuer angekoppelten Kirchensteuer verstoßen deutlich erkennbar gegen den Gleichheitssatz des Artikels 3 Grundgesetz.

Laut Bundesverfassungsgericht - Pressemitteilung 81/2002 - ist die Erhebung der Kirchensteuer an die Grundrechte gebunden.
Laut Unternehmensteuerreformgesetz kann von der Bank zuviel abgezogene Kirchensteuer nur nach Veranlagung durch das Finanzamt erstattet werden. Das bedeutet:

Im Falle eines Kirchenaustritts wird die Zuvielzahlung erst erstattet, wenn im folgenden Jahr vom Finanzamt ein Steuerbescheid erteilt wurde. In fast allen Fällen gibt es keine Entschädigung für entgangene Zinsen. Dies wirkt sich besonders ab Bestehen der staatlichen Datenbank(2011) aus, weil dann wegen der Einfügung Absatzes 2e in den § 51a Einkommensteuergesetz bei der Kirchensteuer das Wahlrecht(Abzug oder Veranlagung durch das Finanzamt) wegfällt.
Die Begründung bestätigt den Wegfall.
Bei nicht der Abgeltungssteuer unterliegenden Einkünften gibt es bekanntlich im Falle eines Kirchenaustritts keine Zuvielzahlung, da durch Änderung der Lohnsteuerkarte rechtzeitig reagiert wird.

Frage: Wird die Verfassungsmäßigkeit im Rechtsausschuss nicht ausreichend geprüft?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Christoph Strässer
2Empfehlungen
06.08.2007
Christoph Strässer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12.07.2007.

Wir können Ihre verfassungsrechtlichen Bedenken nicht teilen.

Der Kirchensteuerpflichtige ist nicht verpflichtet, die Kirchensteuer von dem zur Vornahme des Kapitalertragsteuerabzugs verpflichteten Schuldner oder der auszahlenden Stelle (also im Regelfall der Bank) vornehmen zu lassen. Das muss er nach § 51a Abs. 2c Satz 1 EStG ausdrücklich beantragen. Den Antrag kann er jederzeit für die Zukunft widerrufen. Beantragt der Steuerpflichtige nicht, dass die Kirchensteuer mit der Kapitalertragsteuer einbehalten und abgeführt wird, dann wird sie nach § 51a Abs. 2d EStG veranlagt. Schon von daher hat es der Steuerpflichtige in der Hand, ob überhaupt Kirchensteuer mit der Kapitalertragsteuer einbehalten wird.

Eine Überzahlung kann also nur dann eintreten, wenn der ursprünglich Kirchensteuerpflichtige zunächst bei dem Schuldner der Kapitalerträge oder der auszahlenden Stelle, also insb. seiner Bank, beantragt hat, dass diese die Kirchensteuer einbehält und abführt. Dann ist es in der Tat nur noch möglich, die überzahlte Kirchensteuer im Rahmen der Veranlagung zurück zu bekommen.

Der Steuerpflichtige kann Überzahlungen (jedenfalls weitgehend) dadurch vermeiden, dass er den Antrag widerruft. Wenn eine Überzahlung eingetreten ist, hat er es in der Hand, die Rückzahlung dadurch zu beschleunigen, dass er den Antrag unmittelbar nach dem Ende des Veranlagungszeitraums stellt.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Strässer
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Finanzen
08.08.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Strässer,

zu Ihrer Antwort betr. Verfassungswidrigkeit des Unternehmensteuerreformgesetzes vom 6.8. an Herrn Reth:

Nach Errichtung der staatlichen Datenbank(2011) werden - das steht schon jetzt in Absatz 2 e des § 51 a Einkommensteuergesetz! - wird die Kirchensteuer auch gegen den Willen der Steuerpflichtigen von der Bank abgezogen.
Unbestreitbar ergibt sich dann im Falle des Wegfalls der Steuerpflicht eine Ungleichbehandlung im Vergleich mit anderen Einkunftsarten. Wenn die zuviel abgezogene Kirchensteuer erst im folgenden Jahr mit der Steuererklärung zurückgefordert werden kann, ergibt sich für die betroffenen Personen auch dann ein finanzieller Schaden, wenn sie die Rückzahlungsanträge unmittelbar nach dem Ende des Veranlagungszeitraumes stellen.

Stimmen wir darin überein, daß - wie hier - die Festsetzung und Einziehung von Steuern eine hoheitliche Tätigkeit ist?

Wenn private Unternehmen - hier Banken - vom Staat mit der Übernahme von Aufgaben des Finanzamtes beauftragt werden, ist die Übertragung von Hoheitsrechten(sogen. Beleihung) erforderlich. Stimmen wir darin überein, daß der Staat in solchen Fällen mitverantwortlich dafür ist, daß Privatpersonen durch die Beauftragung kein Schaden entsteht?

Mit freundlichen Grüßen

Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
28.08.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Strässer,

ich verfolge äußerst interessiert die Bahnprivatisierungspläne, und kann nicht verstehen, wozu das gut sein soll. Warum reformieren wir hier die Bahn nicht nach Schweizer Vorbild, sondern riskieren britische Verhältnisse? Werden Sie der Fraktionsführung gehorchen oder die Diskussionsergebnisse der Parteibasis ins Parlament tragen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Christoph Strässer
3Empfehlungen
06.09.2007
Christoph Strässer
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Anfrage zur Privatisierung der Deutschen Bahn vom 29. August 2007 danke ich Ihnen herzlich. Ich möchte heute auf die von Ihnen aufgeworfenen Bedenken eingehen und Ihnen meine Position in dieser Frage verdeutlichen.

Zunächst möchte ich Ihnen mitteilen, dass auch ich dem Projekt der Privatisierung der Deutschen Bahn zunehmend kritischer gegenüber stehe. Wie Sie den Medien entnehmen konnten, ist es der SPD-Fraktion sowie den Kolleginnen und Kollegen, welche intensiv mit dem Thema befasst waren und sind, nicht einfach gefallen, eine gemeinsame Position zu bestimmen. Auch die Abstimmung mit den Fachpolitikern der Koalitionsfraktion erwies sich als äußerst kompliziert, so dass der publik gemachte Konsens sicherlich Schwächen aufweisen, die auf die nötige Kooperation mit der Unionsfraktion und deren beharrliche Position, zurückzuführen sind. Auch für mich traten im Zusammenhang mit der Bahnprivatisierung in den vergangenen Wochen und Monate zunehmend mehr Fragen und Konflikte auf. Daher tendiere ich dazu, die Privatisierung der Deutschen Bahn nochmals zu diskutieren und nötigenfalls Änderungen an dem bisher vorliegenden Konzept vorzunehmen. Ich erwarte, dass dies in den nun anstehenden Sitzungswochen auch geschehen wird und demnach die zahlreichen Bedenken Eingang in die Gesetzvorlage finden wird.

Wie Sie diese Einstellung entnehmen können, werde ich mein Abgeordnetenmandat somit weiterhin nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen und mich stets kritisch mit den anstehenden Parlamentsentscheidungen auseinandersetzen, wie ich es bisher immer getan habe. So habe ich stets das Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern gesucht und werde dies auch weiterhin tun, um ein möglichst breites Meinungsspektrum in meine Arbeit einbeziehen zu können. Darüber hinaus möchte ich zu darauf hinweisen, dass ich am 11. Oktober 2007 ein Gespräch mit dem Parlamentarischen Staatssekretär des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Herrn Jörg Hennerkes, zur Privatisierung der Deutschen Bahn führen werde. Bei Interesse können Sie an diesem Termin teilnehmen. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Veranstaltung auf meiner Homepage (htt://www.christoph-straesser.de) und in den Münsteraner Medien.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Strässer, MdB
Ergänzung vom 07.09.2007
Sehr geehrter Herr ,

erlauben Sie einen weiteren Hinweis. Die für den 11. Oktober geplante Veranstaltung zur Bahnprivatisierung muss aus terminlichen Gründen leider verschoben werden. Wir versuchen allerdings zu einem anderen Termin eine Veranstaltung in Münster zu organisieren. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Strässer
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Tornado-Einsatz
06.09.2007
Von:

Lieber Herr Strässer!

Ein Bericht von Sarah Kramer im Tagesspiegel vom 2.9.07 veranlasst mich zu einigen Fragen:

1. Welche Regierungsorganisationen haben angekündigt Afghanistan zu verlassen, wenn sich internationale Truppen vom Hindukusch zurückzögen?

2. Wer hat Ihre Gesprächspartner in Afghanistan ausgesucht? War es Herr Struck? Meines Wissens gab es bei der Erstentscheidung zum Thema Tornadoeinsatz nur negative Stimmen von zivilen, nichtstaatlichen Aufbauhelfern.

3. Gibt es mit (!) der Unterstützung einer internationalen Schutztruppe für Afghanistan eine langfristige Perspektive? Es gibt ja nicht wenige afghanische (!) Stimmen, die sagen, der Zulauf für die Taliban sei ein Resultat der Anwesenheit und des Verhaltens der ausländischen Soldaten. Die Bevölkerung habe mehr Angst vor den Amerikanern und deren Verbündeten als vor den Taliban. Haben Sie davon gehört?

4. Zuletzt eine Bitte: Haben Sie die Möglichkeit mit dem "hochrangigen Militär" zu sprechen, der im Frühjahr einen Brief an den Aussenminister schrieb, der Monitor zugespielt wurde. Zitat daraus: "Es ist unerträglich, dass unsere Koalitionstruppen und Isaf inzwischen bewusst Teile der Zivilgesellschaft bekämpfen."
Man sollte solchen Männern den Rücken stärken!
aus: MONITOR Nr. 563 am 31. Mai 2007

Mit freundlichem Gruß

Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.

Auf diese Antwort warten bisher 4 Interessierte
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
17.09.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Strässer,

die Deutsche Bahn soll zur Hälfte privatisiert werden - zu einem Spottpreis. Obwohl sie nach Schätzungen des Verkehrsministeriums mindestens 100 Milliarden Euro wert ist, rechnet Bahnchef Mehdorn sie unter 20 Milliarden. Die Differenz - hintenübergefallen zu Lasten des deutschen Steuerzahlers? Desjenigen deutschen Steuerzahlers - daran sei hier erinnert - der die deutsche Bahn im Rahmen der Bahnreform 1994 erst entschuldet hatte!
Seit 2002 hat die deutsche Bahn Schenker, Teile der niederländischen, britischen und spanischen Güterbahn und einen Spediteur aus Kalifornien aufgekauft und Herr Mehdorn darf den Global Player spielen. Ich reibe mir verdutzt die Augen und frage mich, ob es sein muss, dass die Bahn auf der anderen Seite der Welt einen Speditionskonzern kauft, während im Münsterland mancher Nahverkehrszug herumfährt, der älter ist als ich. Ich sage es ganz ehrlich: Ja, ich will einen behäbigen Staatskonzern, der auch am Wochenende kleine Strecken auf dem Land bedient. Nein, ich erwarte nicht dass das rentabel ist. Es darf nicht zur Aufgabe der Bahn werden, rentabel um jeden Preis zu sein.
Während die rechte Spur einer deutschen Autobahn bald nur noch den LKWs gehört, wird die Bahn - die ja auch zur Gestaltung einer ökologischen Verkehrspolitik benutzt werden könnte - verschenkt. Verschenkt an neue Eigentümer, die unrentable Strecken dichtmachen und kleine Bahnhöfe verkommen lassen werden.
Zur Renditeerhöhung noch die Preise etwas angehoben: dann wäre es gelungen, den Deutschen ihr Eigentum wegzunehmen, um es ihnen anschließend in minderer Qualität zum teureren Preis vorzusetzen. Diese Politik trägt die große Koalition unter SPD-Beteiligung, diese Politik trägt maßgeblich Herr Tiefensee, SPD.
Wie stehen Sie dazu, Herr Strässer?

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Christoph Strässer
bisher keineEmpfehlungen
13.02.2008
Christoph Strässer
Sehr geehrte Herr ,

für Ihre Anfrage zum Thema Bahnreform danke ich Ihnen. Bitte verstehen Sie meine Antwort als eine vorläufige, denn mit Blick auf die Reform der Deutschen Bahn AG haben sich in den letzten Wochen derart viele Veränderungen ergeben, die es abzuwarten und zu bewerten gilt.

In jedem Fall hat der Bundesparteitag der SPD aber ein klares Votum abgegeben und sich eindeutig festgelegt: "Private Investoren dürfen keinen Einfluss auf die Unternehmenspolitik der Bahn ausüben."

Seit dem Hamburger Parteitag werden durch den Bahnvorstand allerdings Wege gesucht, Modelle zu entwerfen, wie dieser Beschluss umgangen werden kann. Derzeit wird ein Holding-Modell diskutiert. Es sollen unterhalb der DB AG zwei Gesellschaften gegründet werden. In einer soll die Infrastruktur zusammengefasst werden, in der anderen der Fahrbetrieb und die Logistik. Diese soll dann bis zu 49 Prozent verkauft werden. Gleichzeitig wird teilweise behauptet, dieses Modell bedürfe keiner Beteiligung des Parlaments, sondern nur einer Zustimmung des Aufsichtsrates.

Die verschiedenen diskutierten Modelle lassen viele Fragen und Kritikpunkte offen. Die DB AG ist das letzte große Volksvermögen, an dem Private beteiligt werden sollen. Ich glaube, dass es mit unserem Selbstverständnis als Parlamentarier nicht vereinbar ist, wenn das Parlament bei einer solch wichtigen Entscheidung kein Mitspracherecht hätte.

Ich persönlich habe mich in meinem Wahlkreis und auf verschiedenen Veranstaltungen über ein breites Meinungsspektrum informieren können. In der Diskussion um die Bahnreform und einer möglichen Privatisierung ist auf jeden Fall zu beachten, welche Konsequenzen dies für die Angestellten und Kunden haben wird. Zugleich trete ich für die Beibehaltung des Art. 87e GG in seiner bisherigen Form ein. Dieser Artikel besagt, dass der Bund "gewährleistet, dass dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen, beim Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes sowie deren Verkehrsangeboten auf diesem Schienennetz […] Rechnung getragen wird." Das heißt, dem Bund obliegt die Verantwortung für die Infrastruktur und das Schienennetz und die Verfügungsgewalt über diese Teilbereiche liegt in staatlicher Hand.

Für den Moment gilt es, die neu zur Diskussion gestellten Modelle zunächst einmal kritisch zu bewerten und vor allem dort zu debattieren, wo es angemessen ist: im Parlament.

Bis dahin verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Christoph Strässer
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Christoph Strässer
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.