Christoph Strässer (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Christoph Strässer
Jahrgang
1949
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Münster
Landeslistenplatz
11, Nordrhein-Westfalen
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(...) Zunächst möchte ich Ihnen mitteilen, dass auch ich dem Projekt der Privatisierung der Deutschen Bahn zunehmend kritischer gegenüber stehe. Wie Sie den Medien entnehmen konnten, ist es der SPD-Fraktion sowie den Kolleginnen und Kollegen, welche intensiv mit dem Thema befasst waren und sind, nicht einfach gefallen, eine gemeinsame Position zu bestimmen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Joseph-Wirth-Stiftung e.V., Mettmann, Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich

Kneipp-Bund e.V., Bad Wörishofen, Vorsitzender des Schiedsausschusses, ehrenamtlich

Erläuterungen
  • Grundlage für die Angabe der oben aufgeführten Nebentätigkeiten und Einkünften bilden die "Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestags"
  • Einkünfte sind nur anzugeben, wenn diese im Monat den Betrag von 1000€ oder im Jahr den Betrag von 10.000€ für eine einzelne Tätigkeit übersteigen
  • Die Höhe der Einkünfte werden lediglich in Stufen angegeben: Stufe 1: 1000 - 3500€, Stufe 2: 3500 - 7000€ und Stufe 3: über 7000€
  • Quelle der Daten: www.bundestag.de
Fragen an Christoph Strässer
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
11.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Strässer,

ich zitiere Ihren Kollegen Thomas Jurk, SPD-Spitzenkandidat für die Landtagswahl in Sachsen:

"Wenn wir gegen das Grundgesetz verstossen, weil wir Pädophilen unmöglich machen kinderpornografische Bilder aus dem Internet herunterzuladen, dann nehme ich das in Kauf."

Siehe www.freiepresse.de

Ist diese fragwürdige Haltung dem Grundgesetz gegenüber Konsens in der SPD oder ist Herr Jurk ein bedauerlicher Einzelfall?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Christoph Strässer
bisher keineEmpfehlungen
16.10.2009
Christoph Strässer
Sehr geehrter Herr ,


vielen Dank für Ihre Anfrage vom 03.08.2009.

Selbstverständlich ist es nicht die Haltung der SPD, Grundgesetzverstöße in Kauf zu nehmen oder zu tolerieren. In diesem Punkt widerspreche ich in aller Deutlichkeit Herrn Jurk. Ich möchte aber auch an dieser Stelle bereits darauf hinweisen, dass die Freiheitsrechte unseres Grundgesetzes, auf die wir stolz sind und die immer wieder verteidigt werden müssen, nicht uneingeschränkt gelten. So enthalten nahezu alle Grundrechte, namentlich auch der Art. 5, einen sog. Gesetzesvorbehalt. Damit ist klar gestellt, dass diese Grundrechte auch im alltäglichen Rechtsverkehr an Grenzen stoßen. Dies gilt zum einen in der Konkurrenz einzelner Grundrechte untereinander, aber genauso auch dort, wo Grundrechtsbeschränkungen erforderlich sind, um Rechte Dritter durchzusetzen. Allerdings gilt auch: Der Kerngehalt der Grundrechte ist unantastbar, immer wieder bestätigt durch die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts, das die "Wesensgehaltsgarantie" entwickelt hat. Unter diesem Aspekt sind immer wieder gesetzliche Maßnahmen zu bewerten, die unterhalb der Schwelle des Verfassungsrechts entwickelt werden. Dies gilt natürlich auch und gerade für den Bereich des Strafrechts, der in all seinen Sanktionsmaßnahmen von der Geld- bis zur Freiheitsstrafe Einschränkungen von Freiheitsrechten des Einzelnen beinhaltet. Auch das Grundrecht aus Art. 5, das die Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit schützt, unterliegt solchen Schranken.

Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass das von Ihnen beanstandete Gesetz mit unserer Verfassung vereinbar ist, insbesondere dass es sich nicht um eine Maßnahme der Zensur handelt, die in jedem Fall unzulässig wäre.

Die Pflicht des Staates und somit auch der Legislative ist es, strafbare Sachverhalte, wie in diesem Fall den Besitz, die Herstellung oder die Konsumtion von kinderpornographischem Material, auf dem virtuellen Markt wirksam zu bekämpfen. Nach heutiger Rechtslage werden Internetseiten mit Kinderpornographischem Inhalt von den Providern aus dem Internet genommen. Nicht in Deutschland situierte Server erschweren diesen direkten Zugriff. Deshalb soll, anhand von Stopp-Schildern und themenbezogenen Informationen, der Handel mit Kin-derpornographie und dessen Konsumtion nach rechtsstaatlichen Grundsätzen gehemmt werden.

Der SPD-Bundestagsfraktion war sich bereits zu Beginn dieser Diskussion voll bewusst, dass wir uns in einem Spannungsfeld zwischen dem notwendigen Kampf gegen Online-Kinderpornographie und den hierdurch betroffenen Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger bewegen. Aus diesem Grund werben wir dafür, sowohl das Thema Kinderpornographie als auch das freie Internet mit der gebotenen Sensibilität zu behandeln. Der wichtige Kampf gegen Kinderpornographie im Internet und die Rechte der Internet-Nutzer müssen sich dabei nicht ausschließen.

Obwohl die Grund- oder Menschenrechte "unverletzlich und unveräußerlich" sind (Artikel 1 Absatz 2 des Grundgesetzes), müssen diese Rechte in der Gemeinschaft aufrechterhalten werden, was die Rücksicht auf die Würde der Mitbürger erfordert. Niemand darf somit seine eigenen Grundrechte absolut setzen, wenn dadurch Rechte anderer gefährdet werden.

Bei der Kinderpornographie im Internet tritt die Freiheit im Internet, die ein hoher Wert und für Zukunftsdebatten unverzichtbar ist, dann an ihre Grenzen, wenn die Würde und die Rechte anderer verletzt werden. Damit das Internet nicht unbeirrt als rechtsfreier Raum verstanden wird, müssen Recht und Gesetz auch im Internet umgesetzt werden. Der Verstoß gegen Strafgesetze ist grundsätzlich nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Das verabschiedete Gesetz stellt eine zulässige und verhältnismäßige Schranke zum Schutze der Jugend dar.

Ich räume allerdings ein, dass mir die Zustimmung zu diesem Gesetz aus einem anderen Grund sehr schwer gefallen ist und meine diesbezüglichen Bedenken sich durch die Debatten der letzten Wochen noch verstärkt haben. Gesetze, die Grundrechte beschränken, sind nicht nur an ihrer materiellen Übereinstimmung mit geltendem Verfassungsrecht zu messen. Hinzutreten muss generell auch ihre Geeignetheit, den zu regelnden Sachverhalt zu erfassen und die inkriminierten Tatbestände tatsächlich zu beeinflussen, hier also einen wirksamen Beitrag zur Bekämpfung der Kinderpornografie und des Missbrauchs von Kindern zu verhindern. Dass dies mit dem verabschiedeten Gesetz gelingen kann, ist vor der Verabschiedung bezweifelt worden. Diese Zweifel haben sich zumindest bei mir verstärkt, insbesondere durch die jüngsten Äußerungen von Bundesinnenminister Schäuble. Deshalb ist es gut und richtig, dass das Gesetz mit einer sog.: Verfallklausel versehen worden ist. D.h., dass dieses Gesetz aufgehoben werden muss, wenn sich die behauptete Wirkungslosigkeit bestätigen sollte. "Placebos" in der Bekämpfung der Kinderpornografie können und dürfen wir uns nicht leisten!

Sie können deshalb sicher sein, dass ich die entsprechende Entwicklung weiterhin sorgfältig begleiten werde und mich gegebenenfalls für entsprechende Initiativen einsetzen werde.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Strässer
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Frage zum Thema Mindestlöhne (Antrag Die Linke.)
18.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Strässer,

die im aktuellen Bundestag noch vorhandene linke Mehrheit wurde nicht genutzt, um sinnvolle Projekte wie den Mindestlohn umzusetzen. Stattdessen "versteckt sich" sich die SPD hinter dem Koalitionsvertrag. Wie wollen Sie (bzw. Ihre Partei) im nächsten Bundestag, der, falls es für eine schwarz-gelbe Koalition nicht ausreicht, bei Ausschluss einer Koalition mit der Linkspartei, mit höchster Wahrscheinlichkeit nur Regierungskoalitionen unter Einschluss von CDU oder FDP ermöglicht, einen flächendeckenden Mindestlohn und andere sinnvolle Ideen, wie z.B. die Bürgerversicherung, durchsetzen, obwohl CDU und FDP diese ablehnen und wohl auch kaum in Koaltionsverhandlungen ihre Position dazu aufgeben werden?
Antwort von Christoph Strässer
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15.10.2009
Christoph Strässer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 21. September 2009. Die Bundestagswahl ist ja nun gelaufen, das Ergebnis bekannt. Bevor ich konkret auf Ihre Fragen eingehe, gestatten Sie mir bitte 2 Vorbemerkungen.

Ich habe Dutzende von Veranstaltungen in der "heißen Wahlkampfphase" mitgemacht, zum Teil mit den Bewerbern der anderen Parteien, die jetzt im Deutschen Bundestag vertreten sind. Dabei hat z.B. das Thema "flächendeckender Mindestlohn" in allen Debatten eine wichtige Rolle gespielt. "Gefühlt" hatten dabei die Vertreter der Parteien, die sich für einen solchen Mindestlohn einsetzten, eine Mehrheit hinter sich. Das Ergebnis der Wahl spricht nun aber deutlich eine ganz andere Sprache: Da auch bundesweit das Thema Mindestlohn eine große Rolle gespielt hat – Frank-Walter Steinmeier hat dies bei allen Kundgebungen immer sehr deutlich ins Zentrum seiner Ausführungen gestellt - , war die Bundestagswahl auch eine Abstimmung über die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns. Das Ergebnis ist bekannt. Die SPD wird sich jedoch auch weiter nicht davon abhalten lassen, das Thema weiter auf die Tagesordnung zu setzen, gerade angesichts der Meldungen, dass die FDP auf dem Weg ist, beschlossene Mindestlöhne wieder abzuschaffen. Das führt mich zu meiner 2. Vorbemerkung: Sie sprechen in ihrer Frage von einer "linken Mehrheit" Im Parlament. Die hat es nicht gegeben. Es reicht nicht aus, in Einzelfragen Stimmen aus einzelnen Fraktionen oder auch ganzer Fraktionen zusammenzuzählen und daraus eine parlamentarische Mehrheit zu konstruieren. Beim Mindestlohn gab es sie auch rechnerisch schon nicht, weil die Positionen der Fraktionen, die sie sicherlich meinen, in der Frage der Höhe des Mindestlohns sehr weit auseinander gelegen haben. Deshalb ist es nach meiner Ansicht auch so wichtig, dass Parteien, die in ihren Programmen viele gemeinsame Schnittmengen enthalten, dies vor den nächsten Wahlen formulieren und damit möglicherweise zu Ergebnissen kommen, die eine grundsätzliche Zusammenarbeit ermöglichen und dann auch formal in eine Koalition führen. Mit Mehrheiten in Einzelfragen kann man auch nach meiner jetzige Überzeugung ein Land wie die Bundesrepublik Deutschland jedenfalls verantwortlich nicht regieren.


Zu ihrer ersten Frage möchte ich Ihnen mit einem kurzen Hinweis auf unsere Regierungsbilanz der vergangenen Legislaturperiode Antwort geben. In dieser Zeit ist es uns gelungen, den Weg für einen Mindestlohn in weiteren Branchen frei zu machen. Das SPD-geführte Ministerium für Arbeit und Soziales unter Bundesminister Olaf Scholz hat durchgesetzt, dass etwa 2,2 Millionen zusätzliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Branchenmindestlöhnen geschützt werden. Aktuelle Schritte zu einer Ausweitung der Mindestlohnregelungen wurden zuletzt zum 24. April diesen Jahres unternommen, als dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zusätzlich sechs weitere Branchen hinzugefügt werden konnten. Dass die Garantie fairer und anständige Löhne, von der nun rund 3,3 Millionen Beschäftigte profitieren, auch gegen den politischen Widerstand des Koalitionspartners durchgesetzt werden konnte, ist ein Erfolg der letzten Regierungsjahre. Er zeigt, dass sich die SPD-Fraktion keineswegs hinter ihrem Koalitionspartner versteckt hat, sondern auch unter erschwerten Bedingungen für eine soziale und verantwortungsvolle Politik eingetreten ist und eintreten wird.

Dies führt zu Ihrer zweiten Frage: Wie können angesichts einer schwarz-gelben Mehrheit gesellschaftlich notwendige Ideen umgesetzt werden, die eine faire Lastenverteilung nicht aus dem Blick verlieren? Auch hier werden wir in einer schwierigen politischen Situation für das soziale Augenmaß eintreten und uns einer einseitigen Privilegiertenpolitik entgegenstellen. So wie Sie spreche auch ich mich für eine am Modell der Bürgerversicherung ausgerichtete Gesundheitsreform und einen flächendeckenden und branchenübergreifenden Mindestlohn aus. Ich bin allerdings der Überzeugung, dass es keinen Sinn macht, in diesen Punkten in einer bequemen "Alles-oder-Nichts"-Blockade zu verharren. Stattdessen sehe ich meine Aufgabe darin, mögliche Annäherungen an den gewünschten Zustand auszuloten und für eine bessere Politik zu nutzen. Dabei ist mir wichtig, dass in der notwendigen Suche nach tragfähigen Kompromissen diejenigen Inhalte durchgesetzt werden, die die Menschen einerseits vor unsozialen Strukturveränderungen schützen, andererseits aber auch nicht die Grenzen des Machbaren vorsätzlich verkennen.

Die Situation für linke Politik in diesem Land ist nach dem 27.09. nicht wirklich besser geworden. Entscheidungen wie die der Grünen im Saarland für "Jamaika" oder auch der SPD in Thüringen für schwarz-rot machen dies nicht besser. Deshalb sind alle, denen es wirklich an einer Veränderung gelegen ist, aufgerufen, sofort damit zu beginnen, eine gemeinsame politische Basis zu entwickeln und spätestens für 2013 wieder andere Mehrheitsverhältnisse im Parlament herbeizuführen.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Strässer
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