Christine Stahl (GRÜNE)
Abgeordnete Landtag Bayern

Grunddaten
Jahrgang
1957
Berufliche Qualifikation
juristisches Hochschulstudium
Ausgeübte Tätigkeit
IV. Vizepräsidentin des Bayerischen Landtags, MdL
Wohnort
-
Stimmkreis
Nürnberg-Ost
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Ihre nachvollziehbaren Fragen müssen von denjenigen beantwortet werden, in deren Verantwortungsbereich die Einweisungs- und Betreuungsbeschlüsse fallen, sowie die Entscheidungen zur Zwangsvollstreckung und Auflösung seines Vermögens. Es wäre sinnvoll, wenn Sie sich diesbezüglich direkt an die bayerische Justizministerin wenden würden. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
01.03.2013
Von:

Sehr geehrte Frau Stahl,
als Juristin und Nürnbergerin können Sie sicher meine Frage zum Fall Mollath, der mich stark bewegt, beantworten.

Sachverhalte:
Am 7.4.2006 wurde seine Zwangsbetreuung angeordnet.
Am 4.07.2006 erfährt Mollath von der Zwangsversteigerung seines Hauses und protestiert dagegen, erhält aber keine Antwort.
Am 1.08.2006 war die Zwangsversteigerung.
Erst am 8.08.2006 war die Hauptverhandlung
Am 6.10.2006 endet Betreuung. In der Zwischenzeit ist das gesamte weitere Vermögen von Mollath verschwunden.

Fragen:
Wurde die Betreuung nur angeordnet, um an Mollaths Vermögen und evtl. noch vorhandene Beweise zu kommen?
Ist es üblich und rechtlich zulässig, das Vermögen eines Angeklagten noch vor seiner Verurteilung einzuziehen?
Was ist aus den Einnahmen der Versteigerung und aus dem sonstigen Vermögen, den Ferraris, dem Motorrad und seinen persönlichen Sachen geworden? Herr Mollath weiß es offensichtlich nicht!
Wie kann ein nicht betreuter Mensch, dem bei einem Zwangsaufenthalt in der Psychiatrie sämtliche Kommunikationsmöglichkeiten genommen werden, sich um seine persönlichen Angelegenheiten kümmern?
Gibt es rechtliche Vorgaben, wie staatlicherseits das Vermögen eines Zwangsinhaftierten bis zu seiner Freilassung zu verwahren und zu schützen ist?
Wie wurde dies im Fall Mollath realisiert?
Für die Beantwortung meiner Frage danke ich im voraus
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Christine Stahl
3Empfehlungen
01.03.2013
Christine Stahl
Sehr geehrte Frau ,

Ihre nachvollziehbaren Fragen müssen von denjenigen beantwortet werden, in deren Verantwortungsbereich die Einweisungs- und Betreuungsbeschlüsse fallen, sowie die Entscheidungen zur Zwangsvollstreckung und Auflösung seines Vermögens. Es wäre sinnvoll, wenn Sie sich diesbezüglich direkt an die bayerische Justizministerin wenden würden. Da ich den Grund für die Zwangsvollstreckung nicht kenne und dieser mir gegenüber auch nicht nicht eröffnet werden muß, werde ich Ihnen keine Auskunft geben können, ob die Zwangsvollstreckung einer Vertuschung diente und wohin das Vermögen ging. Ich kann nur hoffen, daß die Wiederaufnahme des Verfahrens zu einer vollen Rehabilitierung von Herrn Mollath führt und ggbfs. eine Entschädigung sowohl für die Zeit im Maßregelvollzug wie auch für einen möglicherweise erlittenen Vermögensschaden fällig wird. Vermutlich hat der Rechtsanwalt von Herrn M. diese Forderungen auch schon im Blick.

Mit freundlichen Grüßen, Christine Stahl
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
08.03.2013
Von:

Sehr geehrte Frau Stahl,

ich möchte mich auf diesem Wege bei Ihnen für Ihren Einsatz im Rechtsausschuss vom 07.03.2013 danken. Die Sätze, die von Ihnen überliefert sind, haben mir aus der Seele gesprochen.
Herzlichen Dank dafür - es tut gut, dass auch einige wenige Politiker versuchen das Unrecht an Herrn Mollath aufzuklären.

Da dieses Portal aber keine Dankesplatform ist, hier meine Frage:

Dürfen Sie mir (uns) sagen, was Herr Jüptner dazu gesagt hat, dass er beim ersten Mal ausgesagt hat:

"Auf Nachfrage hätten sich beide "zunächst an den Vorfall überhaupt nicht erinnert". [...] Über den Inhalt dieses Gesprächs hätten die beiden Steuerprüfer keine genaue Erinnerung mehr, das Resultat sei gewesen, keine Ermittlungen einzuleiten." (Aus SZ vom 28.02)

und dann gestern dann auf einmal doch plötzlich Erinnerungen zitieren kann:

"Er zitiert auch aus Aussagen seiner Steuerfahnder, das Telefonat sei "lediglich ein Mosaikstein" gewesen und "wohl nicht" ausschlaggebend." (Aus SZ vom 07.03)


Woher kam die plötzliche Erinnerung?
Diese plötzliche Erinnerung konnte doch nun wirklich nicht dem Steuergeheimnis "erklärt" werden.

Bleiben Sie dran!

Herzlich Grüße
Antwort von Christine Stahl
bisher keineEmpfehlungen
12.03.2013
Christine Stahl
Sehr geehrter Herr ,

die von Ihnen zitierten Aussagen wurden in beiden Ausschusssitzungen (28.02. und 07.03.13) in etwa gleichlautend wiedergegeben. Der Streit zwischen Grünen und Freien Wählern ging ja vielmehr darum, daß Herr Dr. Jüptner am 28.02.13 im Rechtsausschuss meinte, es gäbe keine(n) Vermerk(e) zu einem Telefonat mit der Steuerfahndung und einem Vertreter der Justiz (Herr Richter Brixner). Herr Dr. Jüptner führte seine 1. Aussage auf ein Mißverständnis zurück und entschuldigte sich dafür. Nachdem uns Grünen aber der Vermerk mit handschriftlichen Ergänzungen vorliegt, ist für uns klar, daß es einen solchen doch gegeben hat. Was Herrn Dr. Jüptner veranlaßte, anderweitige Aussagen zu treffen, kann ich, wie Sie sich vorstellen können, nicht beurteilen. Generalstaatsanwalt Nerlich blieb bei seiner Aussage; es gäbe aufgrund des Revisionsberichts "gerade keinen Beleg für steuerstrafrechtliche Verstöße". Auch diesbezüglich haben wir andere Erkenntnisse.

Mit freundlichen Grüßen
Christine Stahl
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