Christine Stahl (GRÜNE)
Abgeordnete Landtag Bayern

Grunddaten
Jahrgang
1957
Berufliche Qualifikation
juristisches Hochschulstudium
Ausgeübte Tätigkeit
IV. Vizepräsidentin des Bayerischen Landtags, MdL
Wohnort
-
Stimmkreis
Nürnberg-Ost
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(...) Bei dem betreffenden Neubau der Straßenbahn durch die Pillenreuther Straße gilt es wirtschaftliche und betriebliche Aspekte der Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg (VAG)zu berücksichtigen. Nach Eröffnung der U 3 bis zum Friedrich-Ebert-Platz wird die Straßenbahnlinie 9 aktuell bis zum Hauptbahnhof zurückgenommen. Das bedeutet in der Konsequenz, dass dann 3 Straßenbahnlinien am Hauptbahnhof enden würden. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
04.02.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Stahl,

in tinyurl.com und tinyurl.com
fasst sich die bayerische Justizminsterin Frau Dr. Merk zur Frage, ob Richter zur Verantwortung gezogen werden können, zusammen:

(1)"Im Wege der Dienstaufsicht, die die Dienstvorgesetzten (zunächst die jeweiligen Präsidentinnen oder Präsidenten des Gerichts, an dem der Richter tätig ist) ausüben, können Richter zur Einhaltung ihrer Dienstpflichten angehalten und ggf. Dienstvergehen geahndet werden. …"
(2)"Sollte ein Richter im Rahmen seiner richterlichen Tätigkeit eine Straftat begehen, so obliegt deren Verfolgung der zuständigen Staatsanwaltschaft. Zur Entgegennahme von Strafanzeigen sind gemäß § 158 Abs. 1 Strafprozessordnung neben den Staatsanwaltschaften die Beamten und Behörden des Polizeidienstes sowie die Amtsgerichte zuständig."

Ich möchte Sie als Mitglied im Rechtsausschuss Folgendes fragen:

Ist (1) nicht falsch, wenn -angesicht der Unabhängigkeit der Richter- die Ministerin (als gemäß Artikel 55 .6 der bayer. Verfassung übergeordnete Dienstaufsichtige) da Einfluss-/ Ahndungsmöglichkeiten behauptet?!

Unter tinyurl.com begründet und begrenzt Frau Ministerin ihre vorgenannte Aufsicht mit ihrer politischen Verantwortung dem Parlament, also auch Ihnen gegenüber, weshalb ich Sie um die Beantwortung der folgenden Frage zu (2) bitte:

Was tun Sie als Rechtsausschussmitglied dagegen, dass Amtsgerichte/Amtsrichter (in Bayern) offen die Annahme von Strafanzeigen verweigern
und Staatsanwälte offen die Verfolgung von Strafanzeigen auch in eigener Sache (!) entscheiden?

Was sagen Sie dazu, dass Richter im deutschen Strafrecht dem (doppelten) Richterprivileg tinyurl.com unterliegen, d.h. als Richter (und darum geht es mit den Anfragen an Frau Dr. Merk wohl)
"schon im Interesse der Rechtssicherheit"
(z.B. aus openjur.de > BGH 4 StR 47/09 Zi.16ff)
"normale" Straftaten ungestraft begehen dürfen?

Danke für Ihre Antwort!
Antwort von Christine Stahl
bisher keineEmpfehlungen
06.02.2012
Christine Stahl
Sehr geehrter Herr ,

bereits in der letzten Legislatur und jetzt wieder, zuletzt mit einem Fachgespräch am 20. April 2010, befasse ich mich mit dem Thema "Unabhängige Justiz" und damit, wie wir für mehr Unabhängigkeit im Bayern/Franken sorgen können. Wir unterstützen hierbei die Vorschläge des Deutschen Richterbundes und des bayerischen Richtervereins, die bereits vor Jahren ausgearbeitete Vorschläge vorgelegt haben (Details unter: www.drb.de ). Eine der wichtigen Fragen ist hierbei auch die nach der zukünftigen Stellung von Staatsanwaltschaften. Ihrer Anfrage glaube ich entnehmen zu können, daß Sie sich einerseits unabhängige Gerichte und Staatsanwaltschaften wünschen, denn sonst würden Sie ja nicht die Dienstherrinneneigenschaft der Justizministerin kritisieren, andererseits aber auch kritisieren, wenn Strafanzeigen nicht an- und aufgenommen werden, dies aber von der Dienstherrin Ihrer Meinung nach nicht beachtet wird.

Da wir Grüne eine unabhängige Justiz mit einem eigenständigen Kontrollsystem bevorzugen, halten wir eine Einmischung des Justizministeriums für nicht zielführend. Inwieweit in dieser neuen unabhängigen Struktur mit Ihrem konkreten Anliegen umgegangen werden würde, kann ich allerdings nicht vorhersagen.

Mit freundlichen Grüßen, Christine Stahl
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
09.02.2012
Von:
De

Sehr geehrte Frau Stahl,

zum Thema Einsatz von jugendlichen Testkäufern, hatten Sie als einzigste Ihrer Partei diesem Thema zugestimmt. Wie kam es dazu, dass Ihre Kollegen sich dazu enthielten? Weshalb sind Sie denn für diese Testkäufe? Wenn sich die Testkäufe negativ entwickeln sollten, was für Maßnahmen würden Sie deswegen in Betracht ziehen? Ein stärkeres Gesetz, dass dies unterbinden soll? Dann kommt aber die Frage auf, weswegen Sie bei dem Thema: Nächtliches Verkaufsverbot von Alkohol an Kiosken, dagegen gestimmt haben! Denn Jugendliche konsumieren z.B. nach dem Besuch von Diskotheken weiterhin Alkohol. Sollte genau dies nicht unterbunden werden, indem man den nächtlichen Verkauf von Alkohol einstellt? Diese Testkäufe belegen nur nochmal das Jugendliche viel zu leicht an Alkohol rankommen.

Danke für ihre Zeit!
Mit freundlichen Grüßen, De
Antwort von Christine Stahl
bisher keineEmpfehlungen
09.02.2012
Christine Stahl
Sehr geehrte Frau De ,

der Einsatz von jugendlichen TestkäuferInnen wurde probeweise durchgeführt und verlief sehr erfolgreich. Nun ist die Wirksamkeit eines Instrumentes noch kein ausreichendes Argument für die Zulässigkeit solcher Testkäufe, doch nach Rücksprache mit Fachleuten erscheint es als eine gute Möglichkeit denjenigen auf die Schliche zu kommen, die trotz Verkaufsverbot Alkohol an Minderjährige ausgeben. Damit erfährt die Kontrollbehörde eine wirksame Unterstützung. Uns RechtspolitikerInnen wurde im Ausschuss versichert, daß es sich um freiwillig tätige Testpersonen handelt. Ein Missbrauch der Jugendlichen zu illegalen Praktiken von Aufsichtsbehörden, wie manchmal überzeichnet argumentiert, fand selbstverständlich nicht statt.

Von der Kontrolle, ob ein Verbot eingehalten wird, denn nur dann macht ein Verbot auch Sinn, ist ein generelles und alle unterschiedslos treffendes Verkaufsverbot zu trennen. Zudem sollten Schutzmaßnahmen aus meiner Sicht auch geeignet sein, das gewünschte Ziel zu erreichen. Das halte ich bei einem generellen Verbot, an Tankstellen und Kiosken nach 20.00 Uhr noch Alkohol zu verkaufen, für nicht gegeben. Damit wäre aber das generelle Verbot nicht mehr verhältnismäßig. Es ist mir bekannt und bewußt, daß die Polizei ein generelles Verkaufsverbot befürwortet. Als Sozialarbeiterin, die ich auch bin, weiß ich, daß sich Jugendliche sehr schnell andere Mittel und Wege suchen, um an gewünschte Drogen zu gelangen. Was muß dann verboten werden? Die Zahl alkoholkranker Jugendlicher und teilweise auch Kinder ist alarmierend und erschütternd, das "Vorglühen" immer noch beliebtes Mittel um in der Disco teure Getränke zu sparen oder schnell "in Stimmung" zu gelangen oder auch um das Alkoholverbot in Jugendeinrichtungen zu umgehen. Es gibt eine ganze Reihe von Projekten und Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche stärken und begleiten, damit sie erst gar nicht zu Drogen greifen. Das erscheint mir der geeignetere Weg, will ich eine konstante Verhaltensänderung erreichen.

Mit freundlichen Grüßen, Christine Stahl
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