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Sehr geehrte Frau Stahl,
als Juristin und Nürnbergerin können Sie sicher meine Frage zum Fall Mollath, der mich stark bewegt, beantworten.
Sachverhalte:
Am 7.4.2006 wurde seine Zwangsbetreuung angeordnet.
Am 4.07.2006 erfährt Mollath von der Zwangsversteigerung seines Hauses und protestiert dagegen, erhält aber keine Antwort.
Am 1.08.2006 war die Zwangsversteigerung.
Erst am 8.08.2006 war die Hauptverhandlung
Am 6.10.2006 endet Betreuung. In der Zwischenzeit ist das gesamte weitere Vermögen von Mollath verschwunden.
Fragen:
Wurde die Betreuung nur angeordnet, um an Mollaths Vermögen und evtl. noch vorhandene Beweise zu kommen?
Ist es üblich und rechtlich zulässig, das Vermögen eines Angeklagten noch vor seiner Verurteilung einzuziehen?
Was ist aus den Einnahmen der Versteigerung und aus dem sonstigen Vermögen, den Ferraris, dem Motorrad und seinen persönlichen Sachen geworden? Herr Mollath weiß es offensichtlich nicht!
Wie kann ein nicht betreuter Mensch, dem bei einem Zwangsaufenthalt in der Psychiatrie sämtliche Kommunikationsmöglichkeiten genommen werden, sich um seine persönlichen Angelegenheiten kümmern?
Gibt es rechtliche Vorgaben, wie staatlicherseits das Vermögen eines Zwangsinhaftierten bis zu seiner Freilassung zu verwahren und zu schützen ist?
Wie wurde dies im Fall Mollath realisiert?
Für die Beantwortung meiner Frage danke ich im voraus
Mit freundlichen Grüßen
