Christine Scheel (GRÜNE)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Christine Scheel
Jahrgang
1956
Berufliche Qualifikation
Pädagogin, Autorin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Aschaffenburg
Landeslistenplatz
3, über Liste eingezogen, Bayern
weitere Profile
(...) Mehr Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger für ihre Vorsorge, bedeutet aber auch, dass diese frei entscheiden können, wie sie ihre Vorsorgegelder anlegen wollen. Die Grünen haben sich deshalb schon bei der geförderten privaten Altersvorsorge (Riester-Rente) für eine möglichst breite Produktpalette aus Banksparplänen, Renten- und Aktienfonds und Versicherungsprodukten erfolgreich eingesetzt. Wir wollen hier aber noch weiter gehen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
26.03.2009
Von:
Eck

Guten Tag

Der Steuerfreibetrag entspricht dem kulturellen Existenzminimum, er beträgt in Deutschland 7.664 Euro für Einzelpersonen, für Ehepaare 15.328. Sie dürfen zuvor Arbeitskosten abziehen. Bürger, die Familien gründeten, Kinder/Enkelkinder erziehen, erhalten im Hartz4-System/Berlin monatlich pro Erwachsener 533 (311 plus 222 Mietanteil), jährlich 6.396 Euro für Essen, Wohnung, Strom, Medikamente..., Differenzbetrag: 1.268 Euro, monatlich 105,67 Euro. Auch die Absenkung von Arbeitslosengeld 1 auf Sozialhilfeniveau erfolgte/erfolgt per Gesetz unabgefedert, sobald jemand einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft zugeordnet wurde. Aufstocker, die in sogenannten Bedarfsgemeinschaften leben, erhalten bei gleichem Arbeitslohn weniger Geld (ca. 200 Euro) als Einzelnlebende.

Warum hatten die Grünen dem zugestimmt?

Hartz4 wirkt wie tagtägliches Mobbing, es macht krank. Wer sich krank fühlt, hat nur eingeschränkt Nerven für Probleme von Kindern.

Wie ist Ihre Position zum Grundeinkommen?

Freundliche Grüße Eck
Antwort von Christine Scheel
4Empfehlungen
26.03.2009
Christine Scheel
Sehr geehrte Frau Eck,

vielen Dank für Ihre Frage zum Arbeitslosengeld II bzw. zum Grundeinkommen. Die Reform der Arbeitsmarktförderung hat die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe gebracht. Das Arbeitslosengeld II will und soll eine soziale Absicherung gewährleisten für die Zeit der Nichterwerbstätigkeit. Grundsätzliches Ziel ist und bleibt die Förderung der Arbeitsaufnahme im Erwerbssystem und nicht eine Grundsicherung auf Dauer ohne Erwerbsbeteiligung. Ich halte das im Grundsatz für richtig, weil möglichst alle erwerbsfähigen Menschen ihren Beitrag zur Wertschöpfung der Gesellschaft leisten sollen. Ich unterstütze den Beschluss von der Bundesdelegiertenkonferenz in Nürnberg der zur sozialen Grundsicherung erheblichen Reformbedarf beim Arbeitslosengeld II einfordert.
(vgl. Anlage)

Mit freundlichen Grüßen
Christine Scheel
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Frage zum Thema Finanzen
18.04.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Scheel,

soeben habe ich das Statut des Einlagensicherungsfonds gelesen.
Unter §6 Absatz 10 steht doch tatsächlich:

"Ein Rechtsanspruch auf ein Eingreifen oder auf Leistungen des Einlagensicherungsfonds besteht nicht."

Was sollen also die großspurigen Versprechungen seitens der Politik und Banken, die mit bis zu mehr als eine Million Einlagensicherheit pro Kunde werben ?


Mit freundlichem Gruß

Antwort von Christine Scheel
5Empfehlungen
20.04.2009
Christine Scheel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zur Einlagensicherung von Banken. Gegenwärtig wird im Bundestag der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (Bundestagsdrucksache 16/12255) beraten. Danach soll die Mindestdeckung für Einlagen ab dem 30. Juni 2009 auf 50.000 Euro erhöht werden. Ab dem 31. Dezember 2010 soll die Mindestdeckung auf 100.000 Euro angehoben werden. Die Auszahlungsfrist soll auf höchstens 30 Tage verkürzt werden. Zudem soll die bisherige Verlustbeteiligung des Anlegers in Höhe von 10 Prozent abgeschafft werden. Von Bankenschließungen betroffene Anleger soll ihr Geld schneller zurückerhalten. Die Auszahlungsfristen bei der Einlagensicherung sollen auf 20 Arbeitstage seit Feststellung des Entschädigungsfalls durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) erfolgen. Dafür muss der Anleger seinen Anspruch jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Feststellung des Entschädigungsfalls vorgelegt haben. Die Geldinstitute müssen den Entschädigungseinrichtungen innerhalb von einer Woche die erforderlichen Daten zur Berechnung der Entschädigungsansprüche liefern. Die Erfüllung der Vorgaben aus dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung wird zu einer erheblich höheren Beitragsverpflichtung der an den Sicherungssystem teilnehmenden Banken führen. Die drei "Säulen" des deutschen Bankensystems (Sparkassen, Volks-und Raiffeisenbanken, private Banken) haben jeweils eigene Sicherungssysteme, die von dem Gesetzentwurf der Bundesregierung betroffen sind. Mir erschließt sich aus Ihrer Frage nicht, welchem Einlagensicherungfonds ihre Bank zugehört. Da die entsprechende Satzung des Einlagensicherungsfonds mir nicht vorliegt, kann ich zu dem von Ihnen zitierten Satz keine Stellungnahme abgeben.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Scheel
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Frage zum Thema Finanzen
20.04.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Scheel,

die Geschäftspolitik der Bayerischen Landesbank hat dazu geführt, dass sich der Freistaat Bayern in ungeheurem Maß verschulden muss. Bayern hat für die Bank bereits neue Schulden in Höhe von 10 Mrd. Euro aufgenommen und darüber hinaus Garantien über rund 5 Mrd. Euro zugesichert. Es zeichnet sich ab, dass noch Generationen nach uns mit den Folgen dieser Katastrophe leben müssen.

Deshalb ist es mir als Bürger und Steuerzahler ein Anliegen, zu wissen, was die Rettung der Landesbank mittel- und langfristig kosten wird und wie die Politik in Bayern und im Bund sicherstellen möchte, dass eine finanzielle Katastrophe diesen Ausmaßes bei einer Landesbank nicht mehr passieren kann.

Konkret bitte ich Sie um die Beantwortung folgender Fragen:

  • Der Freistaat gibt für die Rettungsaktion der Landesbank auf einen Schlag 20-mal mehr Geld aus, als mit den "schmerzlichen Einsparentscheidungen" (Regierungserklärung von Ministerpräsident Dr. Stoiber im November 2003) in den Jahren 2000 bis 2004 eingespart werden konnte. Wie lässt sich das rechtfertigen?

  • Welche jährlichen Kosten, d.h. Zinsen und Gebühren, muss der Freistaat durch die Aufnahme von 10 Milliarden Euro Kredit tragen?

  • Wie stellt die Politik auf Bundes- und Landesebene sicher, dass die Bayerische Landesbank künftig nicht mehr Verluste in Milliardenhöhe auftürmt?

  • Braucht Bayern eine Landesbank?

Ich möchte Sie bitten, die Fragen zeitnah zu beantworten. Es sind maßgeblich die bayerischen Bürger und Steuerzahler, die für die milliardenschweren Fehler bei der Bayerischen Landesbank einstehen müssen – daraus entsteht auch eine Pflicht für die gewählten bayerischen Volksvertreter im Bundestag, vollständig und rasch zu informieren.

Herzlichen Dank für die Mühe.

Mit freundlichem Gruß

Antwort von Christine Scheel
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24.04.2009
Christine Scheel
Sehr geehrter Herr ,

Ich möchte Ihre Fragen zur Bayerischen Landesbank wie folgt beantworten:

zur ersten Frage:

Ich rechtfertige nicht Gesetze, die CSU und FDP in Bayern beschlossen haben. In diesem Fall ist es aber grundsätzlich so, dass der Staat die BayernLB stützen musste, um nicht noch höhere Forderungen erfüllen zu müssen. Für den bayerischen Staat und die bayerischen Sparkassen besteht für Geschäfte, die vor dem Jahr 2005 eingegangen wurden, die so genannte Gewährträgerhaftung, d.h. die Eigentümer müssen für diese Verträge gerade stehen. Die Verlust bringenden Geschäfte der BayernLB wurden mit Krediten finanziert, die vor 2005 aufgenommen wurden, mit Zustimmung der im Verwaltungsrat der BayernLB vertretenen Minister Faltlhauser, Huber, Beckstein u.a. Das lässt sich nicht rückgängig machen, sondern muss vertragsgemäß abgewickelt werden.

Die Gesamtsumme der Gewährträgerhaftung für die Eigentümer der BayernLB beläuft sich auf ca. 100 Mrd. Euro.

zur zweiten Frage:

Die Verzinsung liegt bei ca. 4%, d.h. die Zinsbelastung beträgt 400 Mio. Euro pro Jahr.

Im Jahr 2009 ist die Belastung mit 200 Mio. Euro noch geringer, weil der 10 Mrd. Euro Kredit erst im Laufe des Jahres 2009 vollständig aufgenommen wird. Es müssen also noch nicht für das gesamte Jahr Zinsen gezahlt werden. Die BayernLB muss aber im Gegenzug Gebühren für die Staatsgarantien zahlen, so dass sich die Summe reduziert. Veranschlagt sind für 2009 21,6 Mio. Euro und für 2010 24,3 Mio. Euro.

zur dritten Frage:

Sicherstellen, dass die Verluste nicht noch weiter steigen, kann niemand. Dafür ist es zu spät.
Die Politik versucht aber sicherzustellen, dass keine neuen Geschäfte getätigt oder Verträge eingegangen werden, die zu neuen Verlusten führen. Die EU-Kommission verlangt, dass sich die BayernLB auf ihr Kerngeschäft in Bayern reduziert und Tochtergesellschaften verkauft.

Das Investmentbanking soll aufgegeben werden.

zur vierten Frage:

Nein. Bayern braucht eine Förderbank und eine Staatsbank. Eine Förderbank gibt es, das ist die LfA Förderbank Bayern. Als Staatsbank kann die BayernLB weiter fungieren, auch wenn sie mit anderen Landesbanken fusioniert ist, dazu muss sie aber nicht dem Freistaat gehören.


Mit freundlichen Grüßen
Christine Scheel
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
19.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Scheel,

Wie stehen Sie zu der Verschärfung des Waffenrechtes, insbesondere das geplante Verbot von "Paintball"?

Desweiteren, was halten sie von dem Vorschlag, Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten mit (leicht zu umgehenden) Sperren zu indizieren?

Danke im Voraus für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Christine Scheel
8Empfehlungen
26.05.2009
Christine Scheel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen zum geplanten Paintballverbot und zur Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten

zu Frage 1:

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat in ihrem Antrag "Abrüstung in Privatwohnungen - Maßnahmen gegen Waffenmissbauch" vom 25.03.2009, Drucksache 16/12477) eine Reihe von konkreten Forderungen gestellt, die auf eine verbesserte Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gerichtet sind. Ein Verbot von Paint-Ball und Gotcha-Spielen findet sich nicht in unserem Katalog.

Aus Sicht der grünen Bundestagsfraktion reicht der allgemeine Vorwurf einer möglichen "Sittenwidrigkeit" von Paint-Ball nicht aus, die konkrete Gefährlichkeit dieser - nach unseren Informationen - nicht gefährlichen Freizeitbeschäftigung auch gerichtsfest zu begründen. Wenn der Staat in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger auf diese Weise eingreifen möchte, ist er verpflichtet, die Notwendigkeit und auch die Verhältnismäßigkeit der Verbotsmaßnahme sorgfältig zu begründen.

Der §15 Abs. 6 WaffG verbietet bereits heute, dass auf Abbilder von Menschen geschossen wird. Ob die genannten Spiele den Grad einer derart menschenverachtenden Haltung erreichen, bezweifeln wir. Die bei Paint-Ball eingesetzten "Waffen" sehen nicht wie echte Waffen aus. Und es gibt keine Informationen darüber, dass von den TeilnehmerInnen eine öffentliche Gefahr ausgeht. Entsprechende Belege wären aber die verfassungsrechtliche Voraussetzung für die Bestandskraft einer solchen bußgeldbewehrten Verbotsanordnung.

Es drängt sich bei dem Vorschlag für ein Verbot von Paint-Ball-Spielen vielmehr der Verdacht auf, dass die Bundesregierung und die Mehrheit der Bundesländer von dem eigentlichen Problem ablenken wollen: der notwendigen tiefgreifenden Reform des Waffenrechts.

Wer wirklich eine Verbesserung der Sicherheitslage erreichen möchte, muss die sichere Lagerung von Waffen und Munition außerhalb der Privatwohnungen durchsetzen. Es genügt nicht, biometrische Blockiersysteme vorzuschreiben, von denen niemand weiß, ob sie sich auf absehbare Zeit im Massenbetrieb überhaupt bewähren können.

Es kann nicht angehen, dass die Zahl scharfer Waffen in Privatbesitz durch das Wachstum der "Sportarten" immer weiter steigt. Niemand braucht 15 Schusswaffen und eine größere Menge Munition - schon gar nicht in der eigenen Wohnung.

Für uns hat diese wirksame Abrüstung der Privathaushalte auf jeden Fall Priorität vor einer fragwürdigen Symbolpolitik.

zu Frage 2:

Die Debatte über die richtige und erfolgreiche Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet wird sehr emotional geführt. Dies ist mehr als verständlich. Es handelt sich nicht um mehr oder weniger verfängliche Darstellungen der Sexualität Jugendlicher, sondern um Szenen der Vergewaltigung und des Quälens von Kleinkindern. Es sind Darstellungen von verabscheuungswürdigen Verbrechen.

Für uns Grüne ist klar, dass wir eine effektive und konsequente Verfolgung der Kinderpornographie im Internet befürworten. Die Freiheit des Internets gilt es zu verteidigen. Dem Internet drohen Beschränkungen durch Staaten wie China, die grundsätzlich keine freie Kommunikation zulassen wollen. Auch weltweit agierende Firmen, die im Internetgeschäft zu hause sind, wollen die Kontrolle über die Datenautobahnen, ihre Kreuzungen und Einfahrten erringen, um damit zu Lasten einer freien Kommunikation Profit zu machen. Die Verbreitung und der Konsum von Kinderpornographie im Internet haben aber mit seiner Freiheit nichts zu tun. Deshalb kann die Sperrung von Internetseiten, die Zugang zur Kinderpornographie gewähren, nicht als ein Angriff auf die Freiheit des Internets verstanden werden.

Zensur, besonders die durch die Verfassung verbotene Vorzensur, ist der Feind der Presse- und Meinungsäußerungsfreiheit. Auch in Deutschland ist die Pressefreiheit Angriffen ausgesetzt. Die freie Presse zu schützen ist ein Anliegen, dem wir uns ganz engagiert stellen. Mit Anträgen und Gesetzentwürfen haben wir dies unter Beweis gestellt. Aber die Sperrung von Internetseiten, die Kinderpornographie zeigen, ist keine Zensur und beschneidet nicht die Presse- und Meinungsfreiheit.

Wir sind dafür, die Herstellung und Verbreitung von Kinderpornographie effektiv und konsequent zu verfolgen. Es sind Straftaten, die auch hoch bestraft werden. Wir haben in der rot/grünen Koalition dafür gesorgt, dass Strafbarkeitslücken bei der Verbreitung von Kinderpornografie geschlossen wurden. Auch der Besitz, die Besitzverschaffung und die Nachfrage nach Kinderpornografie stehen zu recht unter Strafe. Da die Nachfrage das Angebot nährt, ist auch der Gedanke nicht falsch, auch die Nutzer von Kinderpornografie nicht ungeschoren davonkommen zu lassen.

Genau hier setzt deshalb unsere Kritik an den Vorschlägen der Großen
Koalition an.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung setzt nicht bei den Betreibern von Kinderpornographie-Seiten an. Deren Verfolgung -- oft in entlegenen Winkeln der Welt -- ist schwierig und stößt oft auf tatsächliche Grenzen. Dennoch kann und muss er zum effektiveren Schutz der Opfer und zur Ermittlung der Täter intensiviert werden.

Die Bundesregierung wählt stattdessen den Weg, die Zugangsdienstleister zu verpflichten, potentiellen Nutzern den Zugang zu solchen Angeboten zu versperren. Diese gewählte Technik kann den Zugang nicht verhindern, jedoch erschweren. Die geplanten Sperren sollen wirken, indem die Adressen von Kinderpornographie-Seiten nicht an die Rechner der Benutzer weitergegeben werden oder indem Daten von bestimmten Servern nicht an die Benutzer übertragen werden. Beides ist leicht zu umgehen, auch ohne Informatikdiplom. Entsprechende Anleitungen kursieren bereits im Netz. Wo ein entsprechender Wille ist, ist auch ein sehr kurzer, komfortabler Weg. Sperren im World Wide Web treffen den harten Kern der Kinderporno-Konsumenten auch aus anderem Grunde nicht. Denn diese Szene arbeitet mit Tauschbörsen, schickt sich Fotos und Videos per Email oder nutzt schlicht die Post. Sexueller Missbrauch und die Herstellung kinderpornographischen Materials finden fast immer im privaten Umfeld statt. So treffen die Ausführungen der Familienministerin von der Leyen von einer Industrie, die über kommerzielle Angebote im Netz ihr Geld verdient, nur einen Teil des Problems.

Nach Auskunft des BKA sind 80% der Besucher dieser Seiten "Gelegenheitskonsumenten". Sie werden nach dem Gesetzentwurf in Zukunft auf die Stoppseiten umgeleitet. Da auch heute schon Suchmaschinenbetreiber Kinderporno-Seiten aus den Suchergebnissen filtern, wird dann wohl überhaupt nur der Zufallssurfer getroffen -- der über irgendwelche mehr oder weniger zwielichtigen Seiten oder legale Porno-Angebote durch Anklicken eines Links auf einer Kinderporno-Seite gelandet ist.
Wer vor dem Stoppsignal landet und auch wirklich anhält und keine Umgehung versucht, erhält allerdings -- und das ist einer der Hauptkritikpunkte an diesem Gesetzesentwurf -- keine Garantie, dass das Stoppen ihn vor staatlichen Maßnahmen bewahrt. Dass BKA kann sich laut Gesetzentwurf live auf die Stopp-Seite schalten und sehen, von welchen Rechnern auf gesperrte Seiten zugegriffen werden sollte. Durch die seit dem 1. Januar 2008 stattfindende Vorratsdatenspeicherung lässt sich auch nachvollziehen, um welche Nutzer es sich dabei konkret handelt. Das ist ein Mitschnitt, der einer Telefonüberwachung aufs Haar ähnelt -- aber ohne richterliche Genehmigung. Es können dann auch strafrechtliche Ermittlungen folgen, weil die Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht auf den Gebrauch von Kinderpornographie sieht. Das droht, wegen der Struktur der Kinderpornoszene und der Umgehbarkeit der Sperren, mehr zufällig Anwesende als aktiv nach Kinderpornographie Suchende zu treffen.

Die Erfahrungen mit Sperrlisten aus anderen Ländern warnen ebenfalls: Sie hatten oft zahlreiche Fehler und sperrten Seiten, die gar keine Kinderpornographie enthielten. Trotzdem müssten Besucher solcher Seiten -- sie landen ja am Stopp-Schild -- dann mit Ermittlungen rechnen. Das Gesetz erfüllt seinen Zweck -- die Bekämpfung von Kinderpornographie -- also nur sehr begrenzt. Es hat aber erheblich Nebenwirkungen: Die geheim gehaltenen Sperrlisten können durch Fehler völlig legitime und legale Angebote sperren. Die Technik, einmal installiert, lässt sich auch für andere Inhalte nutzen -- und manche fordern das auch schon, etwa für Tauschbörsen.

Für den gesamten Bereich der Bekämpfung von Sexuellem Missbrauch und Ausbeutung von Kindern gilt: alle Maßnahmen, die das Internet betreffen können nur flankierende Instrumente in einer nationalen und internationalen Strategie gegen die Kinderpornographie sein. Aufdeckung und Vermeidung von sexuellem Missbrauch und Ausbeutung, die Identifizierung der Opfer, deren Schutz und Rehabilitation, sowie die Strafverfolgung der Täter und ihrer Netzwerke sind dabei die zentralen Ansatzpunkte. Hier hat die Bundesregierung bislang versagt. Sie hat erfolgreiche, unter rot-grün begonnene Arbeit, wie den "Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung" nicht fortgesetzt und keine neuen Maßnahmen in diesem Bereich ergriffen.

Mit freundlichen Grüßen
Christine Scheel
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Frage zum Thema Finanzen
20.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Scheel,

durch die momentane Finanzkrise wächst die Staatsverschuldung ja wieder ein gutes Stück. Sie werden mir sicher zustimmen, dass nicht die Schulden selbst und ihre Tilgung das Problem sind, sondern die über Jahre und Jahrzehnte zu zahlenden Zinsen und Zinseszinsen. Wie man in der Fachliteratur liest, ist dieses Geld aber nicht von den Banken weiter verliehenes Geld vom Sparkonto von Lieschen Müller sondern größtenteils (>90%) neugeschöpftes Geld (in den Computer eingetippt).

Meine Frage:
Warum bezahlt der Staat Zinsen für Geld, das bei der Schuldenaufnahme erfunden wurde (multiple Geldschöpfung) und an wen? Sicher können sie mir die drei größten privaten Geschäftsbanken nennen, die diese Seigniorage kassieren?

Das dadurch verschenkte Geld beträgt laut Wirtschaftsprofessor Huber (Uni Halle an der Saale) für Deutschland immerhin 20-40 Milliarden Euro pro Jahr. In Wahrheit ist es mehr als das Doppelte, da wir für diese Schulden bei angenommenen 3% Zinsen in den nächsten 25 Jahren ja nochmal das gleiche an Zinsen draufzahlen pro Jahr.
Warum werden diese 40-80 Milliarden Euro pro Jahr nicht zur Steuersenkung oder Schuldentilgung oder für Bedürftige oder für Bildung ... verwendet? Da Prof. Huber´s Zahlen von vor der Finanzkrise stammen, fürchte ich das meine Zahlen zu niedrig sind und noch mehr Geld verschwendet wird.

Danke im Voraus für ihre Antwort.
Antwort von Christine Scheel
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25.05.2009
Christine Scheel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zur Finanzierung der Staatsverschuldung. Im Rahmen der wirtschaftlichen Rezession muss die Bundesrepublik Deutschland erheblich neue Schulden durch Bund und Länder aufnehmen und erhöht damit den gesamten Schuldenstand der Republik. Das Ziel der großen Koaliton im Jahr 2011 einen ausgeglichenen Bundeshaushalt vorzulegen ist durch die weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise gescheitert. Addiert man alle geplanten neuen Schulden für 2009 von Bund, Ländern, Investitionsprogramme zur Stützung der Konjunktur zusammen kommt es zur größten Neuverschuldung seit Gründung der Repubik mit rd. 90 Mrd. Euro. Für alle aufgenommenen Schulden haben die öffentlichen Haushalte Zinsen zu bezahlen. Der Staat lässt Staatsanleihen auflegen und verkauft sie auf dem Kapitalmarkt. Geldvermögensbesitzer können diese Anleihen gegen einen garantierten Zinssatz kaufen und erhalten am Ende der Laufzeit ihrer Anleihe das eingesetzte Geldvermögen plus Zinsen zurück. Der Bundeshaushalt hat in 2008 rd. 41 Mrd. Euro für Zinsen aufwenden müssen, um seine Staatsschulden am Kapitalmarkt zu finanzieren. Mit steigendem Schuldenstand werden auch die Zinsausgaben in den nächsten Jahren kräftig zunehmen. Im Rahmen der konjunkturellen Erholung muss die Nettoneuverschuldung zurückgeführt werden. Ehrgeiziges Ziel muss dabei eine Nettoneuverschuldung von Null bleiben. Allein mit einer konsequenten Politik der Konsolidierung der Staatsfinanzen handelt man gegenüber zukünftigen Generationen gerecht. Sie müssen den vorgefundenen Schuldenstand finanzieren und abtragen. An Zinszahlungen für Staatsschulden führt kein Weg vorbei, weil private Vermögensbesitzer ihr Geld alternativ in Kapitalgesellschaften gegen Dividendenzahlung oder Unternehmensanleihen gegen Zinszahlung anlegen können. Die öffentlichen Haushalte müssen auf dem freien Kapitalmarkt mit alternativen Kapitalanlageformen konkurrieren. Da führt kein Weg vorbei. Kostenfreie Staatschulden gibt es nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Christine Scheel
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