Christine Scheel (GRÜNE)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Christine Scheel
Jahrgang
1956
Berufliche Qualifikation
Pädagogin, Autorin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Aschaffenburg
Landeslistenplatz
3, über Liste eingezogen, Bayern
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(...) Ich teile Ihre Einschätzung, dass die Ausgestaltung der Abgeltungssteuer durch die große Koalition völlig unsystematisch ist und zu Gestaltungen geradezu herausfordert. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
05.03.2009
Von:
W.

Kürzlich gab es die Möglichkeit, bei einer E-Petition für das bedingungslose Grundeinkommen abzustimmen. Mehr als 50.000 Menschen haben diese Petition gezeichnet.

Meine Fragen:
1. Wann wird sich der Bundestag mit diesem Thema befassen?
2. Wie stehen die Grünen zu diesem Thema?
3. Wie stehen Sie persönlich zu diesem Thema?
4. Wann werden Arbeit und Einkommen voneinander getrennt?
5. Wann wird das Recht auf Einkommen im Grundgesetz verankert?

Was ich als Dozent bei Kursen mit Arbeitslosen und HARTZ IV
Empfängern erfahren habe, ist in der Tat erschreckend. Götz Werner, Befürworter des bedingungslosen Grundeinkommens bezeichnet HARTZ IV als offenen Strafvollzug - dem muss ich leider zustimmen.

1949 wurden im Grundgesetz folgende Artikel aufgenommen:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.

Wie sieht unsere Realität heute aus?

Jeder Bundesbürger, der damals arbeiten wollte, hatte auch die Möglichkeit dazu. Es gab genügend Arbeit. Heute gibt der Arbeitsmarkt längst nicht mehr allen Menschen in unserem Land die Möglichkeit, durch Arbeit Einkommen zu erzielen. Das bedeutet, dass mehrere Millionen Menschen, Tendenz steigend, nicht mehr in Würde leben können: keine Arbeit - kein Einkommen.

In Brasilien ist das Recht auf Einkommen bereits im Grundgesetz verankert. Es wird Zeit, das auch in Deutschland zu tun.

Unsere Bundesregierung hat bewiesen, dass sie schnelle Entscheidungen treffen kann, wenn es um Notsituationen geht. Innerhalb einer Woche war das 500 Milliarden Rettungspaket für Banken in Not geschnürt und verabschiedet.

In unserem Land sind viele Millionen Menschen in Not. Ich erachte es als Pflicht aller Abgeordneten, diese Not umgehend zu lindern.

Einkommen ist Menschenrecht, ein bedingungsloses Grundeinkommen entspricht christlichen Wertvorstellungen.

Herzlichst

W.
Antwort von Christine Scheel
4Empfehlungen
09.03.2009
Christine Scheel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email zu Fragen des bedingungslosen Grundeinkommens.Bedingungslose, einheitliche Leistungen sind mit einem grundsätzlichen Problem verknüpft: Erhalten alle die gleiche Leistung, muss sie recht hoch sein, um auch Menschen in besonderen Lebenslagen verlässlich abzusichern. In diesem Fall ist sie nicht finanzierbar oder nur durch Preisgabe sozialer Infrastruktur. Wenn die Leistung niedrig angesetzt wird, so deckt sie die sozialen Hilfebedarfe nicht mehr zuverlässig ab und muss von einem umfangreichen Ergänzungskatalog begleitet werden. Dieser muss weit mehr als Wohngeld und Leistungen für behinderte Menschen umfassen, um als sozial gerecht gelten zu können. Gerade ein Vorschlag, der zur Finanzierung nahezu alle Regelungen für individuelle Lebenssituationen bei der Einkommensteuer streicht, hat bei Menschen in Ausbildung, die Angehörige pflegen, Unterhalt zahlen oder alleinerziehend sind, eine deutliche Gerechtigkeitslücke.

Eine gerechte Verteilungswirkung ergibt sich nicht automatisch daraus, dass das Grundeinkommen bedingungslos gewährt werden soll. Warum sollte es gerecht sein, Menschen mit Mitteln der Solidargemeinschaft zu unterstützen, wenn sie das gar nicht benötigen? Das Willkürverbot in Artikel 3 des Grundgesetzes bringt es schön auf den Punkt: Es ist verboten, Gleiches ungleich zu behandeln, aber erlaubt, Ungleiches ungleich zu behandeln. Es ist deshalb geboten, den mit einer Behinderung verbundenen Mehraufwand abzudecken. Aber es ist keinesfalls geboten, ein Grundeinkommen von der Höhe her so zu bemessen, das man diesen Aufwand auch denen erstattet, die gar nicht behindert sind.

Mehr Gestaltungsfreiheit? Die neue Freiheit für Erwerbspausen, Existenzgründung, Teilzeit, Elternzeit und ehrenamtliches Engagement wurde von der Grundeinkommensidee von Götz Werner mit über 1000 Euro Auszahlung übernommen. Die im Antrag des Landesverbandes der Grünen von Baden Württemberg vorgeschlagenen 420 Euro ermöglichen das bei weitem nicht. Zudem kommen sie bei Erwerbstätigen nur zum Teil an, denn die Besteuerung des Erwerbseinkommens kann auch bei niedrigen Einkommen im Vergleich zu heute schnell um mehrere hundert Euro steigen. Den Gegensatz zwischen Finanzierbarkeit und einer ausreichenden Höhe kann das vorgeschlagene Modell nicht auflösen. Im Ergebnis müssen sich die Antragsteller mit einem bescheidenen Sockelbetrag begnügen, der die versprochenen grundlegenden Änderungen nicht erreichen kann und dennoch enorme Finanzvolumina erforderlich macht. Das vorgeschlagene Grundeinkommen liegt in der Gesamtschau unter den Sätzen, die heute mit dem ALG II inklusive Sonderbedarfen erreicht werden können.

Insgesamt entsteht durch eine solche Form von Grundeinkommen ein sehr starker Druck, durch kleine Beschäftigungen im Lohndumpingbereich das Lebensnotwendige ergänzend zu erwirtschaften. Damit ist das Grundeinkommen den Kombilohnmodellen der Union verdächtig nahe. Ich habe deshalb im November 2007 auf der Bundesdelegiertenkonferenz der Grünen in Nürnberg auch das Grundeinkommenskonzept des Landesverbandes Baden-Württemberg abgelehnt und den beschlossenen Antrag "Aufbruch zu neuer Gerechtigkeit" unterstützt. –siehe Anlage -

Mit freundlichen Grüßen

Christine Scheel

Anlage: BDK Beschluss Bündnis 90/Die Grünen, "Aufbruch zu neuer
Gerechtigkeit", Nürnberg, November 2007
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Frage zum Thema Soziales
11.03.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Scheel,

meines Erachtens nach, handelt es sich beim bedingungslosen Grundeinkommen im Moment noch um eine Idee. Es steht noch kein fertiges Gesetz zur Abstimmung.

Weshalb stellen sie dann nur 2 Möglichkeiten in den Raum? Grundeinkommen bedeutet doch zunächst einmal einen Sockel zu bieten. Da bleibt doch auch noch ein Spielraum für Härtefälle, die darüber hinaus Gelder beantragen könnten. Man muss sich nur die Mühe machen, die Idee konsequent weiter zu denken. Auch dann würde der Bürokratieaufwand stark reduziert. Also ich bin Befürworter der BGE-Idee und habe in Foren schon viele sehr interessante Gedanken dazu gelesen, die ich noch von keinem Politiker vernommen habe. Ich habe manchmal das Gefühl, dass die Idee unerwünscht ist, und man sich deshalb keine Mühe macht ein wenig weiter zu denken als nur bis zum ersten scheinbaren Problem. Die Idee birgt viel mehr Potenzial als viele uns glauben lassen wollen.

Mit freundlichen Grüßen
K.
Antwort von Christine Scheel
2Empfehlungen
11.03.2009
Christine Scheel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage bzw. Ihrem Statement zum bedingungslosen Grundeinkommen. Es gibt zum Thema "bedingungsloses Grundeinkommen" viele Modelle. Ich bin in meiner Antwort auf die Fragen von Herrn l im Rahmen der Fragen von Abgeordnetenwatch lediglich auf zwei Modelle eingegangen (das Modell von Götz Werner und das Modell vom Landesverband der Grünen aus BadenWürttemberg). Ich halte beide Ansätze aus den bereits geschilderten Gründen nicht für unterstützenswert. Grundsätzlich muss jede Sozialpolitik zugleich Arbeitsmarktpolitik sein. Qualifizierung, Weiterbildung unter gesicherten Einkommensbedingungen muss zum Ziel die Teilhabe am Erwerbsleben haben. Unsere Gesellschaft lebt von Arbeitsteilung und Zuammenarbeit zum Wohle aller. Das Nicht-Teilhaben können am Erwerbsleben führt zum Ausschluss aus wichtigen Erfahrungen im menschlichen Zusammenleben und häufig auch zu materieller Armut. Erwerbsarbeitslosigkeit gilt es deshalb politisch zu überwinden. Ein bedingungsloses Grundeinkommen ist keine angemessene Antwort auf die vorhandene Massenarbeitslosigkeit.


Mit freundlichen Grüßen
Christine Scheel
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Frage zum Thema Soziales
11.03.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Scheel,


in Ihrer Antwort vom 9.3. auf die Frage von Hrn. Körbel schreiben Sie:
"Warum sollte es gerecht sein, Menschen mit Mitteln der Solidargemeinschaft zu unterstützen, wenn sie das gar nicht benötigen? "
Das ist ein immer wiederkehrendes Argument von Politikern gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen.
Und dazu meine 1. Frage:
Warum ist im Steuerrecht festgelegt, dass auch Menschen die es gar nicht nötig haben, ein steuerfreies Existenzminimum von demnächst ~8000 Euro haben?
Warum ist also im Steuerrecht zulässig was Sie gleichzeitig beim bedingungslosen Grundeinkommen kritisieren?
(Sagen Sie jetzt aber bitte nicht, dass es zu kompliziert sei, das Steuerrecht zu ändern).

Desweiteren schreiben Sie:
"Insgesamt entsteht durch eine solche Form von Grundeinkommen ein sehr starker Druck, durch kleine Beschäftigungen im Lohndumpingbereich das Lebensnotwendige ergänzend zu erwirtschaften"
Dazu meine 2.Frage:
Ist es nicht so, dass durch die HartzIV Gesetzgebung, nämlich jede(!) zumutbare Arbeit anzunehmen (also zumutbar im Sinne von Politikern, die diese Arbeit zu 1€ oder sonstigem Minientgelt nie machen würden) der Lohndumpingbereich erst geschaffen wurde?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Christine Scheel
5Empfehlungen
18.03.2009
Christine Scheel
Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihre Nachfragen zur Debatte um das bedingungslose Grundeinkommen. Das Bundesverfassungsgericht hat durch Entscheidungen festgehalten, dass das Existenzminimum eines Menschen steuerfrei zu stellen ist. Deswegen werden alle 2 Jahre seitens der Bundesregierung Berichte über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern vorgelegt (zuletzt am 21.11.2008 der 7. Existenzminimumbericht, DRS 16/11065). Mit dem steuerlichen Existenzminimum korrespondiert das sozialhilferechtliche Existenzminimum in Form der Regelsätze für Erwachsene und Kinder. Wenn das soziale Existenzminimum erhöht wird, muss auch das steuerliche Existenzminimum angehoben werden. Von dem derzeitigen Steuerfreiheit bis zu 8004,- Euro/Jahr (Grundfreibetrag) kann nur der/diejenige partizipieren, der/die steuerpflichtiges Einkommen hat. Jemand ohne steuerpflichtiges Einkommen ist davon nicht betroffen. Verschiedene Modelle des bedingungslosen Grundeinkommens wollen zur Gegenfinanzierung den steuerfreien Grundfreibetrag abschaffen und ab dem ersten Euro eines steuerpflichtigen Erwerbseinkommens den Eingangssteuersatz von 14 Prozent erheben. Dies hätte zur Konsequenz, dass ein Arbeitnehmer ab dem ersten Euro nicht nur volle Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rd. 21 Prozent, sondern auch mindestens den Eingangssteuersatz in Höhe von 14 Prozent und oberhalb den steil ansteigenden progressiven Einkommenssteuertarif tragen muss. Die Gesamtbelastung aus Steuern und Sozialabgaben würde dann mit 35 Prozent ab dem ersten Euro beginnen. Es verbleibt dann wenig Netto- vom Bruttoeinkommen. Dieser Vorschlag von Grundeinkommensbefürwortern führt für alle Arbeitnehmer und Selbständigen, die auch nur ein geringes Einkommen wie z.B. im Einzelhandel verdienen, zu einer unverantwortbar hohen Mehrbelastung mit dem Umverteilungsziel Nicht-Erwerbsarbeit zu bezahlen. So etwas halte ich sozialpolitisch für nicht verantwortbar. Wir Grünen setzen uns für menschenwürdige Mindestlöhne in allen Branchen ein, um so das Lohndumping auf den Arbeitsmärkten angesichts des Überangebots an Arbeitskräften gegenüber der Arbeitsnachfrage zu bekämpfen. Die Gesellschaft kann von Erwerbsarbeitslosen erwarten, dass sie sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen und sich einer bezahlten Arbeit zu Mindestlöhnen in einer Branche nicht entziehen. Wir halten die Hinzuverdienstregelungen in Hartz IV für schlecht, weil sie so gut wie keinen Anreiz zur Aufnahme von Erwerbsarbeit bieten. Union und FDP wehren sich mit Händen und Füßen gegen menschenwürdige Mindestarbeitsbedingungen in nichttarifgebundenen Erwerbsarbeitsverhältnissen. Aber auch in tarifgebundenen Zeitarbeitsverhältnissen werden seitens der Union politische Auseinandersetzungen veranstaltet, um eine anständige Bezahlung der Zeitarbeit zu hintertreiben. Dem stellen wir unsere Forderung nach einem geregelten Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche entgegen.

Mit freundlichen Grüßen
Christine Scheel
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Frage zum Thema Soziales
12.03.2009
Von:

sehr geehrte Frau Scheel,

Ihren verschiedenen Antworten zum Thema Grundeinkommen entnehme ich, das Sie die Einstellung vertreten, dass der Mensch sich im wesentlichen durch seine Erwerbsarbeit definiert und verwirklicht.
Glauben Sie denn wirklich, dass in einer Gesellschaft, in der nur ca. 40% der Bevölkerung überhaupt einer Erwerbsarbeit nachgehen und nach der Zeitbudgetstudie des Statistischen Bundesamtes 2001 nur 56 Mrd. Stunden bezahlter Arbeit immerhin 96 Mrd. Stunden unbezahlter Arbeit gegenüberstehen, Arbeit nur noch durch Geldwerte Entlohnung als wertvoll eingestuft werden kann. Und dass Vollbeschäftigung im Sinne von "alle Erwerbsfähigen bekommen einen Erwerbsarbeitsplatz" noch möglich ist?
Zudem ist offensichtlich, dass mit dem "kleinen" Anteil der erbrachten bezahlten Tätigkeit die gesamte Bevölkerung versorgt werden kann.
Meine Fragen an Sie bleiben:
  • Glauben Sie wirklich noch an die Vollbeschäftigung?
  • Glauben Sie wirklich noch an den Wert des Menschen durch seine Erwerbsarbeit?

Mit freundlichem Gruß

Antwort von Christine Scheel
5Empfehlungen
18.03.2009
Christine Scheel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen zum bedingungslosen Grundeinkommen. Jeder Mensch ist Teil der Gesellschaft. Mein Arbeitsbegriff umfasst selbstverständlich auch alle denkbaren Arbeiten außerhalb der Erwerbsarbeit sei es in Haushalt und Familie oder ehrenamtliche Arbeit. Ich möchte jedoch den Fokus des gesellschaftlichen Lebens nicht auf Tätigkeiten außerhalb der Erwerbsarbeit verengen. In verschiedenen Lebensphasen eines Menschen kombinieren sich Arbeiten außerhalb der Erwerbsarbeit mit teilweiser und voller Erwerbstätigkeit immer wieder neu. Dies ergibt sich schon allein aus der Tabelle der Erwerbsquoten in den verschiedenen Altersgruppen von Männer und Frauen (vgl. Statistischen Bundesamt, Mikrozensus). Im Jahr 2006 waren danach bei den Männern in der Altersgruppe der 15 bis 20 jährigen nur 33,8 Prozent beschäftigt (z.B. wegen schulischer Ausbildung) und in der Gruppe der 55 bis 60 jährigen 82 Prozent beschäftigt, bei den Frauen in der Altersgrupe der 15 - bis 20 jährigen 27,8 Prozent und bei den 50 - 60 jährigen 65,6 Prozent. Nimmt man die Erwerbsquote der 15 -bis 65 jährigen Männer zusammen beträgt sie 81,1 Prozent und bei den Frauen 68,4 Prozent. Sicher ist, dass in absehbarer Zeit, auch vor dem Hintergrund der weltweiten Rezession, Vollbeschäftigung nicht zu erreichen ist. Trotzdem bin ich der Meinung, dass die schulische, berufliche und wissenschaftliche Ausbildung von Männern und Frauen darauf ausgerichtet sein muss, dass möglichst viele Frauen und Männer den Einstieg in das Erwerbsleben finden. Die Leistungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland im internationalen Wettbewerb hängt von einer möglichst hoch qualifizierten Ausbildung aller Bürgerinnen und Bürger ab. Unser Bildungssystem hat geradezu versagt, um allen Jugendlichen eine echte Chance auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen. Die soziale Selektion in Schule und beruflicher Bildung ,bei dem Versuch von Jugendlichen erfolgreiche Bildungsabschlüsse zu erwerben, ist viel zu groß, als das Deutschland dies weiter hinnehmen darf. Bildungsinvestitionen sind Zukunftsvorsorge für die Innovationsfähigkeit der Gesellschaft. Wir wollen u.a. deshalb den Solidaritätszuschlag im Rahmen der Einkommensteuer in einen Bildungssoli umwandeln.

Der Wohlstand der Gesellschaft, und damit auch die Möglichkeiten die sozialen Sicherungssysteme für alle zu finanzieren, hängt davon ab, dass Deutschland weiterhin weltmarktfähige Produkte hervorbringen kann. Ein bedingungsloses Grundeinkommen lenkt nur davon ab, dass die große Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger sich stark anstrengen muss, um erfolgreich den Zugang zum Erwerbsleben zu finden und auch z. B. nur durch lebenslanges Lernen behalten kann. Arbeiten außerhalb des Erwerbslebens sind ein persönlicher Gewinn für jeden Menschen und geben insb. im Rahmen von ehrenamtlichen Tätigkeiten viel der Gesellschaft zurück, was man selbst seitens der Gesellschaft zur Verfügung gestellt bekommen hat. Die meisten ehrenamtlichen Tätigkeiten werden von Personen ausgeübt, die berufstätig sind oder es in ihrem Leben bereits waren. Ich habe viele Diskussionen in Veranstaltungen und Kongressen zum bedingungslosen Grundeinkommen mitgemacht und bin immer stärker zu der Überzeugung gekommen als noch zu Beginn der Debatte, dass die Modelle des bedingungslosen Grundeinkommens keine Antwort für den notwendigen Zusammenhalt der Gesellschaft sind.


Mit freundlichen Grüßen
Christine Scheel
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Frage zum Thema Soziales
21.03.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Scheel,

ich freue mich erstmal, dass Sie sich den Fragen zu einem bedingungslosen Grundeinkommen stellen, wenn auch ablehnend.
Wenn man sich die Antworten von Politikern hier in diesem Forum zum BGE durchliest, stößt man durchweg auf Ablehnung. Obwohl gleichzeitig die Zahl der Befürworter für ein
BGE immer größer wird (siehe z.B. Petition) und immer mehr Vertreter der verschiedensten gesellschaftlichen Schichten ein BGE für erstrebenswert halten.
Und da frage ich mich schon, bzw. ich frage jetzt Sie, woran liegt das, haben Sie das in der Partei schon einmal analysiert?
Leben wir in zwei verschiedenen Welten?
Oder haben Sie und Ihre KollegenInnen einfach nur Angst davor, ein von bestimmten Zwängen befreites Volk zu regieren?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Christine Scheel
4Empfehlungen
23.03.2009
Christine Scheel
Sehr geehrter Herr ,

Bündnis 90/Die Grünen hat sich ausführlich mit den Befürwortern des bedingungslosen Grundeinkommens politisch auseinandergesetzt. In unserem Parteitagsbeschluss "Aufbruch zu neuer Gerechtigkeit", Nürnberg 2007 (siehe Anlage) haben wir uns nach langer kontroverser Debatte davon verabschiedet. Ich bitte Sie deshalb, die begründete Ablehnung des Konzepts eines bedingungslosen Grundeinkommens zur Kenntnis zu nehmen.


Mit freundlichen Grüßen

Christine Scheel
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