Christine Scheel (GRÜNE)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Christine Scheel
Jahrgang
1956
Berufliche Qualifikation
Pädagogin, Autorin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Aschaffenburg
Landeslistenplatz
3, über Liste eingezogen, Bayern
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(...) Außerdem müssen Lösungen dafür gefunden werden, dass ein Systemwechsel zu einer beitragsfinanzierten Altersvorsorge der Beamtinnen und Beamten die öffentlichen Haushalte zunächst erst einmal mehr Geld kosten wird. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Christine Scheel
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Frage zum Thema Finanzen
03.12.2008
Von:

Ich zitiere "Die Aufseher sehen das anders. "Die Bedienung der Auszahlungspläne aus dem Sondervermögen der Fonds steht im Widerspruch mit dem Prinzip der Anlegergleichbehandlung nach dem Investmentgesetz" ( www.teleboerse.de )

sehr geehrte Abgeordnete
Ab dem nächsten Jahr müsste ich rein theoretisch Abgeltungssteuer auf Kursgewinne bei Wertpapieren bezahlen wenn ich diese nach dem 31.12.08 kaufe und auch verkaufe.
Warum werden dann Fonds,laut Anlegergleichbehandlung, besser gestellt als ich?Ich betrachte mein Depot auch als einen Fonds,und dieser muss bei Umschichtungen innerhalb des Fonds komischerweise keine Abgeltungssteuer bezahlen?

können Sie mir das erklären?Vor allem den Teil mit der Anlegergleichbehandlung,wobei man sagen müsste dass Fonds keine Anleger sondern professionelle Zocker sind
Antwort von Christine Scheel
5Empfehlungen
05.12.2008
Christine Scheel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Wir können Ihre Verärgerung gut verstehen, denn die Ausgestaltung der Abgeltungssteuer durch die große Koalition ist in hohem Maße unsystematisch und gefährdet die sich gerade entwickelnde Aktienkultur und auch den Ausbau der privaten Altersvorsorge der Bürgerinnen und Bürger.

Die von Ihnen richtig beschriebene volle Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Wertpapieren, die nach dem 31.12.2008 erworben werden, wurde von der großen Koalition im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 beschlossen. Die Grünen haben dieses Gesetz abgelehnt. Wir plädieren dafür, dass alle Kapitaleinkünfte gleich besteuert werden, egal ob Sie nun aus einem Bankkonto oder aus Aktien oder Fondsanteilen stammen.

Mit freundlichen Grüßen
Christine Scheel
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
13.12.2008
Von:
Uwe

Sehr geehrte Frau Scheel,

zunächst Danke für die Beantwortung meiner Fragen vom 16.11.2008, die ich Ihnen im Zusammenhang mit einigen Aussagen von Ihrer Seite gestellt hatte.
Natürlich hatte ich schon im Vorfeld befürchtet wieder einmal einen Abgeordneten getroffen zu haben, der einen besonders kleinen und damit auch abgasarmen Wagen gewählt hat (hier sind Sie nicht die Erste, für die dies zutrifft, eine Ausnahme war unser Bundesumweltminister Gabriel, der dann am Ende seiner Antwort wenigstens darauf hingewiesen hat, dass er den Golf verkauft hat.)
Mein Problem ist jetzt, dass ich in Berlin auf dem Reichstagsgelände noch nie einen vergleichbaren Wagen (wie Ihren) gesehen habe. Die Modelle, die dort von Abgeordneten bevorzugt werden, kennen Sie. Daher möchte ich meine Frage an Sie präzisieren:
1. Welchen Typ PKW verwenden Sie für Dienstfahrten, wer kommt für die anfallenden Kosten auf und wie hoch sind die Kosten pro gefahrenen Kilometer
2. Wieviele km legen Sie dienstlich im Jahr zurück?
3. Ich möchte gern von Ihnen wissen, welche PKW Kategorie Sie empfehlen würden, wenn die beruflich entstehende Kilometerleistung bei 60 bis 80tkm jährlich liegt.

Der Hintergrund meiner Frage entsteht aus der Situation, dass Abgeordete immer häufiger Restriktionen von Bürgern verlangen und diese durch gesetzliche Regelungen (z.B. Steuergesetzgebung) erzwingen, ohne selbst davon betroffen zu sein. Man kann es auch anders ausdrücken, viele Steuerregelungen würde es in dieser Form (oder Höhe) nicht geben, wenn Abgeordete in gleicher Weise betroffen wären. Die Frage der seit vielen Jahren praktizierten enormen Überbelastung der individuellen Mobilität (PKW) durch Steuererhöhung (Steuern auf Treibstoffe, Mehrwertsteuer, Versicherungssteuer usw.) belastet mich und viele Bürger in besonders eklatanter Weise und stellt auch den wichtigsten Grund für die derzeitige Konjunktursituation der Automobilindustrie im Kontext zum nationalen Markt dar.
Vielen Dank im Voraus.
Uwe
Antwort von Christine Scheel
5Empfehlungen
17.12.2008
Christine Scheel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachfragen zur PKW-Nutzung in Berlin. Ich wohne in Berlin nicht weit weg vom Regierungsviertel und benutze relativ oft mein Fahrrad von der Wohnung zum Reichstag und zurück.

Für Wege zu Veranstaltungen in Berlin oder zum Bahnhof bzw. Flughafen steht allen Bundestagsabgeordneten der Fahrdienst des Deutschen Bundestages auf Abruf zur Verfügung. Sie haben Recht mit Ihrer Vermutung , dass die Fahrzeugflotte dieses Fahrdienstes nicht nach emissionsarmen Überlegungen angeschafft oder geleast wurde. Deshalb haben wir von der Bundestagfraktion die politische Initiative ergriffen, um politischen Einfluss auf die nächste Anschaffungsrunde der Fahrzeuge zu nehmen (vgl. Antrag "Vorbildfunktion der Politik für Klimaschutz", Drucksache 16/9009 vom 23.04.2008 in der Anlage)

Zur Ausübung meines Bundestagsmandats lege ich die meisten Kilometer mit der Bahn zurück. Ich nutze die Fahrbereitschaft des Deutschen Bundestages äußerst selten. Die dienstlichen Fahrten im Wahlkreis Aschaffenburg mach ich mit meinem Corsa, den sie bereits kennen. Die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages von den Grünen Katrin Göring-Eckardt nutzt einen BMW 118d mit einem CO 2-Wert von 119 Gramm je Kilometer.Der ADAC hat in seiner Zeitschrift vom Dezember 2008, Seite 28 eine Liste der "saubersten Autos ihrer Klasse" veröffentlicht. Die komplette Liste aller getesteten Fahrzeuge kann unter www.adac.de/ecotest nachgelesen werden Auch der VCD macht regelmäßig eine Rangliste der umweltverträglichsten PKW. Grundsätzlich würde ich mich an hand solcher Informationen orientieren, weil die Herstellerangaben über Verbrauchs- und Emissionswerte leider kein besonders transparentes Bild abgeben. Eine Kennzeichnungspflicht für die Autohersteller ist überfällig.

Mit freundlichen Grüßen
Christine Scheel
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Frage zum Thema Finanzen
24.12.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Scheel,

Meine Kritik bezüglich der teils unverantwortlichen Kreditvergabe der deutschen Banken bezieht sich auf die Kreditverhältnisse gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Im Nächsten Absatz antworten Sie:
"Festzustellen ist jedenfalls, dass eine amerikanische Version der Kreditvergabe an Privathaushalte ohne Eigenkapitalbeteiligung in Deutschland nicht auf der Tagesordnung stand und auch künftig nicht droht."
Sehr geehrte Frau Scheel. Ihre Feststellung ist unzutreffend. Meine Kritik an Banken geht eben in diese Richtung. Bereits in den 90er Jahren haben Banken massenhaft meist einkommensschwache Verbraucher finanziert und Darlehen oft in doppelter Höhe des Gegenwertes und ohne Eigenkapitaleinsatz ausgereicht. Und bitte sagen Sie nicht, es würde sich um Einzelfälle handeln. Ich spreche hier von einem Volumen zwischen 300.000 und 500.000 Verbraucherinnen und Verbrauchern, die von den Banken zwecks Gewinnoptimierung (sprich Zinsgier) und Mithilfe von Strukturvertrieben betrogen worden sind. Diese Tatsache wurde bereits in der zum deutschen und europäischen Filmpreis nominierten Reportage "Die Immobilienfalle" dargelegt www.tagesschau.de www.test.de Diese von den Banken selbst verursachten Schrottimmobilienfinanzierungen füllen die Bücher der Banken, sollen nunmehr in Zweckgesellschaften (oder eine "Bad Bank") ausgelagert und alsdann abgearbeitet werden. Also diese unverantwortliche Kreditvergabepolitik ist anzuprangern, für die die Banken nunmehr Rettung von der Allgemeinheit verlangen.

Deshalb meine Frage: Wann wird sich die Politik dieses Betrungsskandals annehmen ? Was wird unternommen, um nicht nur die fehlgeschlagenen Raffgier der Banken zu retten, sondern auch den betrogenen Verbraucherinnen und Verbrauchern zu helfen? Wann werden auch die diesbezüglichen Vorgaben des EuGH dem Wort und dem Sinn nach endlich umgesetzt?
Antwort von Christine Scheel
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06.01.2009
Christine Scheel
Sehr geehrte Frau Vesely!

Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Lassen Sie mich bitte zunächst klarstellen, dass unsere Fraktion seit jeher die Vorgehensweisen am Grauen Kapitalmarkt anprangert und auch ein wachsames Auge insbesondere auf die Strukturvertriebe hat, die den Schrottimmobilienfonds überhaupt erst zu reißendem Absatz verholfen haben. Um unsere Bemühungen in diesem Politikbereich zu verdeutlichen, füge ich Ihnen eine kleine Anfrage zum Thema Schrottimmobilien bei (siehe Anlage), in der auch auf die EuGH Rechtsprechung. eingegangen wird. Außerdem wird in den Arbeitskreisen der Fraktion derzeit ein Positionspapier zum Grauen Kapitalmarkt abgestimmt.

Gleichzeitig ist es dennoch so, dass die Schrottimmobilienfonds und
entsprechende Darlehensvergabe durch deutsche Banken nicht mit der Situation in den USA vergleichbar sind. In den USA wurden Darlehen ohne Eigenkapital insbesondere zur Finanzierung von selbstgenutzten Immobilien vergeben. Diese Kredite konnten sogleich auf dem Kapitalmarkt weitergereicht werden. In Deutschland gab es meist Fonds, die ein Minimum an Eigenkapital einsammelten und dann ein Darlehen im Namen der Anleger aufnahmen, um das Bauprojekt zu finanzieren. Hier ging es insbesondere um Steuereinsparkonstruktionen und spätere Mieteinnahmen, die die Darlehensraten quasi wie von selbst begleichen sollten. Da sehe ich Unterschiede, wenngleich beide systematischen Fehlentwicklungen absolut verwerflich sind. Damit wird nicht behauptet, dass es in Deutschland keine Kreditvergabe ohne Eigenkapital gegeben hat.

Wenn Sie nun sagen, dass deutsche Bankinstitute beim Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung deshalb Kapital nachfragen, weil die Altlasten aus der Vergabe von Immobilienkrediten - insbesondere im Zusammenhang mit Schrottimmobilien - sie zu erdrücken drohen, dann müssten sie das nachweisen. Denn gegenwärtig scheint Konsens, dass diese Schieflagen eher aus Liquiditätsengpässen stammen, die wegen Marktzusammenbruchs und mangelndem Vertrauen der Banken untereinander beziehungsweise wegen hohen Verlusten aus verbrieften Wertpapieren eben jener amerikanischen Kreditvergaben existieren.

Mit freundlichen Grüßen
Christine Scheel
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
31.12.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Scheel,
als Raucher wird meine Lebensqualität sehr stark dadurch beeinträchtigt, dass es mir nicht mehr möglich ist, in Aschaffenburg ein Restaurant zu finden, wo ich gemütlich zum Essen gehen kann verbunden mit einer Zigarette bzw. Zigarre, was für mich und viele andere einfach dazu gehört.
Nun hört man seit einiger Zeit, dass das Rauchverbot in Gaststätten auch in Bayern gelockert werden soll.
Wann und in welcher Form geschieht das ?
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Christine Scheel
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14.01.2009
Christine Scheel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Rauchverbot in bayerischen Gaststätten. Nach uns vorliegenden Informationen will die CSU die Novellierung des Gesundheitsschutzgesetz im Frühjahr 2009 verabschieden. Dadurch sollen vom Rauchverbot ausgenommen werden:
- Bier- und Weinzelte und Einraumkneipen bis 75qm

- Gaststätten mit separatem Nebenraum

- kleine Lokale wie Bars, Bistros oder Kneipen sofern sie eindeutig als Raucherlokal gekennzeichnet sind

- abgetrennte Nebenräume in Speiserestaurants und Diskotheken

Neu dazu kommen soll:

- Jugendliche dürfen Raucherlokale nicht mehr betreten, auch nicht in Begleitung ihrer Eltern
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Frage zum Thema Finanzen
10.01.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Scheel,

als langjährige Bundestagsabgeordnete mit dem Schwerpunkt Finanzen möchte ich ein paar steuerpolitische Fragen an Sie richten:
1. Warum passiert grundsätzlich nichts entscheidendes in der Steuerpolitik? Wer blockt denn die immer wieder versprochenen Vereinfachungen? Ist es ausschließlich die Gilde der Steuerberater?
2. Warum wird das Steuersystem nicht endlich wirklich hemmungslos vereinfacht. Grundsätzlich ist nichts absetzbar. Weder Haus, noch Fahrtkosten, noch Kinderbetreuung noch......... Dann könnte sich jeder mit seinem Geld einrichten wie er möchte. Es kann ja weiterhin eine progressive Steuerkurve bleiben, aber keine Möglichkeiten der Absetzbarkeiten. Dieses bezieht sich natürlich nur auf natürliche Personen. Für die Gilde der Steuerberater bin ich als angestellter eigentlich uninteressant.
3. Die Finanzierung des o.g. Steuermodels - Eigentlich bräuchten die Finanzämter nur noch vereinzelte Mitarbeiter für Kontrollen, denn die Arbeitgeber führen ja ohnehin automatisch ab. Wenn die Mitarbeiter innerhalb des öffentlichen Dienstes/Beamtenwesens entsprechend für andere Aufgaben eingestzt werden könnten, ergibt sich doch bestimmt ein erheblicher Betrag, oder?
4. Legitimität der Kirchensteuer. Ich bin mit vielen anderen der Meinung, dass unsere Gesellschaft auf christlichen Werten beruht. Allerdings wird insbesondere durch den Statt vermehrt die Multikulturelle Orientierung hervorgehoben. Im Ramen von staatlichen Unterstützungen bei der Integration sinnvollerweise auch weitere Glaubensrichtungen staatlich unterstützt (Werbung, Schülerzeitungen....) Wie rechtfertigt sich denn dann die Beibehlatung der Krchensteuer für die katholische und evangelische Kirche? Ist es nicht ein überholtes Relikt?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Christine Scheel
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13.01.2009
Christine Scheel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen zur Steuerpolitik und zur Steuervereinfachung. Die große Koalition hat ein gutes Beispiel dafür geliefert, warum eine Steuervereinfachung nicht erreicht wurde. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale ist eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung. Das Werktorprinzip wurde beerdigt, und die Rückkehr zur Entfernungspauschale durch das Bundesverfassungsgericht vorgegeben. In dem Urteil des BVerfG zur Pendlerpauschale befinden sich mehrere Hinweise wie die Politik Steuervereinfachung und ökologische Lenkungsziele miteinander verbinden kann. Steuervereinfachung zu erreichen ist für die Politik kein leichtes Unterfangen, weil durch viele höchstrichterliche Urteile (Bundesfinanzhof, BVerfG) das Steuerrecht fortgeschrieben wurde und die Politik diese Rechtsgrundlagen nicht einfach über Bord werfen kann noch darf (z.B. auch Bundesverfassungsgerichtsurteile zum Familienlastenausgleich). Steuerverreinfachung ist in erster Linie durch Pauschalierung zu erreichen. In unseren Überlegungen zur Steuerpolitik schlagen wir eine Werbungskostenpauschale von 2.000 Euro/Jahr vor. Hierdurch würde tatsächlich eine große Steuervereinfachung erreicht, weil viele Arbeitnehmer keinen Lohnsteuerausgleich mehr beantragen müssten, weil eine Einzelabrechnung Ihnen keinen Vorteil mehr erbringen würde. Ich maile Ihnen in der Anlage die Überlegungen der Grünen zur Einkommensteuerreform zu. Die Kirchen lassen im Rahmen eines Vertrages mit dem Staat die Kirchensteuer über die Finanzämter als Anteil von der Lohn- bzw. Einkommensteuer berechnen und einziehen. Grundsätzlich können auch andere Glaubensrichtungen im Rahmen eines Staatsvertrages solche eine Dienstleistung vereinbaren.

Mit freundlichen Grüßen
Christine Scheel
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