Christine Buchholz (DIE LINKE)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
02.04.1971
Berufliche Qualifikation
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Berlin
Wahlkreis
Offenbach
Ergebnis
7,5%
Landeslistenplatz
3, Hessen
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(...) Selbstverständlich bin ich für die Verlängerungen von befristeten Aufenthaltserlaubnissen für Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft, die in Deutschland ihren Lebensmittelpunkt haben, aber im europäischen Ausland studieren wollen. DIE LINKE setzt sich zudem ein für eine doppelte Staatsbürgerschaft und eine erleichterte Einbürgerung.
Um die Gleichberechtigung von deutschen und ausländischen Schülerinnen und Schülern zu gewährleisten, kämpfen wir für mehr Geld für Bildung und Schulen, denn in zu großen Klassen fällt das Lernen schwer. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Arbeit
05.03.2013
Von:

Sehr geehrte Frau Buchholz.

Als Gewerkschaftsmitglied verfolge ich die Aktivitäten der Linken im Bereich Arbeitnehmerrechte und Mitbestimmung – so bin ich auch auf den Betriebsrat der Abgeordnetenmitarbeiter gestoßen:

Nachdem Kollegen in der Fraktion DIE LINKE im Bundestag 5 Jahre für eine gemeinsame Interessenvertretung gekämpft hatten, wurde Anfang Juli 2011 ein büroübergreifender Betriebsrat für die Abgeordnetenmitarbeiter gewählt. Zuvor hatte die eigens gegründete Abgeordnetengemeinschaft, der rund 40 der insgesamt 75 Linken-Abgeordneten (MdB) angehören, mit ver.di einen Tarifvertrag abgeschlossen. Laut ver.di-Bundesvorstandsmitglied Meerkamp "komme diese Beschäftigtengruppe erstmals in den Genuss der institutionalisierten Mitbestimmung. Ich hoffe, dass die Abgeordneten der anderen Bundestagsfraktionen dem Beispiel der Linken folgen" (…).

Für die Partei DIE LINKE, die sich Arbeitnehmerrechte und Mitbestimmung auf die Fahnen geschrieben hat, müsste eine solche Interessenvertretung eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. So fordert die Fraktion DIE LINKE im Bundestag u.a. die "Ausweitung der betrieblichen Mitbestimmung: (…) Die Gründung von Betriebsräten in kleinen und mittelständischen Unternehmen wie in Filialbetrieben ist gesetzlich zu erleichtern. Mitbestimmungsfreie Zonen darf es nicht mehr geben."

Doch leider sind längst nicht alle MdBs der Linksfraktion auch Mitglied der Arbeitgebergemeinschaft. Deshalb 3 Frage an Sie:

Welchen Stellenwert hat für Sie als Mitglied der Linken die betriebliche Mitbestimmung allgemein und der Betriebsrat der MdB-Beschäftigten ganz konkret?

Sind Sie selbst Mitglied der Abgeordnetengemeinschaft? Falls nein, aus welchen Gründen?

Wenn Sie in den nächsten Bundestag gewählt und Mitglied der Linksfraktion werden, treten Sie dann in die Arbeitgebergemeinschaft ein und ermöglichen damit die Wahl eines gemeinsamen Betriebsrates der MdB-Mitarbeiter? (Antwort bitte mit Begründung)

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Christine Buchholz
bisher keineEmpfehlungen
03.05.2013
Christine Buchholz
Sehr geehrte Frau ,

Nur gemeinsam können Arbeiterinnen, Arbeiter und Angestellte ihre Rechte und Interessen gegenüber der Betriebsführung effektiv durchsetzen. Sie müssen die Möglichkeit haben, sich im Betrieb zu organisieren und einen Betriebsrat zu wählen. Ich selbst habe bei einem Hamburger Pflegebetrieb einen Betriebsrat mit gegründet und war von 1997 bis 2001 als Betriebsrätin und ötv-Vertrauensfrau aktiv. DIE LINKE fordert die Ausweitung der betrieblichen Mitbestimmung.
Ich bin als Abgeordnete der Linksfraktion Mitglied der Abgeordnetenarbeitgebergemeinschaft, um die gemeinsame Interessenvertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der linken Abgeordneten zu ermöglichen. Wenn ich nach der Bundestagswahl dem neuen Bundestag angehöre, werde ich wieder der Arbeitgebergemeinschaft der Abgeordneten der Linksfraktion beitreten, damit der gemeinsame Betriebsrat der MdB-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fortgeführt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Buchholz, MdB
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
29.04.2013
Von:

Frage zum Entwurf, die weibliche Beschneidung als Straftat zu werten: Sie haben §1631 d BGB zugestimmt.
Die Beschneidung der m/w Vorhaut ist eine alte Tradition. Propheten kamen beschnitten zur Welt. Ibn Qudamah: "Beschneidung ist eine Pflicht für den Mann und eine Ehre für die Frau, aber es ist für sie keine Pflicht. Die Beschneidung der Frau ist grundsätzlich nicht haram, jedoch EMPFOHLEN."
Im Judentum ist Beschneidung Pflicht. Ein unbeschnittener Jude ist ein Paradoxon. Rabbis Morsiano oder Teichtal machen sich für den Erhalt der Metzitzah B´peh stark. Rabbi Goldschmidt erklärt, das Aussaugen sei Tradition. Rabbi Metzger erklärt, dass es nicht ohne Betäubung stattfinden darf. Die Beschn., sei ein "Stempel auf dem Körper eines Juden, von dem man sich nie verabschieden kann." Es ist also wichtig, Kinder zu beschneiden, um sie in Gemeinschaften aufzunehmen. (Kindeswohl!)
Irrtümlicherweise wird die weibl. und männl. Beschneidung als Verstümmelung gesehen. Bei der leichten Form wird nur die (Klitoris-)vorhaut entfernt/nur angeritzt! Genitalien bleiben intakt!
Im Islam ist die weibl. Beschneidung nicht negativ: Mohammed:"Aber ja, es ist erlaubt. Komm näher, damit ich dich unterweisen kann: Wenn du schneidest, übertreibe nicht, denn es macht das Gesicht strahlender und es ist angenehmer für den Ehemann".
Laut Art. 3 GG dürfen Mädchen nicht im Empfangen von Ritualen benachteiligt werden! Bundestag: bit.ly
Die Gefahr beim Verbot weiblicher Beschn. ist, dass diese illegal stattfindet!
Würden Sie das religiöse Leben befürworten, indem Sie der Mädchenbeschneidung (wie bei der männlichen) zustimmen, so diese lege artis durchgeführt wird damit der Beschneidungstourismus aufhört? Ihre Zustimmung NUR, wenn das Genital nicht verändert, analog zur männlichen Beschn., völlig intakt bleibt. Wenn nicht die Klitorisvorhaut entfernt werden darf, würden Sie stattdessen KONSEQUENTERWEISE dem symbolischem Anritzen als Alternative zustimmen?

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