Christian Schmidt (CSU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Christian Schmidt
Jahrgang
1957
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung
Wahlkreis
Fürth
Landeslistenplatz
19, Bayern
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(...) Mit der Einführung einer Kerosinsteuer auf gewerbliche Inlandsflüge stünde allerdings zu befürchten, dass dies zu einem Ausweichverhalten durch Auftanken im Ausland und auch vereinzelt zu einer Abwanderung auf ausländische Flughäfen in Grenznähe und damit zu Wettbewerbsnachteilen für den Standort Deutschland führt. Die Einführung einer Kerosinsteuer wäre unter diesen Voraussetzungen also nicht sachgerecht. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
26.10.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Schmidt,

ich bin wie Sie Rechtsanwalt und habe mit meiner Anwaltszulassung Verfassungstreue geschworen.
Nun mußte ich feststellen, daß es seitens des Landes Berlin Bestrebungen gibt, mich und hunderttausende, wenn nicht Millionen anständiger Bürger zu kriminalisieren.
Ich spreche von dieser Idee ein generelles Verbot von Hieb- und Stichwaffen zu erlassen bzw. das Führen solcher Gegenstände unter Strafe zu stellen.
Seit Kindestagen habe ich stets ein Taschenmesser in den unterschiedlichsten Ausführungen und Längen bei mir. Einfach weil ein Messer eines der ältesten Werkzeuge der Menschheit ist, aber immer noch unersetzlich. Ich käme nie auf die Idee, einen anderen Menschen zu bedrohen oder gar zu verletzen, würde aber durch ein solches Gesetz in einen Topf mit Kriminellen geworfen werden.
Glauben Sie oder irgendjemand, daß sich auch nur ein Krimineller von seiner Tat abhalten läßt, wenn man ein Messertrageverbot erläßt? Auch jetzt ist es schon verboten, andere Menschen zu bedrohen oder überfallen, ein Verbrecher wird sich nicht von seiner Tat abhalten lassen, nur weil neben der Tat auch noch das Tatmittel verboten wäre.
Ich möchte nicht zukünftig auf mein täglich zigfach eingesetztes Messer verzichten.
Meine Frage daher an Sie: wie stehen Sie und die CSU im allgemeinen zu diesen Vorschlägen eines Messer(trage)verbotes?

Besten Dank schon für Ihre Antwort
mit freundlichen Grüßen

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Frage zum Thema Inneres und Justiz
08.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Schmidt,

zu Ihrer Antwort vom 31.08.2007, das Internet ist sehr wohl kontrollierbar (auch mit den bisherigen Mitteln).

Werden Sie für die Einführung der Vorratsdatenspeicherung stimmen, mit der sämtliche Bundesbürger präventiv unter Generalverdacht gestellt werden und ein weiterer Schritt zum Überwachungsstaat getan wird?

Ist Ihnen auch bewusst, dass Deutschland dem "Übereinkommen des Europarats über Computerkriminalität" beitreten soll und damit 52 Staaten in Europa und weltweit den Zugriff auf die ab 2008 in Deutschland zu speichernden Vorratsdaten eröffnen soll – nicht nur zur Verfolgung von Computerstraftaten, sondern jeglicher im Ausland mit Strafe bedrohter Handlung?
Antwort von Christian Schmidt
8Empfehlungen
13.11.2007
Christian Schmidt
Sehr geehrter Herr ,

Ihrem Vorwurf, dass mit der Umsetzung der EU-Richtlinie Nr. 2006/24/EG zur so genannten Vorratsdatenspeicherung sämtliche Bundesbürger präventiv unter Generalverdacht gestellt werden und ein weiterer Schritt zum Überwachungsstaat getan wurde, kann ich nicht zustimmen. Telekommunikationsunternehmen durften schon zuvor für Abrechnungszwecke Verbindungsdaten speichern. Neu ist, dass die Unternehmen nun zur Speicherung für sechs Monate gesetzlich verpflichtet sind, damit eine effektive Strafverfolgung gewährleistet ist.
Strafverfolgungsbehörden können wie bisher nur dann auf diese Daten zugreifen, wenn dies in einem Ermittlungsverfahren zur Aufklärung einer konkreten Straftat zuvor durch einen richterlichen Beschluss erlaubt wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
26.11.2007
Von:

Ich habe 2 Fragen zur Stationierung von US-Truppen bzw. zu deren Abzug. Ihre Antworten sind sicherlich für viele andere Leute auch interessant, weswegen eine Beantwortung hier direkt im Forum wohl angebracht sein dürfte:

1. In der Financial Times Deutschland war am 22.11.2007 zu lesen, dass die US-Truppen nicht abgezogen werden können, weil es an Truppenunterkünften (in den USA) mangelt. Warum setzen Sie sich nicht dafür ein, dass das US Militär dort in Unterkünfte investiert?

2. In den Medien war vor wenigen Tagen zu hören und lesen dass die Standorte Bamberg und Schweinfurt nun doch nicht geschlossen werden, entgegen den verbindlichen Zusagen der Bush-Administration. Wieso wird seitens der Bundesregierung nicht auf Einhaltung dieser Zusagen bestanden? Wieso wird akzeptiert, dass von Seiten des US Militärs einseitig verkündet wird, die Standorte zu erhalten, ohne dass die Bundesregierung gefragt wird? Letztendlich ist die US Armee hier zu Gast, nutzt Bundeseigentum über das die Bundesrepublik Verfügungsgewalt hat.

Herzlichsten Dank für Ihre umgehenden Antworten,

Antwort von Christian Schmidt
3Empfehlungen
11.12.2007
Christian Schmidt
Sehr geehrter Herr ,

zu Ihren Fragen vom 26.11.2007, 12:53 Uhr kann ich mitteilen:

Zu 1.
Die Umsetzung der Planungen der US-Streitkräfte setzt die Freigabe entsprechender Haushaltsmittel durch den US-Kongress voraus. Ob und wann dies geschieht, ist zurzeit nicht abzusehen. Bei den anstehenden Entscheidungen über die Rückverlegung von US-Truppen in die USA handelt es sich um souveräne Entscheidungen der US-Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika.

Zu 2 .
Als Teil des Gesamtplans des US-Verteidigungsministeriums zur Transformation der US-Streitkräfte ist vorgesehen, die in Bamberg und Schweinfurt stationierten US-Einheiten nach Italien zu verlegen. Aufgrund fehlender Infrastruktur in Italien verbleiben diese US-Einheiten bis auf weiteres in Bamberg und Schweinfurt. Auch hier gilt, dass es sich um souveräne Entscheidungen der Vereinigten Staaten von Amerika handelt.
Ich begrüße grundsätzlich des Verbleib von militärischen Einheiten unserer Verbündeten im Lande.

Mit freundlichen Grüßen

Christian MdB
Parlamentarischer Staatssekretär
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
11.05.2008
Von:
-

Sehr geehrter Herr Schmidt,

im Januar 2008 berichtete die tagesschau über den Abbau der Eisenbahn Raeren-Kalterherberg, die seit 1919 als belgische Enklave durch deutsches Gebiet führt.
Diese Regelung wurde nach 1945 erneuert. Mit der Einstellung und dem Abbau der Bahnstrecke 2007 müsste doch dieser "versteinete Besatzungsrecht" enden, denn wem nützt im vereinten, grenzenlosen Europa ein belgischer Korridor durch Deutschland.

Deshalb die Frage, ob und wie sich die Bundesrepublik für die RÜCKGABE dieses Gebietes an Deutschland einsetzt bzw. mit welchem Recht sie auf deutsches Gebiet verzichten möchte. M.E. war dieses Gebiet zum Zwecke des Eisenbahnbetriebes aus strategischen Gründen für die Dauer des Eisenbahnbetriebes an Belgien zwangsweise 1919/20 abgetreten worden.

Weder verkehrlich noch strategisch erfüllt es weiter den ursprünglichen Zweck.

In diesem Zusammenhang interessiert mich, ob die Bundesregierung im Falle einer Spaltung Belgiens die Eingliederung des deutschsprachigen und bis 1919/20 deutschen Eupener Gebietes anstrebt.

Mit freundlichen Grüßen
-
Antwort von Christian Schmidt
bisher keineEmpfehlungen
02.07.2008
Christian Schmidt
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Zuschrift zur Eisenbahnstrecke Raeren-Kalterherberg. Vorab will ich festhalten, dass es in dieser Frage keine parlamentarische Zuständigkeit gibt und empfehle, zukünftig das Auswärtige Amt als Adressaten zu wählen. Unter Zuarbeit des Auswärtigen Amtes übersende ich Ihnen höflichkeitshalber nachfolgende Stellungnahme verbunden mit der Bitte, von weiteren Anfragen abzusehen.

Deutschland musste nach dem ersten Weltkrieg die Gebiete um Eupen und St. Vith einschließlich der Eisenbahnstrecke (Vennbahn), die zwischen Raeren und Kalterherberg eine knapp 40 km lange Schleife durch deutsches Staatsgebiet macht, auf der Grundlage der Bestimmungen des Versailler Vertrags von 28.06.1919 an Belgien abtreten. Völkerrechtlich maßgeblich für den territorialen Status dieser Eisenbahntrasse und den Verlauf der deutsch-belgischen Staatsgrenze sind die auf Grundlage der Art. 27 und Art. 35 des Versailler Vertrages getroffene Entscheidung einer internationalen Grenzkommission vom 06.11.1922 sowie bilateraler Folgeabkommen und Vereinbarungen zwischen Deutschland und Belgien vom 07.11.1929, vom 10.05.1935, vom 24.09.1956 und vom 10.12.1973.

Die durch den Versailler Vertrag eingesetzte internationale Grenzkommission, bestehend aus Deutschland, Belgien, Großbritannien, Frankreich, Italien und Japan, entschied am 06.11.1922, dass die Eisenbahnstrecke Raeren-Kalterherberg an Belgien abzutreten sei. Diese Entscheidung und die mit ihr verbundene Grenzfestsetzung in dem betroffenen Gebiet war gemäß Artikel 35 Abs. 2 des Versailler Vertrags unmittelbar bindend für die Beteiligten. Einer Ratifizierung oder sonstigen (völker-)rechtlichen Bestätigung oder Anerkennung bedurfte sie zu ihrem Wirksamwerden nicht.

Die Kommission legte gleichzeitig die "Bedingungen fest, unter denen die Eisenbahnstrecke an Belgien abgetreten werden soll", u.a., dass die Bahnanlagen in normalem baulichen und betrieblichen Zustand zu erhalten sind (I., 1. Kapitel, Ziff. 6), dass die Personenzüge zwischen Aachen und St. Vith auf allen Stationen zwischen Raeren und Kalterherberg halten (I., 2, Kapitel, Ziff. 1 a)), dass erforderlichenfalls, etwa bei starkem Verkehr, Ausflugsverkehr, Märkten und ähnlichen Anlässen, die belgische Eisenbahnverwaltung auf Verlangen und im Benehmen mit der Eisenbahndirektion Köln Bedarfszüge einlegen wird (I. 2. Kapitel, Ziff. 5) und dass die Fahrpläne von beiden Eisenbahnverwaltungen gemeinsam aufgestellt werden (I. 2. Kapitel, Ziff. 6).

Völkerrechtlich handelt es sich hierbei um Auflagen, sog. "Servitude" zugunsten der deutschen Seite. Es handelt sich nicht um "Bedingungen" in dem Sinne, dass mit ihrem Entfallen oder ihrer Nichterfüllung bzw. Verletzung die Gebietshoheit über den Bahnkörper wieder an den zedierenden Staat Deutschland zurückfällt. Es kommt also nicht zu einem Automatimus einer Gebietsveränderung und auch nicht zu einem automatischen Rückfall dieser Eisenbahntrasse an Deutschland.

Der vereinbarte Grenzverlauf wurde durch Art. 77 des bilateralen Abkommens zwischen Deutschland und Belgien vom 07.11.1929 bestätigt, der ebenso wie das Zusatzabkommen vom 10.05.1935 lediglich geringfügige zeitgemäße Abänderungen der früheren Bestimmungen vornahm. Auch der zwischen Deutschland und Belgien geschlossene Grenzvertrag vom 24.09.1956 traf keine den territorialen Status der Eisenbahnlinie verändernde Bestimmungen. Er beinhaltete lediglich einige Grenzberichtigungen und nahm in den Art. 9 und Art. 10 i.V.m. Anhang 3 bezüglich der Eisenbahnstrecke Raeren-Kalterherberg Anpassungen an die heutigen Verhältnisse vor, die in der Vereinbarung vom 10.12.1973 (Art. 6) bestätigt wurden: Danach wurde der Personenverkehr beschränkt auf die Durchführung von Sonderzügen zwischen den fünf Bahnhöfen (Rötgen, Lammersdorf, Konzen, Monschau, Kalterherberg) der Strecke Raeren-Kalterherberg und der Bundesrepublik Deutschland über Raeren-Walheim sowie über Kalterherberg- Losheim (II. Kapitel, Art. 6 Abs. 1 des Abkommens). Zudem wurden die am Güterverkehr ausschließlich beteiligten Bahnhöfe und die Strecken, auf denen der Gütervekehr ausschließlich in diesem Gebiet durchgeführt wird, bestimmt (II. Kapitel, Art. 6 Abs. 2 des Abkommens).

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass alle Grenzfragen zwischen Deutschland und Belgien vertraglich abschließend geregelt sind. Danach gehört der Bahnkörper der Vennbahn zum belgischen Staatsgebiet. Die nun geplante Nutzungsänderung hinsichtlich der Bahnstrecke ändert hieran
nichts.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB
Parlamentarischer Staatssekretär-
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
06.09.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Staatsekretär,

die letzten Tage waren wie Sie wissen geprägt von einem Plakat - dem von bamm.de das auf unterstem Niveau einen toten deutschen Soldaten in seinem Sarg zeigt. Pietätlos bis ins Mark, beleidigend und verunglimpfend uns deutschen Soldaten, den Reservisten,den Gefallenen und deren Angehörigen gegenüber,mit Sätzen wie "Wieder einer weniger !" und ähnlichen Dingen prangert es hier ein Niveau an, dass bisher noch nie erreicht wurde. Das diese "Friedensorganisation" in Verbindung mit der Partei Die Linke steht ist ja kein Geheimnis.
Nun ist es ja nun nichtmehr so, das wir uns nur als "Mörder" beschimpfen lassen müssen, nein, jetzt wird auch noch unser Tod begrüßt. Wie kann es sein, das sich ein deutscher Soldat, der seinem Vaterland treu dient und im Falle eines Falles sein Leben für das recht und die Freiheit des deutschen Volkes gibt, sich so denunzieren lassen muss ? Die Polizei ist vor verbalen Angriffen gewappnet, hier gilt der Grundsatz der Beamtenbeleidigung. Doch warum müssen wir uns weiterhin solchen Dingen "schutzlos" ausgeliefet sehen, abgesehen von den privaten rechtlichen Schritten ? Außer das man dieses Plakat und das Statement dazu nur auf äußerste verurteilt, wird wieder nichts zu unserem Schutz passieren. Was wird die Regierung in Zukunft gegen solche und ähnlichen Aktionen und Gruppen unternehmen ? Wann wird es eine Regelung geben, die uns die gleichen rechte einräumt wie den Beamten der Polizei, Bundespolizei etc ?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Christian Schmidt
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06.11.2008
Christian Schmidt
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre E-Mail vom 9. September 2008 danke ich Ihnen. Ihre Empörung über das unzweifelhaft geschmacklose Plakat "Schritte zur Abrüstung" des Büros für antimilitaristische Maßnahmen teile ich. Das Plakat ist, wie Sie zu Recht hervorheben, niveaulos und empörend, den Verfassern strafrechtlich beizukommen ist aber im Hinblick auf die Rechtslage leider nicht einfach. Eine Änderung dieser Rechtslage, die vom Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt worden ist ("Schmähkritik") und die in gleicher Weise für Polizisten oder andere Hoheitsträger gilt, ist derzeit jedoch nicht absehbar. Ich habe mich noch am Tag des Bekanntwerdens dezidiert öffentlich geäußert.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt
Parlamentarischer Staatssekretär
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