Christian Schmidt (CSU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Christian Schmidt
Jahrgang
1957
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung
Wahlkreis
Fürth
Landeslistenplatz
19, Bayern
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(...) Das Thema Milch muss in jedem Fall erneut auf die europäische Tagesordnung. In die Pflicht müssen vor allem auch die Lebensmittelwirtschaft und der Handel genommen werden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
19.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Schmidt,

warum beantworten Sie manche Fragen und andere nicht ?

Mit freundliche Grüßen

Antwort von Christian Schmidt
2Empfehlungen
24.06.2009
Christian Schmidt
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.
Mein Bemühen ist, jede Zuschrift zu beantworten, was aufgrund der Fülle von Emails und Briefen, die mich tagtäglich erreichen zugegebenermaßen nicht so einfach ist. Darüber hinaus sind einige Fragenkomplexe rechercheintensiver als andere, so dass es schon einmal zu Verzögerungen bei der Beantwortung kommen kann.

Zuschriften von ein und derselben Person oder Personen, die sich abgestimmt haben und die sich mit immer wieder gleichlautendem Inhalt an mich wenden und die ich bereits einmal (oder mehrmals) ausreichend beantwortet habe, werden dann irgendwann nicht mehr beantwortet. Dafür bitte ich um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB
Parlamentarischer Staatssekretär
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
25.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr ,

erst einmal vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Ich hoffe Sie beantworten mir auch noch ein paar Fragen auf die mich Ihre Antwort gebracht hat.

1. Sie argumentieren, dass die DNS-Sperre den zufälligen Zugriff auf Seiten die KiPo hosten verhindert. Das trifft sicher auf den zufälligen Zugriff zu. Der beabsichtigte Zugriff kann mit diesen Sperren aber nicht verhindert werden. Sicher wird es Bürger gegeben, die sich entscheiden einen nicht manipulierten DNS-Server zu verwenden. Nicht um die KiPo-Sperre zu umgehen, sondern weil die Sperrliste instransparent ist. Wollen Sie diesen Nutzern vorwerfen geltendes Recht auszuhebeln?
2. Die Daten die an der Stoppseite anfallen dürfen nicht automatisch an das BKA weitergeleitet werden. Ich meine verstanden zu haben, dass die Polizeibehörden bei einem Verdacht gegen einen Nutzer diese Daten von den Providern anfordern oder überprüfen lassen können. Gespeichert werden diese Daten ja (Vorratsdatensp.) Wer garantiert, dass diese Datenanfrage nicht auch in Strafsachen ausgeführt wird, die eben keine KiPo betreffen?
3. Zum Expertengremium: Ich frage mich, wieso dieses Gremium nicht in der Justiz angesiedelt ist? Warum führt keine Richtergruppe eine Prüfung der zu sperrenden Seiten durch, bevor diese auf die Sperrliste kommen? Ich finde das hier gewählte Verfahren in Bezug auf die Gewaltenteilung bedenklich. Selbst wenn es rechtlich einwandfrei ist, ist es doch sehr intransparent. Das stimmt mich als Brüger sehr bedenklich.
4. Löschen geht vor sperren. Was aber wird unter zeitnah verstanden? 30 Minuten? 2 Stunden? 72 Stunden? 1 Monat? Gegen KiPo-Inhalte sollte sich durch löschen in fast allen Staaten vorgehen lassen. Warum gibt es übrigens immer noch aktive Server in Deutschland, der EU und den USA? Hier sollte Strafverfolgung und polizeiliche Zusammenarbeit relativ einfach möglich sein.
5. Wieso kommen Forderungen, aus Union und SPD, die Sperren auszudehnen?

Ich freue mich auf Ihre Antwort.
mfg

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Frage zum Thema Wirtschaft
28.06.2009
Von:

sehr geehrter Herr Schmidt,

danke für die Antwort bzgl. BA - und Grüße natürlich an F.J.J., dessen Referent ich war.
Noch eine Frage, die mich seit Jahren umtreibt:
warum werden die Verkehrsträger steuerlich ungleich behandelt? Schon meinen Vater als DB´ler hat es geärgert, dass Autos und DB natürlich von MWSt. und Mineralölsteuer erfasst werden, Flugzeuge aber bekommen ihr Kerosin steuerfrei.
Das halte ich aus Wettbewerbsgründen für ungerecht. Da sehe ich auch unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes Handlungsbedarf - man kann nicht die Erderwärmung bedauern und einen Verkehrsträger subventionieren, dem es dadurch erst ermöglicht wird, zumindest aber leichter fällt, mit Dumpingpreisen der Umwelt noch mehr zuzusetzen und andere Verkehrsträger ins Abseits zu schieben. Da muß ein Gleichgewicht her! Und diese Angleichung wäre sicher viel nachvollziehbarer als zB. die Wiederherstellung des Abstands reduzierter und normaler MWSt. oder andere "Anpassungen".

mit besten Grüßen aus dem schönen Stein
Antwort von Christian Schmidt
1Empfehlung
30.06.2009
Christian Schmidt
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr erneutes Schreiben. Flugkraftstoffe werden im gewerblichen Luftverkehr gegenwärtig weltweit auf grenzüberschreitenden Flügen auf Grund des Art. 24 des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt (Chicagoer Abkommen) und einer Vielzahl bilateraler Luftverkehrsabkommen zwischen den einzelnen Staaten nicht mit einer Mineralölsteuer (Kerosinsteuer) belegt.

Auf EU-Ebene stellt Art. 14 Abs. 2 der Energiesteuerrichtlinie vom 31. Oktober 2003 seit dem 1. Januar 2004 den Mitgliedstaaten frei, reine Inlandsflüge der Kerosinsteuer zu unterwerfen. Dasselbe gilt für innergemeinschaftliche Flüge, wenn die betroffenen Mitgliedstaaten entsprechende bilaterale Verträge miteinander geschlossen haben. Alle anderen gewerblichen Flüge sind gem. Art. 14 Abs. 1 der Energiesteuerrichtlinie weiterhin obligatorisch von der Mineralölsteuer befreit.

Mit der Einführung einer Kerosinsteuer auf gewerbliche Inlandsflüge stünde allerdings zu befürchten, dass dies zu einem Ausweichverhalten durch Auftanken im Ausland und auch vereinzelt zu einer Abwanderung auf ausländische Flughäfen in Grenznähe und damit zu Wettbewerbsnachteilen für den Standort Deutschland führt. Die Einführung einer Kerosinsteuer wäre unter diesen Voraussetzungen also nicht sachgerecht.

Zur Verringerung der schädlichen Emissionen soll der Flugverkehr in der Europäischen Union vielmehr ab 2012 wettbewerbsneutral in das Europäische Emissionshandelssystem einbezogen werden.

Im Übrigen bestelle ich gerne herzliche Grüße von Franz Josef Jung! Ich habe ihm von Ihrem guten Wohnortwechsel berichtet…. Ihr Hinweis auf Ihren Vater bekräftigt meine Annahme, dass Sie mit dem Herrn Bundesbahnpräsidenten a. D. verwandt sind – eine Familienvermutung, die sich in jeder Hinsicht bei meinem Namen nicht stellen würde…

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB
Parlamentarischer Staatssekretär
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
03.07.2009
Von:

Hallo Herr Schmidt,

ich hätte eine frage zu Cannabis und Haschisch. Ich sag mal so es ist grosstteils verboten zum schutz der Kinder und Jugendliche, aber wenn es legal wäre, wäre es grösst teils nur noch in sogenannten coffeshops im umlauf wo man strengere konntrollen und maßnahmen durchfüren kann . Das es in unseren nachbarland Niederlande auch funktioniert wissen viele, aber ich frag mich immer wider wiso die Niederlande dabei keinerlei probleme hat .Und deswegen wäre ich zuversichtlich das dies unser Deutschland auch kann und ich finde die CSU wäre eigentlich die beste Partei zum durchsetzen . Meine frage ist es warum haben die Bürger kein recht auf Cannabis da es doch jeden seine meinung sein sollte? Ich würde mich auf eine antwort sehr freuen da meine Neugier bei diesen Thema sehr stark ist

Mit freundlichen Grüßen

Dominnik
Antwort von Christian Schmidt
2Empfehlungen
08.07.2009
Christian Schmidt
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Zuschrift, in der Sie die Legalisierung von Cannabis und Haschisch fordern, habe ich erhalten. Allerdings sind wir nicht dafür, Cannabis und Haschisch zu legalisieren - und das aus guten Gründen.

Es ist leider so, dass der Konsum von Cannabis in den vergangenen 10 bis 15 Jahren stark zugenommen hat. Inzwischen konsumieren ca. 600.000 zumeist junge Menschen Cannabis, davon sind ca. 220.000 Personen bereits stark abhängig. Der Konsum von Cannabis birgt – und das ist wissenschaftlich erwiesen - Gesundheitsgefahren. Selbst eine geringe Dosis kann schwerwiegende Angststörungen und in weiterer Folge dann Realitätsverlust, Schwindel und paranoide Angststörungen auswirken. Gerade der langfristige Dauerkonsum kann zu großen gesundheitlichen Risiken, bis hin zur psychischen Abhängigkeit führen. Außerdem ist bekannt, dass Cannabis häufig als Einstiegsdroge für den späteren Konsum härterer Drogen dient.

Programme zur Eindämmung des Konsums sind wichtig. Ich würde mich freuen, wenn Sie uns dabei unterstützen würden!

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB
Parlamentarischer Staatssekretär
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
10.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Schmidt,

in Ihrer Antwort an schreiben Sie:
"Inzwischen konsumieren ca. 600.000 zumeist junge Menschen Cannabis, davon sind ca. 220.000 Personen bereits stark abhängig."
Woher stammen Ihre Zahlen?

Die letzte offiziell veröffentlichte Gesamtkonsumentenzahl stammt aus dem Drogenbericht 2007, sie betrug ca. 2 Mio..
Eine Auswertung der WHO World Health Surveys ergab, dass 17,5 % der erwachsenen Bundesbürger, also ca. 12 Mio., Erfahrungen mit Cannabis haben (vgl. www.plosmedicine.org ).

Sie erwähnen den starken Anstieg des Konsums in den letzten 10 - 15 Jahren.
Wie war die Entwicklung vor dem genannten Zeitraum?
Welche Rückschlüsse auf die Wirksamkeit des Cannabisverbots ziehen Sie aus der Gesamtentwicklung?

Ihr Hinweis, "dass Cannabis häufig als Einstiegsdroge für den späteren Konsum härterer Drogen dient", überrascht mich.
Woher stammt diese Erkenntnis?
Wie erklären Sie, dass die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung dieser Einstiegsdrogentheorie widerspricht?
(vgl. www.drugcom.de )

Durch welche Quellen gelangten Sie zu dem Wissen, dass eine geringe Dosis Cannabis, die von Ihnen genannten Symptome auslöst?
Treten diese Symptome generell auf?
Wie lange halten die Symptome dann an?

Etwa 3,3 Mio. Bundesbürger sind abhängig von Alkohol oder konsumieren ihn missbräuchlich, fast 10 Mio. trinken täglich gesundheitsschädliche Mengen und über 73.000 sterben aufgrund übermäßigen Alkoholkonsums allein oder in Kombination mit Tabak ( www.dhs.de ).
Objektiv betrachtet, ist Alkohol eine deutlich gefährlichere Droge als Cannabis (vgl. "The Lancet", Bd.369, S.1047, 2007).
Wie stehen Sie vor diesem Hintergrund zu einem generellen Alkoholverbot?

Muss man es nicht als Willkür betrachten, dass der Umgang mit Cannabis strafrechtlich verfolgt wird, Alkohol aber völlig frei zugänglich ist?

Freundliche Grüße
Antwort von Christian Schmidt
bisher keineEmpfehlungen
22.07.2009
Christian Schmidt
Sehr geehrter Herr ,

Sie nehmen in Ihrer Zuschrift Bezug auf meine Beantwortung der Frage zum Cannabiskonsum in Deutschland. Ich begrüße, dass Sie sich genauer mit dem Thema beschäftigen möchten und empfehle Ihnen gerne die Lektüre des aktuellen Drogen- und Suchtberichts der Drogenbeauftragten der Bundesregierung (Mai 2009) www.bundesregierung.de

Mir ist wichtig daraufhin zu weisen, dass der Konsum von psychoaktiven Substanzen wie Cannabis gesundheitliche Gefahren birgt. Auf eine Diskussion über eine Unbedenklichkeit lasse ich mich nicht ein. Ich stimme Ihnen allerdings zu, dass auch der Konsum von Alkohol erhebliche Gefahren für die physische und psychische Gesundheit der Menschen beinhalten kann.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB
Parlamentarischer Staatssekretär
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