Christian Schmidt (CSU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Christian Schmidt
Jahrgang
1957
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung
Wahlkreis
Fürth
Landeslistenplatz
19, Bayern
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(...) Der Staat muss aber auf solche neuen Entwicklungen reagieren und die verdeckten Ermittlungsbefugnisse von Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden anpassen, indem er insbesondere die Online-Durchsuchung bei Verdacht auf terroristische Aktivitäten und schweren Formen der organisierten Kriminalität ermöglicht. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Christian Schmidt
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Frage zum Thema Internationales
10.12.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Schmidt, Millionen Menschen in der EU stöhnen im Jahr zwei mal über die Zeitumstellung. Warum ist es nicht möglich, die vorteilhafte Sommerzeit ganzjährig einzuhalten. Jetzt in der Winterzeit wird es bereits am Nachmittag dunkel, was für viele Menschen zu Depressionen führt. Im Übrigen würde diese Veränderung Millionen an Kosten für die jeweilige Zeitumstellung einsparen.
Mit freundlichen Grüssen
E.
Antwort von Christian Schmidt
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14.12.2006
Christian Schmidt
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email vom 10. Dezember 2006. Sie kritisieren die Zeitumstellung und plädieren für die ganzjährige Beibehaltung der Sommerzeit.
Der Wechsel zwischen Sommer- und Winterzeit geht zurück auf das im Jahr 1978 beschlossene Zeitgesetz. Nach § 3 des Zeitgesetzes wurde die Bundesregierung ermächtigt, zur besseren Ausnutzung der Tageshelligkeit die mitteleuropäische Sommerzeit einzuführen. Seit 1994 ist diese Regelung in der EU einheitlich. Allerdings ist diese europäisch-einheitliche Regelung nicht für alle Zeit festegelegt. Die EU-Richtlinie 2000/84/EG beinhaltet, dass die Mitgliedsländer bis spätestens 30. April 2007 der EU-Kommission Informationen über die Auswirkungen der Sommerzeitregelung in allen betroffenen Lebensbereichen liefern müssen. Anhand dieser Angaben muss die Kommission bis Ende 2007 einen Bericht erstellen. Je nachdem, wie die Schlussfolgerungen ausfallen, soll die Kommission "erforderlichenfalls geeignete Vorschläge" vorlegen.
Ich vermute, dass dabei herauskommt, dass es inzwischen einen sehr hohen Gewöhnungsgrad gibt und Veränderungen nur sehr zurückhaltend erwogen werden. Eine ganzjährige Beibehaltung der Sommerzeit würde aber das Zeitgefüge auf dem gesamten Erdball verändern, deswegen wäre hierfür eine internationale Regelung nötig.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB
Parlamentarischer Staatssekretär
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
15.12.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Schmidt,

ist das Gesetz zum bundeseinheitlichen Rauchverbot am Veto des Bundespräsidenten Horst Köhler gescheitert oder indirekt weil der Bundespräsident den Entwurf des Verbraucherschutz -gesetzes nicht angenommen hat.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Christian Schmidt
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03.01.2007
Christian Schmidt
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Nichtraucherschutz, die ich mit "weder noch" beantworte. Ich weise insbesondere auch vor dem Hintergrund der Föderalismusreform auf die Zuständigkeiten sowohl des Bundes als auch der Länder hin. Dabei liegen aus unserer Sicht die Regelungskompetenzen für öffentliche Gebäude der Länder, zu denen insbesondere auch Krankenhäuser, Schulen, Kindertagesstätten und Pflegeeinrichtungen gehören, im Bereich der Länder. Insofern ist die Zuständigkeitsübertragung eine Entscheidung von Bundestag und Bundesrat und nicht des Bundespräsidenten.

Die Länder sind sich ihrer Verantwortung bewusst. Die Gesundheitsminister der Länder haben im Rahmen ihrer Gesundheitsministerkonferenz (GMK) Ende Juni 2006 einstimmig beschlossen, mit weitreichenden Rauchverboten in öffentlichen Gebäuden den Nichtraucherschutz in Deutschland weiter zu verbessern. In acht Bundesländern gibt es ein Rauchverbot an Schulen, in zwei weiteren ist es in Vorbereitung. Zudem wurde sich dafür ausgesprochen, dem Nichtraucherschutz in Gaststätten eine besondere Bedeutung zuzumessen. Aus diesem Grund sollen dort zumindest grundsätzlich verpflichtend für Raucherinnen und Raucher sowie Nichtraucherinnen und Nichtraucher wirksam getrennte Bereiche eingerichtet werden.

Inzwischen haben sich die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag zum Thema Nichtraucherschutz verständigt. Gemeinsames Ziel ist ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen. Zudem soll das Abgabealter für Tabakprodukte vom 16. auf das 18. Lebensjahr angehoben werden. Zur Regelung in Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Diese hat den Auftrag, Gesetzesformulierungen auch für diesen Bereich vorzulegen. Wir sind auf einem guten Weg.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB
Parlamentarischer Staatssekretär
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Frage zum Thema Bundeswehreinsatz im Kongo
17.12.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Schmidt,

Der Bundeswehreinsatz im Kongo war von relativ kurzer Dauer, deshalb frage ich mich in wie fern es sinnvoll war, einen so hohen Kostenaufwand zu betreiben, wenn man sich anschließend nicht sicher ist, ob die Lange weiterhin entspannt bleibt.


Mit freundlichen Grüßen

S.
Antwort von Christian Schmidt
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09.07.2007
Christian Schmidt
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Email in der Sie Informationen zur Beteiligung deutscher Streitkräfte an der EU Operation EUFOR RD CONGO erbitten, danke ich Ihnen. EUFOR RD CONGO war eine sinnvolle Ergänzung und Absicherung der bisherigen Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft zur Stabilisierung und Demokratisierung der Demokratischen Republik Kongo. Die vom 30. Juli bis 30. November 2006 von der EU geführte Operation zur Unterstützung der Mission der Vereinten Nationen MONUC trug dazu bei, den Wahlprozess durch eine abgestufte, zeitlich begrenzte und glaubwürdige Präsenz mit vergleichsweise begrenzten militärischen Mitteln zu sichern. Der präventive Ansatz, der sich vor allem auf die Abschreckungswirkung der Präsenz gut ausgebildeter und gut ausgerüsteter europäischer Truppen stützte, hat sich bewährt. Die Abschreckung wirkte. Hätte die EU erst nach einer Eskalation der Lage im Kongo tätig werden müssen, wäre nicht nur durch zu erwartende Opfer in der Zivilbevölkerung ein Engagement notwendig geworden, das im Vergleich zu EUFOR RD CONGO umfangreicher, gefährlicher und letztendlich auch teurer geworden wäre.

Darüber hinaus ist festzustellen, dass der Einsatz der EUFOR RD CONGO in seiner Gesamtwirkung im Zusammenhang mit dem andauernden Engagement der Vereinten Nationen mit MONUC und der Europäischen Union mit den Missionen zum Polizeiaufbau (EUPOL) und zur Reform der Streitkräfte (EUSEC) zu sehen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB
Parlamentarischer Staatssekretär
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Frage zum Thema Gesundheit
17.01.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Schmidt,
Mit Ihrem Schreiben vom 3.1.07 gingen Sie auf eine Frage von Herrn Anders ein. Diese Stellungnahme ist für mich unbefriedigend.
Wenn der Bund bei öffentlichen Einrichtungen ein Rauchverbot erlassen kann, weshalb dann noch lange Diskussionen ?? Zumindest dieser Teil könnte doch morgen erledigt werden.

Der wichtigste Teil des Rauchverbotes betrifft aber die Gaststätten. Hier wird aus Sicht des Bürgers der "schwarze Peter" zwischen Bund und Ländern hin und hergeschoben. Alleine auf Grund der Arbeitsschutzbestimmungen wäre es dem Bund ohne Ländermitwirkung möglich, ein absolutes Rauchverbot zu erlassen !

Selbst wenn man die Länder an der Entscheidung mitwirken lassen möchte, ist es nicht einzusehen, weshalb ein Rauchverbot auf die lange Bank geschoben wird.

Es ist durch viele Umfragen erwiesen, daß die überwiegende Mehrheit der Bürger ein totales Rauchverbot in Gaststätten befürwortet, selbst eine große Anzahl von Rauchern sind dafür.
Die von Ihnen angedeutete Trennung von Rauchern und Nichtrauchern in Gaststätten ist eine "Krampflösung", es hilft nur ein totales Rauchverbot und das in allen öffentlich zugänglichen gastronomischen Betrieben. Ausnahmeregelungen für Discos, Bierzelte etc. sind ebenfalls Unsinn.

Es ist doch völlig unverständlich, weshalb in einem Land wie Italien, dessen Bürger nun nicht gerade als besonders obrigkeitstreu gelten, ein Rauchverbot von einem Tag auf den anderen ohne irgendwelche Probleme gegriffen hat und in Deutschland sollte das nicht möglich sein ?? Jeder, der öfter nach Italien kommt, ist angetan von den rauchfreien Cafes und Restaurants.

Mit freundlichem Gruß

Antwort von Christian Schmidt
1Empfehlung
19.03.2007
Christian Schmidt
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email über abgeordnetenwatch.de zum Nichtraucherschutz.

Da nach der Föderalismusreform die Zuständigkeiten für das Gaststättenrecht und den Gesundheitsschutz bei den Ländern liegen sind die Länder gefragt, in ihren Kompetenzbereichen eigene Regelungen zu treffen.
In bundeseigenen Einrichtungen wie Behörden, Bahnhöfen, Flughäfen und Gerichten will der Bund selbst Rauchverbote erlassen. Außerdem ist man sich über ein Verkaufsverbot von Zigaretten an unter 18jährige einig.

Einen entsprechenden Gesetzentwurf wollen wir so schnell wie möglich auf den Weg bringen. Damit soll das Rauchen in allen Behörden, Dienstellen und Stiftungen des Bundes und auf Bahnhöfen unterbunden werden. Ebenfalls sollen die Menschen in öffentlichen Verkehrsmitteln wie Zügen, Taxis oder Fähren vor Passivrauchen geschützt werden.

Die Länder-Gesundheitsminister haben sich bereits auf einen grundsätzlichen Kompromiss zum Nichtraucherschutz geeinigt. Wie zu hören ist will die Bayerische Staatsregierung noch vor der Sommerpause ein Nichtraucherschutz verabschieden, welches ein nahezu vollständiges Rauchverbot in Gaststätten und Diskotheken vorsieht.
Damit wäre dann Ihrer Forderung nach einem weit reichenden Rauchverbot Rechnung getragen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB
Parlamentarischer Staatssekretär
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Frage zum Thema Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes (OEF)
08.02.2007
Von:

Hallo Herr Staatsekretär,

bezugnehmend auf meine Email von vorhin teile ich Ihnen mit, daß der Hubschrauberlärm jetzt um 23.00 am Donnerstag den 08.02.2007 seinen Höhepunkt erreicht hat.
Dies nur vorsorglich, damit Sie nicht meinen mein E-mail von früher sei voreilig oder so.
Sollten Sie Tippfehler in meiner Schreibweise entdecken tut mir das sehr leid - dis kommt von meiner Verletzung beim Brückenbauen bei der Bundeswwehr. Sie haben doch auch gedient - oder etwa nicht ?.

Es ist mir jetzt leid, daß mich mir jeden Tag wenn ich von der Arbeit heim komme von meiner Frau anhören muß, daß die Hubschrauber in Illesheim wieder den ganzen Nachmittasg rumgebrummt haben!!
Und das geht dann auch noch bis in die Nacht hinein.
Muß ich mir das gefallen gelassen - wofür hab ich denn meine Knochen 1968 hin gehalten ?
Ich wünsche mir, daß Sie endlich mal gegen den Lärm - Terror einschreiten. Schuld an der dauernden Lärmbelästigung für die Bevölkerung haben nicht die Piloten der Hubschrauber - sondern die, die de Befehle erteilen.
Haben Sie das jetzt verstanden - habe ich mich klar ausgedrückt ?

schönen Gruß noch an Ihre Frau.

mit militärischen Grüßen

S.
Antwort von Christian Schmidt
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06.06.2007
Christian Schmidt
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Anfrage und Ihre persönliche Bewertung zum Thema Fluglärm danke ich Ihnen. Entsprechend der bisherigen Praxis habe ich Ihnen meine Antwort an Ihre Privatadresse übermittelt.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB
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