Christian Schmidt (CSU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Christian Schmidt
Jahrgang
1957
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung
Wahlkreis
Fürth
Landeslistenplatz
19, Bayern
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(...) Wie zu hören ist will die Bayerische Staatsregierung noch vor der Sommerpause ein Nichtraucherschutz verabschieden, welches ein nahezu vollständiges Rauchverbot in Gaststätten und Diskotheken vorsieht. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
05.06.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Schmidt,

wie bekannt ist, wird im April 2008 eine Bestimmung des WaffG in Kraft tretet, nach der legal besessene und registrierte Sportwaffen nicht mehr an die Erben in der bisher üblichen Weise übergeben werden, indem diese automatisch eine Erben-Waffenbesitzkarte bekommen (bisherige Regelung).

Dieses sogenannte Erbenprivileg entfällt also. Zu diesem Thema kursieren unter Sportschützen viele Gerüchte. Es wird sogar behauptet, daß die vererbten Sportwaffen unumkehrbar unbrauchbar gemacht werden müssen. Es gibt bei uns in Mittelfranken sehr viele aktive und erfolgreiche Sportschützen. Die neue Regelung verunsichert viele vor allem ältere Sportkameraden dahingehen, daß die über Jahrzehnte gepflegten und sportlich sowie kulturhistorisch bedeutsamen (Sport)waffen dadurch zerstört werden und für eine weitere Nutzung unbrauchbar sind. Dies würde auch nicht zuletzt für die Erben eine deutliche Abwertung der Erbmasse bedeuten.
Im Juni-Heft der Zeitschrift "Visier" wird in diesem Zusammenhang erstmals auf die vorgeschlagenen Blockiersysteme eingegangen. Dabei ist allen gemeinsam, daß der empfindliche Lauf durch ein Metallstück blockiert werden soll. Auf lange Sicht wird dies durch Kontaktkorosion einer Zerstörung der Waffe gleichkommem. Das kann also doch auch keine Lösung sein ?!
Das Bundeskriminalamt stuft Sport- und Sammlerwaffen als nicht deliktrelevant ein.

Die genannten Blockiersysteme kosten rund 125€/Stück. Dies bedeutet bei einem umfangreicheren Stock an Sport- und/oder Sammlerwaffen einen erheblichen finanziellen Aufwand um das eigene Erbe überhaupt zu erhalten ! Und dies für Blockiersysteme für Waffenartem die - laut BKA - überhaupt nicht deliktrelevant sind !
In meinen Augen steht dies in keinster Weise in Relation zum Nutzen der inneren Sicherheit.

Wie ist Ihre Meinung dazu ?
Antwort von Christian Schmidt
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11.06.2007
Christian Schmidt
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email vom 5. Juni 2007 zum Waffenrecht. Sie sprechen sich gegen das Auslaufen des sog. "Erbenprivilegs" im April 2008 aus.

Ich komme regelmäßig mit vielen Aktiven sowie den Funktionären unserer Sportschützenvereine in Mittelfranken zusammen. Schießsport ist in unserer Region von großer Bedeutung. In den Vereinen engagieren sich mehrere Generationen - von der Schützenjugend bis zu den Senioren - für den Sport und für die Pflege von Brauchtum und Tradition. Dieses konnte ich erst kürzlich im März dieses Jahres anlässlich des 57. Mittelfränkischen Schützentages in Bad Windsheim erleben.

Es wird erörtert, das Auslaufen des Erbenprivilegs sowie die von Ihnen kritisierte Blockierung von geerbten Waffen im Rahmen einer anstehenden Novelle des Waffenrechts noch einmal auf den Prüfstand stellen.

Sie können versichert sein, dass wir Ihre Argumente und die berechtigten Interessen der Sportschützen in unsere Überlegungen mit einbeziehen. Eine Entscheidung zeichnet sich aber noch nicht ab.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
26.07.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Staatssekretär Schmidt,

bitte erklären Sie mir, warum die CDU/CSU Bundestagsfraktion derartig eklatant den verfassungsfeindlichen Kurs des Bundesinnenministers Wolfgang Schäuble unterstützt. Ich kann in keinster Weise nachvollziehen, wie eine auf das GG und die demokratischen Grundsätze vereidigte politische Gruppierung so offenkundig die allgemein gültigen Menschenrechte der Bundesbürger offenkundig abschaffen und die BRD in einen totalitären Überwachungsstaat aufgehen lassen möchte.

Die heimliche Durchsuchung privater PC´s und Überwachung von Internet-Verkehrsdaten stellen eine unverhältnismäßige Verletzung der Privatsphäre dar

  • - Art 10
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

  • - Art 13
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.

Sie wollen mit dem Bundestrojaner und Vorratsdatenspeicherung des Internetverkehrs eine Verletzung dieser beiden Grundgesetze etablieren, die nicht nur ausnahmslos jeden Bürger unter Generalverdacht stellt, sondern zudem auch noch die Gewaltenteilung aufheben soll, indem der Exekutive Aufgaben der judikative übertragen werden sollen (nämlich die rechtsstaatliche Überprüfung der Exekutiv-Maßnahmen).

Aufgrund der gesetzlich von Ihnen geforderten Sorgfaltspflicht im Amt, muss Ihnen als Fraktion klar sein, dass die technischen Möglichkeiten die Ergreifung der von Ihnen fokussierten Gruppen unmöglich machen und mit den von Ihnen angestrebten Maßnahmen lediglich Kleinstdelikte der Bundesbürger aufgedeckt und verfolgt werden können, die größtenteils nicht einmal auf kriminellen Hintergedanken basieren, sondern lediglich auf Fahrlässigkeit fußen. Bitte erklären Sie mir, wie Sie diese Tatsache vor Ihren Wählern und Ihrem Gewissen verteidigen können.

mfG
Antwort von Christian Schmidt
5Empfehlungen
02.08.2007
Christian Schmidt
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 26. Juli 2007 zu den vorgesehenen so genannten "Online-Durchsuchungen" und in der Sie dazu auffordern, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht in nationales Recht umzusetzen. Sie sprechen zwei Instrumente an, mit denen wir den aktuellen Bedrohungen des internationalen Terrorismus´ entgegentreten wollen.
Gerne nehme ich zu Ihren Forderungen Stellung.

Das Internet hat sich zu einer modernen Tatvorbereitungswaffe für Terroristen und andere schwere Straftäter entwickelt. Dort findet man Bombenbauanleitungen, Propaganda für den heiligen Krieg bis hin zu gezielten Aufforderungen oder Verabredungen zu terroristischen Anschlägen. Dem Bundeskriminalamt muss es deshalb möglich sein, auf diese neuen Herausforderungen angemessen und wirkungsvoll reagieren zu können. Ein unverzichtbares Instrument ist der verdeckte Zugriff auf Computer von Terroristen. Mit der Beschlagnahme des Computers einschließlich Festplatte ist es im Zeitalter der Hochtechnologie nicht mehr getan. Hochprofessionelle Täter verschlüsseln ihre Daten auf den Festplatten, so dass sie im Fall einer Beschlagnahme nichts wert sind. Mit Hilfe von Online-Durchsuchungen können die Daten vor der Verschlüsselung ausgelesen werden.

Es geht bei Online-Durchsuchungen um gezielte Maßnahmen gegen einzelne hochprofessionelle schwerkriminelle Terroristen. 99% aller Menschen in Deutschland werden davon nie betroffen sein. Niemand denkt bei Online-Durchsuchungen an eine Schleppnetzfahndung im Internet. Zudem wird eine verfassungskonforme Online Durchsuchung nur auf richterlicher Anordnung erfolgen. Die Privatsphäre des Einzelnen bleibt selbstverständlich gewahrt.

Zu Ihrer Kritik gegen die Vorratsdatenspeicherung möchte ich Ihnen zunächst folgendes mitteilen: Die Bundesregierung hat der Richtlinie Nr. 2006/24/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, zugestimmt. Sie hat dies mit Unterstützung des Deutschen Bundestages getan. In dem Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD vom 7. Februar 2006, der mit der Mehrheit der Stimmen des Deutschen Bundestages angenommen wurde, wurde die Bundesregierung aufgefordert, dem Text der Richtlinie bei der abschließenden Befassung des Rates der Europäischen Union zuzustimmen. Der Deutsche Bundestag hat in dem Beschluss ausdrücklich darauf hingewiesen dass ein Zugriff auf Telekommunikationsverkehrsdaten insbesondere bei Straftaten mit komplexen Täterstrukturen, wie sie für den internationalen Terrorismus und die organisierte Kriminalität kennzeichnend sind, und bei mittels Telekommunikation begangenen Straftaten unverzichtbar ist.

Uns war dabei bewusst, dass das hierfür gewählte Instrument der Richtlinie möglicherweise nicht ganz frei von rechtlichen Risiken ist. Wir haben uns dennoch dafür ausgesprochen, weil es sich insoweit um einen Kompromiss der EU-Mitgliedstaaten gehandelt hat (das Instrument des Rahmenbeschlusses war innerhalb der EU-Mitgliedstaaten nicht mehrheitsfähig) und es jedenfalls gelungen ist, in der Richtlinie Regelungen mit Augenmaß (z. B. keine Speicherung von Gesprächsinhalten, Beschränkung der Speicherungsfrist auf 6 Monate, Datenabfrage nur bei Verdacht erheblicher oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten) zu erreichen. Nur deshalb weil die Bundesregierung diesen Weg der Richtlinie mitgetragen hat, hatte sie die Möglichkeit, diese Kautelen im Text der Richtlinie zu verankern. Der Richtigkeit dieser Entscheidung stehen auch nachträglich eingetretene Umstände nicht entgegen. Weder aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 30. Mai 2006 in Sachen Übermittlung von Fluggastdaten, noch aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. April 2006 in Sachen Rasterfahndung lässt sich zwingend ableiten, dass die Richtlinie von der Form oder vom Inhalt her rechtswidrig wäre.

Die Richtlinie ist bis zum 15. September 2007 in nationales Recht umzusetzen.
Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung werden die oben genannten Vorgaben, mit denen sowohl dem Interesse an einer effektiven Strafverfolgung als auch dem Schutz der Grundrechte in ausgewogener Weise Rechnung getragen wird, eingehalten.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB
Parlamentarischer Staatssekretär
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
02.08.2007
Von:

Aus Ihrer Antwort an Frau Hansen zitiere ich einmal:
"Niemand denkt bei Online-Durchsuchungen an eine Schleppnetzfahndung im Internet".
Wie kommt es dass ich Ihnen nicht glauben kann? Liegt es nur an der Maut-Diskussion? Werden diese hehren Statements von Ihnen und den Verfechtern der "Online-Durchsuchungen" Bestandteils einer Novelle/Gesetzes sein?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Christian Schmidt
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31.08.2007
Christian Schmidt
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihren Kommentar zu meinen Ausführungen über das Instrument der "Online-Durchsuchungen".

Gerne weise ich nochmals darauf hin, dass für staatliche Maßnahmen der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr sowie Gefahrenvorbeugung selbstverständlich immer die Maßstäbe des Grundgesetzes gelten. Gleichzeitig muss indessen dort, wo sich Sicherheitslücken auftun, auch über verfassungsrechtliche Anpassungen nachgedacht werden. So ist aus unserer Sicht eine Verfassungsergänzung zur Ermöglichung so genannter Online-Durchsuchungen bei Verdacht auf terroristische Aktivitäten unverzichtbar. Weder die Väter des Grundgesetzes noch der Deutsche Bundestag als verfassungsändernder Gesetzgeber konnten bis vor kurzem das heutige Ausmaß und die Formen moderner elektronischer Kommunikation erahnen. Der Staat muss aber auf solche neuen Entwicklungen reagieren und die verdeckten Ermittlungsbefugnisse von Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden anpassen, indem er insbesondere die Online-Durchsuchung bei Verdacht auf terroristische Aktivitäten und schweren Formen der organisierten Kriminalität ermöglicht.

Selbstverständlich werden hier rechtsstaatliche Verfahrensabsicherungen notwendig sein. Die Online-Durchsuchung ist in der Tat ein sehr weitgehender Eingriff, der nur unter entsprechender richterlicher Kontrolle und begrenzt auf wenige Sonderfälle zulässig sein sollte. Keinesfalls geht es dabei um eine Generalüberwachung von Computern von Privatpersonen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
03.08.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Schmidt,

ich muss der Stellungnahme von Fr. Hansen zustimmen. Wie kann es sein, dass ein demokratischer Rechtsstaat doch so sehr in Richtung präventiver Überwachungsstaat abwandert? Die Antwort auf die Frage, kenne ich mittlerweilen zur Genüge: Terrorabwehr.

Meiner Ansicht nach reichen die vorhandenen Mittel sehr wohl aus um Terrorpläne zu durchkreuzen. Doch selbst mit einer eventuellen Online-Durchsuchung könnte man niemals alles verhindern was unter Umständen passieren kann. Es gibt keine 100 %-ige Sicherheit.

Ein Großteil der Politiker macht einen relativ simplen Fehler. Sie unterschätzen die Terroristen. Den Aussagen zufolge müssten die meisten Terroristen ja reichlich dumm sein, aber ich persönlich schätze, dass da wohl oder übel auch ein paar helle Köpfe dabei sind. Die "großen Köpfe" der Organisationen würde man so sowieso nicht fangen, höchstens ein paar kleinere Fische, die unvorsichtig genug sind und aus diesem Grund eine Grundgesetzänderung vorzuschlagen ist simpel und einfach unverhältnismäßig.

Als IT-Administrator sehe ich es zudem kritisch, dass hierfür Sicherheitslücken offen gehalten werden müssten, die aber auch von anderen Hackern verwendet werden könnten um beispielsweise ins Firmennetzwerk einzudringen (wenn dann müsste man die Lücken überall offen halten, da ein potenzieller Terrorist ja auch über ein Firmennetz im Internet Terror planen könnte). Ich setze hier seitens der Politiker, die diese Maßnahme befürworten technisches Unverständnis voraus. Niemand, der über genügend Wissen aus dem Bereich verfügt, sollte so etwas befürworten, da die Folgen nicht abzusehen wären.

Ich würde gerne eine Stellungnahme von Ihnen zu den oben erwähnten Punkten lesen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Christian Schmidt
bisher keineEmpfehlungen
31.08.2007
Christian Schmidt
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Ansicht, dass die vorhandenen Mittel zur Bekämpfung des Terrorismus´ ausreichen, ehrt, ist aber leider falsch. Wer das Internet zum nicht rechtsstaatlich kontrollierbaren Raum erklärt, lädt Terroristen und Organisierte Kriminalität zu ihrem gefährlichen Tun ein. Dies ist auch keine Idee aus dem Elfenbeinturm, sondern bittere Realität.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
31.08.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Schmidt

In dem Artikel vom 31.08.2007 "BKA-Gesetz: Online-Durchsuchung auch ohne richterliche Genehmigung?" auf der Internet Seite der Zeitung "Die Zeit" heißt es unteranderen:

"Nach Darstellung der "Berliner Zeitung" gehen Schäubles Pläne deutlich weiter als bisher bekannt. Wie das Blatt unter Berufung auf den Entwurf des Gesetzes für erweiterte Kompetenzen des Bundeskriminalamtes (BKA) berichtet, soll die Behörde für begrenzte Zeit auch ohne richterliche Genehmigung Online-Durchsuchungen vornehmen dürfen. Zudem solle ein Zugriff auf Computer künftig auch dann erlaubt sein, wenn durch die Maßnahme unverdächtige Personen mitbetroffen sind."

Dazu hätte ich 3 Fragen an Sie:

1. Ist diese Behauptung der "Berliner Zeitung" korrekt?
2. Halten Sie und / oder Ihre Partei solch eine "Generalbevollmächtigung" des BKAs für richtig?
2. Wenn ja, wie ist das (Mit-) Eindringen in den Privaten Lebensbereich von unverdächtigen Personen ohne richterliche Kontrolle Ihrer Meinung nach Verfassungsrechtlich vertretbar.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Christian Schmidt
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12.09.2007
Christian Schmidt
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anmerkungen zu den sog. "online-Durchsuchungen".

Der jüngst am 5. September vereitelte Anschlag verdeutlicht, dass auch Deutschland im Zentrum des islamischen Terrorismus steht und gefährdet ist. Drei Männer hatten einen Anschlag in Deutschland geplant, konnten aber noch rechtzeitig festgenommen werden. Diese Festnahme gelang nur durch die Aufklärungsarbeit unserer Sicherheitsbehörden. Die aktuellen Geschehnisse haben erneut gezeigt, wie wichtig und unabdingbar ein schnelles Eingreifen der Sicherheitsbehörden ist. Deutschland ist nicht mehr nur Ruheraum für Terroristen, sondern stellt auch ein Anschlagsziel durch den internationalen Terrorismus dar. Um geplante Anschläge vereiteln zu können, ist es notwendig das Bundeskriminalamt mit den nötigen Kompetenzen zur Abwehr terroristischer Gefahr auszustatten. Es gilt hier abzuwägen zwischen dem Anspruch jeden Bürgers auf Privatsphäre und dem Anspruch auf Schutz.

Dazu zählen auch die so genannten Online-Durchsuchungen, die unserer Meinung nach unverzichtbar sind, sobald Verdacht auf terroristische Handlungen besteht. Online- Durchsuchungen sind unabdingbar, will man in die Kommunikationswege von Terroristen eingreifen. Eine effiziente Gefahrenabwehr kann nur durch rechtzeitige Informationsbeschaffung über Tatvorbereitungen und Planungen erfolgen. Des Weiteren müssen für eine spätere Überführung Beweismittel sichergestellt werden. Nur so kann sich die Bundesregierung vor den Ausmaßen des internationalen Terrorismus wappnen.

Es versteht sich von selbst, dass das Verfahren und die Überprüfbarkeit von Online-Durchsuchungen rechtsstaatlich abgesichert sein müssen. Das Bundesverfassungsgericht überprüft zurzeit die rechtsstaatlichen Bedingungen, die eine Online Durchsuchung ermöglichen oder in welchen Fällen diese nicht gegeben sind. Ich bin jedenfalls dankbar, dass wir die Diskussion bis jetzt führen können, ohne unter dem Eindruck eines stattgefundenen Terroranschlags in unserem Lande stehen zu müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Schmidt MdB
Parlamentarischer Staatssekretär
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