Christian Schmidt (CSU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Christian Schmidt
Jahrgang
1957
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung
Wahlkreis
Fürth
Landeslistenplatz
19, Bayern
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(...) Für mich steht jedoch fest: Die allgemeine Wehrpflicht ist für Deutschland sicherheitspolitisch und militärisch notwendig, gesellschaftspolitisch wünschenswert und für die Streitkräfte eine Qualitätsgarantie. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Bundesministerium der Verteidigung, Berlin, Parlamentarischer Staatssekretär, monatlich, mehr als 7.000 Euro

Funktionen in Unternehmen

Zeitschrift "Strategie & Technik" Report Verlag GmbH, Bonn, Mitglied des Beirates, ehrenamtlich

Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Berlin, Mitglied des Stiftungsrates, ehrenamtlich

Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

American Jewish Committee e.V., Berlin, Mitglied des Beirates, ehrenamtlich

Deutsche Atlantische Gesellschaft e.V., Bonn, Präsident, ehrenamtlich

Deutsche Stiftung Friedensforschung, Osnabrück, Mitglied des Stiftungsrates, ehrenamtlich

Gesellschaft für Wehr- und Sicherheitspolitik e.V., Bonn, Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich

HELP - Hilfe zur Selbsthilfe e.V., Bonn, Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich

Zentrum für Internationale Friedenseinsätze gGmbH, Berlin, Mitglied des Aufsichtsrates, ehrenamtlich

 

Erläuterungen
  • Grundlage für die Angabe der oben aufgeführten Nebentätigkeiten und Einkünften bilden die "Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestags"
  • Einkünfte sind nur anzugeben, wenn diese im Monat den Betrag von 1000€ oder im Jahr den Betrag von 10.000€ für eine einzelne Tätigkeit übersteigen
  • Die Höhe der Einkünfte werden lediglich in Stufen angegeben: Stufe 1: 1000 - 3500€, Stufe 2: 3500 - 7000€ und Stufe 3: über 7000€
  • Quelle der Daten: www.bundestag.de
Fragen an Christian Schmidt
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
28.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Staatssekretär Christian Schmidt,
heute habe ich in der Fränkischen Landeszeitung gelesen, dass im September (vor oder nach der Bundestagswahl?) in Ansbach-Katterbach wieder die so genannte "Lärmschutzkommission" tagt, bei der es um den Schutz der Bevölkerung vor zu großer Lärmbelastung durch Hubschrauberübungsflüge gehen soll.
Wir als betroffene haben schon von unzählige solcher leider nicht öffentlich tagenden "Kommissionen" gehört, doch der Hubschrauberlärm nahm stetig zu und verbreitet sich nun nicht mehr "nur" auf die so genannten Platzrunden, er dehnt sich über den Landkreisen AN und NEA aus wie ein Krebsgeschwür.
Die Lärmbelastungen schaden bereits der Gesundheit, besonders wenn zur Nachtzeit Spitzenwerte von über 80 dB(A) gemessen werden und man permanent aus dem Schlaf gerissen wird!
Anzeigen wegen nächtlicher Ruhestörungen und durch den Lärm verursachten vorsätzlichen Körperverletzungen (weil jahrelangen Beschwerden keine Besserungen brachten) werden von der Staatsanwaltschaft als "Ordnungswidrigkeit" abgetan und die Strafanzeigen eben wegen der "vorsätzlichen Körperverletzungen" mit dem Hinweis nicht weiterverfolgt, weil auf die "Ausübung der deutschen Gerichtsbarkeit" verzichtet wird.
Nun meine Frage an Sie mit der Bitte um zeitnahe Beantwortung noch vor der Bundestagswahl:
Ist die unter dem Fluglärm leidende Bevölkerung schutzlos der US-Army ausgeliefert, deren Hubschrauber-Flug-Übungen über unseren Köpfen nichts mit einer in den 2+4-Verträgen verankerten Unterstützung der Bundeswehr bei der Landesverteidigung zu tun haben?
Wollen Sie darauf hinwirken, dass zum Schutze der Bevölkerung das NATO-Truppenstatut zumindest in Teilen gekündigt und neu verhandelt und dass dabei festgelegt wird, auch Mitglieder der Gaststreitkräfte deutscher Gerichtsbarkeit zu unterwerfen?
Wollen Sie im Falle einer Wiederwahl ihrem Eid entsprechend "Schaden vom Volk abwenden"?
Mit friedlichen Grüßen
Antwort von Christian Schmidt
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08.09.2009
Christian Schmidt
Sehr geehrter Herr ,

Sie haben seit Ende 2006 bei Behörden des Bundes und bei Ministerien in zahlreichen Schreiben detailliert Auskunft zum militärischen Flugbetrieb der US-Streitkräfte in Ansbach-Katterbach eingefordert.

Auf Ihre Anfragen erhielten Sie mehrere sehr ausführliche Antwortschreiben, wobei auch die Hintergründe und Grundlagen für den militärischen Flugbetrieb in Deutschland dargestellt wurden.

Darüber hinaus wurden zur Beantwortung Ihrer Fragen umfangreiche Auswertungen konkreter Übungsflüge durchgeführt, die jedoch in keinem Fall zum Nachweis eines Verstoßes gegen gültige Flugbetriebsbestimmungen führten.

Zu den nunmehr von Ihnen erneut angesprochenen Sachverhalten wurde Ihnen von mir mit Schreiben vom 15. Februar 2007 sowie von Herrn Bundesminister Dr. Jung im Forum "Abgeordnetenwatch.de" am 22. Oktober 2007 und am 7. Januar 2009 bereits umfassend geantwortet. Die Sachlage ist unverändert. Daher betrachte ich die Angelegenheit als abgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Schmidt,

der Drogen- und Suchtbericht ist mir bekannt. Er enthält weder eine differenzierte Auseinandersetzung mit der gesellschaftlichen Lebensrealität, noch wird objektiv auf wissenschaftliche Erkenntnisse eingegangen.
Daher bitte ich Sie noch einmal, genaue Quellen für Ihre Behauptungen anzugeben.

Eine Diskussion über Unbedenklichkeit liegt mir ebenfalls fern. Zumal diese völlig unsinnig wäre. Schließlich ist kein Gebrauch von Genussmitteln, wie fettem Essen, Kaffee, Schokolade, Alkohol oder Nikotin, unbedenklich.
Falsche Ernährung, Alkohol- und Nikotinkonsum zählen zu den Haupttodesursachen in Deutschland, ziehen aber keine strafrechtliche Verfolgung nach sich. Cannabis hat meines Wissens noch niemanden getötet, dennoch werden jährlich 140.000 Strafanzeigen wegen des Umgangs damit erstattet.
Sollten Verbote nicht aufgrund objektiver Kriterien verhängt werden?

Die Behandlungszahlen für alkoholbedingte Krankheiten stiegen von ca. 325.000 im Jahr 2000 auf ca. 375.000 im Jahr 2007 stetig an, während des selben Zeitraums stieg die Zahl cannabisbedingter Erkrankungen, übrigens trotz des Verbots, von vergleichweise "nur" 3.600 auf 6.000 (Diagnosedaten der Krankenhäuser, www.gbe-bund.de ).

Warum halten Sie ein Cannabisverbot für notwendig, obwohl dadurch nicht einmal die Behandlungszahlen gesenkt wurden?

Wieso ist es sinnvoll, angesichts relativ geringer Fallzahlen für cannabisbedingte Erkrankungen, jedes Jahr 140.000 Strafverfahren einzuleiten und die Betroffenen, sowie ihr soziales Umfeld, den damit verbundenen Belastungen und Folgen auszusetzen?
Verursacht das Verbot selbst nicht einen größeren gesellschaftlichen Schaden als der Konsum?

Weshalb genau sind Sie gegen ein Alkoholverbot, ist doch die absolute Zahl alkoholbedingter Erkrankungen mehr als 60 mal so hoch wie die der cannabisbedingten?

Ich wäre erfreut, würden Sie meine Fragen diesmal auch tatsächlich beantworten.

Freundliche Grüße

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Frage zum Thema Inneres und Justiz
14.08.2009
Von:

In der Sendung "Kontrovers" des Bayerischen Rundfunks am 12.08.2009, in der es um den Lärmterror der Hubschrauber der U.S. Besatzungstruppen in Westmittelfranken ging und in der auch Sie Ihre Meinung kundgetan hatten, wurde auch das Luftwaffenamt zitiert mit der Aussage man müsse Bündnisverpflichtungen einhalten.

Ich frage mich deshalb verzweifelt, von welchem Bündnis da gesprochen wurde, denn die NATO kann es unmöglich sein, sie verbietet schließlich Angriffskriege wie den Irakkrieg der U.S.A. Zudem hat das Bundesverwaltungsgericht bereits 2005 festgestellt dass die Bundesrepublik im Irakkrieg keinerlei Bündnisverpflichtungen hat, im Gegenteil, es hat auch festgestellt, dass die Nutzung von Basen in Deutschland zur Unterstützung dieses völkerrechtswidrigen Krieges gegen das Grundgesetz verstößt. Auch sind die hier illegal übenden U.S. Truppen nicht der NATO unterstellt und sie werden schon in Kürze wieder in den Irak verlegt, wiederum unter Missachtung des Grundgesetzes.

Dazu meine einfache Frage mit der Bitte um eine einfache, nachvollziehbare und verständliche Antwort: Um welches Bündnis handelt es sich?

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Frage zum Thema Gesundheit
18.10.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Schmidt,

was antworten Sie zu dem Thema: "Super-Impfstoff für die Kanzlerin und ihre Minister "die mit dem nicht-adjuvantierten Impfstoffes Celvapan der Firma Baxter bestimmt ist, während der Großteil der Bevölkerung mit dem Präparat von GlaxoSmithKline (GSK), ab dieser Woche mit 50 Millionen Dosen versorgt werden soll.

Freundliche Grüße



Großhabersdorf
Antwort von Christian Schmidt
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20.10.2009
Christian Schmidt
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre interessierte Zuschrift. Wie gestern auch offiziell von Seiten des Sprechers der Bundesregierung erläutert wurde, ist die Darstellung, die Bundesregierung hätte sich einen besseren Impfstoff gegen die sog. "Schweinegrippe" bestellt, völlig unzutreffend. Es sind insgesamt drei Impfstoffe zulässig, die wirksam, sicher und zuverlässig sind.
Es ist auch ein kompletter Quatsch, wenn behauptet wird, die Bundesregierung würde sozusagen den guten Impfstoff für sich vorhalten. Es war eine Ausschreibung ohne Vorgabe, die dazu geführt hat, dass die Bundeswehr und die Bundespolizei einen anderen Impfstoff haben. Ich müsste es als Betroffener ja wissen, wenn die Bundesregierung sondergeimpft wird. Ich gehe - wie andere auch - den ganz normalen Weg. Ich habe mich ganz schön geärgert (darf ich das als Politiker sagen, ohne sofort kritisiert zu werden?) ob dieser dummen und verantwortungslosen Medienkampagne, der dann auch Leute wie Cem Özdemir sich nicht zu schade sind, sie noch zu befeuern. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie bei Diskussionen auf die o. g. Sachinformation in diesem Sinne hinweisen würden!

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB
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