Christian Schmidt (CSU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Christian Schmidt
Jahrgang
1957
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung
Wahlkreis
Fürth
Landeslistenplatz
19, Bayern
weitere Profile
Ihre Ansicht, dass die vorhandenen Mittel zur Bekämpfung des Terrorismus´ ausreichen, ehrt, ist aber leider falsch. Wer das Internet zum nicht rechtsstaatlich kontrollierbaren Raum erklärt, lädt Terroristen und Organisierte Kriminalität zu ihrem gefährlichen Tun ein. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
nicht beteiligt
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
JA
18.06.2009
Internetsperren
JA
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
NEIN
29.05.2009
Schuldenbremse
JA
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
NEIN
28.05.2009
Verlängerung Kosovo-Einsatz
JA
13.05.2009
Anbauverbot von Genmais
enthalten
13.05.2009
Beratungspflicht bei Spätabtreibungen
JA
20.03.2009
Enteignung von Banken
JA
22.01.2009
Mindestarbeitsbedingungen
JA
22.01.2009
Mindestlohn für sechs weitere Branchen
JA
19.12.2008
Kampf gegen Piraten
JA
04.12.2008
Familienleistungsgesetz
NEIN
28.11.2008
Haushalt 2009
JA
26.11.2008
Erbschaftssteuerreform
JA
13.11.2008
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes (OEF)
JA
12.11.2008
BKA-Gesetz
JA
17.10.2008
Banken-Rettungspaket
JA
16.10.2008
Verlängerung Afghanistan-Einsatz (ISAF)
JA
25.09.2008
Rückkehr zur alten Pendlerpauschale
NEIN
17.09.2008
Fortsetzung des Darfur-Einsatzes
JA
17.09.2008
Verlängerung Libanon-Einsatz
JA
05.06.2008
Verlängerung Kosovo-Einsatz
JA
30.05.2008
Bahnprivatisierung
nicht beteiligt
24.04.2008
EU-Vertrag von Lissabon
JA
06.02.2008
Änderung des Stammzellgesetzes
NEIN
14.12.2007
Postmindestlohn
JA
16.11.2007
Diätenerhöhung
JA
15.11.2007
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes (OEF)
JA
09.11.2007
Vorratsdatenspeicherung
nicht beteiligt
12.10.2007
Verlängerung Afghanistan-Einsatz (ISAF, Tornado)
JA
12.09.2007
Verlängerung Libanon-Einsatz
JA
22.06.2007
Emissionshandel
JA
21.06.2007
Verlängerung Kosovo-Einsatz
nicht beteiligt
14.06.2007
Aufenthalts- und Asylrecht
JA
14.06.2007
Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes in Darfur
JA
14.06.2007
Mindestlöhne (Antrag Die Linke.)
NEIN
25.05.2007
Unternehmenssteuerreform
JA
09.03.2007
Rente mit 67
JA
09.03.2007
Tornado-Einsatz
JA
02.02.2007
Gesundheitsreform
JA
10.11.2006
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes (OEF)
JA
26.10.2006
EU-Beitritt Bulgariens und Rumäniens
nicht beteiligt
28.09.2006
Verlängerung des Afghanistan-Einsatzes (ISAF)
nicht beteiligt
30.06.2006
Föderalismusreform
JA
29.06.2006
Antidiskriminierungsgesetz
nicht beteiligt
01.06.2006
Anpassung u. Veränderung von Hartz IV
JA
01.06.2006
Bundeswehreinsatz im Kongo
JA
19.05.2006
Erhöhung der Mehrwertsteuer
JA
Fragen an Christian Schmidt
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
28.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Staatssekretär Christian Schmidt,
heute habe ich in der Fränkischen Landeszeitung gelesen, dass im September (vor oder nach der Bundestagswahl?) in Ansbach-Katterbach wieder die so genannte "Lärmschutzkommission" tagt, bei der es um den Schutz der Bevölkerung vor zu großer Lärmbelastung durch Hubschrauberübungsflüge gehen soll.
Wir als betroffene haben schon von unzählige solcher leider nicht öffentlich tagenden "Kommissionen" gehört, doch der Hubschrauberlärm nahm stetig zu und verbreitet sich nun nicht mehr "nur" auf die so genannten Platzrunden, er dehnt sich über den Landkreisen AN und NEA aus wie ein Krebsgeschwür.
Die Lärmbelastungen schaden bereits der Gesundheit, besonders wenn zur Nachtzeit Spitzenwerte von über 80 dB(A) gemessen werden und man permanent aus dem Schlaf gerissen wird!
Anzeigen wegen nächtlicher Ruhestörungen und durch den Lärm verursachten vorsätzlichen Körperverletzungen (weil jahrelangen Beschwerden keine Besserungen brachten) werden von der Staatsanwaltschaft als "Ordnungswidrigkeit" abgetan und die Strafanzeigen eben wegen der "vorsätzlichen Körperverletzungen" mit dem Hinweis nicht weiterverfolgt, weil auf die "Ausübung der deutschen Gerichtsbarkeit" verzichtet wird.
Nun meine Frage an Sie mit der Bitte um zeitnahe Beantwortung noch vor der Bundestagswahl:
Ist die unter dem Fluglärm leidende Bevölkerung schutzlos der US-Army ausgeliefert, deren Hubschrauber-Flug-Übungen über unseren Köpfen nichts mit einer in den 2+4-Verträgen verankerten Unterstützung der Bundeswehr bei der Landesverteidigung zu tun haben?
Wollen Sie darauf hinwirken, dass zum Schutze der Bevölkerung das NATO-Truppenstatut zumindest in Teilen gekündigt und neu verhandelt und dass dabei festgelegt wird, auch Mitglieder der Gaststreitkräfte deutscher Gerichtsbarkeit zu unterwerfen?
Wollen Sie im Falle einer Wiederwahl ihrem Eid entsprechend "Schaden vom Volk abwenden"?
Mit friedlichen Grüßen
Antwort von Christian Schmidt
bisher keineEmpfehlungen
08.09.2009
Christian Schmidt
Sehr geehrter Herr ,

Sie haben seit Ende 2006 bei Behörden des Bundes und bei Ministerien in zahlreichen Schreiben detailliert Auskunft zum militärischen Flugbetrieb der US-Streitkräfte in Ansbach-Katterbach eingefordert.

Auf Ihre Anfragen erhielten Sie mehrere sehr ausführliche Antwortschreiben, wobei auch die Hintergründe und Grundlagen für den militärischen Flugbetrieb in Deutschland dargestellt wurden.

Darüber hinaus wurden zur Beantwortung Ihrer Fragen umfangreiche Auswertungen konkreter Übungsflüge durchgeführt, die jedoch in keinem Fall zum Nachweis eines Verstoßes gegen gültige Flugbetriebsbestimmungen führten.

Zu den nunmehr von Ihnen erneut angesprochenen Sachverhalten wurde Ihnen von mir mit Schreiben vom 15. Februar 2007 sowie von Herrn Bundesminister Dr. Jung im Forum "Abgeordnetenwatch.de" am 22. Oktober 2007 und am 7. Januar 2009 bereits umfassend geantwortet. Die Sachlage ist unverändert. Daher betrachte ich die Angelegenheit als abgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Schmidt,

der Drogen- und Suchtbericht ist mir bekannt. Er enthält weder eine differenzierte Auseinandersetzung mit der gesellschaftlichen Lebensrealität, noch wird objektiv auf wissenschaftliche Erkenntnisse eingegangen.
Daher bitte ich Sie noch einmal, genaue Quellen für Ihre Behauptungen anzugeben.

Eine Diskussion über Unbedenklichkeit liegt mir ebenfalls fern. Zumal diese völlig unsinnig wäre. Schließlich ist kein Gebrauch von Genussmitteln, wie fettem Essen, Kaffee, Schokolade, Alkohol oder Nikotin, unbedenklich.
Falsche Ernährung, Alkohol- und Nikotinkonsum zählen zu den Haupttodesursachen in Deutschland, ziehen aber keine strafrechtliche Verfolgung nach sich. Cannabis hat meines Wissens noch niemanden getötet, dennoch werden jährlich 140.000 Strafanzeigen wegen des Umgangs damit erstattet.
Sollten Verbote nicht aufgrund objektiver Kriterien verhängt werden?

Die Behandlungszahlen für alkoholbedingte Krankheiten stiegen von ca. 325.000 im Jahr 2000 auf ca. 375.000 im Jahr 2007 stetig an, während des selben Zeitraums stieg die Zahl cannabisbedingter Erkrankungen, übrigens trotz des Verbots, von vergleichweise "nur" 3.600 auf 6.000 (Diagnosedaten der Krankenhäuser, www.gbe-bund.de ).

Warum halten Sie ein Cannabisverbot für notwendig, obwohl dadurch nicht einmal die Behandlungszahlen gesenkt wurden?

Wieso ist es sinnvoll, angesichts relativ geringer Fallzahlen für cannabisbedingte Erkrankungen, jedes Jahr 140.000 Strafverfahren einzuleiten und die Betroffenen, sowie ihr soziales Umfeld, den damit verbundenen Belastungen und Folgen auszusetzen?
Verursacht das Verbot selbst nicht einen größeren gesellschaftlichen Schaden als der Konsum?

Weshalb genau sind Sie gegen ein Alkoholverbot, ist doch die absolute Zahl alkoholbedingter Erkrankungen mehr als 60 mal so hoch wie die der cannabisbedingten?

Ich wäre erfreut, würden Sie meine Fragen diesmal auch tatsächlich beantworten.

Freundliche Grüße

Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.

Auf diese Antwort warten bisher 2 Interessierte
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Frage zum Thema Inneres und Justiz
14.08.2009
Von:

In der Sendung "Kontrovers" des Bayerischen Rundfunks am 12.08.2009, in der es um den Lärmterror der Hubschrauber der U.S. Besatzungstruppen in Westmittelfranken ging und in der auch Sie Ihre Meinung kundgetan hatten, wurde auch das Luftwaffenamt zitiert mit der Aussage man müsse Bündnisverpflichtungen einhalten.

Ich frage mich deshalb verzweifelt, von welchem Bündnis da gesprochen wurde, denn die NATO kann es unmöglich sein, sie verbietet schließlich Angriffskriege wie den Irakkrieg der U.S.A. Zudem hat das Bundesverwaltungsgericht bereits 2005 festgestellt dass die Bundesrepublik im Irakkrieg keinerlei Bündnisverpflichtungen hat, im Gegenteil, es hat auch festgestellt, dass die Nutzung von Basen in Deutschland zur Unterstützung dieses völkerrechtswidrigen Krieges gegen das Grundgesetz verstößt. Auch sind die hier illegal übenden U.S. Truppen nicht der NATO unterstellt und sie werden schon in Kürze wieder in den Irak verlegt, wiederum unter Missachtung des Grundgesetzes.

Dazu meine einfache Frage mit der Bitte um eine einfache, nachvollziehbare und verständliche Antwort: Um welches Bündnis handelt es sich?

Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.

Auf diese Antwort warten bisher 3 Interessierte
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Frage zum Thema Gesundheit
18.10.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Schmidt,

was antworten Sie zu dem Thema: "Super-Impfstoff für die Kanzlerin und ihre Minister "die mit dem nicht-adjuvantierten Impfstoffes Celvapan der Firma Baxter bestimmt ist, während der Großteil der Bevölkerung mit dem Präparat von GlaxoSmithKline (GSK), ab dieser Woche mit 50 Millionen Dosen versorgt werden soll.

Freundliche Grüße



Großhabersdorf
Antwort von Christian Schmidt
bisher keineEmpfehlungen
20.10.2009
Christian Schmidt
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre interessierte Zuschrift. Wie gestern auch offiziell von Seiten des Sprechers der Bundesregierung erläutert wurde, ist die Darstellung, die Bundesregierung hätte sich einen besseren Impfstoff gegen die sog. "Schweinegrippe" bestellt, völlig unzutreffend. Es sind insgesamt drei Impfstoffe zulässig, die wirksam, sicher und zuverlässig sind.
Es ist auch ein kompletter Quatsch, wenn behauptet wird, die Bundesregierung würde sozusagen den guten Impfstoff für sich vorhalten. Es war eine Ausschreibung ohne Vorgabe, die dazu geführt hat, dass die Bundeswehr und die Bundespolizei einen anderen Impfstoff haben. Ich müsste es als Betroffener ja wissen, wenn die Bundesregierung sondergeimpft wird. Ich gehe - wie andere auch - den ganz normalen Weg. Ich habe mich ganz schön geärgert (darf ich das als Politiker sagen, ohne sofort kritisiert zu werden?) ob dieser dummen und verantwortungslosen Medienkampagne, der dann auch Leute wie Cem Özdemir sich nicht zu schade sind, sie noch zu befeuern. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie bei Diskussionen auf die o. g. Sachinformation in diesem Sinne hinweisen würden!

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Christian Schmidt
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.