Sehr geehrter Herr

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Sie können davon ausgehen, dass auch für die ARGE in Halle keine anderen Gesetze gelten, als die vom Deutschen Bundestag beschlossenen. Der von Ihnen kritisierte Zustand, dass viel zu oft erst Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren notwendig sind, um zur Klärung strittiger Fragen zu gelangen, beschäftigt gegenwärtig eine Arbeitsgruppe beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales in der u.a. auch Sozialrichterinnen und Sozialrichter aus verschiedenen Bundesländern mitarbeiten, auch aus Sachsen-Anhalt. Daneben gibt es auch auf Länderebene eine Initiative, die maßgeblich von der Justizministerin unseres Bundeslandes Sachsen-Anhalt, Prof Dr. Angela Kolb (SPD), angeregt wurde.
Das Ziel ist es, klare und eindeutige Interpretationen der Gesetze zu erarbeiten. Denn auch die enorm gestiegene Fallzahl, mit der sich die Sozialgerichte zu befassen haben, bindet natürlich Ressourcen. Die Zahl der Richterinnen und Richter an den Sozialgerichten musste fast überall in der Bundesrepublik deutlich erhöht werden. Das ging nicht selten zu Lasten anderer Gerichte. Deshalb ist nicht nur aus Sicht der betroffenen AlGII-Bezieherinnen und -Bezieher dringend Abhilfe nötig, sondern auch aus der Sicht der Justiz.
Ich weiß aber auch, dass die ARGE Halle sehr bemüht ist, durch Schulung und Fortbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu einer Verbesserung der Qualität ihrer Arbeit zu kommen. Dass bewusst falsche Bescheide ausgestellt werden, halte ich für weitestgehend ausgeschlossen. Das alles ist, da bin ich mir sicher, für Sie keine befriedigende Antwort, weil Sie nicht auf Gesetzesänderungen warten, sondern auf einen korrigierten neuen Bescheid, der Ihre berechtigten Ansprüche befriedigt. Damit werde ich auf diesem Weg natürlich nicht dienen können, möchte Sie abschließend jedoch noch auf die sehr guten kostenlosen Beratungsangebote hinweisen, die es auch in Halle gibt, z.B. bei der Arbeiterwohlfahrt.
Mit freundlichen Grüßen
Christel Riemann-Hanewinckel